Betreff
Ermächtigungsübertragungen 2010 / 2011
Vorlage
005/2011
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Es werden Ermächtigungsübertragungen in Höhe von 2.218.028,75 € gebildet.

Die daraus resultierenden Änderungen in den Finanzplänen der Haushaltsjahre 2011 bis 2014 werden zur Kenntnis genommen.


Sachverhalt:

Ermächtigungsübertragungen

Analog zu dem Prinzip der periodengerechten Zuordnung von Aufwendungen und Erträgen innerhalb der Ergebnisrechnung eines Haushaltsjahres gilt auch für die Ermächtigungen grundsätzlich eine zeitliche Beschränkung für das jeweilige Haushaltsjahr. Ausnahmen von diesem Grundsatz regelt der § 22 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO). So können gem. § 22 Abs. 2 GemHVO Ermächtigungen für Auszahlungen für Investitionen übertragen werden und bleiben bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung – maximal bis zum zweiten dem Haushaltsjahr folgenden Jahr – für ihren Zweck verfügbar. Die Verfügbarkeit muss allerdings im Rahmen der Ermächtigungsübertragungen (EÜ) hergestellt und förmlich erklärt werden.

Mit dieser Erklärung wird die Ermächtigung (Erlaubnis) übertragen, im folgenden Haushaltsjahr mehr Auszahlungen auszulösen, als im Haushaltsplan ausgewiesen sind. In Folge dessen beeinflusst die Gesamtheit aller EÜ die Finanzplanung des Folgejahres im Bereich der Auszahlungen.

Aus dem Haushaltsjahr 2010 werden Ermächtigungen für investive Auszahlungen in Höhe von insgesamt 2.218.028,75 € in das Haushaltsjahr 2011 übertragen. Ihre Zusammensetzung ist der Einzelaufstellung in der Anlage 1 zu entnehmen.

Der vorläufige Anfangsbestand der liquiden Mittel beträgt zum 01.01.2011 6.595.627,67 €. Die Übertragung von Ermächtigungen in das Haushaltsjahr 2011 geht zu Lasten des Finanzplanes des Haushaltsjahres und der Finanzplanung der Folgejahre, da die verfügbaren liquiden Mittel um 2.218.028,75 € gemindert werden. Folglich stehen für konsumtive und investive Auszahlungen des Jahres 2011 nur 4.377.598,92 € zur Verfügung.

Die EÜ werden bilanztechnisch innerhalb des Eigenkapitals als „Sonderrücklage“ ausgewiesen. Da sich die EÜ 2010/2011 gegenüber dem Vorjahr (EÜ von 2009 nach 2010: 1.899.131,62 €) um 318.897,13 € erhöht haben, wird die Sonderrücklage in der Bilanz zum 31.12.2010 durch Umschichtung aus der Allgemeinen Rücklage um diesen Betrag vermehrt.


Finanzielle Auswirkungen:

Die Übertragung von Ermächtigungen des Haushaltsjahres 2010 in das Haushaltsjahr 2011 führt zu einer Abnahme der liquiden Mittel in Höhe von 2.218.028,75 €.

Der vorläufige Anfangsbestand der liquiden Mittel zum 01.01.2011 betrug 6.595.627,67 €. Aufgrund der Ermächtigungsübertragungen reduziert sich die Höhe der für investive und konsumtive Auszahlungen des Haushaltsjahres 2011 zur Verfügung stehenden liquiden Mittel auf 4.377.598,92 €.


Anlagen:

Anlage 1 – Ermächtigungsübertragungen von 2010 nach 2011

Anlage 2 – Änderungen in der mittelfristigen Finanzplanung der Jahre 2011 - 2014