Beschlussvorschlag:
Der
Rat beschließt gem. § 80 Abs. 4 GO NW die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen
für das Haushaltsjahr 2011 mit den in der Sitzung des Haupt- und
Finanzausschusses am 07.12.2010 beschlossenen Änderungen zum
Haushaltsplanentwurf 2011 vom 02.11.2010, wie in Anlage 1 „Änderungsliste“
ausgewiesen.
Dies
beinhaltet u. a. die Anhebung der Steuersätze für die Gemeindesteuern in § 6
der Haushaltssatzung, wie in der Anlage 4 „Haushaltssatzung“, ausgewiesen:
·
Grundsteuer
A auf 235 v. H.
·
Grundsteuer
B auf 590 v. H.
·
Gewerbesteuer
auf 430 v. H.
Sachverhalt:
Nach
Einbringung des Entwurfes der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das
Haushaltsjahr 2011 am 02.11.2010 liegt dieser seit dem 24.11.2010 öffentlich
aus. Einwendungen gegen den Entwurf konnten bis einschließlich 08.12.2010
erhoben werden. Von dieser Möglichkeit wurde kein Gebrauch gemacht.
Für
die Beschlussfassung des Rates ist als Anlage 1 eine Änderungsliste zum
Haushaltsplanentwurf beigefügt. Diese enthält alle Änderungen aus den
Beratungen des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Ordnungswesen
vom 16.11.2010, des Ausschusses für Familie, Soziales, Bildung und Freizeit vom
23.11.2010 sowie des Haupt- und Finanzausschusses vom 07.12.2010.
Die
Anlagen 2 und 3 geben Aufschluss über die dadurch bedingten Änderungen im
Ergebnis- und Finanzplan 2011.
Finanzielle Auswirkungen:
Die
finanziellen Auswirkungen für den Haushalt 2011 ergeben sich aus den Anlagen zu
dieser Vorlage.
Anlagen:
Anlage 1
– Änderungsliste
Anlage 2
– Auswirkungen auf den Ergebnisplan
Anlage 3
– Auswirkungen auf den Finanzplan
Anlage 4
– Haushaltssatzung 2011