Betreff
1. Jahresabschluss 2010 der Gemeinde Nottuln,
2. Entlastung des Bürgermeisters
Vorlage
132/2011
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2010 wird gemäß § 96 (1) GO mit einer Bilanzsumme in Höhe von 123.426.564,98 € festgestellt sowie der Lagebericht 2010 zur Kenntnis genommen und beschlossen.

 

Der Jahresabschluss 2010 weist einen Jahresfehlbetrag i.H.v. 1.050.532,70 € aus. Die liquiden Mittel betragen am 31.12.2010 6.595.778,37 €.

 

Der ausgewiesene Jahresfehlbetrag 2010 wird der Ausgleichsrücklage entnommen.

 

Aufgrund des geprüften und festgestellten Jahresabschlusses 2010 der Gemeinde Nottuln wird dem Bürgermeister gem. § 96 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vorbehaltlos Entlastung erteilt.


Sachverhalt:

Gemäß § 95 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist.

 

Der Jahresabschluss besteht aus der Bilanz, der Ergebnis- und Finanzrechnung, den Teilrechnungen und dem Anhang. Ihm ist ein Lagebericht beizufügen.

 

Der Jahresabschluss muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermitteln und ist zu erläutern.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat von der gesetzlichen Möglichkeit des § 59 Abs. 3 i. V. m. § 103 Abs. GO NRW Gebrauch gemacht und einen Dritten (Concunia GmbH – Wirtschaftsprüfungsgesellschaft) mit der Prüfung des Jahresabschlusses beauftragt.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Einwendungen geführt. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat daher in seiner Sitzung vom 01.12.2011 den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk (s. Anlage) erteilt. Vor diesem Hintergrund bestehen seitens des Rechnungsprüfungsausschusses keine Bedenken gegen die Feststellung des Jahresabschlusses 2010 durch den Rat der Gemeinde Nottuln und Entlastung des Bürgermeisters.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Die Ausgleichsrücklage vermindert sich zum 31.12.2011 auf 250.187,53 €.


Anlagen:

Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk vom 01.12.2011