Beschlussvorschlag:
Ein
Verfahren zur Aufstellung einer Außenbereichssatzung gem. § 35 Absatz 6 BauGB
wird eingeleitet.
oder
Der
Antrag zur Aufstellung einer Außenbereichssatzung wird abgelehnt. Der
Antragsteller soll durch intensive Beratung bei einer Umsiedlung in das Gewerbegebiet
Beisenbusch unterstützt werden.
Sachverhalt:
Die
Zimmerei Glose betreibt ihren Betrieb am nördlichen Rande der Gemeinde
(Baumberg 74, siehe Anlage 1). Bereits in den letzten Jahren hat diese sich an
diesem Standort mehrfach erweitert. Diese Erweiterungen waren zulässig, da § 35
Abs. 4 Nr. 6 BauGB bestehenden Gewerbebetrieben im Außenbereich in einem
gewissen Umfang Erweiterungen zugesteht.
Nun
besteht jedoch erneut ein Erweiterungswunsch für ein Betriebsgebäude. Diese
Erweiterung ist nach Rücksprache des Antragstellers und der Gemeinde mit der
Bauordnungsbehörde beim Kreis Coesfeld nicht mehr in Einklang mit § 35 Abs. 4
Nr. 6 BauGB zu bringen. Ein Bauantrag hätte damit gegenwärtig keine Chance auf
Erfolg.
Um
dennoch eine Erweiterung zu ermöglichen, beantragt die Zimmerei Glose die
Aufstellung einer Außenbereichssatzung im Sinne von § 35 Abs. 6 BauGB (Antrag
siehe Anlage 2; weitere Informationen zum Betrieb siehe Anlage 3; Lageplan und
aktuell geplanter Erweiterungsbau siehe Anlage 4). Die Außenbereichssatzung ist
das einzige Instrument, über das die Gemeinde verfügt, um für bestimmte Teile
des Außenbereichs in einem sehr engen Maße ansonsten unzulässige Bauvorhaben zu
ermöglichen.
Das
Instrument „Außenbereichssatzung“
Da das
Planungsinstrument einer Außenbereichssatzung bislang in Nottuln noch nicht
angewendet worden ist, soll es im Folgenden näher vorgestellt werden.
Durch das
Instrument „Außenbereichssatzung“ wird die Gemeinde ermächtigt, für bebaute
Gebiete im Außenbereich, in denen Wohnbebauung von einigem Gewicht vorhanden
ist, zu Gunsten des Wohnungsbaus und kleinerer Handwerks- und Gewerbebetriebe
bestimmte öffentliche Belange auszuschalten, die ansonsten gemäß § 35 Abs. 3
BauGB dazu führen würden, dass diese Vorhaben unzulässig sind.
Durch die
Satzung wird es ermöglicht, dass Lücken in bestehenden Siedlungsensemblen im
Außenbereich aufgefüllt werden. Eine Inanspruchnahme von Flächen außerhalb der
bestehenden Siedlungsstrukturen kann nicht zugelassen werden.
In einer
Außenbereichssatzung können nicht wie in einem Bebauungsplan detaillierte Regelungen
zur Zulässigkeit von Vorhaben getroffen werden. Es können nur einige bestimmte
Rahmenbedingungen festgelegt werden (etwa eine maximale Bauhöhe).
Ausgestaltung
und Wirkung einer Außenbereichssatzung „Klosried“
Die
Voraussetzungen zur Aufstellung einer Außenbereichssatzung sind nach Ansicht
der Verwaltung für den in Rede stehenden Bereich erfüllt. Es sei jedoch darauf
hingewiesen, die sich die Siedlungsstruktur im Umfeld des Betriebes Glose am
äußersten unteren Ende dessen, was als „Wohnbebauung von einigem Gewicht“ durch
Gerichte akzeptiert wird, befindet.
Die
Kommentierung geht davon aus, dass in der Regel bei etwa 10 Wohngebäuden dieses
gewisse Gewicht vorhanden ist. Im vorliegenden Fall bestehen nur fünf
Wohngebäude. Im Einzelfall sind durch Gerichte jedoch auch bereits drei oder
fünf Wohngebäude akzeptiert worden. Hier wird im weiteren Verfahren eine
umfassende Begründung erforderlich sein, warum an dieser Stelle die
Voraussetzungen erfüllt sind. Dennoch wird eine gewisse Rechtsunsicherheit verbleiben,
da das Baugesetzbuch den Begriff „Wohnbebauung von einigem Gewicht“ nicht näher
ausgestaltet hat.
Eine
mögliche Abgrenzung der Außenbereichssatzung, die sich an den Außengrenzen eng
an der bestehenden Bebauung orientieren muss, ist Anlage 5 zu entnehmen. Der
mögliche Satzungstext findet sich in Anlage 6. Um die Verträglichkeit von neuen
Vorhaben sicherzustellen, wird vorgeschlagen, dass diese sich hinsichtlich des
Maßes der baulichen Nutzung in das Umfeld einfügen müssen und, um eine Kleinteiligkeit
sicherzustellen, dass Wohngebäude maximal zwei Wohnungen umfassen dürfen.
Das
Verfahren zur Aufstellung einer Außenbereichssatzung ist an das vereinfachte
Verfahren gem. § 13 BauGB bei Bebauungsplänen angelehnt. Das heißt, es findet
in jedem Fall eine Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden statt. In
diesem Fall von besonderer Bedeutung wird auch eine Beteiligung der Stadt
Billerbeck sein, da der Geltungsbereich direkt an der Gemeindegrenze liegt:
bereits die Straße gehört zum Gemeindegebiet von Billerbeck).
Städtebauliche
Bewertung
Grundsätzlich
gilt: Gewerbebetriebe sollten sinnvollerweise in Gewerbegebieten angesiedelt
werden, während der Außenbereich weitest möglich von nicht privilegierter
Bebauung frei zu halten ist.
Für
Betriebe dieser Art stehen im Gewerbegebiet Beisenbusch zahlreiche auch
kleinere Grundstücke zur Verfügung. Hier ist die Infrastruktur auf die
Anforderungen dieser Betriebe ausgelegt. Außerdem ist auch nur ein solcher
Standort bei weiterem Wachstum oder geänderten Anforderungen zukunftsfähig,
denn auch mit einer Außenbereichssatzung sind zukünftigen Entwicklungen des
Betriebes am bestehenden Standort enge Grenzen auferlegt.
Gewerbebetriebe
im Außenbereich, die Größenordnungen wie der Betrieb des Antragstellers haben, führen zu einer zunehmenden
Zersiedlung des Freiraums. Diese Gefahr umfasst bei der Aufstellung einer
Außenbereichssatzung nicht nur den Gewerbebetrieb selbst: auch die im übrigen
Geltungsbereich befindlichen Eigentümer könnte Gewerbebetriebe errichten und
erweitern oder weitere Wohngebäude erstellen. Neben der Zersiedlung führt dies
z.B. auch zu zusätzlichem Verkehr (weite Wege, kein ÖPNV-Anschluss).
Eine
Beschränkung der Satzung nur auf den Betrieb des Antragstellers ist nicht
möglich.
Nach
Aussage des Antragstellers ist jedoch eine Umsiedlung finanziell nicht
durchführbar. Nur am bestehenden Standort ließe sich die Erweiterung
kostengünstig umsetzen. Die Aufstellung der Außenbereichssatzung würde somit
der Förderung der Wirtschaft dienen.
Bei der
Entscheidungsfindung muss somit vor allem zwischen den Belangen der
Wirtschaftsförderung und Belangen des Außenbereichsschutzes abgewogen werden.
Es werden Beschlussvorschläge für eine Ablehnung oder alternativ zur Einleitung
des Aufstellungsverfahrens gegeben.
Finanzielle Auswirkungen:
Bei
Aufstellung einer Außenbereichssatzung trägt der Antragsteller die Kosten des
Verfahrens (analog zum Beschluss zur Kostenübernahme von Bauleitplanverfahren).
Anlagen:
Anlage 1: Übersichtskarte
Anlage 2: Antrag
Anlage 3: Betriebsgeschichte und -beschreibung
einschließlich Fotos
Anlage 4: Lageplan des Betriebes und der
geplanten Erweiterung
Anlage 5: Mögliche Abgrenzung einer
Außenbereichssatzung
Anlage 6: Entwurf eines Satzungstextes