Betreff
Antrag der CDU-Fraktion (Eingang 04.10.2011) "Information über die Dichtheitsprüfungen nach § 61a LWG NRW"
Vorlage
114/2011
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Ausführungen des Vertreters des IKT Gelsenkirchen werden zur Kenntnis genommen.

 


Sachverhalt:

 

Die CDU-Fraktion im Rat der Gemeinde Nottuln hat einen Antrag an den Vorsitzenden des Betriebsausschusses, Herrn Moritz Hegemann, bzgl. der Dichtheitsprüfungen in der Gemeinde Nottuln gerichtet. Der Antrag ist bei der Gemeinde Nottuln am 04.10.2011 eingegangen.

 

In dem dieser Vorlage beigefügten Antrag der CDU-Fraktion werden folgende Fragen gestellt:

 

1.       Gibt es rechtliche Möglichkeiten in dem Nebeneinander von EU- und Landesrecht auf eine Umsetzung der Dichtheitsprüfung zu verzichten?

 

2.       Ist die Durchführung einer Dichtheitsprüfung auf aktueller wissenschaftlicher Basis überhaupt erforderlich?

 

 

3.       Müssen Hauseigentümer befürchten, dass mit der Durchführung einer Dichtheitsprüfung ehemals dichte Leitungen nun beschädigt werden?

 

 

 

Auf Basis dieser beispielhaft gestellten Fragen soll die Gemeindeverwaltung Aufklärung schaffen.

 

Die CDU-Fraktion beantragt daher konkret:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, o.a. und weitere Fragestellungen aus der öffentlichen Diskussion in der nächsten Sitzung des Betriebsausschusses zu klären und hierzu erforderlichen Falls geeignete Sachverständige einzuladen.

 

In Abstimmung mit dem Vorsitzenden des Betriebsausschusses, Herrn Hegemann, wurde Herr Dipl.-Ing. Marco Schlüter, Projektleiter für das Thema „Dichtheitsprüfung nach § 61a LWG“ beim IKT-Institut für unterirdische Infrastruktur in Gelsenkirchen, eingeladen. Herr Schlüter wird die Fragestellungen der CDU-Fraktion sowie die weiteren, sich aus der öffentlichen Diskussion ergebenden Fragestellungen aus fachlicher Sicht beantworten und erläutern.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine Auswirkungen

 


Anlagen:

 

Antrag der CDU-Fraktion (Eingang Gemeinde Nottuln, 04.10.2011)