Betreff
Einschulungsuntersuchungen für die Grundschulen
Vorlage
141/2011
Art
Beschlussvorlage

Begründung des Bürgeranliegens:

Um den Kindern und Eltern Stress zu ersparen, sollten die Untersuchungen wieder wie früher in den Kindergärten der Gemeinde durchgeführt werden.

 

 


Information der Verwaltung:

Auch wenn dieser Vorschlag keinen direkten Einfluss auf den Gemeindehaushalt nimmt, wird es wie folgt beantwortet:

 

Die schulärztliche Untersuchung zur Einschulung erstreckt sich auf den körperlichen Entwicklungsstand und die allgemeine, gesundheitlich bedingte Leistungsfähigkeit einschließlich der Sinnesorgane des Kindes.

 

Die untere Gesundheitsbehörde unterrichtet die Eltern rechtzeitig über den Termin der Untersuchung ihres Kindes. Sie bittet die Eltern, bei der Untersuchung anwesend zu sein, damit sie Fragen zum Gesundheitszustand ihres Kindes beantworten und unmittelbar von der Schulärztin oder dem Schularzt über Untersuchungsergebnisse informiert werden können.

 

In früheren Jahren wurden die Schuleingangsuntersuchungen durch das Kreisgesundheitsamt vor Ort in den Räumlichkeiten der Grundschulen beziehungsweise in Bürgerhäusern der Kommunen durchgeführt. Es wurden nicht immer optimale Bedingungen vorgefunden. Beispielsweise an Grundschulen passierte es, dass nachmittags die Heizung herunterfuhr beziehungsweise in Nachbarräumen Musikunterricht abgehalten wurde, so dass dann ein Hörtest und andere Untersuchungen nur schwer durchgeführt werden konnten.

Auch Terminwunschverschiebungen konnten nur begrenzt angeboten werden, da das Kreisgesundheitsamt je nach Schüleranzahl lediglich ein oder zwei Wochen vor Ort war. Auf das Alter des Kindes wurde bei dieser Verfahrensweise keine Rücksicht genommen.

Um dieser Problematiken zu begegnen, wurde diese Verfahrensweis im Kreis Coesfeld 2005 umgestellt.

Nunmehr erfolgt die Schuleingangsuntersuchung weitgehend zeitnah mit dem sechsten Geburtstag des Kindes in den Räumlichkeiten des Gesundheitsamtes. Jedes Kind findet hier eine ungestörte Atmosphäre sowie die gleichen räumlichen Voraussetzungen vor. Spezielle Terminwünsche der Eltern können berücksichtigt werden. Bei kurzfristigen Terminabsagen entsteht kein „Leerlauf“ für das Untersuchungspersonal.

Eine Untersuchung in Räumlichkeiten der Kindergärten vor Ort ist nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt nicht praktikabel. Der Kindergarten müsste für ein oder zwei Wochen zwei Räume zur Verfügung stellen. Diese Räume müssten ruhig gelegen sein, damit wie bereits oben erwähnt, entsprechende Untersuchungen gut durchgeführt werden könnten. Das Alter der Kinder könnte keine Berücksichtigung finden. Auch könnten spezielle Terminwünsche nicht mehr berücksichtigt werden. Die Erfahrung zeigt, dass 80% der Mütter erwerbstätig sind und entsprechende Terminwünsche haben.

Da die schulärztliche Untersuchung zur Einschulung in den Zuständigkeitsbereich der unteren Gesundheitsbehörde liegt, ist eine diesbezügliche Änderung in der Verfahrensweise seitens der Gemeinde Nottuln nicht möglich.


Finanzielle Auswirkungen:

Keine


Vorschlag der Verwaltung:

Der Bürgervorschlag „Einschulungsuntersuchungen für die Grundschulen“ wurde intensiv geprüft. Da die Organisationshoheit beim Gesundheitsamt des Kreises Coesfeld liegt, aber auch aus den dargestellten praktischen Erwägungen heraus, wird die Beibehaltung des Status quo befürwortet.