Beschlussvorschlag:
Die
als Anlage beigefügte Resolution wird beschlossen.
Mit dieser Resolution werden die Entscheidungsträger aufgefordert, alles in ihrer Macht Liegende zu veranlassen, um eine Schließung des Perinatalzentrums Level 1 im Coesfelder Krankenhaus zu verhindern.
Sachverhalt:
Die
Christophorus-Kliniken GmbH betreibt im St.-Vincenz-Hospital Coesfeld ein
Zentrum zur Versorgung von Früh- und Neugeborenen, ausgezeichnet als
Perinatalzentrum Level 1.
Level-1-Zentren
werden von anerkannten Neonatologen und ärztlichen Geburtshelfern geleitet und
haben räumlich miteinander verbundene Entbindungsstation, Operationssaal, und
Neugeborenen-Intensivstation mit mindestens sechs Plätzen. Sie verfügen unter
anderem über ständige Arztbereitschaft und einen Neugeborenen-Notarzt für die
Nachbarabteilungen. Besondere Risikoschwangerschaften, zum Beispiel
Mehrlingsschwangerschaften ab drei Kinder, sollen nur in Level-1-Zentren
entbinden.
Neben
einem beispielhaften Konzept nimmt das Perinatalzentrum Level 1 am
St.-Vincenz-Hospital in Coesfeld gerade im ländlichen Raum des
Westmünsterlandes einen enorm hohen Stellenwert in der wohnortnahen
„Frühchen“-Versorgung ein.
Das
Perinatalzentrum erfüllt alle Forderungen, die der Bundesverband „Das früh
geborene Kind e.V." an die ganzheitliche Versorgung/Betreuung in
Perinatalzentren, Level 1, stellt.
Am 17.
Juni 2010 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA, oberstes Beschlussgremium
der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten,
Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland) beschlossen, die
Mindestmenge für Perinatalzentren Level 1 von derzeit 14 auf 30 Fälle zu erhöhen und die Mindestmenge für
Perinatalzentren Level 2 entfallen zu lassen. Der Beschluss soll am 1. Januar
2011 in Kraft treten.
Die
Zahl der Früh- und Neugeborenen mit einem Geburtsgewicht von unter 1.250g liegt
in Coesfeld zurzeit bei durchschnittlich
28. Sollte der Beschluss des G-BA so in Kraft treten, würde dies voraussichtlich das Aus für das Perinatalzentrum Level 1
im St.-Vincenz-Hospital Coesfeld bedeuten
(sollte es nicht auf Antrag des Krankenhauses zu einer anderen Entscheidung des
nordrhein-westfälischen Gesundheitsministeriums kommen, vgl. § 137 Abs. 3 Satz
3 SGB V i. V. m. § 5 Abs. 2 der Mindestmengenvereinbarung) !
Der
Beschluss des G-BA wird dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Prüfung
vorgelegt und tritt nach erfolgter Nichtbeanstandung nach der Bekanntmachung im
Bundesanzeiger in Kraft.
Sollte
das Coesfelder Krankenhaus die allerkleinsten Frühgeborenen bis 1.250 g nicht
mehr betreuen dürfen, bedeutet dies zudem weite Wege für die werdenden Eltern
(Datteln oder Münster). Es besteht die große Gefahr, die Klinik nicht mehr
rechtzeitig zu erreichen. Ein Transport außerhalb des Mutterleibes ist für
„Frühchen“ mit erheblichen Risiken (Hirnblutung etc.) verbunden. Auch für die
lange Zeit des folgenden Klinikaufenthaltes muss die Familie des Frühgeborenen
lange Wege und Fahrzeiten auf sich nehmen, das bedeutet viel Zeit, die die
Eltern besser bei ihrem Kind verbringen sollten. Gerade wenn es Geschwisterkinder
gibt, ist dies für die Eltern in einer ohnehin belastenden, anstrengenden Zeit
ein zusätzlicher Kraftakt/Spagat.
Weblinks:
Beschluss
des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Anlage 1 der
Mindestmengenvereinbarung: Mindestmengen bei Früh- und Neugeborenen vom
17.06.2010
Beschlusstext,
Tragende Gründe zum Beschluss, Pressemitteilung:
http://www.g-ba.
de/informationen/beschluesse/1153/
Vereinbarung
des Gemeinsamen Bundesausschusses gemäß § 137 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 SGB V für
nach § 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser (Mindestmengenvereinbarung) vom
20.12.2005, zuletzt geändert am 17.12.2009:
http://www.q-ba.de/downloads/62-492-394/Mindestmenqenvb
2009-12-17.pdf
Anlage
1 der Mindestmengenvereinbarung:
http://www.q-ba.de/downloads/83-691-162/Mindestmengenvb-Anl1
2009-12-17.pdf
Resolution
zum Erhalt der Behandlungseinheit für Frühgeborene mit einem
Geburtsgewicht von weniger als 1.250 Gramm (Level 1) am Perinatalzentrum des
St.Vincenz-Hospitals Coesfeld
Der
Rat der Gemeinde Nottuln fordert den gemeinsamen Bundesausschuss auf, in Bezug
auf das Coesfelder St. - Vincenz - Hospital nicht nur die jetzt beschlossene
Mindestanzahl von 30 extremen Frühgeburten zu sehen, sondern vorrangig das
beispielhafte Klinikkonzept und die Versorgung im ländlichen Raum. Wir bitten
den gemeinsamen Bundesausschuss um eine Ausnahmeregelung für Kliniken mit
erhaltungswürdigen Konzepten und einem hohen qualitativen Standard.
Den
Bundesminister für Gesundheit, Herrn Philipp Rösler fordern wir auf, sich gegen
die Mindestanzahlregelung auszusprechen.
Die
Damen und Herren Bundestagsabgeordneten im westlichen Münsterland fordern wir
auf, sich für den Erhalt des Perinatalzentrums Level 1 am
St.-Vincenz- Hospital in Coesfeld einzusetzen.
Neben
einem beispielhaften Konzept nimmt das Perinatalzentrum Level 1 am
St.-Vincenz- Hospital in Coesfeld gerade im ländlichen Raum des
Westmünsterlandes einen enorm hohen Stellenwert in der wohnortnahen
„Frühchen“-Versorgung ein. Die oben genannte Klinik erfüllt alle Forderungen,
die der Bundesverband "Das früh geborene Kind e.V." an die ganzheitliche
Versorgung/Betreuung in Perinatalzentren Level 1, stellt.
Sollte
das Coesfelder Krankenhaus die allerkleinsten Frühgeborenen bis 1250 g nicht
mehr betreuen dürfen, bedeutet dies zudem weite Wege für die werdenden Eltern
(Datteln, Münster). Es besteht die große Gefahr die Klinik nicht mehr
rechtzeitig zu erreichen. Ein Transport außerhalb des Mutterleibes ist für
Frühchen mit erheblichen Risiken (Hirnblutung etc.) verbunden. Auch für die
lange Zeit des folgenden Klinikaufenthaltes muss die Familie lange Wege und
Fahrzeiten auf sich nehmen. Zeit, die die Eltern besser bei ihrem Kind
verbringen sollten. Gerade wenn es Geschwisterkinder gibt, ist dies für die
Eltern in einer ohnehin belastenden, anstrengenden Zeit ein zusätzlicher Kraftakt/Spagat.
Nicht Mindestanzahlen dürfen darüber entscheiden, ob eine Klinik in der Lage
ist extreme Frühchen gut zu betreuen, sondern Objektive Qualitätskriterien
(z.B. Überlebensrate, Komplikationsrate) und die Funktionsfähigkeit im
Behandlungs- und Betreuungsnetzwerk.
Finanzielle Auswirkungen:
- Keine –