Beschlussvorschlag:
1.
Der
Gebührensatz für das Jahr 2012 wird auf 2,16 € je Frontmeter angehoben.
2.
Die
Straßenreinigungssatzung wird wie in Anlage 4 geändert.
Sachverhalt:
A) Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren 2012
Die Kalkulation der
Straßenreinigungsgebühren für das Jahr 2012 ist der Vorlage als Anlage 1
beigefügt. Aus der Anlage 2 ist die Mengenentwicklung ersichtlich.
Erläuterungen zu den
einzelnen Positionen der Anlage 1:
- Unternehmerkosten
Die
Durchführung von Straßenreinigungsarbeiten in der Gemeinde Nottuln wurde für
das Jahr 2012 europaweit ausgeschrieben. Der neue Vertrag umfasst die Zeit vom
01.01.2012 bis 31.12.2013 mit der Option auf die Verlängerung um ein Jahr bis
zum 31.12.2014.
Die
ausgeschriebenen Leistungen entsprechen dem bisherigen Stand. Die Fa. Alba
führt die maschinelle Straßenreinigung 52-mal im Jahr durch, während die
Handkehrer 32-mal eingesetzt werden; letztere in der Zeit von Januar bis
September im zweiwöchentlichen Rhythmus und von Oktober bis Dezember
wöchentlich.
Eine
Änderung wurde allerdings aufgenommen: Bislang wurde vertragsgemäß bei
witterungsbedingtem Ausfall der Straßenreinigung (z.B. Schnee, Frost) an die
ausführende Fa. Alba kein Entgelt gezahlt. Der letzte Winter hat jedoch
gezeigt, dass eine derartige Vertragsklausel nicht mehr zu halten ist. Im
Vertrag ab 2012 wurde in § 7 Abs. 3 festgelegt, dass ohne Verschulden des
Auftragnehmers nicht erbrachte Leistungen mit 40% der vereinbarten Entgelte abzurechnen
sind.
Mit
der Durchführung der Straßenreinigung wurde erneut die Fa. Alba-Städtereinigung
aus Neuenkirchen beauftragt. Für die Reinigung werden 203.000,00 €
einkalkuliert.
- Kosten für den Winterdienst
Baubetriebshof:
Der
Winterdienst der gemeindlichen Straßen wird entsprechend dem Streuplan durch
den Baubetriebshof ausgeführt.
In
den Vorjahren sind erhebliche Kostenschwankungen aufgetreten:
2007 20.000
€
2008 26.000
€
2009 88.000
€
2010 218.000
€ (vgl. hierzu Anlage 2).
Die
Winter 2009/2010 und 2010/2011 werden in Bezug auf den Winterdienst als
Ausnahmesituation eingeschätzt.
Für
die Kalkulation des Winterdienstes durch den Baubetriebshof wurde ein Betrag in
Höhe von 60.000 € zugrunde gelegt.
Landesbetrieb
Straßenbau NRW:
Der
Winterdienst für die landeseigenen Ortsdurchfahrten wird vom Landesbetrieb
Straßenbau NRW durchgeführt.
Die
entstehenden Kosten werden der Gemeinde Nottuln anteilig in Rechnung gestellt.
Durchschnittlich
wurden in den vergangenen Jahren ca. 3.000 € benötigt. Das Jahr 2011 wurde noch
nicht abgerechnet. Die voraussichtlich entstehenden Kosten im Jahr 2012 werden
auf 4.000 € geschätzt.
Streumaterialien:
Während
des langen und schneereichen Winters 2010/2011 wurden die Streusalzreserven
aufgebraucht. Um für einen möglicherweise ähnlich strengen Winter 2011/2012
gerüstet zu sein, wurden im Sommer dieses Jahres am Bauhof 200 Tonnen Streusalz
eingelagert. Dieses Streusalz ist bereits im Haushaltsjahr 2011 bezahlt worden.
Zusätzlich haben die Gemeindewerke Nottuln in angemieteten Hallen in
Appelhülsen 500 Tonnen Streusalz eingelagert, das dann bei Bedarf verwendet und
auch erst dann berechnet wird. Es wird für das Jahr 2012 mit einer Menge von
200 Tonnen, das entspricht ca. 25.000 €, gerechnet.
3. Verwaltungskosten
Hierunter
fallen die anteiligen Personalkosten der Sachbearbeiterinnen für den Bereich
Straßenreinigung. Des Weiteren zählen hierzu 6,5 % der gesamten Kosten (ohne
Personalkosten) als Ausgleich für Sachkosten, ADV-Kosten, Gemeinkosten für die
Gemeindeorgane, Kostenanteil für Querschnittsämter usw.
- Gemeindeanteil
Nach
§ 6 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) soll das veranschlagte
Gebührenaufkommen die voraussichtlichen Kosten einer öffentlichen Einrichtung
nicht überschreiten und in der Regel decken. Zudem hat die Kommune einen
Eigenanteil von 20 % an den Straßenreinigungsgebühren zu übernehmen.
Dadurch
wird dem sogenannten Allgemeininteresse an sauberen Straßen Rechnung getragen.
5.
Kostenüber- bzw.
unterdeckung:
Gemäß
§ 6 Abs. 2 KAG sollen Kostenunterdeckungen in den drei folgenden Jahren
ausgeglichen werden. Während der Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren für
das Jahr 2011 Ende 2010 war es bereits offensichtlich, dass es zu einer
geschätzten Kostenunterdeckung von ca. 100.000,00 € kommen würde. Um diese
Unterdeckung nicht aufzustauen, wurden für das Jahr 2011 bereits 33.000,00 €
als zusätzliche Kosten berücksichtigt. Bedingt durch den strengen Winter in der
zweiten Jahreshälfte 2010 erhöhte sich die Kostenunterdeckung auf 180.571,78 €.
Zum Ausgleich werden 75.000,00 € für das Jahr 2012 als zusätzliche Kosten
berücksichtigt. Die restlichen ca. 72.000,00 € werden im Jahr 2013
einkalkuliert werden müssen.
Stand des Sonderpostens:
31.12.2009 = 13.773,42 €
31.12.2010= 0,00 €
Der
Jahresabschluss 2010 ergab eine Kostenunterdeckung in Höhe von 180.751,78 €.
6. Jahresgebühr 2011:
Aufgrund
der Gebührenkalkulation müssen die Gebühren von 1,80 € des Jahres 2011 auf 2,16
€ für das Jahr 2012 angehoben werden.
B) Satzungsänderung
Der Gebührensatz für das
Jahr 2012 wird auf 2,16 € je Frontmeter angehoben.
Finanzielle Auswirkungen:
Ergeben sich aus
der anliegenden Kalkulation
Anlagen:
1. Gebührenkalkulation Straßenreinigung
für das Jahr 2012
2. Mengenentwicklung
3. Sachkonten
4. Änderungssatzung