Betreff
Mittlere kreisangehörige Stadt
Vorlage
074/2011
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.


Sachverhalt:

In der Nordrhein-westfälischen Gemeindeordnung ist geregelt, dass kreisangehörige Gemeinden auf eigenen Antrag zur Mittleren kreisangehörigen Stadt zu bestimmen sind, wenn ihre Einwohnerzahl an drei aufeinanderfolgenden Stichtagen (30.06., 31.12.) mehr als 20.000 Einwohner beträgt.

 

Durch die Bestimmung zur Mittleren kreisangehörigen Stadt sind von der Kommune bestimmte zusätzliche Aufgaben zu übernehmen, insbesondere als Jugendamt, Bauaufsichtsbehörde, hauptamtlich zu besetzende Feuerwache, Rechnungsprüfungsamt.

 

Einige kreisangehörige nordrhein-westfälische Kommunen haben in den letzten Jahren Anträge gestellt und die Bezeichnung Mittlere kreisangehörige Stadt verliehen bekommen. Aktuell wird in unserer Nachbargemeinde Senden eine Antragstellung politisch diskutiert. Von dort wurde die Frage an die Verwaltung gerichtet, ob auch Nottuln die Antragsstellung prüft und beide Gemeinden zusammen ein Gutachten über die möglichen Auswirkungen in Auftrag geben sollten.

 

Für die Gemeinde Nottuln stellt sich die Situation wie folgt dar:

 

Wie eingangs beschrieben, muss die Einwohnerzahl an drei aufeinanderfolgenden Stichtagen mehr als 20.000 Einwohner betragen. Zu den genannten Stichtagen lagen die Einwohnerzahlen bei

 

                        30.06.2010 – 19.991 Einwohner
                        31.12.2010 – 19.871 Einwohner
                        30.06.2011 – 19.679 Einwohner

 

Eine Befassung mit der Thematik ist zur Zeit obsolet. Eine Antragsstellung kommt nicht in Betracht. Daher schlägt die Verwaltung vor, sich an den Kosten für ein Gutachten zur Mittleren kreisangehörigen Stadt nicht zu beteiligen.

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Keine