Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und
Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Nottuln den am 28.06.2011
vorgelegten Entwurf der Nachtragshaushaltsatzung 2011 mit ihren Anlagen zu
beschließen.
Sachverhalt:
Der Entwurf der
Nachtragshaushaltsatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2011 wurde vom
Bürgermeister gem. § 81 Abs. 1 Satz 2 GO in Verbindung mit § 80 Abs. 2 Satz 1
GO in die Ratssitzung am 28.06.2011 eingebracht.
Der Entwurf der
Nachtragshaushaltsatzung wurde im Amtsblatt am 14.07.2011 veröffentlicht. Gegen
den Entwurf können die Einwohner/innen und Abgabepflichtigen bis einschließlich
12.09.2011 Einwendungen erheben. Bis zum
heutigen Tag ist davon kein Gebrauch gemacht worden. Sollten Einwendungen
noch erhoben werden, werden diese in der HFA-Sitzung am 20.09.2011 zur Beratung
vorgelegt.
Änderungen zu
dem eingebrachten Nachtragshaushaltsplanentwurf 2011 haben sich nicht ergeben,
so dass der Vorlage keine ergänzenden Unterlagen beigefügt sind.
Finanzielle Auswirkungen:
Die finanziellen
Auswirkungen für das Haushaltsjahr 2011 sind im Nachtragshaushaltsplan
dargestellt.