Betreff
Konzept zur Übernahme der Straßenreinigung durch den Baubetriebshof in Verbindung mit einer Optimierung des Winterdienstes -1. Änderung des Wirtschaftsplans 2011-
Vorlage
012/2011
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Das Konzept zur Übernahme der Straßenreinigung durch den Baubetriebshof zum 01.01.2012, in Verbindung mit einer Optimierung des Winterdienstes einschließlich dem Bau einer Streugutlagerhalle, wird entsprechend der Sachverhaltsdarstellung umgesetzt. Die Änderung des  Wirtschaftsplans 2011 (Vermögensplan/Stellenübersicht) wird beschlossen und die Betriebsleitung wird beauftragt, die Kreditaufnahmen bis zu einem Maximalbetrag in Höhe von 498.000 € vorzunehmen.

 


Sachverhalt:

 

Konzept zur Übernahme der Straßenreinigung durch den Baubetriebshof i.V. m. einer Optimierung des Winterdienstes

 

 

1.      Ausgangssituation

 

Der Vertrag über die Straßenreinigung mit einer Fremdfirma läuft zum Jahresende 2012 aus. Es ist frühzeitig im Jahr 2011 zu entscheiden, ob mit der Stadt Dülmen eine neue gemeinsame Ausschreibung erfolgt oder ob die Straßenreinigung durch die Gemeindewerke Nottuln „Baubetriebshof“, also in Eigenregie der Gemeinde, durchgeführt wird.

 

Die Entscheidung für eine Straßenreinigung in Eigen- oder Fremdleistung sollte unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten getroffen werden. Eine große Unwägbarkeit sind die zu erwartenden Ausschreibungsergebnisse. Nach der letzten Ausschreibung ab 2006 sind die Fremdleistungskosten von rd. 155.000 € um rd. 29.000 € auf rd. 184.000 € gestiegen; d.h. um rd. 19%. Für 2011 liegen die Fremdleistungskosten bereits bei rd. 203.000 €. Welches Ausschreibungsergebnis für einen Zeitraum ab 2012 zu erwarten wäre, ist ungewiss.

 

Bei einer Betrachtung der Übernahme der Straßenreinigung in Eigenregie sollten neben der isolierten wirtschaftlichen Betrachtung auch die Erzielung von Synergien und Qualitätsaspekte der Baubetriebshofleistungen eine wichtige Rolle spielen. Durch das zufällige Zusammenfallen der anstehenden Entscheidung für die Organisation der Straßenreinigung und dem aktuellen harten Winterdienst ergeben sich Synergien, die im Folgenden mit in die Betrachtung einbezogen werden.

 

 

2.      Straßenreinigung durch den Baubetriebshof

 

Für die Reinigung der rd. 158 Straßenkilometer benötigt der Baubetriebshof eine kleine und eine große Kehrmaschine. Die Gesamtkosten liegen für beide Maschinen mit Winterdienstausstattung für die große Kehrmaschine bei rd. 375.000 €. Die Investition müsste vorrangig über eine Kreditfinanzierung des Baubetriebshofes erfolgen. Die Kapitalkosten betragen rd. 55.250 € pro Jahr.

 

Während die Fremdfirma an einem Reinigungstag mit drei Großkehrmaschinen, zwei Kleinkehrmaschinen und zwei Handreinigern die Straßenreinigung durchführt, müsste im Fall der Durchführung in Eigenregie die Reinigung auf die Wochentage verteilt werden. Nach Abschätzung des Personalaufwands wird mit dem Einsatz von zwei zusätzlichen Mitarbeitern auf dem Baubetriebshof zu rechnen sein. Die Personalkosten betragen rd. 94.000 € pro Jahr.

 

Die Betriebs- und Instandhaltungskosten wurden auf Basis des Kommunalhandbuches „Stadt- und Straßenreinigung“ ermittelt. Die Kosten werden mit rd. 29.000 € pro Jahr für beide Kehrmaschinen anzusetzen sein.

 

Die Entsorgung ist durch ein Fachunternehmen zu besorgen. Der Straßenkehricht würde entweder auf dem Baubetriebshof zwischengelagert oder direkt bei einem Transportunternehmen abgeliefert. Auf Nachfrage bei einer Entsorgungsfirma ist mit Entsorgungskosten von rd. 24.100 € pro Jahr zu rechnen.

 

Die Plankostenkalkulation ergibt „Unternehmerkosten“ des Baubetriebshofes in Höhe von 199.350 € pro Jahr für eine wöchentliche Reinigung der 158 Straßenkilometer. Damit liegt der Kostenansatz für eine Eigenreinigung um rd. 3.650 € unterhalb der derzeitigen Kosten für eine Fremdreinigung.

 

Im Ergebnis zeigt sich für die Straßenreinigung in Eigenregie eine relativ geringe Abweichung gegenüber der Fremdreinigung zu den bisherigen Kosten. Ein möglicher wirtschaftlicher Vorteil kann aber darin gesehen werden, dass ein Überraschungsmoment (Kostenerhöhung ?) aus der Ausschreibung entfällt.

 

Unter Qualitäts- und Flexibilitätsgesichtspunkten besteht ein wesentlicher Vorteil darin, dass Reinigungen durch den Baubetriebshof nach Veranstaltungen wie z.B. Rosenmontagszug und Beach-Handball-Cup entfallen und auf den Reinigungsplan für die Kehrmaschine abgestimmt werden können.

 

Ein weiterer wesentlicher Vorteil läge auch darin, dass sich Straßenreinigung und Winterdienst ausschließen und hier nennenswerte Synergien erzielt werden können. Diese werden im Folgenden dargestellt.

 

 

3.      Optimierung des Winterdienstes

 

Flexibler Einsatz von Personal und Maschinen

 

Der Winter 2010/2011 verursacht im zweiten Jahr in Folge hohe Kosten für den Winterdiensteinsatz. Der Baubetriebshof arbeitet an der zeitlichen Belastungsgrenze auch im Hinblick auf die einzuhaltenden Zeiten für Fahr- und Steuertätigkeiten. Die in den vergangenen Jahren durchgeführte Rationalisierung hat einerseits dazu geführt, dass die maschinelle Ausstattung wesentlich optimiert wurde, andererseits durch den Personalabbau aber die hohen Anforderungen an den Winterdienst zeitlich schwer zu bewerkstelligen sind. Durch die Übernahme der Straßenreinigung könnte folgendes Optimierungspotenzial erschlossen werden:

 

Straßenreinigung und Winterdienst schließen sich wie o.a. aus. Insofern würden die beiden Mitarbeiter der Straßenreinigung im Winterdienst eingesetzt werden können. Zusätzliche Personal- und Maschinenkapazität würde für den Winterdienst zur Verfügung stehen.

 

Sicherstellung kostengünstigen Streumaterials

 

In der derzeitigen Wintersaison streiten sich Hersteller, Lieferanten und Kommunen, wer die Verantwortung für die mangelnde Bereitstellung von Streumaterial trägt. Obwohl die Gemeinden die Salzlager i.d.R. bereits im Oktober gefüllt und Zusicherungen der Salzlieferanten über weitere Lieferungen hatten, ist der Salznachschub noch im Dezember allerorts ausgefallen.

 

Die Folge war, dass in einigen Kommunen mit den Restsalzbeständen unterschiedlich umgegangen wurde. So hat die Stadt Münster die Salzvorräte gehortet und den richtigen Zeitpunkt verpasst, die Straßen zu streuen. Folge waren vereiste Straßen. In der Gemeinde Nottuln hat man bis auf einen Mindestbestand zum richtigen Zeitpunkt gestreut. Die Straßen waren jederzeit zum Großteil befahrbar. Der Mindestbestand hat in der Folge ausgereicht, um die Zeit bis zur Salzlieferung im Januar zu überbrücken. An dieser Stelle wird deutlich, dass die richtigen oder falschen Entscheidungen von der kaum planbaren Witterung abhängen. Auch in Nottuln hätte es „ins Auge“ gehen können; vorausgesetzt, man verfügt über ungenügende Salzvorräte. Hier befinden sich die Entscheidungsträger in einer Zwickmühle. Die dadurch entstehende Belastung wird deutlich.

 

Ein großes Problem der Salzlieferungen besteht zudem darin, dass im Verlauf eines harten Winters die Salzpreise extrem ansteigen. Sofern überhaupt geliefert werden kann, steigen die Salzpreise zum Teil auf über 340 €/to (Es soll sogar Wucherpreise von > 400 €/to geben). Vor dem Winter lagen unsere Einkaufspreise bei rd. 70 €/to. Die Gemeinde Nottuln bekommt nunmehr Salzlieferungen aus der Sahara und aus dem Roten Meer für rd. 160 €/to. Als Folge der Lieferengpässe und des Preisanstiegs werden viele Gemeinden überlegen, die Salzlagerung zu optimieren. Auch für die Gemeinde Nottuln schlägt die Betriebsleitung ein entsprechendes Konzept zur Optimierung der Streumittelbereitstellung vor.

 

Auf dem Baubetriebshof besteht zur Zeit die Möglichkeit, rd. 200 Tonnen Streumaterial zu lagern. Geht man von einem harten Winter aus, sind Einsatzmengen von rd. 600 bis 700 Tonnen durchaus realistisch, um jederzeit reagieren zu können. Es wurde einmal unterstellt, dass die Gemeinde dem Baubetriebshof ein Grundstück zur Verfügung stellt und der Baubetriebshof eine zusätzliche Salzlagerhalle erstellt. Die Herstellungskosten für eine Halle mit 500 to Lagerkapazität betragen rd. 170.000 €. Unter Berücksichtigung einer Abschreibung von 25 Jahren und einer vollständigen Fremdfinanzierung zu 4 %, ergeben sich Kapitalkosten als Lagerkosten von rd. 11.600 € pro Jahr (ohne Grundstücksbetrachtung).

 

Bezüglich der Salzbeschaffung könnte zukünftig das Streusalz durch den Baubetriebshof beschafft und als Umlaufvermögen bilanziert werden. Das Streusalz des Gesamtlagerbestands von 700 Tonnen würde dem Gemeindehaushalt nur in Höhe der tatsächlich aufgebrachten Mengen in Rechnung gestellt. Unter Berücksichtigung eines „normalen Winters“ würde der Baubetriebshof die ersten 200 Tonnen zu den Anschaffungskosten + Lagerkosten in Rechnung stellen. Die verbleibenden 500 Tonnen mit den tatsächlichen Anschaffungskosten. Auf diese Weise würde sichergestellt, dass der Baubetriebshof die Lagerkosten erhält und die Gemeinde trotzdem in den Genuss günstiger Salzpreise kommt. In dem Berechnungsbeispiel würde sich bei einem harten Winter (Mit einem harten Winter wird im Rahmen der Sachverhaltsdarstellung eine Winterperiode bezeichnet, die aufgrund hoher Schneemengen sowie Schnee- und Eisglätte für einen Zeitraum von fünf bis sechs Wochen, einen nahezu täglichen umfassenden Winterdiensteinsatz des Baubetriebshofes erforderlich macht (z.B. Winter 2009/2010 und Winter 2010/2011). Mit einem „milden Winter“ wird eine Winterperiode bezeichnet, die einen häufig fallweisen Winterdiensteinsatz des Baubetriebshofes von wenigen Tagen erforderlich macht.) mit einem Materialeinsatz von 700 Tonnen ein Kostenvorteil von 33.400 € ergeben. Diesem Kostenvorteil müssen die Lagerkosten in Höhe von 11.600 € für die neue Lagerhalle gegenübergestellt werden. Dieses Konzept ist dann vorteilhaft, wenn mindestens jeder dritte Winter ein „harter“ Winter wird (neutrales Ergebnis aber Qualitätsverbesserung). Sofern das Salz trocken gelagert wird, nimmt es keinen Schaden. 

 

Voraussetzung für die Umsetzung des Konzeptes ist, dass die Gemeinde Nottuln dem Baubetriebshof kostenfrei ein Grundstück zur Errichtung einer Lagerhalle zur Verfügung stellt. In Abstimmung mit der Verwaltungsleitung und dem Fachbereich 3 wird vorgeschlagen, als Standort das derzeit ungenutzte Grundstück am Bahnhof Appelhülsen (Anlage 2) zu nutzen. Für diesen Standort spricht einerseits, dass damit auch in Appelhülsen ein Salzvorrat bestünde, eine Lagerhalle direkt an der Bahnlinie nicht stören würde und bereits eine befestigte Zuwegung und Fläche für den Lieferverkehr besteht (Seitens der Verwaltungsleitung wird zur Zeit geprüft, ob in diesem Zusammenhang auch die Parkplatzsituation verbessert werden kann). In Abstimmung mit der Verwaltungsleitung wird durch Fachbereich 3 die Federführung für die baurechtliche Umsetzung der Lagerhalle übernommen.

 

 

4.      Änderung des Wirtschaftsplans des Baubetriebshofes für 2011

 

Vermögensplan

 

Im Fall der Umsetzung des Konzeptes müssen die Investitionen noch im laufenden Geschäftsjahr 2011, rechtzeitig vor der Wintersaison 2011/2012, erfolgen. Gleichzeitig ist die Finanzierung sicherzustellen. Aus diesem Grund wird eine Änderung des Vermögensplanes 2011 für den Baubetriebshof erforderlich. Der geänderte Vermögensplan ist als Anlage beigefügt.  

 

Für die Neuanschaffung der Straßenkehrmaschinen und der Winterausstattung für die große Kehrmaschine, ist mit Anschaffungskosten in Höhe von 375.000 € zu rechnen. Die Herstellungskosten für die Salzlagerhalle betragen rd. 170.000 €. Die Gesamtinvestitionen in Höhe von rd. 545.000 € sind zu finanzieren. In Höhe von 50.000 € kann eine Innenfinanzierung aus liquiden Mitteln bereitgestellt werden. Der größte Teil ist durch eine Fremdfinanzierung sicherzustellen. Die erforderliche Kreditaufnahme wird maximal 498.000 € betragen.

 

Die Kreditaufnahme wird durch Angebotsvergleich und Inanspruchnahme zu den günstigsten Darlehenskonditionen vorgenommen. Vorgesehen ist eine Laufzeit von 10 Jahren bei vollständiger Tilgung, so dass eine Abstimmung auf die Nutzungsdauer der Kehrmaschinen erfolgt.

 

 

Stellenübersicht

 

Die Übernahme der Straßenreinigung und die Optimierung des Winterdienstes ist nur durch eine Personalaufstockung beim Baubetriebshof umzusetzen. Es sind zwei zusätzliche Mitarbeiter, rechtzeitig vor der Wintersaison 2011/2012 einzustellen, die möglichst über eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf verfügen sollten. Dazu ist es erforderlich, die Stellenübersicht des Baubetriebshofes für 2011 zu ändern. Es sind zwei zusätzliche Stellen für zwei Fachkräfte in der Entgeltgruppe 6 einzurichten. Die geänderte Stellenübersicht ist als Anlage beigefügt. 

 

 

5.      Schlussbemerkung

 

Abschließend bleibt festzuhalten, dass vor dem Hintergrund der Situation auf dem Salzmarkt eine Verkehrssicherungspflicht im Rahmen des Winterdienstes nur aufgrund der sich entspannenden Wetterlage ab Anfang Januar möglich war. Die im vergangenen Jahr erfolgten Salzeinkäufe sind teilweise erst Ende Januar/Anfang Februar eingetroffen. Sofern die Gemeinde Nottuln für den kommenden Winter gut aufgestellt sein soll, ist kurzfristig ein Konzept zur Optimierung des Winterdienstes umzusetzen. In der Gesamtbetrachtung mit der Übernahme der Straßenreinigung besteht zur Zeit eine gute Möglichkeit, Synergien zu erzielen, ohne den Gemeindehaushalt zusätzlich zu belasten bzw. bei entsprechender Witterung zu entlasten.

 

Die Betriebsleitung schlägt vor, die Straßenreinigung zum 01.01.2012 durch den Baubetriebshof durchzuführen, die Optimierung des Winterdienstes umzusetzen und die dazu erforderlichen Investitionen sowie deren Finanzierung vorzunehmen und den Wirtschaftsplan für den Baubetriebshof entsprechend der Anlagen zu ändern.  

 

Sofern das Konzept zur Umsetzung kommt, entfällt die Notwendigkeit einer Ausschreibung der Straßenreinigung. 

 

Als Anlage ist zur Information der Mitglieder des Betriebsausschusses der Streuplan 2010/2011 beigefügt.

 

 

 

 

 

     

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ergeben sich aus den Anlagen 1 bis 2

 


Anlagen:

 

1.       Planungsrechnung Straßenreinigung/Winterdienst

2.       Änderung des Vermögensplans 2011

3.       Änderung der Stellenübersicht 2011

4.       Musterskizze einer Streugutlagerhalle

5.       Lageskizze Grundstück Bahnhof Appelhülsen

6.       Streuplan 2010/2011