Betreff
Aktueller Sachstandsbericht Novellierung Regionalplan
Vorlage
035/2011
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.


Sachverhalt:

Mit Aufstellungsbeschluss vom 20.09.2010 hat der Regionalrat die Bezirksplanungsbehörde beauftragt einen neuen Regionalplan zu erarbeiten. Eine erste Informationsveranstaltung für die Kommunen hat im November stattgefunden. Die Verwaltung hatte Sie darüber unterrichtet. Inhalt der Informationsveranstaltung war insbesondere die Darlegung der Ermittlungsgrundlagen für die zukünftigen Entwicklungsbedarfe der einzelnen Kommunen. Der Gemeinde Nottuln werden Flächenkontingente in gleichbleibender Höhe wie im derzeit gültigen Regionalplan zugewiesen.

 

Mit diesem Kontingent kann die Gemeinde Nottuln ihre zukünftige Entwicklung (Planungshorizont des Regionalplans ist das Jahr 2025) sehr gut abbilden. Gegenüber den im derzeitigen Regionalplan dargestellten Flächen hat sich jedoch ein gewisser Änderungsbedarf hinsichtlich der Lage einzelner Teilflächen ergeben. Ebenso ist mehr Gewerbe- und Industriebereich (GIB) und weniger Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) erforderlich.

Die Änderungen sind bereits mit der Bezirksregierung vorbesprochen. Bedenken werden nicht erhoben. Die Flächen sollen von der Gemeinde im Rahmen des Beteiligungsverfahrens so als Änderungswunsch eingebracht werden.

 

 

Darüber hinaus weist der Entwurf des neuen Regionalplans keine für Nottuln bedeutsamen Veränderungen auf. Die im Regionalplan vorgegebenen Rahmenbedingungen für die zukünftige Entwicklung Nottulns lassen eine günstige Entwicklung Nottulns zu.

 

Positiv zu erwähnen ist die Aufnahme des Standortes Martinistift als „Allgemeiner Siedlungsbereich mit der Zweckbestimmung Gesundheitswesen“. Damit ist der Standort auch regionalplanerisch gesichert. Ebenso wurde die Erweiterungsfläche für die Photovoltaikanlage in Appelhülsen über eine neu eingeführte Signatur „Standort für regenerative Energiegewinnung“ gesichert.

 

Das Thema erneuerbare Energien nimmt generell einen wesentlich größeren Raum im neuen Regionalplan ein. Die Aufnahme einer neuen Signatur weist bereits auf die gestiegene Bedeutung in der räumlichen Darstellung hin.

Die Bezirksregierung sieht im Bereich der Förderung und Steuerung erneuerbarer Energien erheblichen Handlungsbedarf. Sowohl im Bereich Windenergie, wie auch den Bereichen Solarenergie und Biomasse. Generell sieht sie den Bedarf eines Ausbaus aller Sparten der erneuerbaren Energiegewinnung – auch im Münsterland. Die im Regionalplanentwurf festgelegten Grundsätze und Ziele untermauern diese Entwicklungsrichtung.

Gleichzeitig werden jedoch auch die belastenden Nebenwirkungen für Mensch, Tier und Umwelt gesehen. Überlastungen sollen vermieden werden.

 

Faktisch bedeutet dies:

·         Die bereits ermittelten und dargestellten Eignungsbereiche für die Errichtung von Windenergieanlagen bleiben unverändert bestehen. Außerhalb dieser Bereiche sind raumbedeutsame Anlagen ausgeschlossen. Da aufgrund der technischen Höhenentwicklung neue Anlagen nahezu immer raumbedeutsam sind, bleibt die Entwicklung auf die dargestellten Eignungsbereiche beschränkt.

·         Der „Kamm der Baumberge“ ist zudem aufgrund seiner besonderen landschaftsbildprägenden Eigenart explizit geschützt. Windenergieanlagen sind hier nicht zulässig.

·         Das Repowering, also das Ersetzen alter, leistungsärmerer Anlagen gegen neue, leistungsstärkere Anlagen wird behandelt wie die Neuerrichtung von Anlagen. Sie unterliegen damit denselben Beschränkungen.

·         Biomasseanlagen entfernen sich immer weiter von der Kategorie „landwirtschaftliche Tätigkeit“. Sie gelten als gewerblicher Betrieb. Nach den Vorstellungen der Regionalplanung sollen sie zukünftig nur noch in oder unmittelbar neben „Bereichen für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB)“ zulässig sein. In der Genehmigungspraxis nach dem BauGB werden sie „wegen ihrer „... nachteiligen Wirkungen auf die Umgebung ...“ weiterhin als im Außenbereich privilegiert behandelt. Die Inhalte des Regionalplans werden als Belang der Raumordnung in das Verfahren eingestellt. Sollte sich die Sichtweise der Regionalplanung durchsetzen, wird es einen verstärkten Ansiedlungsdruck auf die GIB geben.

·         Kollektorflächen zur Gewinnung von Sonnenenergie sind nach dem Entwurf des Regionalplans auch als Freiflächenanlagen positiv zu bewerten und können einen erheblichen Beitrag zur regenerativen Energiegewinnung leisten. Die von der Gemeinde Nottuln geplante Erweiterung der Photovoltaikanlage in Appelhülsen wird gestützt. (Ein Hemmnis ist hier weiterhin die unzureichende Unterstützung von Landesseite, die die Förderung von Freiflächenanlagen nicht hinreichend unterstützt.)

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus diesem Bericht: Keine


Anlagen:

Auszug Karte Regionalplanentwurf, Stand 20.09.2010