2. Entlastung des Bürgermeisters
Beschlussvorschlag:
Der vom
Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2010 wird gemäß
§ 96 (1) GO mit einer Bilanzsumme in Höhe von 123.426.564,98 €
festgestellt sowie der Lagebericht 2010 zur Kenntnis genommen und beschlossen.
Der
Jahresabschluss 2010 weist einen Jahresfehlbetrag i.H.v. 1.050.532,70 € aus.
Die liquiden Mittel betragen am 31.12.2010 6.595.778,37 €.
Der
ausgewiesene Jahresfehlbetrag 2010 wird der Ausgleichsrücklage entnommen.
Aufgrund des
geprüften und festgestellten Jahresabschlusses 2010 der Gemeinde Nottuln wird
dem Bürgermeister gem. § 96 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das
Land Nordrhein-Westfalen vorbehaltlos Entlastung erteilt.
Sachverhalt:
Gemäß § 95 der
Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden
Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der
Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist.
Der Jahresabschluss
besteht aus der Bilanz, der Ergebnis- und Finanzrechnung, den Teilrechnungen
und dem Anhang. Ihm ist ein Lagebericht beizufügen.
Der Jahresabschluss
muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-,
Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermitteln und ist zu erläutern.
Der
Rechnungsprüfungsausschuss hat von der gesetzlichen Möglichkeit des § 59 Abs. 3
i. V. m. § 103 Abs. GO NRW Gebrauch gemacht und einen Dritten (Concunia GmbH –
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft) mit der Prüfung des Jahresabschlusses
beauftragt.
Die Prüfung des
Jahresabschlusses hat zu keinen Einwendungen geführt. Der
Rechnungsprüfungsausschuss hat daher in seiner Sitzung vom 01.12.2011 den
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk (s. Anlage) erteilt. Vor diesem
Hintergrund bestehen seitens des Rechnungsprüfungsausschusses keine Bedenken
gegen die Feststellung des Jahresabschlusses 2010 durch den Rat der Gemeinde
Nottuln und Entlastung des Bürgermeisters.
Finanzielle Auswirkungen:
Die
Ausgleichsrücklage vermindert sich zum 31.12.2011 auf 250.187,53 €.
Anlagen:
Uneingeschränkter
Bestätigungsvermerk vom 01.12.2011