Beschlussvorschlag:
Die Ausführungen
des Vertreters des IKT Gelsenkirchen werden zur Kenntnis genommen.
Sachverhalt:
Die
CDU-Fraktion im Rat der Gemeinde Nottuln hat einen Antrag an den Vorsitzenden
des Betriebsausschusses, Herrn Moritz Hegemann, bzgl. der Dichtheitsprüfungen
in der Gemeinde Nottuln gerichtet. Der Antrag ist bei der Gemeinde Nottuln am
04.10.2011 eingegangen.
In
dem dieser Vorlage beigefügten Antrag der CDU-Fraktion werden folgende Fragen
gestellt:
1.
Gibt es
rechtliche Möglichkeiten in dem Nebeneinander von EU- und Landesrecht auf eine
Umsetzung der Dichtheitsprüfung zu verzichten?
2.
Ist die
Durchführung einer Dichtheitsprüfung auf aktueller wissenschaftlicher Basis
überhaupt erforderlich?
3.
Müssen
Hauseigentümer befürchten, dass mit der Durchführung einer Dichtheitsprüfung
ehemals dichte Leitungen nun beschädigt werden?
Auf
Basis dieser beispielhaft gestellten Fragen soll die Gemeindeverwaltung
Aufklärung schaffen.
Die
CDU-Fraktion beantragt daher konkret:
Die Verwaltung wird
beauftragt, o.a. und weitere Fragestellungen aus der öffentlichen Diskussion in
der nächsten Sitzung des Betriebsausschusses zu klären und hierzu
erforderlichen Falls geeignete Sachverständige einzuladen.
In
Abstimmung mit dem Vorsitzenden des Betriebsausschusses, Herrn Hegemann, wurde
Herr Dipl.-Ing. Marco Schlüter, Projektleiter für das Thema „Dichtheitsprüfung
nach § 61a LWG“ beim IKT-Institut für unterirdische Infrastruktur in
Gelsenkirchen, eingeladen. Herr Schlüter wird die Fragestellungen der
CDU-Fraktion sowie die weiteren, sich aus der öffentlichen Diskussion
ergebenden Fragestellungen aus fachlicher Sicht beantworten und erläutern.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Auswirkungen
Anlagen:
Antrag der
CDU-Fraktion (Eingang Gemeinde Nottuln, 04.10.2011)