Betreff
Abfallbeseitigung
1) Entwicklung 2011
2) Kalkulation der Abfallbeseitigungsgebühren 2012
Vorlage
106/2011
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

a) Die Entwicklung der Abfallbeseitigung im Jahr 2011 wird zur Kenntnis genommen.

 

b)  Die Kalkulation der Abfallbeseitigungsgebühren für 2012 wird zur Kenntnis genommen.

 

c)  Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der öffentlichen

     Abfallbeseitigung der Gemeinde Nottuln wird, wie in Anlage 4, geändert.


Sachverhalt:

 

 

Zu 1) Entwicklung 2011

 

Bis zum jetzigen Zeitpunkt liegen die Gebührenbescheide des Kreises Coesfeld und die Rechnungen der Entsorger bis einschließlich Juli 2011 vor.

 

Deponiegebühren

 

Im Bereich des Sperrmülls liegen die zu erwartenden Mengen mit 438 t ca. 23 % über den kalkulierten Tonagen. Ebenso gibt es Abweichungen von ca. 10 % über dem kalkulierten Ansatz bei den Restmüllmengen aus den Straßenpapierkörben. Die am Wertstoffhof angelieferten Grünabfälle hingegen belaufen sich mit voraussichtlich 638 t ca. 10 % unter der in der Kalkulation berücksichtigten Menge. Ein konkreter Grund für die relativ hohe Abweichung bei den Sperrmüllmengen ist nicht ersichtlich.

 

Bei den verbleibenden fünf Fraktionen (Restabfälle, Restabfälle aus Containern, Bioabfälle, Papier und Altholz) sowie den Grundgebühren liegen die Abweichungen zwischen Kalkulation und voraussichtlichen Mengen bei bis zu +/- 5 %.

 

Gemeindewerke

 

Aufgrund der Entwicklung in 2010 wurde der Ansatz für 2011 für die Beseitigung wilder Müllablagerungen auf 9.050,00 € festgesetzt. Tatsächlichen werden die Kosten voraussichtlich rd. 7.600,00 € betragen.

 

Entsorger

 

Ob es entscheidende Abweichungen im Bereich der Kosten für die gemeindliche Abfuhr gibt, ist momentan noch nicht absehbar. Zum jetzigen Zeitpunkt liegen die Abweichungen zwischen tatsächlichen und kalkulierten Zahlungen bei > 1 %. Jedoch muss die Endabrechnung im Januar 2012 abgewartet werden.

 

Die für die Nutzung des Wertstoffhofes anfallenden Kosten werden wahrscheinlich den kalkulierten Ansatz von ca. 139.600,00 € um 5.500,00 € übersteigen.

 

 

Einnahmen/Sonderposten

 

Aufgrund der Kalkulation für 2011 ergeben sich Einnahmen durch Abfallbeseitigungsgebühren von 1.401.663,12 €. Derzeitig sind 1.413.544,22 € an Abfallbeseitigungsgebühren für 2011 festgesetzt worden. Das bedeutet, dass die einkalkulierte Entnahme aus dem Sonderposten i. H. v. 7.255,00 € wahrscheinlich nicht entnommen werden muss. Der Stand des Sonderpostens zum 31.12.2010 beträgt 166.047,27 €.

 

 

Zu 2 ) Kalkulation der Abfallbeseitigungsgebühren 2012

 

Aufgrund der ständig variierenden Abfallmengen sowie der Anzahl der Abfallgefäße werden die Abfallentsorgungsgebühren der Gemeinde Nottuln jährlich neu kalkuliert. Das KAG gibt die Möglichkeit, der Gebührenrechnung einen Kalkulationszeitraum von drei Jahren zu Grunde zu legen. Da die Einnahmen und Ausgaben der Abfallbeseitigung jedoch an verschiedene, teilweise unvorhersehbare Kriterien gebunden sind (z.B. Gefäß-, Mengenentwicklung, Höhe der vom Kreis vorgegebenen Deponiegebühr) sollte jedes Jahr neu kalkuliert werden.

 

Vorbehaltlich der Zustimmung des Kreistages hat der Kreis Coesfeld die voraussichtlichen Benutzungsgebühren für 2012 mitgeteilt. Bisher wurden die aus der Verwertung von Wertstoffen entstandenen Erlöse vom Kreis Coesfeld dazu genutzt, die Gebühren für die einzelnen Fraktionen möglichst gering zu halten. Ab dem Jahr 2012 werden auf Wunsch der Kommunen die Erlöse nicht mehr zur Subventionierung der Gebühren genutzt, sondern direkt an die Kommunen ausgeschüttet. Dadurch erhöhen sich folglich die Gebühren für die einzelnen Fraktionen. Die Gebühren, die der Gemeinde für die Wertstoffe (Papier, E-Schrott, Metall und Holz) berechnet werden, sind keine Deponiegebühren. Diese Stoffe werden wiederverwertet. Vielmehr stellt der Kreis den Kommunen die Aufwendungen in Rechnung, die die Wirtschaftsbetriebe des Kreises mit dem Handling der Verwertung haben.

 


Gebühren

2008

€/t

2009

€/t

2010

€/t

2011

€/t

2012

€/t

Restabfälle

130,00

130,00

133,00

133,00

150,00

Sperrgut/Teppiche

130,00

130,00

133,00

133,00

150,00

Altholz

5,00

5,00

5,00

5,00

3,00

Grün-/Bioabfälle

80,00

80,00

83,00

83,00

100,00

E-Schrott

0,00

0,00

0,00

0,00

96,00

Altmetall

0,00

0,00

0,00

0,00

114,00

Papier

0,00

0,00

0,00

0,00

13,00

Umschlag1

20,00

20,00

20,00

20,00

20,00

1 Für Restabfälle aus Straßenpapierkörben, Sperrgut und Teppichen

 

Erlöse

2012

€/t

 

 

Papier

100,00

 

 

E-Schrott Sammelgruppe 1

259,00

Elektrogroßgeräte

 

E-Schrott Sammelgruppe 2

86,50

Kühlgeräte

 

E-Schrott Sammelgruppe 3

143,50

IT-Geräte

 

E-Schrott Sammelgruppe 5

136,00

Elektrokleingeräte

 

Altmetall

259,00

 

 

Altholz

3,90

 

 

 

I. Ermittlung der Berechnungsgrundlage

 

Als Berechnungsgrundlage für die Verteilung der Beseitigungskosten für Restabfälle wurde das Jahresvolumen der Gefäße gewählt. Das Jahresvolumen wird anhand der Größe der Gefäße, der Abfuhrrhythmen und der Anzahl der aufgestellten Gefäße berechnet.

 

a) Gefäßstückzahlen

 

Durch Neuaufstellungen und Abmeldungen sowie Umbestellungen innerhalb der Gefäßgrößen und Abfuhrrhythmen ergeben sich auch im nächsten Jahr Änderungen bei den Gefäßstückzahlen. Um diese Änderungen bei der Kalkulation berücksichtigen zu können, wurde der durchschnittliche Zugang bzw. Abgang innerhalb der einzelnen Gefäßgrößen im Jahr 2010 und 2011 ermittelt. Hieraus resultieren die der Kalkulation zugrunde liegenden Gefäßstückzahlen (siehe Anlage 1).

 

b) Anzahl der Abfuhren pro Jahr

 

Durch die Abfallbeseitigungssatzung erhält der Bürger die Möglichkeit, zwischen einem 14-täglichen und einem vierwöchentlichen Entleerungsrhythmus der Restmülltonne zu wählen. In 2012 wird voraussichtlich von 54 % der Anschlusspflichtigen eine vierwöchentliche Abfuhr gewählt und von 46 % die 14-tägliche Abfuhr. Die bisherige Wahlmöglichkeit wird von den Bürgern sehr gut angenommen und sollte deshalb beibehalten werden.

 

II. Anteile der Beseitigungskosten

 

Auf der Grundlage des Abfallaufkommens 2011 (Januar bis einschließlich Juli) wird das Aufkommen und somit die Gebühren für das Jahr 2012 beim Restmüll wie folgt geschätzt:

 

a) gewichtsabhängige Beseitigungskosten

 

Restmüll

1.889 t

x

150,00 €

=

283.350,00 €

 

Die bisher zusätzlich zum Restmüll an dieser Stelle berücksichtigten Deponiegebühren/Verwertungskosten für Sperrgut, Holz und die Umschlaggebühren werden bei dem Punkt „Sonstige Kosten – Wertstoffhof“ mit einbezogen. Durch die Ausschüttung der Erlöse an die Kommunen werden sowohl die Deponiegebühren als auch die Erlöse für die Wertstoffe beim Wertstoffhof berücksichtigt.

 

b) Grundgebühr

 

Der Kreis Coesfeld setzt in seiner Satzung die Höhe der Grundgebühr pro Gefäß fest.

Seit 1998 wird die Grundgebühr zum Ausgleich eines Teils der Vorhaltekosten (fixe Kosten) erhoben. Wie bereits in den Vorjahren wird der Kreis auch 2012 die Grundgebühr nach der Anzahl der aufgestellten Müllgefäße, Stand 01.07.2011, auf die Gemeinden umlegen.

 

Die Grundgebühr 2012 (je Einheit) hat sich im Vergleich zu den vergangenen Jahren nicht verändert. Sie beträgt weiterhin je Einheit 18,40 €.

Dabei wird eine Gewichtung nach Gefäßgrößen und der unterschiedlichen Abfuhrrhythmen der jeweiligen Gemeinden vorgenommen (§ 5 Abs. 2 Satzung des Kreises Coesfeld über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Abfallentsorgungsanlagen):

 

60 l bis 120 l-Gefäße

1,06

Einheiten

19,50 €

240 l Gefäße

2

Einheiten

36,80 €

1,1 m³ Container

10

Einheiten

184,00 €

 

 

Unter Berücksichtigung des Gefäßbestandes zum 01.07.2011 ergibt sich für die Gemeinde Nottuln nachfolgende Berechnung der Grundgebühr:

 

Gefäßgröße

 

Anzahl

Stand 01.07.2011

 

Grundgebühr

80 l u. 120 l

5.058

x

19,50 €

=

98.631,00 €

240 l

712

x

36,80 €

=

26.201,60 €

1,1 m³

18

x

184,00 €

=

3.312,00 €

Grundgebühr

5.788

 

 

 

128.144,60 €

 

Die Summe der mengenabhängigen Beseitigungskosten und die an den Kreis zu zahlende Grundgebühr werden nach dem Jahresvolumen der Gefäße umgelegt. Diese Art der Verteilung der insgesamt an den Kreis zu zahlenden Kosten entspricht der Vorgehensweise der Vorjahre.

 

Ermittlung der insgesamt an den Kreis zu zahlenden Gebühren

 

Mengenabhängige Deponiegebühr/Verwertungskosten

283.350,00

Grundgebühr

128.144,60 €

 

411.494,60 €

 

Die Grundgebühr wird nach dem prozentualen Anteil der einzelnen Volumen am Gesamtvolumen umgelegt (siehe Anlage 2, Seite 3, Pkt. II).

 

III. Anteile Beförderung, Vergütung, Muldengestellung – Restabfallgefäße –

 

Gemäß § 5 Abs. 6 LAbfG haben die kreisangehörigen Gemeinden die in ihrem Gebiet anfallenden Abfälle einzusammeln und zu den Abfallentsorgungsanlagen der Kreise zu befördern. Diese Verpflichtung wird in der Gemeinde Nottuln durch die Beauftragung der Fa. Remondis Münsterland GmbH & Co. KG erfüllt. Für das nächste Jahr hat Remondis eine Preiserhöhung um 8,12 % geltend gemacht. Unter Berücksichtigung dieser Erhöhung erhält die Fa. Remondis für die Entleerung, Beförderung und Gestellung der Restmüllgefäße im Jahr 2012 eine Vergütung i. H. v. 183.124,60 € (Anlage 2, Seite 4, Pkt. III, abweichender Betrag durch Rundungsdifferenzen).

 

Dieser Betrag ergibt sich wie folgt:

 

Gestellung 80 l / 120 l

5.078 Gefäße

x

0,14 €

x

12 Mon.

=

8.531,04 €

Gestellung 240 l

719 Gefäße

x

0,19 €

x

12 Mon.

=

1.639,32 €

Gestellung 1,1 m³

17 Gefäße

x

2,09 €

x

12 Mon.

=

426,36 €

Beförderung

1.889 t

x

27,82 €

 

 

=

52.551,98 €

Vergütung 14-täglich

2.668 Gefäße

x

1,65 €

x

12 Mon.

=

52.826,40 €

Vergütung 4-wöchentl.

3.129 Gefäße

x

0,83 €

x

12 Mon.

=

31.164,84 €

Vergütung wöchentl. 1,1 m³

17 Gefäße

x

33,07 €

x

12 Mon.

=

6.746,28 €

 

 

 

 

 

 

 

153.886,22 €

zzgl. 19 % MwSt

 

 

 

 

 

 

29.238,38 €

Insgesamt

 

 

 

 

 

 

183.124,60 €

 

Gebührenanteil der 1,1 m³ - Container:

 

A. Restmüll:

 

Vergütung

17 Gefäße

x

33,07 €

x

12 Mon.

=

6.746,28 €

Gestellung 1,1 m³

17 Gefäße

x

2,09 €

x

12 Mon.

=

426,36 €

Beförderung

105 t

x

27,82 €

 

 

=

2.921,10 €

 

 

 

 

 

 

=

10.093,74 €

zzgl. 19 % MwSt

 

 

 

 

 

 

1.917,81 €

Insgesamt

 

 

 

 

 

 

12.011,55 €

 

Die für die Abfuhr der 17 1,1 m³ Container anfallenden Abfuhrkosten i. H. v. 12.011,55 € werden von der o.g. Gesamtvergütung abgezogen. Somit verbleiben für die 5.797 Restmüllgefäße zu verteilende Kosten i. H. v. 171.113,05 €.

 

 

Kostenanteil je Container

12.011,55 €

:

17

=

706,56 €

Kostenanteil je Gefäß

171.113,05 €

:

5.797

=

29,52 €

 

 

IV. Kostenanteil Papiertonne

 

In den Jahren 2009 bis 2011 wurde kein separater Gebührenanteil für die Papiertonne ausgewiesen. Vielmehr wurden die Kosten für die Abfuhr der Papiertonnen in die Restmüllgebühr mit eingebunden. Bis einschließlich 2011 hat der Kreis Coesfeld die Papiererlöse genutzt, um die Gebühren der anderen Fraktionen wie z.B. Restmüll zu stabilisieren. Diese Subventionierung der Gebühren durch die Erlöse fällt ab 2012 weg. Die Erlöse aus der Verwertung werden nun vom Kreis direkt an die Kommunen ausgeschüttet. Für die Papiererlöse geht der Kreis Coesfeld von einem Betrag i. H. v. 100,00 €/t aus. Dieser Betrag unterliegt allerdings starken Schwankungen und kann teilweise darüber, aber auch darunter liegen. Aufgrund der Veränderungen der Verwendung der Erlöse wird wieder ein separater Gebührenanteil für die Papiertonne ausgewiesen.

 

Die DSD AG (Duales System Deutschland AG) rechnet der Gemeinde einen prozentualen Anteil an gebrauchten Einwegverpackungen aus Papier/Pappe/Karton im Rahmen der kommunalen Altpapiererfassung und –verwertung zu. Dieser vom Institut für Abfall, Abwasser und Infrastruktur (INFA) ermittelte Anteil (der sog. Masseanteil) beträgt für die Gemeinde Nottuln 16,82 %. Der von der Gemeinde zu tragende Anteil liegt demnach bei 83,18 %.

 

 

Gestellung 240 l

6.429 Gefäße

x

0,19 €

x

12 Mon.

=

14.658,12 €

Beförderung

1.506 t

x

13,28 €

 

 

=

19.999,68 €

Vergütung

6.429 Gefäße

x

0,82 €

x

12 Mon.

=

63.261,36 €

 

 

 

 

 

 

 

97.919,16 €

zzgl.19 % MwSt

 

 

 

 

 

 

18.604,64 €

 

 

 

 

 

 

 

116.523,80 €

Deponiegebühren

1.506 t

x

13,00 €

 

 

=

19.579,00 €

Gesamt

 

 

 

 

 

 

136.102,80 €

./. DSD-Anteil 16,82 %

 

 

 

 

 

 

22.892,49 €

Gesamt

 

 

 

 

 

 

113.210,31 €

abzgl. Papiererlöse

1.506 t

x

100,00 €

 

 

 

150.600,00 €

Insgesamt

 

 

 

 

 

 

- 37.389,69 €

 

Unter Berücksichtigung der Erlöse ergibt sich für die Kosten der Papierentsorgung ein Negativbetrag, d.h., es werden voraussichtlich mehr Erlöse erzielt, als Kosten für die Abfuhr und die Verwertung entstehen. Der Gebührenanteil für die Papiertonne beträgt demnach weiterhin 0,00 €. Die verbleibenden 37.389,69 € werden als Einnahmen bei den sonstigen Kosten (Pkt. VI Nr. 12) berücksichtigt.

 

Gebührenanteil je Gefäß:

0,00 €

 

Zusätzliche Papiergefäße

Den Bürgern wird weiterhin die Möglichkeit gewährt, eine zusätzliche Papiertonne aufstellen zu lassen. Die Gebühr für das Gefäß 0,00 €.

 

 

 

V. Kostenanteil Biotonne

 

Für die Ermittlung der Kosten für den Bioabfall werden zu den Deponiegebühren die Abfuhrkosten, die Kosten für die Beförderung und die Kosten für die Gestellung hinzugerechnet (Anlage 2, Seite 4, Pkt. V; abweichender Betrag durch Rundungsdifferenzen).

 

Gestellung 120 l

3.040 Gefäße

x

0,14 €

x

12 Mon.

=

5.107,20 €

Gestellung 240 l

2.571 Gefäße

x

0,19 €

x

12 Mon.

=

5.861,88 €

Vergütung

5.611 Gefäße

x

1,65 €

x

12 Mon.

=

111.097,80 €

Beförderung

2.924 t

x

11,57 €

 

 

=

33.830,68 €

Zwischensumme

 

 

 

 

 

 

155.897,56 €

zzgl. 19 % MwSt

 

 

 

 

 

 

29.620,54 €

Gesamt Entsorger

 

 

 

 

 

 

 

185.518,10 €

Deponiegebühr

2.924 t

x

100,00 €

 

 

=

292.400,00 €

Gesamt

 

 

 

 

 

 

477.918,10 €

 

Von den gesamten zu verteilenden Kosten wird der Anteil, den die Eigenkompostierer

zahlen, abgezogen. Die Eigenkompostierer, die keine Biotonne haben, tragen einen Anteil an der Biotonne (Vorhaltekosten für die Möglichkeit der Inanspruchnahme einer Biotonne).

 

 

Voraussichtliche Anzahl der Eigenkompostierer in 2012:

897

Voraussichtlicher Anteil der Eigenkompostierer an der Biotonne:

(Der Anteil von 27,00 € ist so gewählt worden, dass sich eine Ersparnis von ca. 70 % ergibt)

27,00 €

897 Eigenkompostierer x 27,00 € =

24.219,00 €

 

Nach Abzug des Eigenkompostiereranteils bleiben noch zu verteilende Kosten in Höhe von 453.699,10 € (477.918,10 € ./. 24.219,00 €).

 

 

Die Kosten werden auf alle 4.875 regulären Biotonnen verteilt:

 

453.699,10 €

:

4.875 Gefäße

=

93,07 €

 

 

Kostendeckender Gebührenanteil für zusätzliche Biotonnen

 

Dem Bürger wird die Möglichkeit eingeräumt, ein zusätzliches 120 l-Gefäß bzw. anstatt der bereits vorhandenen 120 l-Tonne eine größere (240 l) Tonne ohne Aufpreis zu erhalten.

 

a)   Für jede 1., 3., 5. etc. zusätzliche Biotonne (120 l-Volumen) wird keine Gebühr erhoben.

 

b)   Für jede 2., 4., 6. etc. zusätzliche Biotonne (120 l-Volumen) beträgt die Gebühr 93,12 € im Jahr.

 

Die Gebühr für die zusätzlichen Gefäße (93,00 €) weicht leicht von dem errechneten Anteil

(93,12 €) ab. Diese Gebühr für die zusätzlichen Gefäße wird u.a. separat erhoben und muss daher durch 12 teilbar sein (siehe Pkt. VII dieser Kalkulation).

 

 

 

 

 

 

 

VI. Anteil an den sonstigen Kosten

(jeweils gerundet)

 

1.

Personalkosten

45.167,00 €

2.

Verwaltungskosten

5.640,00 €

3.

Kosten für die Erstellung von Infomaterial (Abfuhrkalender)

 

1.900,00 €

4.

Verteilungskosten Abfuhrkalender

3.200,00 €

5.

Beseitigung verbotswidriger Abfallablagerungen durch den Bauhof

7.634,00 €

6.

Kosten für Umweltaktionen

360,00 €

7.

Kosten für den Einsatz des Schadstoffmobiles

17.850,00 €

8.

Kosten Straßenpapierkörbe

a) Entleerungskosten des Bauhofes

b) Deponiegebühren (22 t x 170,00 € (Dep.- + Umschlag))

c) Muldengestellungskosten

d) Anschaffungs-/Aufstellungskosten (GWG)

e) Abschreibungen für bestehende Straßenpapierkörbe

 

17.800,00 €

3.740,00 €

887,00 €

2.000,00 €

120,00 €

 

 

 

9.

Presswagen

1.000,00 €

10.

Betreibung Wertstoffhof

265.201,23 €

12.

Papiererlöse

(-) 37.389,69 €

13.

Entnahme aus dem Sonderposten

(-) 75.000,00 €

 

 

Gesamt

 

260.109,31 €

 

 

 

Erläuterungen:

(die Nummerierung entspricht der Nummerierung der vorstehenden Ausgabenzusammenstellung)

 

1.

Bei der Kalkulation der Personalkosten für 2012 wurde eine Kostensteigerung von 2 % berücksichtigt.

 

2.

Als Verwaltungskosten wurde, wie in den Vorjahren, eine geschätzte Pauschale i. H. v. 0,97 € je Restmüllgefäß zugrunde gelegt. Unter die Pauschale gehören Kosten als Ausgleich für anfallende Sachkosten, ADV-Kosten, Gemeinkosten etc..

 

3.

Der Betrag wurde aufgrund der in den Vorjahren entstandenen Kosten für die

Erstellung des Abfuhrkalenders ermittelt. Die Erstellung neuer Aufkleber für die 14-tägliche Restmüllabfuhr ist in 2012 nicht erforderlich.

 

4.

Der Betrag wurde aufgrund der in 2011 entstandenen Kosten für die Verteilung ermittelt. Die Verteilung der Abfuhrkalender 2012 wird voraussichtlich durch die Deutsche Post AG vorgenommen. Die Zustellung an die Haushalte der Gemeinde Nottuln erfolgt als Postwurfsendung.

 

5.

Nach dem Landesabfallgesetz haben die Gemeinden die in ihrem Gebiet anfallenden Abfälle einzusammeln. Diese Pflicht umfasst auch das Einsammeln verbotswidrig abgelagerter Abfälle. Das Einsammeln dieses „wilden Mülls“ wird von den Mitarbeitern des Baubetriebshofes vorgenommen. Da die Kosten für die Beseitigung verbotswidriger Abfallablagerungen zu den ansatzfähigen Kosten gemäß § 9 Abs. 2 LAbfG im Sinne des Kommunalabgabengesetzes zählen, sind sie auf die Gebühren umzulegen und somit von allen Abgabepflichtigen zu tragen. Die in dieser Kalkulation aufgeführten Kosten für die Beseitigung verbotswidriger Abfälle basieren auf den bisher (Jan.-Juli) in 2011 gesammelten Mengen.

 

6.

Unter diesen Kosten sind die entstehenden Kosten für Müllsammelaktionen zu verstehen. Die Mulde, die Säcke und Handschuhe stellt die Fa. Remondis kostenlos zur Verfügung. Hier fallen lediglich die Deponiegebühren für die gesammelten Abfälle an.

 

7.

Für den Einsatz des Schadstoffmobiles entstehen Kosten i. H. v. 178,57 € netto/ Einsatzstunde. Bei 84 Stunden im Jahr betragen die Kosten 17.849,86 € (inkl. MwSt)

 

8.

Zu den ansatzfähigen Kosten gemäß § 9 Abs. 2 LAbfG zählen die Kosten für die Neuanschaffung, die Aufstellung, Unterhaltung und Entleerung der Straßenpapierkörbe. Hierzu zählen auch die Entleerungs- und Muldengestellungskosten sowie die Deponiegebühren für die Beseitigung der Abfälle.

 

Für die Entleerung wird an die Gemeindewerke eine jährliche Pauschale von 17.800,00 € gezahlt.

 

Da die Straßenpapierkörbe i.d.R. günstiger sind als 410,00 € (inkl. Aufstellung) zählen sie zu den geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) und werden im Jahr der Anschaffung komplett abgeschrieben.

 

9.

Wie in den vergangenen Jahren wird auch im Herbst 2012 den Bürgern der Ortsteile Schapdetten, Darup und Appelhülsen ein Presswagen für Grünabfälle zur Verfügung gestellt. In Nottuln selbst wird die Aktion nicht stattfinden, da der Wertstoffhof vor Ort liegt.

 

10.

 

Die o.g. Gebühr setzt sich wie folgt zusammen:

 

Bezeichnung

Anzahl Einheit

Preis

Grundentgelt

 

24.272,92 €

Benutzerfreundliche Behälterfüllung

 

23.752,93 €

Personalkosten

664 Std.

23.910,64 €

Annahme v. SPM, Grün, Möbelholz

1.523 t

6.776,23 €

Transport der o.g. Fraktionen

1.523 t

41.153,64 €

Annahme E-Schrott*

166 t

2.242,66 €

Zwischensumme

 

122.109,02 €

zzgl. 19 % MwSt

 

23.200,71 €

  1. Gesamt Entsorger

 

145.309,73

Deponiegebühren Sperrmüll

438 t

65.700,00 €

Benutzungsgebühren Holz

380 t

1.140,00 €

Deponiegebühren Grünabfälle

638 t

63.800,00 €

Benutzungsgebühren E-Schrott

166 t

15.936,00 €

 

 

Benutzungsgebühren Altmetall

68 t

7.752,00 €

Umschlag

438 t

8.760,00 €

  1. Gesamtgebühren Kreis

 

163.088,00 €

 

 

 

C.      Gesamtkosten (A+B)

 

308.397,73 €

Erlöse E-Schrott SG 1

17 t

(-) 4.403,00 €

Erlöse E-Schrott SG 2

27 t

(-) 2.335,00 €

Erlöse E-Schrott SG 3

103 t

(-) 14.780,00 €

Erlöse E-Schrott SG 5

19 t

(-) 2.584,00 €

Erlöse Altmetall

68 t

(-) 17.612,00 €

Erlöse Holz

380 t

(-) 1.482,00 €

D.      Gesamterlöse

 

(-) 43.196,00 €

E.       Gesamt WSH (C-D)

 

265.201,23

 

 

* Für die Sammelgruppe 4 (Leuchtstoffmittel) sind bisher noch keine Annahmeentgelte und Benutzungsgebühren angefallen. Die Annahmeentgelte befinden sich im einstelligen ct-Bereich/kg

 

11.

Ab 2012 werden die Erlöse aus der Verwertung von Wertstoffen von den Wirtschaftsbetrieben an die Kommunen ausgezahlt. Die Papiererlöse werden in erster Linie dazu verwendet, die Papiertonne zu subventionieren. Die für 2012 kalkulierten Papiererlöse liegen höher als die Kosten, die für die Verwertung anfallen (Pkt. IV der Kalkulation).

 

12.

 

Die Zuführung zum Sonderposten aus 2009 i. H. v. 23.998,92 € wurde bisher noch nicht berücksichtigt. Unter Beachtung der 3-Jahres-Frist (§ 6 II Kommunalabgabengesetz) wird die komplette Zuführung in der Kalkulation für 2012 eingerechnet. Zzgl. zum v. g. Betrag wird aufgrund der derzeitigen Höhe des Sonderpostens (ca. 166.000,00 €) eine weitere Entnahme von rd. 51.000,00 € in der Kalkulation berücksichtigt.

 

 

Um den Anteil an den sonstigen Kosten je Gefäß zu erhalten, wird der Gesamtbetrag durch die Anzahl der aufgestellten Restmüllgefäße geteilt. (Anlage 2, Seite 4, Pkt. VI, abweichender Betrag durch Rundungsdifferenzen)

 

260.109,31 €

:

5.814 Gefäße

=

44,74 €

 

 

VII. Ermittlung der Gesamtgebühr

 

Zur Berechnung der kostendeckenden Abfallbeseitigungsgebühr wurden die ermittelten Kostenbestandteile pro Gefäß zusammengefasst.

 

Laut Angaben der citeq in Münster, können die Gebührensätze so gestaltet sein, dass sich zwei Stellen hinter dem Komma ergeben. Die festgesetzte Gebühr muss jedoch durch zwölf teilbar sein, um bei Zu- und Abgängen des laufenden Jahres Rundungsfehlern vorzubeugen, die sich aufgrund mehrerer Kommastellen ergeben können. Gebührensätze, die diese Voraussetzung nicht erfüllen, verursachen einen erheblichen Verwaltungsaufwand, da die Rundungsfehler manuell ausgeglichen werden müssen. Die ermittelte kostendeckende Gebühr wurde somit in einigen Fällen geringfügig abgeändert.

 

VIII. Aus der Kalkulation sich ergebende kostendeckende Jahresgebühr

 

Die kostendeckende Gebühr 2012 liegt aufgrund der Kalkulation insgesamt unter den in 2011 gültigen Gebührensätzen.

Die kostendeckende Gebührenveränderung beläuft sich auf durchschnittlich ca. (-)6,2%. Die finanziellen Auswirkungen in € und % sind der Anlage 2, Seite 7, Pkt. X zu entnehmen.

Da die Verteilung der an den Kreis Coesfeld zu zahlenden Gebühren (Grundgebühr und Restmüll) nach dem Gefäßlitervolumen der Gefäße erfolgt, ergeben sich unterschiedliche Steigerungen innerhalb der Abgabearten.

 

 

c) Satzungsänderung

 

Aufgrund der Senkung der Gebühren ist eine Satzungsänderung erforderlich. Die vorgenommenen Änderungen sind der Anlage 4 zur dieser Vorlage zu entnehmen.

 

Die für die Bewirtschaftung der Gefäße anfallenden Tauschgebühren von 13,00 €/Tauschvorgang, bzw. für die 1,1 m³-Container von 26,00 €/Tauschvorgang werden, wie die anderen Entgelte für die Entsorgung erhöht. Pro Tauschvorgang werden ab 2012 14,00 € bzw. 28,00 € erhoben. Diese Gebühren werden von jedem Bürger individuell getragen und sind daher nicht Bestandteil der Kalkulation.

Die Erhöhung der Austauschgebühr ist in die Satzung mit aufzunehmen.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ergeben sich aus der anliegenden Kalkulation


Anlagen:

1.       Gefäßstückzahlen

2.       Kalkulation

3.       Haushaltsansätze

4.       Gebührensatzungsänderung