Betreff
Kalkulation der Trinkwassergebühren zum 01.01.2012
Vorlage
108/2011
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Trinkwassergebühren werden zum 01.01.2012 entsprechend der als Anlage beigefügten Gebührenkalkulation sowohl für die Grundgebühren, als auch für die Verbrauchsgebühren unverändert auf dem Niveau des Jahres 2011 beibehalten.


Sachverhalt:

 

1.      Ausgangssituation

 

Nachdem die Trinkwassergebühren für das Wirtschaftsjahr 2011 anzuheben waren, hat die Kalkulation der Trinkwassergebühren für das Wirtschaftsjahr 2012 ergeben, dass zur Erzielung der Kostendeckung unter Berücksichtigung einer Eigenkapitalverzinsung keine Anhebung der Trinkwassergebühren erforderlich wird. Die wesentlichen Positionen der Kalkulation werden im Folgenden dargestellt. 

 

 

2.      Personalkosten

Die Personalaufwendungen für das Jahr 2012 erhöhen sich geringfügig von 470.910 € um 4.750 € auf 475.660 €. Dieser leichte Anstieg ist einerseits in den zu erwartenden tariflichen Steigerungen und andererseits in der Zuordnung von Arbeitszeitanteilen des Betriebszweiges Baubetriebshof begründet.

 

 

3.      Materialaufwand/Bezogene Leistungen

Die Materialaufwendungen und bezogenen Leistungen wurden für das Jahr 2012 mit insgesamt 552.700 € ermittelt. Sowohl die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, als auch für die bezogenen Leistungen, steigen nur geringfügig um 2.500 € bzw. 3.000 €.

 

 

4.      Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen wurden für 2012 mit 277.400 € veranschlagt. Der Anstieg gegenüber dem Vorjahr um 12.200 € ist insbesondere auf einen Anstieg des Wasserentnahmeentgelts zurückzuführen. Sofern die Vereinbarungen zwischen Landwirtschaft und Wasserwirtschaft hinsichtlich eines Düngungsverzichts forgesetzt werden, kann das Wasserentnahmeengelt vollständig verrechnet werden. Aus diesem Grund wurde das Wasserentnahmeentgelt als Verrechnungsposition unter den Erträgen gebührenmindernd berücksichtigt.

 

Die maximal zulässige Konzessionsabgabe wird auf Basis der erwarteten Erlöse aus dem Wasserverkauf ermittelt und an den Gemeindehaushalt abgeführt. Für das Wirtschaftsjahr 2012 wird eine maximal zulässige Konzessionsabgabe in Höhe von rd. 203.000 € erwartet.

 

Die Aufwendungen der Kooperation Landwirtschaft/Wasserwirtschaft in Höhe von 31.200  € beinhalten einerseits den Kooperationsbeitrag sowie zusätzliche Aufwendungen im Zusammenhang mit der Umsetzung von Maßnahmen aus der Standort- und Nutzungsanalyse.

 

 

 

 

5.      Geschäftsaufwendungen

Für die Geschäftsaufwendungen wird ein Anstieg von rd. 127.000 € um rd. 5.200 € auf rd. 132.200 € erwartet. Die Geschäftsaufwendungen umfassen die Verwaltungskosten der Gemeinde, die Prüfungskosten, die EDV-Kosten, die Versicherungen, Pachtzahlungen sowie eine Vielzahl von kleineren Einzelpositionen (Bürobedarf, Telefon, Reisekosten, Sitzungsgelder, usw.).

 

 

6.      Finanzaufwendungen

Die Finanzaufwendungen in Höhe von 376.550 € umfassen in der Kalkulation die Kapitalkosten (Abschreibungen/Zinsaufwendungen) sowie die Steuern. Für die Abschreibungen ist mit einem Rückgang von rd. 312.000 € um rd. 6.000 € auf rd. 306.000 € zu rechnen. Für die Fremdkapitalzinsen ist für das Planungsjahr 2012 in der Kalkulation ein Rückgang von rd. 58.000 € um rd. 8.400 € auf rd. 49.600 € zu berücksichtigen.

 

Für 2012 ist mit Steuerzahlungen in Höhe von 21.950 € zu rechnen. Davon entfallen auf die Gewerbesteuern und Körperschaftsteuern jeweils rd. 9.500 €.

 

 

7.      Erträge

Den o.a. Kostenblöcken stehen die ertragswirksamen Größen gegenüber. Die Erträge aus der Auflösung der Ertrags- bzw. Baukostenzuschüsse der Anschlussnehmer, finden in der Gebührenkalkulation des Wasserwerkes keine Berücksichtigung. Die Auflösung der An-schlussbeiträge erfolgt ausschließlich im Erfolgsplan des Wasserwerkes und wirkt sich dort positiv auf das Jahresergebnis aus.

 

Bei den gebührenmindernden Ertragspositionen im Einzelnen ist für die zu aktivierenden Eigenleistungen mit 38.000 € zu rechnen. Die Erträge aus der Einspeisevergütung für die vom Wasserwerk betriebenen  Photovoltaikanlagen mit 62.000 €, die Erträge aus  Betriebsführungsleistungen für die Freiflächen- Photovoltaikanlage in Appelhülsen mit 10.400 € sowie die Erträge aus Nebengeschäften, bleiben ebenfalls auf Vorjahresniveau. Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von 46.900 € berücksichtigen die Verrechenbarkeit von Aufwendungen aus der Kooperation Landwirtschaft/ Wasserwirtschaft mit dem Wasserentnahmeentgelt.

 

 

 

8.      Kalkulationsergebnis

Es ergeben sich nach Abzug der o.a. Erträge von den Aufwendungen und unter Berücksichtigung einer erwarteten Kapitalverzinsung in Höhe von 392.150 € umzulegende Gesamtkosten bzw. notwendige Betriebserträge in Höhe von 2.029.160 €. Damit sinkt der umzulegende Aufwand geringfügig um 3.950 € gegenüber dem Vorjahr.

 

 

   

Nach Abzug des Grundgebührenaufkommens in Höhe von 769.642,65 € vom notwendigen Gesamtaufkommen, ergibt sich ein Betrag in Höhe von 1.259.517,35 €. Diese Kostengröße ist auf die zu erwartende Trinkwassermenge von 926.000 m³ umzulegen. Danach ergibt sich eine unveränderte Verbrauchsgebühr in Höhe von netto 1,36 €/m³ Trinkwasser.

 

Die Betriebsleitung schlägt vor, die Grundgebühren und die Verbrauchsgebühren ab dem 01.01.2012 unverändert beizubehalten.

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine Auswirkungen

 


Anlagen:

 

Gebührenkalkulation 2012