Betreff
Besetzung der Schulleiterstelle am Gymnasium Nottuln; hier: Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses
Vorlage
068/2011
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Dringlichkeitsbeschluss gemäß § 60 GO vom 29.06.2011 wird genehmigt.


Sachverhalt:

 

Auf Vorlage-Nr. 050/2011 wird Bezug genommen.

 

Nach § 61 Abs. 4 Schulgesetz NW holt die obere Schulaufsichtsbehörde die Zustimmung des Schulträgers zu der von der Schulkonferenz gewählten Bewerberin oder dem gewählten Bewerber ein. Nach der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates der Gemeinde Nottuln entscheidet der Ausschuss für Familie, Soziales, Bildung und Freizeit über Personalangelegenheiten der Schulen gemäß Schulgesetz.

 

Aufgrund der schon länger andauernden Vakanz der Schulleiterstelle am Gymnasium Nottuln dringt die Schulaufsichtsbehörde auf eine frühzeitige Zustimmung des Schulträgers zu der Entscheidung der Schulkonferenz.

 

Die Einberufung des Ausschusses für Familie, Soziales, Bildung und Freizeit war rechtzeitig nicht mehr möglich. Somit entscheidet nach § 60 GO NW in Angelegenheiten, die der Beschlussfassung eines Ausschusses zur Entscheidung unterliegen und die Einberufung dieses Ausschusses nicht rechtzeitig möglich machen, der Bürgermeister mit dem Ausschussvorsitzenden oder einem anderen dem Ausschuss angehörenden Ratsmitglied.

 

Um mögliche Nachteile für den Schulbetrieb zu vermeiden und die Entscheidung über die zukünftige Schulleitung des Gymnasiums sofort zu treffen, wurde am 29.06.2011 folgender   Dringlichkeitsbeschluss nach § 60 GO NW gefasst:

 

„Die Gemeinde Nottuln als Schulträgerin erteilt ihre Zustimmung zum Vorschlag der Bezirksregierung Münster, Herrn Holger Siegler mit der Leitung des Gymnasiums Nottuln zu beauftragen.“

 

Tags zuvor hatte sich Herr Holger Siegler bereits in der Ratssitzung vorgestellt. Der Rat hatte den Beschluss der Schulkonferenz, Herrn Holger Siegler für die Besetzung der Schulleiterstelle vorzuschlagen, zustimmend zur Kenntnis genommen (einstimmig).

 

Der Dringlichkeitsbeschluss wäre nunmehr zu genehmigen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

-          Keine -


Anlagen:

keine