Beschlussvorschlag:
Die
als Anlage 2 beigefügte Resolution wird beschlossen und anschließend dem
Bundesumweltminister, dem Landesumweltminister sowie den örtlichen
Bundestagsabgeordneten übersandt.
Sachverhalt:
Das Bundesumweltministerium hat einen
Referentenentwurf zur Änderung des bestehenden Kreislaufwirtschaft- und
Abfallgesetzes herausgegeben. Durch die geplante Zulässigkeit von gewerblichen
Abfallsammlungen wird die kommunale Abfallentsorgung gefährdet. Grund ist, wenn
private Abfallentsorgungsunternehmen die Erlöse verwertbarer Abfälle wie z.B.
Altpapier für sich behalten, fehlen den Städten, Kreisen und Gemeinden die
Erlöse, um die Abfallgebühren stabil zu halten. Mit den Erlösen aus dem
Altpapier decken die Kommunen einen Teil der Abfallentsorgungskosten ab. Wenn
private Abfallentsorgungsunternehmen die Erlöse vereinnahmen würden,
würden zukünftig die Gebührenzahler
höhere Abfallgebühren zahlen müssen. Daher wurde die geplante Neuregelung zur
Zulässigkeit von gewerblichen Abfallsammlungen von den übergeordneten Verbänden
kritisiert.
Nähere Information entnehmen Sie bitte dem
beigefügten Schnellbrief des nordrhein-westfälischen Städte-und Gemeindebundes,
der als Anlage 1 beigefügt ist. In dem Schnellbrief wird empfohlen, die als
Anlage 2 beigefügte Resolution durch den Rat beschließen zu lassen, um einer
Änderung des Kreislaufwirtschaft- und Abfallgesetzes entgegen zu wirken.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
finanziellen Auswirkungen
Anlagen:
Anlage 1: Schnellbrief
Anlage 2: Resolution