Betreff
Umsetzung der Standort- und Nutzungsanalyse für das Wassereinzugsgebiet des Wasserwerkes Nottuln
Vorlage
064/2011
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Betriebsleitung wird beauftragt, das Konzept zur Vermeidung einer Ausbringung von Wirtschaftsdünger nach Hauptfruchternte umzusetzen und mit den betroffenen Bewirtschaftern im Wasserschutzgebiet/Wassereinzugsgebiet der Gemeinde Nottuln Vereinbarungen für die Laufzeit eines Jahres, entsprechend der als Anlage beigefügten Mustervereinbarung, abzuschließen. Über eine mögliche Verlängerung entsprechend der Vereinbarungsbedingungen  beschließt jährlich der Betriebsausschuss.

 

 


Sachverhalt:

 

In der Sitzung des Betriebsausschusses am 24.11.2010 wurde die Betriebsleitung beauftragt, die sich aus der Standort- und Nutzungsanalyse ergebenden Maßnahmen zur Vermeidung einer landwirtschaftlichen Düngung mit Wirtschaftsdünger im Spätsommer/Herbst, also nach Ernte der Hauptfrucht, eines Jahres umzusetzen und dem Betriebsausschuss die Vereinbarungen mit der Landwirtschaft über einen Ausgleich der Nachteile, die aus dem Verzicht resultieren, zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

 

Die im Jahr 2010 durch das IWW, Mühlheim a.d.R. durchgeführte Standort- und Nutzungsanalyse hat ergeben, dass die landwirtschaftliche Düngung mit Wirtschaftsdünger nach Ernte der Hauptfrucht, auf Flächen im Wasserschutz- und Wassereinzugsgebiet mit einer hohen mikrobiellen Verschmutzungsempfindlichkeit für das Grundwasser, als ein möglicher Eintragspfad ausgemacht worden ist. Der Gutachter des IWW, Herr Diplom- Geograph Nolte, wird in der Sitzung des Betriebsausschusses am 13.07.2011 nochmals die Vorgehensweise zur Eingrenzung der kritischen Flächen darstellen.

 

Ausgehend von diesen kritischen Flächen wurden zwischenzeitlich umfangreiche Abstimmungsgespräche zwischen den Vertretern der Landwirtschaft und den Gemeindewerken geführt. Diese Abstimmungen erfolgten in Absprache und mit Unterstützung der Kooperation Landwirtschaft/Wasserwirtschaft im Stevereinzugsgebiet (Steverkooperation).

 

Hauptarbeit hatte in den vergangenen Wochen die Vertreterin der Kreisstelle der Landwirtschaftskammer und Beraterin der Steverkooperation, Frau Elies. Durch Frau Elies wurden in Einzelterminen mit den Bewirtschaftern im Wasserschutz- und Wassereinzugsgebiet sogenannte „Betroffentheitchecks“ durchgeführt. Neben der Information stand die Feststellung der Nachteile, die aus einem Verzicht der Düngung mit Wirtschaftsdünger nach Ernte der Hauptfrucht resultieren, im Vordergrund ihrer Tätigkeit. Im Ergebnis wurden die betriebsspezifischen Nachteile der einzelnen Bewirtschafter ermittelt und im Anschluss finanziell bewertet. Aus den Einzelergebnissen wurde ein durchschnittlicher finanzieller Mehraufwand in Höhe von 134,97 € im Zusammenhang mit den Düngungseinschränkungen errechnet. Unterschieden wurde bei der Berechnung in den durchschnittlichen Mehraufwand für „Zwischenfrucht/Wintergetreide“ mit 125,49 € und für „Ackergras/Grünland“ mit 180,33 €. Dieser Mehraufwand wäre im Fall des Düngungsverzichts für eine berechnete Gesamtfläche von 161,55 Hektar durch die Gemeindewerke auszugleichen. Die Gesamtflächen setzen sich zusammen aus 133,62 Hektar „Zwischenfrucht-/Wintergetreideflächen“ und 27,93 Hektar „Ackergras-/Grünlandflächen“.

 

Es ergeben sich folgende Nettoausgleichszahlungen:

 

1.       Flächennutzung Zwischenfrucht/Wintergetreide:

133,62 ha x 125,49 €/ha = 16.767,97 €

 

2.       Flächennutzung Ackergras/Grünland:

27,93 ha x 180,33 €/ha =    5.036,62 €

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Summe:                          21.804,59 € (Rundungsdifferenz 0,54 € gegenüber der                                                                    Berechnungen in Anlage 2)

 

Mit den betroffenen Bewirtschaftern sind Einzelvereinbarungen abzuschließen. Ein Vereinbarungsmuster ist als Anlage beigefügt. Grundvoraussetzung für den Abschluss einer Vereinbarung ist, dass die Bewirtschafter Mitglied der Steverkooperation werden. Ziel ist es, zumindest einen Teil der Aufwendungen der Gemeindewerke mit dem Wasserentnahmeentgelt zu verrechnen. Dieses ist nur möglich, sofern die Aufwendungen die Steverkooperation betreffen und dem Grundwasserschutz dienen. Es wird davon ausgegangen, dass von den Mehraufwendungen 2011 im Folgejahr 2012 rd. 10.000 verrechnet werden können.

 

Die Betriebsleitung schlägt vor, die Vereinbarung zunächst für ein Jahr abzuschließen und mit einer Verlängerungsklausel für ein weiteres Jahr zu versehen, sofern nicht drei Monate vor Ablauf von einer Seite gekündigt wird. Aus Sicht des Wasserwerkes ist eine Verlängerung der Laufzeit  abhängig vom Erfolg der Maßnahme „Düngeverzicht“, d.h. keine Verkeimung des Grundwassers. Die Entscheidung über eine Laufzeitverlängerung sollte der Betriebsausschuss treffen. Diese Regelung wurde im Beschlussvorschlag mit aufgenommen.

 

Die Vertreterin der „Landwirtschaftskammer“ Frau Elies, wird in der Sitzung des Betriebsausschusses die Vorgehensweise zur Berechnung der aus einem Düngeverzicht resultierenden Nachteile darstellen.

 

Abschließend bleibt festzuhalten, dass trotz der gravierenden Problematik im Zusammenhang mit der Verkeimung des Nottulner Grundwassers und der öffentlichen Diskussion, die Gespräche und Abstimmungen mit den Vertretern der Landwirtschaft sehr kooperativ verlaufen sind und die Kooperation zwischen Landwirtschaft und Wasserwirtschaft im Stevereinzugsgebiet sehr gut funktioniert hat.    

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Jahresaufwand rd. 21.805 €

(Teilweise Verrechnung mit Wasserentnahmeentgelt in Höhe von rd. 10.000 € im Folgejahr)

 

Finanzmittel sind im Wirtschaftsplan 2011 berücksichtigt.

 

 


Anlagen:

 

1.       Unterlagen der Kooperationsberaterin (Flächenaufteilung)

2.       Übersichten der Kooperationsübersichten zur Berechnung des Nachteilausgleichs

3.       Vereinbarungsmuster Bewirtschafter/Gemeindewerke