Betreff
Resolution zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes
Vorlage
201/2010
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die als Anlage 2 beigefügte Resolution wird beschlossen und anschließend dem Bundesumweltminister, dem Landesumweltminister sowie den örtlichen Bundestagsabgeordneten übersandt.

 


Sachverhalt:

Das Bundesumweltministerium hat einen Referentenentwurf zur Änderung des bestehenden Kreislaufwirtschaft- und Abfallgesetzes herausgegeben. Durch die geplante Zulässigkeit von gewerblichen Abfallsammlungen wird die kommunale Abfallentsorgung gefährdet. Grund ist, wenn private Abfallentsorgungsunternehmen die Erlöse verwertbarer Abfälle wie z.B. Altpapier für sich behalten, fehlen den Städten, Kreisen und Gemeinden die Erlöse, um die Abfallgebühren stabil zu halten. Mit den Erlösen aus dem Altpapier decken die Kommunen einen Teil der Abfallentsorgungskosten ab. Wenn private Abfallentsorgungsunternehmen die Erlöse vereinnahmen würden, würden  zukünftig die Gebührenzahler höhere Abfallgebühren zahlen müssen. Daher wurde die geplante Neuregelung zur Zulässigkeit von gewerblichen Abfallsammlungen von den übergeordneten Verbänden kritisiert.

 

Nähere Information entnehmen Sie bitte dem beigefügten Schnellbrief des nordrhein-westfälischen Städte-und Gemeindebundes, der als Anlage 1 beigefügt ist. In dem Schnellbrief wird empfohlen, die als Anlage 2 beigefügte Resolution durch den Rat beschließen zu lassen, um einer Änderung des Kreislaufwirtschaft- und Abfallgesetzes entgegen zu wirken.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Keine finanziellen Auswirkungen


Anlagen:

Anlage 1: Schnellbrief

Anlage 2: Resolution