Begründung des Bürgeranliegens:
Um den Kindern
und Eltern Stress zu ersparen, sollten die Untersuchungen wieder wie früher in
den Kindergärten der Gemeinde durchgeführt werden.
Information der Verwaltung:
Auch wenn
dieser Vorschlag keinen direkten Einfluss auf den Gemeindehaushalt nimmt, wird
es wie folgt beantwortet:
Die
schulärztliche Untersuchung zur Einschulung erstreckt sich auf den körperlichen
Entwicklungsstand und die allgemeine, gesundheitlich bedingte
Leistungsfähigkeit einschließlich der Sinnesorgane des Kindes.
Die untere
Gesundheitsbehörde unterrichtet die Eltern rechtzeitig über den Termin der
Untersuchung ihres Kindes. Sie bittet die Eltern, bei der Untersuchung anwesend
zu sein, damit sie Fragen zum Gesundheitszustand ihres Kindes beantworten und
unmittelbar von der Schulärztin oder dem Schularzt über Untersuchungsergebnisse
informiert werden können.
In früheren
Jahren wurden die Schuleingangsuntersuchungen durch das Kreisgesundheitsamt vor
Ort in den Räumlichkeiten der Grundschulen beziehungsweise in Bürgerhäusern der
Kommunen durchgeführt. Es wurden nicht immer optimale Bedingungen vorgefunden.
Beispielsweise an Grundschulen passierte es, dass nachmittags die Heizung
herunterfuhr beziehungsweise in Nachbarräumen Musikunterricht abgehalten wurde,
so dass dann ein Hörtest und andere Untersuchungen nur schwer durchgeführt
werden konnten.
Auch
Terminwunschverschiebungen konnten nur begrenzt angeboten werden, da das
Kreisgesundheitsamt je nach Schüleranzahl lediglich ein oder zwei Wochen vor
Ort war. Auf das Alter des Kindes wurde bei dieser Verfahrensweise keine
Rücksicht genommen.
Um dieser
Problematiken zu begegnen, wurde diese Verfahrensweis im Kreis Coesfeld 2005
umgestellt.
Nunmehr
erfolgt die Schuleingangsuntersuchung weitgehend zeitnah mit dem sechsten
Geburtstag des Kindes in den Räumlichkeiten des Gesundheitsamtes. Jedes Kind
findet hier eine ungestörte Atmosphäre sowie die gleichen räumlichen
Voraussetzungen vor. Spezielle Terminwünsche der Eltern können berücksichtigt
werden. Bei kurzfristigen Terminabsagen entsteht kein „Leerlauf“ für das
Untersuchungspersonal.
Eine
Untersuchung in Räumlichkeiten der Kindergärten vor Ort ist nach Rücksprache
mit dem Gesundheitsamt nicht praktikabel. Der Kindergarten müsste für ein oder
zwei Wochen zwei Räume zur Verfügung stellen. Diese Räume müssten ruhig gelegen
sein, damit wie bereits oben erwähnt, entsprechende Untersuchungen gut
durchgeführt werden könnten. Das Alter der Kinder könnte keine Berücksichtigung
finden. Auch könnten spezielle Terminwünsche nicht mehr berücksichtigt werden.
Die Erfahrung zeigt, dass 80% der Mütter erwerbstätig sind und entsprechende
Terminwünsche haben.
Da die
schulärztliche Untersuchung zur Einschulung in den Zuständigkeitsbereich der
unteren Gesundheitsbehörde liegt, ist eine diesbezügliche Änderung in der
Verfahrensweise seitens der Gemeinde Nottuln nicht möglich.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Vorschlag der Verwaltung:
Der
Bürgervorschlag „Einschulungsuntersuchungen für die Grundschulen“ wurde
intensiv geprüft. Da die Organisationshoheit beim Gesundheitsamt des Kreises
Coesfeld liegt, aber auch aus den dargestellten praktischen Erwägungen heraus,
wird die Beibehaltung des Status quo befürwortet.