Beschlussvorschlag:
Es werden Ermächtigungsübertragungen in
Höhe von 2.218.028,75 € gebildet.
Die daraus resultierenden Änderungen in
den Finanzplänen der Haushaltsjahre 2011 bis 2014 werden zur Kenntnis genommen.
Sachverhalt:
Ermächtigungsübertragungen
Analog zu dem Prinzip der
periodengerechten Zuordnung von Aufwendungen und Erträgen innerhalb der
Ergebnisrechnung eines Haushaltsjahres gilt auch für die Ermächtigungen
grundsätzlich eine zeitliche Beschränkung für das jeweilige Haushaltsjahr.
Ausnahmen von diesem Grundsatz regelt der § 22 der Gemeindehaushaltsverordnung
(GemHVO). So können gem. § 22 Abs. 2 GemHVO Ermächtigungen für Auszahlungen für
Investitionen übertragen werden und bleiben bis zur Fälligkeit der letzten
Zahlung – maximal bis zum zweiten dem Haushaltsjahr folgenden Jahr – für ihren
Zweck verfügbar. Die Verfügbarkeit muss allerdings im Rahmen der
Ermächtigungsübertragungen (EÜ) hergestellt und förmlich erklärt werden.
Mit dieser Erklärung wird die
Ermächtigung (Erlaubnis) übertragen, im folgenden Haushaltsjahr mehr
Auszahlungen auszulösen, als im Haushaltsplan ausgewiesen sind. In Folge dessen beeinflusst die Gesamtheit
aller EÜ die Finanzplanung des Folgejahres im Bereich der Auszahlungen.
Aus dem Haushaltsjahr 2010 werden Ermächtigungen
für investive Auszahlungen in Höhe von insgesamt 2.218.028,75 € in das
Haushaltsjahr 2011 übertragen. Ihre Zusammensetzung ist der Einzelaufstellung
in der Anlage 1 zu entnehmen.
Der vorläufige Anfangsbestand der
liquiden Mittel beträgt zum 01.01.2011 6.595.627,67 €. Die Übertragung von
Ermächtigungen in das Haushaltsjahr 2011 geht zu Lasten des Finanzplanes des
Haushaltsjahres und der Finanzplanung der Folgejahre, da die verfügbaren
liquiden Mittel um 2.218.028,75 € gemindert werden. Folglich stehen für
konsumtive und investive Auszahlungen des Jahres 2011 nur 4.377.598,92 € zur
Verfügung.
Die EÜ werden bilanztechnisch innerhalb
des Eigenkapitals als „Sonderrücklage“ ausgewiesen. Da sich die EÜ 2010/2011
gegenüber dem Vorjahr (EÜ von 2009 nach 2010: 1.899.131,62 €) um 318.897,13 €
erhöht haben, wird die Sonderrücklage in der Bilanz zum 31.12.2010 durch
Umschichtung aus der Allgemeinen Rücklage um diesen Betrag vermehrt.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Übertragung von Ermächtigungen des
Haushaltsjahres 2010 in das Haushaltsjahr 2011 führt zu einer Abnahme der
liquiden Mittel in Höhe von 2.218.028,75 €.
Der vorläufige Anfangsbestand der
liquiden Mittel zum 01.01.2011 betrug 6.595.627,67 €. Aufgrund der
Ermächtigungsübertragungen reduziert sich die Höhe der für investive und
konsumtive Auszahlungen des Haushaltsjahres 2011 zur Verfügung stehenden
liquiden Mittel auf 4.377.598,92 €.
Anlagen:
Anlage 1 – Ermächtigungsübertragungen von 2010 nach 2011
Anlage 2 – Änderungen in der mittelfristigen Finanzplanung
der Jahre 2011 - 2014