Betreff
Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren 2012
Vorlage
123/2011
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

1.       Der Gebührensatz für das Jahr 2012 wird auf 2,16 € je Frontmeter angehoben.

2.       Die Straßenreinigungssatzung wird wie in Anlage 4 geändert.


Sachverhalt:

A)    Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren 2012

Die Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren für das Jahr 2012 ist der Vorlage als Anlage 1 beigefügt. Aus der Anlage 2 ist die Mengenentwicklung ersichtlich.

 

Erläuterungen zu den einzelnen Positionen der Anlage 1:

 

  1. Unternehmerkosten

Die Durchführung von Straßenreinigungsarbeiten in der Gemeinde Nottuln wurde für das Jahr 2012 europaweit ausgeschrieben. Der neue Vertrag umfasst die Zeit vom 01.01.2012 bis 31.12.2013 mit der Option auf die Verlängerung um ein Jahr bis zum 31.12.2014.

Die ausgeschriebenen Leistungen entsprechen dem bisherigen Stand. Die Fa. Alba führt die maschinelle Straßenreinigung 52-mal im Jahr durch, während die Handkehrer 32-mal eingesetzt werden; letztere in der Zeit von Januar bis September im zweiwöchentlichen Rhythmus und von Oktober bis Dezember wöchentlich.

Eine Änderung wurde allerdings aufgenommen: Bislang wurde vertragsgemäß bei witterungsbedingtem Ausfall der Straßenreinigung (z.B. Schnee, Frost) an die ausführende Fa. Alba kein Entgelt gezahlt. Der letzte Winter hat jedoch gezeigt, dass eine derartige Vertragsklausel nicht mehr zu halten ist. Im Vertrag ab 2012 wurde in § 7 Abs. 3 festgelegt, dass ohne Verschulden des Auftragnehmers nicht erbrachte Leistungen mit 40% der vereinbarten Entgelte abzurechnen sind.

Mit der Durchführung der Straßenreinigung wurde erneut die Fa. Alba-Städtereinigung aus Neuenkirchen beauftragt. Für die Reinigung werden 203.000,00 € einkalkuliert.

 

 

  1. Kosten für den Winterdienst

 

Baubetriebshof:

Der Winterdienst der gemeindlichen Straßen wird entsprechend dem Streuplan durch den Baubetriebshof ausgeführt.

In den Vorjahren sind erhebliche Kostenschwankungen aufgetreten:

2007             20.000 €

2008             26.000 €

2009             88.000 €

2010             218.000 €          (vgl. hierzu Anlage 2).

Die Winter 2009/2010 und 2010/2011 werden in Bezug auf den Winterdienst als Ausnahmesituation eingeschätzt.

Für die Kalkulation des Winterdienstes durch den Baubetriebshof wurde ein Betrag in Höhe von 60.000 € zugrunde gelegt.

 

 

 

 

Landesbetrieb Straßenbau NRW:

Der Winterdienst für die landeseigenen Ortsdurchfahrten wird vom Landesbetrieb Straßenbau NRW durchgeführt. 

Die entstehenden Kosten werden der Gemeinde Nottuln anteilig in Rechnung gestellt.

Durchschnittlich wurden in den vergangenen Jahren ca. 3.000 € benötigt. Das Jahr 2011 wurde noch nicht abgerechnet. Die voraussichtlich entstehenden Kosten im Jahr 2012 werden auf 4.000 € geschätzt.

 

 

 

Streumaterialien:

Während des langen und schneereichen Winters 2010/2011 wurden die Streusalzreserven aufgebraucht. Um für einen möglicherweise ähnlich strengen Winter 2011/2012 gerüstet zu sein, wurden im Sommer dieses Jahres am Bauhof 200 Tonnen Streusalz eingelagert. Dieses Streusalz ist bereits im Haushaltsjahr 2011 bezahlt worden. Zusätzlich haben die Gemeindewerke Nottuln in angemieteten Hallen in Appelhülsen 500 Tonnen Streusalz eingelagert, das dann bei Bedarf verwendet und auch erst dann berechnet wird. Es wird für das Jahr 2012 mit einer Menge von 200 Tonnen, das entspricht ca. 25.000 €, gerechnet.

 

 

3.     Verwaltungskosten

 

Hierunter fallen die anteiligen Personalkosten der Sachbearbeiterinnen für den Bereich Straßenreinigung. Des Weiteren zählen hierzu 6,5 % der gesamten Kosten (ohne Personalkosten) als Ausgleich für Sachkosten, ADV-Kosten, Gemeinkosten für die Gemeindeorgane, Kostenanteil für Querschnittsämter usw.

 

 

 

  1. Gemeindeanteil

 

Nach § 6 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) soll das veranschlagte Gebührenaufkommen die voraussichtlichen Kosten einer öffentlichen Einrichtung nicht überschreiten und in der Regel decken. Zudem hat die Kommune einen Eigenanteil von 20 % an den Straßenreinigungsgebühren zu übernehmen.

Dadurch wird dem sogenannten Allgemeininteresse an sauberen Straßen Rechnung getragen.

 

 

 

 

 

 

 

 

5.      Kostenüber- bzw. unterdeckung:

 

Gemäß § 6 Abs. 2 KAG sollen Kostenunterdeckungen in den drei folgenden Jahren ausgeglichen werden. Während der Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren für das Jahr 2011 Ende 2010 war es bereits offensichtlich, dass es zu einer geschätzten Kostenunterdeckung von ca. 100.000,00 € kommen würde. Um diese Unterdeckung nicht aufzustauen, wurden für das Jahr 2011 bereits 33.000,00 € als zusätzliche Kosten berücksichtigt. Bedingt durch den strengen Winter in der zweiten Jahreshälfte 2010 erhöhte sich die Kostenunterdeckung auf 180.571,78 €. Zum Ausgleich werden 75.000,00 € für das Jahr 2012 als zusätzliche Kosten berücksichtigt. Die restlichen ca. 72.000,00 € werden im Jahr 2013 einkalkuliert werden müssen.

 

Stand des Sonderpostens:

31.12.2009 = 13.773,42 €

31.12.2010=  0,00 €

Der Jahresabschluss 2010 ergab eine Kostenunterdeckung in Höhe von 180.751,78 €.

 

 

 

 

6.      Jahresgebühr 2011:

 

Aufgrund der Gebührenkalkulation müssen die Gebühren von 1,80 € des Jahres 2011 auf 2,16 € für das Jahr 2012 angehoben werden.

 

 

B)    Satzungsänderung

 

Der Gebührensatz für das Jahr 2012 wird auf 2,16 € je Frontmeter angehoben.


Finanzielle Auswirkungen:

Ergeben sich aus der anliegenden Kalkulation


Anlagen:

1.      Gebührenkalkulation Straßenreinigung für das Jahr 2012

2.      Mengenentwicklung

3.      Sachkonten

4.      Änderungssatzung