1) Entwicklung 2011
2) Kalkulation der Abfallbeseitigungsgebühren 2012
Beschlussvorschlag:
a) Die
Entwicklung der Abfallbeseitigung im Jahr 2011 wird zur Kenntnis genommen.
b) Die
Kalkulation der Abfallbeseitigungsgebühren für 2012 wird zur Kenntnis genommen.
c) Die
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der öffentlichen
Abfallbeseitigung
der Gemeinde Nottuln wird, wie in Anlage 4, geändert.
Sachverhalt:
Zu 1)
Entwicklung 2011
Bis zum
jetzigen Zeitpunkt liegen die Gebührenbescheide des Kreises Coesfeld und die
Rechnungen der Entsorger bis einschließlich Juli 2011 vor.
Deponiegebühren
Im
Bereich des Sperrmülls liegen die zu erwartenden Mengen mit 438 t ca. 23 % über
den kalkulierten Tonagen. Ebenso gibt es Abweichungen von ca. 10 % über dem
kalkulierten Ansatz bei den Restmüllmengen aus den Straßenpapierkörben. Die am
Wertstoffhof angelieferten Grünabfälle hingegen belaufen sich mit
voraussichtlich 638 t ca. 10 % unter der in der Kalkulation berücksichtigten
Menge. Ein konkreter Grund für die relativ hohe Abweichung bei den
Sperrmüllmengen ist nicht ersichtlich.
Bei
den verbleibenden fünf Fraktionen (Restabfälle, Restabfälle aus Containern,
Bioabfälle, Papier und Altholz) sowie den Grundgebühren liegen die Abweichungen
zwischen Kalkulation und voraussichtlichen Mengen bei bis zu +/- 5 %.
Gemeindewerke
Aufgrund
der Entwicklung in 2010 wurde der Ansatz für 2011 für die Beseitigung wilder
Müllablagerungen auf 9.050,00 € festgesetzt. Tatsächlichen werden die Kosten
voraussichtlich rd. 7.600,00 € betragen.
Entsorger
Ob es
entscheidende Abweichungen im Bereich der Kosten für die gemeindliche Abfuhr
gibt, ist momentan noch nicht absehbar. Zum jetzigen Zeitpunkt liegen die
Abweichungen zwischen tatsächlichen und kalkulierten Zahlungen bei > 1 %.
Jedoch muss die Endabrechnung im Januar 2012 abgewartet werden.
Die für
die Nutzung des Wertstoffhofes anfallenden Kosten werden wahrscheinlich den
kalkulierten Ansatz von ca. 139.600,00 € um 5.500,00 € übersteigen.
Einnahmen/Sonderposten
Aufgrund
der Kalkulation für 2011 ergeben sich Einnahmen durch
Abfallbeseitigungsgebühren von 1.401.663,12 €. Derzeitig sind 1.413.544,22 € an
Abfallbeseitigungsgebühren für 2011 festgesetzt worden. Das bedeutet, dass die
einkalkulierte Entnahme aus dem Sonderposten i. H. v. 7.255,00 € wahrscheinlich
nicht entnommen werden muss. Der Stand des Sonderpostens zum 31.12.2010 beträgt
166.047,27 €.
Zu 2 ) Kalkulation der
Abfallbeseitigungsgebühren 2012
Aufgrund
der ständig variierenden Abfallmengen sowie der Anzahl der Abfallgefäße werden
die Abfallentsorgungsgebühren der Gemeinde Nottuln jährlich neu kalkuliert. Das
KAG gibt die Möglichkeit, der Gebührenrechnung einen Kalkulationszeitraum von
drei Jahren zu Grunde zu legen. Da die Einnahmen und Ausgaben der
Abfallbeseitigung jedoch an verschiedene, teilweise unvorhersehbare Kriterien
gebunden sind (z.B. Gefäß-, Mengenentwicklung, Höhe der vom Kreis vorgegebenen
Deponiegebühr) sollte jedes Jahr neu kalkuliert werden.
Vorbehaltlich
der Zustimmung des Kreistages hat der Kreis Coesfeld die voraussichtlichen
Benutzungsgebühren für 2012 mitgeteilt. Bisher wurden die aus der Verwertung
von Wertstoffen entstandenen Erlöse vom Kreis Coesfeld dazu genutzt, die Gebühren
für die einzelnen Fraktionen möglichst gering zu halten. Ab dem Jahr 2012
werden auf Wunsch der Kommunen die Erlöse nicht mehr zur Subventionierung der
Gebühren genutzt, sondern direkt an die Kommunen ausgeschüttet. Dadurch erhöhen
sich folglich die Gebühren für die einzelnen Fraktionen. Die Gebühren, die der
Gemeinde für die Wertstoffe (Papier, E-Schrott, Metall und Holz) berechnet
werden, sind keine Deponiegebühren. Diese Stoffe werden wiederverwertet.
Vielmehr stellt der Kreis den Kommunen die Aufwendungen in Rechnung, die die
Wirtschaftsbetriebe des Kreises mit dem Handling der Verwertung haben.
|
2008 €/t |
2009 €/t |
2010 €/t |
2011 €/t |
2012 €/t |
Restabfälle |
130,00 |
130,00 |
133,00 |
133,00 |
150,00 |
Sperrgut/Teppiche |
130,00 |
130,00 |
133,00 |
133,00 |
150,00 |
Altholz |
5,00 |
5,00 |
5,00 |
5,00 |
3,00 |
Grün-/Bioabfälle |
80,00 |
80,00 |
83,00 |
83,00 |
100,00 |
E-Schrott |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
96,00 |
Altmetall |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
114,00 |
Papier |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
13,00 |
Umschlag1 |
20,00 |
20,00 |
20,00 |
20,00 |
20,00 |
1 Für Restabfälle aus Straßenpapierkörben, Sperrgut und
Teppichen
Erlöse |
2012 €/t |
|
|
Papier |
100,00 |
|
|
E-Schrott Sammelgruppe 1 |
259,00 |
Elektrogroßgeräte |
|
E-Schrott Sammelgruppe 2 |
86,50 |
Kühlgeräte |
|
E-Schrott Sammelgruppe 3 |
143,50 |
IT-Geräte |
|
E-Schrott Sammelgruppe 5 |
136,00 |
Elektrokleingeräte |
|
Altmetall |
259,00 |
|
|
Altholz |
3,90 |
|
|
I. Ermittlung der Berechnungsgrundlage
Als Berechnungsgrundlage für die
Verteilung der Beseitigungskosten für Restabfälle wurde das Jahresvolumen der
Gefäße gewählt. Das Jahresvolumen wird anhand der Größe der Gefäße, der
Abfuhrrhythmen und der Anzahl der aufgestellten Gefäße berechnet.
a)
Gefäßstückzahlen
Durch Neuaufstellungen und
Abmeldungen sowie Umbestellungen innerhalb der Gefäßgrößen und Abfuhrrhythmen
ergeben sich auch im nächsten Jahr Änderungen bei den Gefäßstückzahlen. Um
diese Änderungen bei der Kalkulation berücksichtigen zu können, wurde der
durchschnittliche Zugang bzw. Abgang innerhalb der einzelnen Gefäßgrößen im
Jahr 2010 und 2011 ermittelt. Hieraus resultieren die der Kalkulation zugrunde
liegenden Gefäßstückzahlen (siehe Anlage 1).
b) Anzahl der
Abfuhren pro Jahr
Durch die Abfallbeseitigungssatzung
erhält der Bürger die Möglichkeit, zwischen einem 14-täglichen und einem vierwöchentlichen
Entleerungsrhythmus der Restmülltonne zu wählen. In 2012 wird voraussichtlich
von 54 % der Anschlusspflichtigen eine vierwöchentliche Abfuhr gewählt und von
46 % die 14-tägliche Abfuhr. Die bisherige Wahlmöglichkeit wird von den Bürgern
sehr gut angenommen und sollte deshalb beibehalten werden.
II. Anteile der Beseitigungskosten
Auf der Grundlage des
Abfallaufkommens 2011 (Januar bis einschließlich Juli) wird das Aufkommen und
somit die Gebühren für das Jahr 2012 beim Restmüll wie folgt geschätzt:
a) gewichtsabhängige Beseitigungskosten
Restmüll |
1.889 t |
x |
150,00 € |
= |
283.350,00
€ |
Die bisher zusätzlich zum Restmüll an
dieser Stelle berücksichtigten Deponiegebühren/Verwertungskosten für Sperrgut,
Holz und die Umschlaggebühren werden bei dem Punkt „Sonstige Kosten –
Wertstoffhof“ mit einbezogen. Durch die Ausschüttung der Erlöse an die Kommunen
werden sowohl die Deponiegebühren als auch die Erlöse für die Wertstoffe beim
Wertstoffhof berücksichtigt.
b) Grundgebühr
Der Kreis Coesfeld setzt in seiner
Satzung die Höhe der Grundgebühr pro Gefäß fest.
Seit 1998 wird die Grundgebühr zum
Ausgleich eines Teils der Vorhaltekosten (fixe Kosten) erhoben. Wie bereits in
den Vorjahren wird der Kreis auch 2012 die Grundgebühr nach der Anzahl der
aufgestellten Müllgefäße, Stand 01.07.2011, auf die Gemeinden umlegen.
Die Grundgebühr 2012 (je Einheit) hat
sich im Vergleich zu den vergangenen Jahren nicht verändert. Sie beträgt
weiterhin je Einheit 18,40 €.
Dabei wird eine Gewichtung nach Gefäßgrößen
und der unterschiedlichen Abfuhrrhythmen der jeweiligen Gemeinden vorgenommen
(§ 5 Abs. 2 Satzung
des Kreises Coesfeld über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von
Abfallentsorgungsanlagen):
60 l bis 120 l-Gefäße |
1,06 |
Einheiten |
19,50 € |
240 l Gefäße |
2 |
Einheiten |
36,80 € |
1,1 m³ Container |
10 |
Einheiten |
184,00 € |
Unter Berücksichtigung des
Gefäßbestandes zum 01.07.2011 ergibt sich für die Gemeinde Nottuln nachfolgende
Berechnung der Grundgebühr:
Gefäßgröße |
Anzahl Stand
01.07.2011 |
|
Grundgebühr |
||
80 l u. 120 l |
5.058 |
x |
19,50 € |
= |
98.631,00 € |
240 l |
712 |
x |
36,80 € |
= |
26.201,60 € |
1,1 m³ |
18 |
x |
184,00 € |
= |
3.312,00 € |
Grundgebühr |
5.788 |
|
|
|
128.144,60 € |
Die Summe der mengenabhängigen
Beseitigungskosten und die an den Kreis zu zahlende Grundgebühr werden nach dem
Jahresvolumen der Gefäße umgelegt. Diese Art der Verteilung der insgesamt an
den Kreis zu zahlenden Kosten entspricht der Vorgehensweise der Vorjahre.
Ermittlung der insgesamt an den Kreis zu
zahlenden Gebühren
Mengenabhängige
Deponiegebühr/Verwertungskosten |
283.350,00 € |
Grundgebühr |
128.144,60 € |
|
411.494,60 € |
Die Grundgebühr wird nach dem
prozentualen Anteil der einzelnen Volumen am Gesamtvolumen umgelegt (siehe Anlage 2, Seite 3, Pkt. II).
III. Anteile Beförderung, Vergütung,
Muldengestellung – Restabfallgefäße –
Gemäß § 5 Abs. 6 LAbfG haben die
kreisangehörigen Gemeinden die in ihrem Gebiet anfallenden Abfälle einzusammeln
und zu den Abfallentsorgungsanlagen der Kreise zu befördern. Diese
Verpflichtung wird in der Gemeinde Nottuln durch die Beauftragung der Fa.
Remondis Münsterland GmbH & Co. KG erfüllt. Für das nächste Jahr hat
Remondis eine Preiserhöhung um 8,12 % geltend gemacht. Unter Berücksichtigung
dieser Erhöhung erhält die Fa. Remondis für die Entleerung, Beförderung und
Gestellung der Restmüllgefäße im Jahr 2012 eine
Vergütung i. H. v. 183.124,60 € (Anlage 2, Seite
4, Pkt. III, abweichender Betrag durch Rundungsdifferenzen).
Dieser Betrag ergibt sich wie folgt:
Gestellung 80
l / 120 l |
5.078 Gefäße |
x |
0,14 € |
x |
12 Mon. |
= |
8.531,04 € |
Gestellung 240
l |
719 Gefäße |
x |
0,19 € |
x |
12 Mon. |
= |
1.639,32 € |
Gestellung 1,1
m³ |
17 Gefäße |
x |
2,09 € |
x |
12 Mon. |
= |
426,36 € |
Beförderung |
1.889 t |
x |
27,82 € |
|
|
= |
52.551,98 € |
Vergütung
14-täglich |
2.668 Gefäße |
x |
1,65 € |
x |
12 Mon. |
= |
52.826,40 € |
Vergütung
4-wöchentl. |
3.129 Gefäße |
x |
0,83 € |
x |
12 Mon. |
= |
31.164,84 € |
Vergütung
wöchentl. 1,1 m³ |
17 Gefäße |
x |
33,07 € |
x |
12 Mon. |
= |
6.746,28 € |
|
|
|
|
|
|
|
153.886,22 € |
zzgl. 19 % MwSt |
|
|
|
|
|
|
29.238,38 € |
Insgesamt |
|
|
|
|
|
|
183.124,60 € |
Gebührenanteil der 1,1 m³ -
Container:
A. Restmüll:
Vergütung |
17
Gefäße |
x |
33,07 € |
x |
12 Mon. |
= |
6.746,28
€ |
Gestellung
1,1 m³ |
17
Gefäße |
x |
2,09 € |
x |
12 Mon. |
= |
426,36
€ |
Beförderung |
105 t |
x |
27,82 € |
|
|
= |
2.921,10
€ |
|
|
|
|
|
|
= |
10.093,74 € |
zzgl.
19 % MwSt |
|
|
|
|
|
|
1.917,81 € |
Insgesamt |
|
|
|
|
|
|
12.011,55
€ |
Die für
die Abfuhr der 17 1,1 m³ Container anfallenden Abfuhrkosten i. H. v. 12.011,55
€ werden von der o.g. Gesamtvergütung abgezogen. Somit verbleiben für die 5.797
Restmüllgefäße zu verteilende Kosten i. H. v. 171.113,05 €.
Kostenanteil je Container |
12.011,55 € |
: |
17 |
= |
706,56 € |
Kostenanteil
je Gefäß |
171.113,05
€ |
: |
5.797 |
= |
29,52
€ |
IV. Kostenanteil Papiertonne
In den Jahren 2009 bis 2011 wurde
kein separater Gebührenanteil für die Papiertonne ausgewiesen. Vielmehr wurden
die Kosten für die Abfuhr der Papiertonnen in die Restmüllgebühr mit
eingebunden. Bis einschließlich 2011 hat der Kreis Coesfeld die Papiererlöse
genutzt, um die Gebühren der anderen Fraktionen wie z.B. Restmüll zu
stabilisieren. Diese Subventionierung der Gebühren durch die Erlöse fällt ab
2012 weg. Die Erlöse aus der Verwertung werden nun vom Kreis direkt an die
Kommunen ausgeschüttet. Für die Papiererlöse geht der Kreis Coesfeld von einem
Betrag i. H. v. 100,00 €/t aus. Dieser Betrag unterliegt allerdings starken
Schwankungen und kann teilweise darüber, aber auch darunter liegen. Aufgrund
der Veränderungen der Verwendung der Erlöse wird wieder ein separater
Gebührenanteil für die Papiertonne ausgewiesen.
Die DSD AG (Duales System
Deutschland AG) rechnet der Gemeinde einen prozentualen Anteil an gebrauchten
Einwegverpackungen aus Papier/Pappe/Karton im Rahmen der kommunalen
Altpapiererfassung und –verwertung zu. Dieser vom Institut für Abfall, Abwasser
und Infrastruktur (INFA) ermittelte Anteil (der sog. Masseanteil) beträgt für
die Gemeinde Nottuln 16,82 %. Der von der Gemeinde zu tragende Anteil liegt
demnach bei 83,18 %.
Gestellung 240
l |
6.429 Gefäße |
x |
0,19 € |
x |
12 Mon. |
= |
14.658,12 € |
Beförderung |
1.506 t |
x |
13,28 € |
|
|
= |
19.999,68 € |
Vergütung |
6.429 Gefäße |
x |
0,82 € |
x |
12 Mon. |
= |
63.261,36 € |
|
|
|
|
|
|
|
97.919,16 € |
zzgl.19 % MwSt |
|
|
|
|
|
|
18.604,64 € |
|
|
|
|
|
|
|
116.523,80 € |
Deponiegebühren |
1.506 t |
x |
13,00 € |
|
|
= |
19.579,00 € |
Gesamt |
|
|
|
|
|
|
136.102,80 € |
./. DSD-Anteil
16,82 % |
|
|
|
|
|
|
22.892,49 € |
Gesamt |
|
|
|
|
|
|
113.210,31 € |
abzgl.
Papiererlöse |
1.506 t |
x |
100,00 € |
|
|
|
150.600,00 € |
Insgesamt |
|
|
|
|
|
|
- 37.389,69 € |
Unter Berücksichtigung der Erlöse ergibt
sich für die Kosten der Papierentsorgung ein Negativbetrag, d.h., es werden
voraussichtlich mehr Erlöse erzielt, als Kosten für die Abfuhr und die
Verwertung entstehen. Der Gebührenanteil für die Papiertonne beträgt demnach
weiterhin 0,00 €. Die verbleibenden 37.389,69 € werden als Einnahmen bei den
sonstigen Kosten (Pkt. VI Nr. 12) berücksichtigt.
Gebührenanteil
je Gefäß: |
0,00
€ |
Zusätzliche Papiergefäße
Den Bürgern wird weiterhin die
Möglichkeit gewährt, eine zusätzliche Papiertonne aufstellen zu lassen. Die Gebühr
für das Gefäß 0,00 €.
V. Kostenanteil Biotonne
Für die
Ermittlung der Kosten für den Bioabfall werden zu den Deponiegebühren die
Abfuhrkosten, die Kosten für die Beförderung und die Kosten für die Gestellung
hinzugerechnet (Anlage 2, Seite 4, Pkt. V; abweichender Betrag durch
Rundungsdifferenzen).
Gestellung
120 l |
3.040 Gefäße |
x |
0,14 € |
x |
12 Mon. |
= |
5.107,20 € |
Gestellung
240 l |
2.571 Gefäße |
x |
0,19 € |
x |
12 Mon. |
= |
5.861,88 € |
Vergütung |
5.611 Gefäße |
x |
1,65 € |
x |
12 Mon. |
= |
111.097,80 € |
Beförderung |
2.924 t |
x |
11,57 € |
|
|
= |
33.830,68 € |
Zwischensumme |
|
|
|
|
|
|
155.897,56 € |
zzgl. 19 % MwSt |
|
|
|
|
|
|
29.620,54 € |
Gesamt Entsorger |
|
|
|
|
|
|
185.518,10 € |
Deponiegebühr |
2.924 t |
x |
100,00 € |
|
|
= |
292.400,00 € |
Gesamt |
|
|
|
|
|
|
477.918,10 € |
Von den
gesamten zu verteilenden Kosten wird der Anteil, den die Eigenkompostierer
zahlen, abgezogen. Die
Eigenkompostierer, die keine Biotonne haben, tragen einen Anteil an der
Biotonne (Vorhaltekosten für die Möglichkeit der Inanspruchnahme einer
Biotonne).
Voraussichtliche
Anzahl der Eigenkompostierer in 2012: |
897 |
Voraussichtlicher Anteil der Eigenkompostierer an der Biotonne: (Der Anteil von 27,00 € ist so
gewählt worden, dass sich eine Ersparnis von ca. 70 % ergibt) |
27,00 € |
897 Eigenkompostierer x 27,00 € = |
24.219,00 € |
Nach Abzug des
Eigenkompostiereranteils bleiben noch zu verteilende Kosten in Höhe von
453.699,10 € (477.918,10 € ./. 24.219,00 €).
Die Kosten werden auf alle 4.875
regulären Biotonnen verteilt:
453.699,10 € |
: |
4.875 Gefäße |
= |
93,07 € |
Kostendeckender
Gebührenanteil für zusätzliche Biotonnen
Dem Bürger wird die Möglichkeit
eingeräumt, ein zusätzliches 120 l-Gefäß bzw. anstatt der bereits vorhandenen
120 l-Tonne eine größere (240 l) Tonne ohne Aufpreis zu erhalten.
a) Für
jede 1., 3., 5. etc. zusätzliche Biotonne (120 l-Volumen) wird
keine Gebühr erhoben.
b) Für
jede 2., 4., 6. etc. zusätzliche Biotonne (120 l-Volumen) beträgt
die Gebühr 93,12 € im Jahr.
Die Gebühr für die zusätzlichen Gefäße
(93,00 €) weicht leicht von dem errechneten Anteil
(93,12 €) ab. Diese Gebühr für die
zusätzlichen Gefäße wird u.a. separat erhoben und muss daher durch 12 teilbar
sein (siehe Pkt. VII dieser Kalkulation).
VI. Anteil an den sonstigen Kosten
(jeweils gerundet)
1. |
Personalkosten |
45.167,00 € |
2. |
Verwaltungskosten |
5.640,00 € |
3. |
Kosten für die Erstellung von
Infomaterial (Abfuhrkalender) |
1.900,00 € |
4. |
Verteilungskosten Abfuhrkalender |
3.200,00 € |
5. |
Beseitigung verbotswidriger
Abfallablagerungen durch den Bauhof |
7.634,00 € |
6. |
Kosten für Umweltaktionen |
360,00 € |
7. |
Kosten für den Einsatz des
Schadstoffmobiles |
17.850,00 € |
8. |
Kosten Straßenpapierkörbe a) Entleerungskosten des Bauhofes b) Deponiegebühren (22 t x 170,00 €
(Dep.- + Umschlag)) c) Muldengestellungskosten d) Anschaffungs-/Aufstellungskosten
(GWG) e) Abschreibungen für bestehende
Straßenpapierkörbe |
17.800,00 € 3.740,00 € 887,00 € 2.000,00 € 120,00 € |
|
|
|
9. |
Presswagen |
1.000,00 € |
10. |
Betreibung Wertstoffhof |
265.201,23 € |
12. |
Papiererlöse |
(-) 37.389,69 € |
13. |
Entnahme aus dem Sonderposten |
(-) 75.000,00 € |
|
Gesamt |
260.109,31 € |
Erläuterungen:
(die
Nummerierung entspricht der Nummerierung der vorstehenden
Ausgabenzusammenstellung)
1. |
Bei der Kalkulation der Personalkosten
für 2012 wurde eine Kostensteigerung von 2 % berücksichtigt. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
2. |
Als
Verwaltungskosten wurde, wie in den Vorjahren, eine geschätzte Pauschale i.
H. v. 0,97 € je Restmüllgefäß zugrunde gelegt. Unter die Pauschale gehören
Kosten als Ausgleich für anfallende Sachkosten, ADV-Kosten, Gemeinkosten
etc.. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
3. |
Der
Betrag wurde aufgrund der in den Vorjahren entstandenen Kosten für die Erstellung
des Abfuhrkalenders ermittelt. Die Erstellung neuer Aufkleber für die
14-tägliche Restmüllabfuhr ist in 2012 nicht erforderlich. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
4. |
Der Betrag wurde aufgrund der in 2011
entstandenen Kosten für die Verteilung ermittelt. Die Verteilung der Abfuhrkalender
2012 wird voraussichtlich durch die Deutsche Post AG vorgenommen. Die
Zustellung an die Haushalte der Gemeinde Nottuln erfolgt als Postwurfsendung. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
5. |
Nach
dem Landesabfallgesetz haben die Gemeinden die in ihrem Gebiet anfallenden
Abfälle einzusammeln. Diese Pflicht umfasst auch das Einsammeln verbotswidrig
abgelagerter Abfälle. Das Einsammeln dieses „wilden Mülls“ wird von den
Mitarbeitern des Baubetriebshofes vorgenommen. Da die Kosten für die
Beseitigung verbotswidriger Abfallablagerungen zu den ansatzfähigen Kosten
gemäß § 9 Abs. 2 LAbfG im Sinne des Kommunalabgabengesetzes zählen, sind sie
auf die Gebühren umzulegen und somit von allen Abgabepflichtigen zu tragen.
Die in dieser Kalkulation aufgeführten Kosten für die Beseitigung verbotswidriger
Abfälle basieren auf den bisher (Jan.-Juli) in 2011 gesammelten Mengen. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
6. |
Unter diesen Kosten sind die
entstehenden Kosten für Müllsammelaktionen zu verstehen. Die Mulde, die Säcke
und Handschuhe stellt die Fa. Remondis kostenlos zur Verfügung. Hier fallen
lediglich die Deponiegebühren für die gesammelten Abfälle an. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
7. |
Für
den Einsatz des Schadstoffmobiles entstehen Kosten i. H. v. 178,57 € netto/
Einsatzstunde. Bei 84 Stunden im Jahr betragen die Kosten 17.849,86 € (inkl.
MwSt) |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
8. |
Zu
den ansatzfähigen Kosten gemäß § 9 Abs. 2 LAbfG zählen die Kosten für die
Neuanschaffung, die Aufstellung, Unterhaltung und Entleerung der
Straßenpapierkörbe. Hierzu zählen auch die Entleerungs- und
Muldengestellungskosten sowie die Deponiegebühren für die Beseitigung der
Abfälle. Für
die Entleerung wird an die Gemeindewerke eine jährliche Pauschale von
17.800,00 € gezahlt. Da
die Straßenpapierkörbe i.d.R. günstiger sind als 410,00 € (inkl. Aufstellung)
zählen sie zu den geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) und werden im Jahr
der Anschaffung komplett abgeschrieben. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
9. |
Wie in den vergangenen Jahren wird auch
im Herbst 2012 den Bürgern der Ortsteile Schapdetten, Darup und Appelhülsen
ein Presswagen für Grünabfälle zur Verfügung gestellt. In Nottuln selbst wird
die Aktion nicht stattfinden, da der Wertstoffhof vor Ort liegt. |
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10. |
Die
o.g. Gebühr setzt sich wie folgt zusammen:
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* Für die Sammelgruppe 4
(Leuchtstoffmittel) sind bisher noch keine Annahmeentgelte und
Benutzungsgebühren angefallen. Die Annahmeentgelte befinden sich im
einstelligen ct-Bereich/kg |
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11. |
Ab 2012 werden die Erlöse aus der
Verwertung von Wertstoffen von den Wirtschaftsbetrieben an die Kommunen
ausgezahlt. Die Papiererlöse werden in erster Linie dazu verwendet, die
Papiertonne zu subventionieren. Die für 2012 kalkulierten Papiererlöse liegen
höher als die Kosten, die für die Verwertung anfallen (Pkt. IV der Kalkulation).
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12. |
Die Zuführung zum Sonderposten aus 2009
i. H. v. 23.998,92 € wurde bisher noch nicht berücksichtigt. Unter Beachtung
der 3-Jahres-Frist (§ 6 II Kommunalabgabengesetz) wird die komplette
Zuführung in der Kalkulation für 2012 eingerechnet. Zzgl. zum v. g. Betrag
wird aufgrund der derzeitigen Höhe des Sonderpostens (ca. 166.000,00 €) eine
weitere Entnahme von rd. 51.000,00 € in der Kalkulation berücksichtigt. |
Um
den Anteil an den sonstigen Kosten je Gefäß zu erhalten, wird der Gesamtbetrag
durch die Anzahl der aufgestellten Restmüllgefäße geteilt. (Anlage 2, Seite 4,
Pkt. VI, abweichender Betrag durch Rundungsdifferenzen)
260.109,31 € |
: |
5.814 Gefäße |
= |
44,74 € |
VII. Ermittlung der Gesamtgebühr
Zur Berechnung der kostendeckenden
Abfallbeseitigungsgebühr wurden die ermittelten Kostenbestandteile pro Gefäß
zusammengefasst.
Laut Angaben der citeq in Münster,
können die Gebührensätze so gestaltet sein, dass sich zwei Stellen hinter dem
Komma ergeben. Die festgesetzte Gebühr muss jedoch durch zwölf teilbar sein, um
bei Zu- und Abgängen des laufenden Jahres Rundungsfehlern vorzubeugen, die sich
aufgrund mehrerer Kommastellen ergeben können. Gebührensätze, die diese
Voraussetzung nicht erfüllen, verursachen einen erheblichen Verwaltungsaufwand,
da die Rundungsfehler manuell ausgeglichen werden müssen. Die ermittelte
kostendeckende Gebühr wurde somit in einigen Fällen geringfügig abgeändert.
VIII. Aus der Kalkulation sich ergebende
kostendeckende Jahresgebühr
Die kostendeckende Gebühr 2012 liegt
aufgrund der Kalkulation insgesamt unter den in 2011 gültigen Gebührensätzen.
Die
kostendeckende Gebührenveränderung beläuft sich auf durchschnittlich ca.
(-)6,2%. Die finanziellen Auswirkungen in € und % sind der Anlage 2, Seite 7,
Pkt. X zu entnehmen.
Da die Verteilung der an den Kreis
Coesfeld zu zahlenden Gebühren (Grundgebühr und Restmüll) nach dem
Gefäßlitervolumen der Gefäße erfolgt, ergeben sich unterschiedliche
Steigerungen innerhalb der Abgabearten.
c)
Satzungsänderung
Aufgrund der
Senkung der Gebühren ist eine Satzungsänderung erforderlich. Die vorgenommenen
Änderungen sind der Anlage 4 zur dieser Vorlage zu entnehmen.
Die für die Bewirtschaftung der
Gefäße anfallenden Tauschgebühren von 13,00 €/Tauschvorgang, bzw. für die 1,1
m³-Container von 26,00 €/Tauschvorgang werden, wie die anderen Entgelte für die
Entsorgung erhöht. Pro Tauschvorgang werden ab 2012 14,00 € bzw. 28,00 €
erhoben. Diese Gebühren werden von jedem Bürger individuell getragen und sind
daher nicht Bestandteil der Kalkulation.
Die Erhöhung der Austauschgebühr
ist in die Satzung mit aufzunehmen.
Finanzielle Auswirkungen:
Ergeben sich aus
der anliegenden Kalkulation
Anlagen:
1.
Gefäßstückzahlen
2.
Kalkulation
3.
Haushaltsansätze
4.
Gebührensatzungsänderung