Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und
Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachverhalt:
In der
Nordrhein-westfälischen Gemeindeordnung ist geregelt, dass kreisangehörige
Gemeinden auf eigenen Antrag zur Mittleren kreisangehörigen Stadt zu
bestimmen sind, wenn ihre Einwohnerzahl an drei aufeinanderfolgenden Stichtagen
(30.06., 31.12.) mehr als 20.000 Einwohner beträgt.
Durch die
Bestimmung zur Mittleren kreisangehörigen Stadt sind von der Kommune bestimmte
zusätzliche Aufgaben zu übernehmen, insbesondere als Jugendamt,
Bauaufsichtsbehörde, hauptamtlich zu besetzende Feuerwache,
Rechnungsprüfungsamt.
Einige kreisangehörige
nordrhein-westfälische Kommunen haben in den letzten Jahren Anträge gestellt
und die Bezeichnung Mittlere kreisangehörige Stadt verliehen bekommen. Aktuell
wird in unserer Nachbargemeinde Senden eine Antragstellung politisch
diskutiert. Von dort wurde die Frage an die Verwaltung gerichtet, ob auch
Nottuln die Antragsstellung prüft und beide Gemeinden zusammen ein Gutachten
über die möglichen Auswirkungen in Auftrag geben sollten.
Für die
Gemeinde Nottuln stellt sich die Situation wie folgt dar:
Wie eingangs
beschrieben, muss die Einwohnerzahl an drei aufeinanderfolgenden Stichtagen
mehr als 20.000 Einwohner betragen. Zu den genannten Stichtagen lagen die
Einwohnerzahlen bei
30.06.2010
– 19.991 Einwohner
31.12.2010 – 19.871 Einwohner
30.06.2011 – 19.679 Einwohner
Eine Befassung
mit der Thematik ist zur Zeit obsolet. Eine Antragsstellung kommt nicht in
Betracht. Daher schlägt die Verwaltung vor, sich an den Kosten für ein
Gutachten zur Mittleren kreisangehörigen Stadt nicht zu beteiligen.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine