Beschlussvorschlag:
- Der Jahresabschluss des
Abwasserwerkes der Gemeinde Nottuln für das Wirtschaftsjahr 2010 wird zum
31.12.2010 mit einer Bilanzsumme in Höhe von 17.684.237,60 € und der Gewinn- und Verlustrechnung mit
einem Jahresüberschuss in Höhe von 192.751,68 € in der als Anlage
beigefügten Form festgestellt.
Von dem Jahresgewinn werden 47.805,38 € als Eigenkapitalverzinsung an den Gemeindehaushalt abgeführt und 144.946,30 € den Rücklagen zur Verstärkung der Eigenkapitalbasis zugeführt. - Der Betriebsleitung wird für das Wirtschaftsjahr 2010
Entlastung erteilt (gilt nur für die Sitzung des Betriebsausschusses).
Dem Betriebsausschuss wird für das
Wirtschaftsjahr 2010 Entlastung erteilt (gilt nur für die Sitzung des Rates der
Gemeinde Nottuln).
Sachverhalt:
Für das
Wirtschaftsjahr 2010 des Abwasserwerkes wurde ein Jahresüberschuss in Höhe von
192.751,68 € erzielt. Damit konnte der Wirtschaftsplanansatz mit einem
veranschlagten Jahresüberschuss in Höhe von 175.039,21 € eingehalten werden.
Der
Jahresüberschuss für 2010 in Höhe von 192.751,68 € beinhaltet eine
Eigenkapital-verzinsung in Höhe von 47.805,38 €. Während in der
Gebührenkalkulation die Eigen-kapitalverzinsung als Kostenposition
Berücksichtigung findet, ist ein analoger Ansatz in der Gewinn- und Verlustrechnung
als Aufwandsposition rechtlich nicht möglich. In der Gewinn- und
Verlustrechnung wird eine erwirtschaftete Eigenkapitalverzinsung im
Jahresüberschuss mit ausgewiesen. Da nach Abzug der Eigenkapitalverzinsung vom
Jahresüberschuss noch ein positives Ergebnis in Höhe von 144.946,30 €
verbleibt, schlägt die Betriebsleitung wie in den Vorjahren vor, die
Eigenkapitalverzinsung in Höhe von 47.805,38 € an den Gemeindehaushalt
abzuführen.
Der
verbleibende Jahresüberschuss in Höhe von 144.946,30 € sollte den Rücklagen des
Abwasserwerkes zur Verstärkung der Eigenkapitalbasis zugeführt werden.
Die
Schlussbilanz des Abwasserwerkes ergibt zum 31.12.2010 eine Bilanzsumme in Höhe
von 17.684.237,60 €.
Der
Wirtschaftsprüfer, Herr Dipl.-Kfm. Dittrich, Münster, wird den Jahresabschluss
in der Sitzung des Betriebsausschusses am 13.07.2011 vorstellen.
Anmerkung:
Es
wird darauf hingewiesen, dass nach § 31 Abs. GO NW alle Ratsmitglieder, die im
Geschäftsjahr 2010 an Beratungen oder Beschlussfassungen des Betriebsausschusses
teilgenommen haben, bei der Abstimmung im Rat über die Entlastung des
Betriebsausschusses als befangen gelten.
Finanzielle Auswirkungen:
- Abführung der Eigenkapitalverzinsung
an den Gemeindehaushalt 47.805,38 €
- Erhöhung der Rücklagen um 144.946,30
€
Anlagen:
Jahresabschluss
des Geschäftsjahres 2010