Beschlussvorschlag:
Das
Konzept zur Übernahme der Straßenreinigung durch den Baubetriebshof zum
01.01.2012, in Verbindung mit einer Optimierung des Winterdienstes
einschließlich dem Bau einer Streugutlagerhalle, wird entsprechend der
Sachverhaltsdarstellung umgesetzt. Die Änderung des Wirtschaftsplans 2011 (Vermögensplan/Stellenübersicht) wird
beschlossen und die Betriebsleitung wird beauftragt, die Kreditaufnahmen bis zu
einem Maximalbetrag in Höhe von 498.000 € vorzunehmen.
Sachverhalt:
Konzept zur Übernahme der Straßenreinigung durch den Baubetriebshof
i.V. m. einer Optimierung des Winterdienstes
1. Ausgangssituation
Der Vertrag über die Straßenreinigung mit einer Fremdfirma läuft zum
Jahresende 2012 aus. Es ist frühzeitig im Jahr 2011 zu entscheiden, ob mit der
Stadt Dülmen eine neue gemeinsame Ausschreibung erfolgt oder ob die
Straßenreinigung durch die Gemeindewerke Nottuln „Baubetriebshof“, also in
Eigenregie der Gemeinde, durchgeführt wird.
Die Entscheidung für eine Straßenreinigung in Eigen- oder Fremdleistung
sollte unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten getroffen werden. Eine große
Unwägbarkeit sind die zu erwartenden Ausschreibungsergebnisse. Nach der letzten
Ausschreibung ab 2006 sind die Fremdleistungskosten von rd. 155.000 € um rd. 29.000
€ auf rd. 184.000 € gestiegen; d.h. um rd. 19%. Für 2011 liegen die
Fremdleistungskosten bereits bei rd. 203.000 €. Welches Ausschreibungsergebnis
für einen Zeitraum ab 2012 zu erwarten wäre, ist ungewiss.
Bei einer Betrachtung der Übernahme der Straßenreinigung in Eigenregie
sollten neben der isolierten wirtschaftlichen Betrachtung auch die Erzielung
von Synergien und Qualitätsaspekte der Baubetriebshofleistungen eine wichtige
Rolle spielen. Durch das zufällige Zusammenfallen der anstehenden Entscheidung
für die Organisation der Straßenreinigung und dem aktuellen harten Winterdienst
ergeben sich Synergien, die im Folgenden mit in die Betrachtung einbezogen
werden.
2.
Straßenreinigung durch den Baubetriebshof
Für die Reinigung der rd. 158 Straßenkilometer benötigt der
Baubetriebshof eine kleine und eine große Kehrmaschine. Die Gesamtkosten liegen
für beide Maschinen mit Winterdienstausstattung für die große Kehrmaschine bei
rd. 375.000 €. Die Investition müsste vorrangig über eine Kreditfinanzierung
des Baubetriebshofes erfolgen. Die Kapitalkosten betragen rd. 55.250 € pro
Jahr.
Während die Fremdfirma an einem Reinigungstag mit drei
Großkehrmaschinen, zwei Kleinkehrmaschinen und zwei Handreinigern die
Straßenreinigung durchführt, müsste im Fall der Durchführung in Eigenregie die
Reinigung auf die Wochentage verteilt werden. Nach Abschätzung des
Personalaufwands wird mit dem Einsatz von zwei zusätzlichen Mitarbeitern auf
dem Baubetriebshof zu rechnen sein. Die Personalkosten betragen rd. 94.000 € pro
Jahr.
Die Betriebs- und Instandhaltungskosten wurden auf Basis des
Kommunalhandbuches „Stadt- und Straßenreinigung“ ermittelt. Die Kosten werden
mit rd. 29.000 € pro Jahr für beide Kehrmaschinen anzusetzen sein.
Die Entsorgung ist durch ein Fachunternehmen zu besorgen. Der
Straßenkehricht würde entweder auf dem Baubetriebshof zwischengelagert oder
direkt bei einem Transportunternehmen abgeliefert. Auf Nachfrage bei einer
Entsorgungsfirma ist mit Entsorgungskosten von rd. 24.100 € pro Jahr zu
rechnen.
Die Plankostenkalkulation ergibt „Unternehmerkosten“ des
Baubetriebshofes in Höhe von 199.350 € pro Jahr für eine wöchentliche Reinigung
der 158 Straßenkilometer. Damit liegt der Kostenansatz für eine Eigenreinigung
um rd. 3.650 € unterhalb der derzeitigen Kosten für eine Fremdreinigung.
Im Ergebnis zeigt sich für die Straßenreinigung in Eigenregie eine
relativ geringe Abweichung gegenüber der Fremdreinigung zu den bisherigen
Kosten. Ein möglicher wirtschaftlicher Vorteil kann aber darin gesehen werden,
dass ein Überraschungsmoment (Kostenerhöhung ?) aus der Ausschreibung entfällt.
Unter Qualitäts- und Flexibilitätsgesichtspunkten besteht ein
wesentlicher Vorteil darin, dass Reinigungen durch den Baubetriebshof nach
Veranstaltungen wie z.B. Rosenmontagszug und Beach-Handball-Cup entfallen und
auf den Reinigungsplan für die Kehrmaschine abgestimmt werden können.
Ein weiterer wesentlicher Vorteil läge auch darin, dass sich Straßenreinigung
und Winterdienst ausschließen und hier nennenswerte Synergien erzielt werden
können. Diese werden im Folgenden dargestellt.
3.
Optimierung des Winterdienstes
Flexibler Einsatz von Personal und
Maschinen
Der Winter 2010/2011 verursacht im zweiten Jahr in Folge hohe Kosten
für den Winterdiensteinsatz. Der Baubetriebshof arbeitet an der zeitlichen
Belastungsgrenze auch im Hinblick auf die einzuhaltenden Zeiten für Fahr- und
Steuertätigkeiten. Die in den vergangenen Jahren durchgeführte Rationalisierung
hat einerseits dazu geführt, dass die maschinelle Ausstattung wesentlich
optimiert wurde, andererseits durch den Personalabbau aber die hohen
Anforderungen an den Winterdienst zeitlich schwer zu bewerkstelligen sind.
Durch die Übernahme der Straßenreinigung könnte folgendes Optimierungspotenzial
erschlossen werden:
Straßenreinigung und Winterdienst schließen sich wie o.a. aus. Insofern
würden die beiden Mitarbeiter der Straßenreinigung im Winterdienst eingesetzt
werden können. Zusätzliche Personal- und Maschinenkapazität würde für den
Winterdienst zur Verfügung stehen.
Sicherstellung kostengünstigen
Streumaterials
In der derzeitigen Wintersaison streiten sich Hersteller, Lieferanten
und Kommunen, wer die Verantwortung für die mangelnde Bereitstellung von
Streumaterial trägt. Obwohl die Gemeinden die Salzlager i.d.R. bereits im
Oktober gefüllt und Zusicherungen der Salzlieferanten über weitere Lieferungen
hatten, ist der Salznachschub noch im Dezember allerorts ausgefallen.
Die Folge war, dass in einigen Kommunen mit den Restsalzbeständen
unterschiedlich umgegangen wurde. So hat die Stadt Münster die Salzvorräte
gehortet und den richtigen Zeitpunkt verpasst, die Straßen zu streuen. Folge
waren vereiste Straßen. In der Gemeinde Nottuln hat man bis auf einen
Mindestbestand zum richtigen Zeitpunkt gestreut. Die Straßen waren jederzeit
zum Großteil befahrbar. Der Mindestbestand hat in der Folge ausgereicht, um die
Zeit bis zur Salzlieferung im Januar zu überbrücken. An dieser Stelle wird
deutlich, dass die richtigen oder falschen Entscheidungen von der kaum
planbaren Witterung abhängen. Auch in Nottuln hätte es „ins Auge“ gehen können;
vorausgesetzt, man verfügt über ungenügende Salzvorräte. Hier befinden sich die
Entscheidungsträger in einer Zwickmühle. Die dadurch entstehende Belastung wird
deutlich.
Ein großes Problem der Salzlieferungen besteht zudem darin, dass im
Verlauf eines harten Winters die Salzpreise extrem ansteigen. Sofern überhaupt
geliefert werden kann, steigen die Salzpreise zum Teil auf über 340 €/to (Es
soll sogar Wucherpreise von > 400 €/to geben). Vor dem Winter lagen unsere
Einkaufspreise bei rd. 70 €/to. Die Gemeinde Nottuln bekommt nunmehr
Salzlieferungen aus der Sahara und aus dem Roten Meer für rd. 160 €/to. Als
Folge der Lieferengpässe und des Preisanstiegs werden viele Gemeinden
überlegen, die Salzlagerung zu optimieren. Auch für die Gemeinde Nottuln
schlägt die Betriebsleitung ein entsprechendes Konzept zur Optimierung der
Streumittelbereitstellung vor.
Auf dem Baubetriebshof besteht zur Zeit die Möglichkeit, rd. 200 Tonnen
Streumaterial zu lagern. Geht man von einem harten Winter aus, sind
Einsatzmengen von rd. 600 bis 700 Tonnen durchaus realistisch, um jederzeit
reagieren zu können. Es wurde einmal unterstellt, dass die Gemeinde dem
Baubetriebshof ein Grundstück zur Verfügung stellt und der Baubetriebshof eine
zusätzliche Salzlagerhalle erstellt. Die Herstellungskosten für eine Halle mit
500 to Lagerkapazität betragen rd. 170.000 €. Unter Berücksichtigung einer
Abschreibung von 25 Jahren und einer vollständigen Fremdfinanzierung zu 4 %,
ergeben sich Kapitalkosten als Lagerkosten von rd. 11.600 € pro Jahr (ohne
Grundstücksbetrachtung).
Bezüglich der Salzbeschaffung könnte zukünftig das Streusalz durch den
Baubetriebshof beschafft und als Umlaufvermögen bilanziert werden. Das
Streusalz des Gesamtlagerbestands von 700 Tonnen würde dem Gemeindehaushalt nur
in Höhe der tatsächlich aufgebrachten Mengen in Rechnung gestellt. Unter
Berücksichtigung eines „normalen Winters“ würde der Baubetriebshof die ersten
200 Tonnen zu den Anschaffungskosten + Lagerkosten in Rechnung stellen. Die
verbleibenden 500 Tonnen mit den tatsächlichen Anschaffungskosten. Auf diese
Weise würde sichergestellt, dass der Baubetriebshof die Lagerkosten erhält und
die Gemeinde trotzdem in den Genuss günstiger Salzpreise kommt. In dem
Berechnungsbeispiel würde sich bei einem harten Winter (Mit einem harten Winter
wird im Rahmen der Sachverhaltsdarstellung eine Winterperiode bezeichnet, die
aufgrund hoher Schneemengen sowie Schnee- und Eisglätte für einen Zeitraum von
fünf bis sechs Wochen, einen nahezu täglichen umfassenden Winterdiensteinsatz
des Baubetriebshofes erforderlich macht (z.B. Winter 2009/2010 und Winter
2010/2011). Mit einem „milden Winter“ wird eine Winterperiode bezeichnet, die
einen häufig fallweisen Winterdiensteinsatz des Baubetriebshofes von wenigen
Tagen erforderlich macht.) mit einem Materialeinsatz von 700 Tonnen ein
Kostenvorteil von 33.400 € ergeben. Diesem Kostenvorteil müssen die Lagerkosten
in Höhe von 11.600 € für die neue Lagerhalle gegenübergestellt werden. Dieses
Konzept ist dann vorteilhaft, wenn mindestens jeder dritte Winter ein „harter“
Winter wird (neutrales Ergebnis aber Qualitätsverbesserung). Sofern das Salz
trocken gelagert wird, nimmt es keinen Schaden.
Voraussetzung für die Umsetzung des Konzeptes ist, dass die Gemeinde
Nottuln dem Baubetriebshof kostenfrei ein Grundstück zur Errichtung einer
Lagerhalle zur Verfügung stellt. In Abstimmung mit der Verwaltungsleitung und
dem Fachbereich 3 wird vorgeschlagen, als Standort das derzeit ungenutzte
Grundstück am Bahnhof Appelhülsen (Anlage 2) zu nutzen. Für diesen Standort
spricht einerseits, dass damit auch in Appelhülsen ein Salzvorrat bestünde,
eine Lagerhalle direkt an der Bahnlinie nicht stören würde und bereits eine
befestigte Zuwegung und Fläche für den Lieferverkehr besteht (Seitens der
Verwaltungsleitung wird zur Zeit geprüft, ob in diesem Zusammenhang auch die
Parkplatzsituation verbessert werden kann). In Abstimmung mit der
Verwaltungsleitung wird durch Fachbereich 3 die Federführung für die
baurechtliche Umsetzung der Lagerhalle übernommen.
4.
Änderung des Wirtschaftsplans des Baubetriebshofes
für 2011
Vermögensplan
Im Fall der Umsetzung des Konzeptes müssen die Investitionen noch im
laufenden Geschäftsjahr 2011, rechtzeitig vor der Wintersaison 2011/2012,
erfolgen. Gleichzeitig ist die Finanzierung sicherzustellen. Aus diesem Grund
wird eine Änderung des Vermögensplanes 2011 für den Baubetriebshof erforderlich.
Der geänderte Vermögensplan ist als Anlage beigefügt.
Für die Neuanschaffung der Straßenkehrmaschinen und der
Winterausstattung für die große Kehrmaschine, ist mit Anschaffungskosten in
Höhe von 375.000 € zu rechnen. Die Herstellungskosten für die Salzlagerhalle
betragen rd. 170.000 €. Die Gesamtinvestitionen in Höhe von rd. 545.000 € sind
zu finanzieren. In Höhe von 50.000 € kann eine Innenfinanzierung aus liquiden
Mitteln bereitgestellt werden. Der größte Teil ist durch eine Fremdfinanzierung
sicherzustellen. Die erforderliche Kreditaufnahme wird maximal 498.000 €
betragen.
Die Kreditaufnahme wird durch Angebotsvergleich und Inanspruchnahme zu
den günstigsten Darlehenskonditionen vorgenommen. Vorgesehen ist eine Laufzeit
von 10 Jahren bei vollständiger Tilgung, so dass eine Abstimmung auf die
Nutzungsdauer der Kehrmaschinen erfolgt.
Stellenübersicht
Die Übernahme der Straßenreinigung und die Optimierung des
Winterdienstes ist nur durch eine Personalaufstockung beim Baubetriebshof
umzusetzen. Es sind zwei zusätzliche Mitarbeiter, rechtzeitig vor der
Wintersaison 2011/2012 einzustellen, die möglichst über eine Ausbildung in
einem anerkannten Ausbildungsberuf verfügen sollten. Dazu ist es erforderlich,
die Stellenübersicht des Baubetriebshofes für 2011 zu ändern. Es sind zwei
zusätzliche Stellen für zwei Fachkräfte in der Entgeltgruppe 6 einzurichten.
Die geänderte Stellenübersicht ist als Anlage beigefügt.
5.
Schlussbemerkung
Abschließend bleibt festzuhalten, dass vor dem Hintergrund der Situation
auf dem Salzmarkt eine Verkehrssicherungspflicht im Rahmen des Winterdienstes
nur aufgrund der sich entspannenden Wetterlage ab Anfang Januar möglich war.
Die im vergangenen Jahr erfolgten Salzeinkäufe sind teilweise erst Ende
Januar/Anfang Februar eingetroffen. Sofern die Gemeinde Nottuln für den
kommenden Winter gut aufgestellt sein soll, ist kurzfristig ein Konzept zur
Optimierung des Winterdienstes umzusetzen. In der Gesamtbetrachtung mit der
Übernahme der Straßenreinigung besteht zur Zeit eine gute Möglichkeit,
Synergien zu erzielen, ohne den Gemeindehaushalt zusätzlich zu belasten bzw.
bei entsprechender Witterung zu entlasten.
Die Betriebsleitung schlägt vor, die Straßenreinigung zum 01.01.2012
durch den Baubetriebshof durchzuführen, die Optimierung des Winterdienstes
umzusetzen und die dazu erforderlichen Investitionen sowie deren Finanzierung
vorzunehmen und den Wirtschaftsplan für den Baubetriebshof entsprechend der
Anlagen zu ändern.
Sofern das Konzept zur Umsetzung kommt, entfällt die Notwendigkeit
einer Ausschreibung der Straßenreinigung.
Als Anlage ist zur Information der Mitglieder des Betriebsausschusses
der Streuplan 2010/2011 beigefügt.
Finanzielle Auswirkungen:
Ergeben sich aus
den Anlagen 1 bis 2
Anlagen:
1.
Planungsrechnung
Straßenreinigung/Winterdienst
2.
Änderung
des Vermögensplans 2011
3.
Änderung
der Stellenübersicht 2011
4.
Musterskizze
einer Streugutlagerhalle
5.
Lageskizze
Grundstück Bahnhof Appelhülsen
6.
Streuplan
2010/2011