Betreff
Resolution zur Erhaltung des Perinatalzentrums Level 1 im St.-Vincenz-Hospital Coesfeld
Vorlage
008/2011
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die als Anlage beigefügte Resolution wird beschlossen.

Mit dieser Resolution werden die Entscheidungsträger aufgefordert, alles in ihrer Macht Liegende zu veranlassen, um eine Schließung des Perinatalzentrums Level 1 im Coesfelder Krankenhaus zu verhindern.


Sachverhalt:

 

Die Christophorus-Kliniken GmbH betreibt im St.-Vincenz-Hospital Coesfeld ein Zentrum zur Versorgung von Früh- und Neugeborenen, ausgezeichnet als Perinatalzentrum Level 1.

Level-1-Zentren werden von anerkannten Neonatologen und ärztlichen Geburtshelfern geleitet und haben räumlich miteinander verbundene Entbindungsstation, Operationssaal, und Neugeborenen-Intensivstation mit mindestens sechs Plätzen. Sie verfügen unter anderem über ständige Arztbereitschaft und einen Neugeborenen-Notarzt für die Nachbarabteilungen. Besondere Risikoschwangerschaften, zum Beispiel Mehrlingsschwangerschaften ab drei Kinder, sollen nur in Level-1-Zentren entbinden.

Neben einem beispielhaften Konzept nimmt das Perinatalzentrum Level 1 am St.-Vincenz-Hospital in Coesfeld gerade im ländlichen Raum des Westmünsterlandes einen enorm hohen Stellenwert in der wohnortnahen „Frühchen“-Versorgung ein.

Das Perinatalzentrum erfüllt alle Forderungen, die der Bundesverband „Das früh geborene Kind e.V." an die ganzheitliche Versorgung/Betreuung in Perinatalzentren, Level 1, stellt.

Am 17. Juni 2010 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA, oberstes Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland) beschlossen, die Mindestmenge für Perinatalzentren Level 1 von derzeit 14 auf 30 Fälle zu erhöhen und die Mindestmenge für Perinatalzentren Level 2 entfallen zu lassen. Der Beschluss soll am 1. Januar 2011 in Kraft treten.

Die Zahl der Früh- und Neugeborenen mit einem Geburtsgewicht von unter 1.250g liegt in Coesfeld zurzeit bei durchschnittlich 28. Sollte der Beschluss des G-BA so in Kraft treten, würde dies voraussichtlich das Aus für das Perinatalzentrum Level 1 im St.-Vincenz-Hospital Coesfeld bedeuten (sollte es nicht auf Antrag des Krankenhauses zu einer anderen Entscheidung des nordrhein-westfälischen Gesundheitsministeriums kommen, vgl. § 137 Abs. 3 Satz 3 SGB V i. V. m. § 5 Abs. 2 der Mindestmengenvereinbarung) !

Der Beschluss des G-BA wird dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Prüfung vorgelegt und tritt nach erfolgter Nichtbeanstandung nach der Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft.

Sollte das Coesfelder Krankenhaus die allerkleinsten Frühgeborenen bis 1.250 g nicht mehr betreuen dürfen, bedeutet dies zudem weite Wege für die werdenden Eltern (Datteln oder Münster). Es besteht die große Gefahr, die Klinik nicht mehr rechtzeitig zu erreichen. Ein Transport außerhalb des Mutterleibes ist für „Frühchen“ mit erheblichen Risiken (Hirnblutung etc.) verbunden. Auch für die lange Zeit des folgenden Klinikaufenthaltes muss die Familie des Frühgeborenen lange Wege und Fahrzeiten auf sich nehmen, das bedeutet viel Zeit, die die Eltern besser bei ihrem Kind verbringen sollten. Gerade wenn es Geschwisterkinder gibt, ist dies für die Eltern in einer ohnehin belastenden, anstrengenden Zeit ein zusätzlicher Kraftakt/Spagat.

 

 


Weblinks:

Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Anlage 1 der Mindestmengenvereinbarung: Mindestmengen bei Früh- und Neugeborenen vom 17.06.2010

Beschlusstext, Tragende Gründe zum Beschluss, Pressemitteilung:

http://www.g-ba. de/informationen/beschluesse/1153/

Vereinbarung des Gemeinsamen Bundesausschusses gemäß § 137 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 SGB V für nach § 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser (Mindestmengenvereinbarung) vom 20.12.2005, zuletzt geändert am 17.12.2009:

http://www.q-ba.de/downloads/62-492-394/Mindestmenqenvb 2009-12-17.pdf Anlage 1 der Mindestmengenvereinbarung:

http://www.q-ba.de/downloads/83-691-162/Mindestmengenvb-Anl1 2009-12-17.pdf


 


Resolution

zum Erhalt der Behandlungseinheit für Frühgeborene mit einem Geburtsgewicht von weniger als 1.250 Gramm (Level 1) am Perinatalzentrum des St.Vincenz-Hospitals Coesfeld

Der Rat der Gemeinde Nottuln fordert den gemeinsamen Bundesausschuss auf, in Bezug auf das Coesfelder St. - Vincenz - Hospital nicht nur die jetzt beschlossene Mindestanzahl von 30 extremen Frühgeburten zu sehen, sondern vorrangig das beispielhafte Klinikkonzept und die Versorgung im ländlichen Raum. Wir bitten den gemeinsamen Bundesausschuss um eine Ausnahmeregelung für Kliniken mit erhaltungswürdigen Konzepten und einem hohen qualitativen Standard.

Den Bundesminister für Gesundheit, Herrn Philipp Rösler fordern wir auf, sich gegen die Mindestanzahlregelung auszusprechen.

Die Damen und Herren Bundestagsabgeordneten im westlichen Münsterland fordern wir auf, sich für den Erhalt des Perinatalzentrums Level 1 am
St.-Vincenz- Hospital in Coesfeld einzusetzen.

 

Neben einem beispielhaften Konzept nimmt das Perinatalzentrum Level 1 am
St.-Vincenz- Hospital in Coesfeld gerade im ländlichen Raum des Westmünsterlandes einen enorm hohen Stellenwert in der wohnortnahen „Frühchen“-Versorgung ein. Die oben genannte Klinik erfüllt alle Forderungen, die der Bundesverband "Das früh geborene Kind e.V." an die ganzheitliche Versorgung/Betreuung in Perinatalzentren Level 1, stellt.

Sollte das Coesfelder Krankenhaus die allerkleinsten Frühgeborenen bis 1250 g nicht mehr betreuen dürfen, bedeutet dies zudem weite Wege für die werdenden Eltern (Datteln, Münster). Es besteht die große Gefahr die Klinik nicht mehr rechtzeitig zu erreichen. Ein Transport außerhalb des Mutterleibes ist für Frühchen mit erheblichen Risiken (Hirnblutung etc.) verbunden. Auch für die lange Zeit des folgenden Klinikaufenthaltes muss die Familie lange Wege und Fahrzeiten auf sich nehmen. Zeit, die die Eltern besser bei ihrem Kind verbringen sollten. Gerade wenn es Geschwisterkinder gibt, ist dies für die Eltern in einer ohnehin belastenden, anstrengenden Zeit ein zusätzlicher Kraftakt/Spagat. Nicht Mindestanzahlen dürfen darüber entscheiden, ob eine Klinik in der Lage ist extreme Frühchen gut zu betreuen, sondern Objektive Qualitätskriterien (z.B. Überlebensrate, Komplikationsrate) und die Funktionsfähigkeit im Behandlungs- und Betreuungsnetzwerk.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

-         Keine –