Betreff
Einführung einer Zinssteuerung zur Zinssicherung und Kostensenkung
Vorlage
199/2010
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird ermächtigt, zur Steuerung und Optimierung der bestehenden Kredite Zinsverträge zur Zinssicherung und Kostensenkung (Finanzinstrumente) einzusetzen. Die eingesetzten Finanzinstrumente müssen stets im Zusammenhang mit den Grundgeschäften (Grundgeschäftsbezug) stehen. Mit der MAGRAL AG soll ein entsprechender Beratungsvertrag geschlossen werden. Die Zusammenarbeit umfasst die Geschäftsbereiche der Gemeinde, der Gemeindewerke und der GIG. Dem Haupt- und Finanzausschuss ist halbjährlich zu berichten.


Sachverhalt:

Mit der Entscheidung über Kreditaufnahmen und Zinsbindungsfristen hat die Kommune im klassischen Kommunalkredit keine weitern Möglichkeiten, aktiv auf die Schulden-dienstzahlungen für diese Kreditgeschäfte einzuwirken. Dies ist ihr erst nach Ablauf der Zinsbindungsfristen im Zuge von Verhandlungen über eine Umschuldung möglich. Bei langen Zinsbindungsfristen ist die Kommune für viele Jahre gebunden. Sie ist zwar damit haushaltswirtschaftlich gesichert, eine Auflösung bestehender Zinsbindungen zur Nutzung eines gesunkenen Zinsniveaus ist jedoch nur gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung an den Kreditgeber möglich.

 

Hinter eine Zinssteuerung mittels Verträgen zur Zinssicherung und Kostensenkung steckt der Ansatz, den Kreditbedarf (also die Höhe des Darlehns) vom Zinsgeschäft (also der Bezahlung der Zinsen) strikt zu trennen. Eine solche Art der Zinssteuerung hat es in der Gemeinde Nottuln bisher noch nicht gegeben.

 

Ein Blick auf die Zinsentwicklung in den letzten Jahren zeigt, dass eine solche Zinssteuerung äußert sinnvoll erscheint:

 

Im Oktober 2008 betrug der 3-Monats-Euribor 5,3 %, zum Stand November 2010 beträgt er rund 1,05%. Vor diesem Hintergrund setzt sich die Verwaltung das Ziel, durch eine kommunale Zinssteuerung und den Einsatz geeigneter Zinsverträge Zinsänderungsrisiken zu begrenzen (Zinssicherung) und den Zinsaufwand nachhaltig zu senken (Kostensenkung).

 

Durch die vorausschauende Zinssteuerung können Zinsen für die Gemeinde Nottuln eingespart und Zinsrisiken abgesichert werden. Die Verwaltung hat sich berechnen lassen, dass bei steigenden Zinsen (Annahme: plus 2 % in den nächsten 2 Jahren) die Gemeinde in den nächsten 5 Jahren ein Zinsrisiko in Höhe von 120.136 € hat. Dieses Risiko könnte durch eine Zinssteuerung abgesichert werden, wie das folgende Schaubild zeigt. Bleiben die Zinsen unverändert, würden die Einsparungen sogar rund 306.000 € für die Gemeinde bedeuten (Stand Oktober 2010).

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Angesichts der dargestellten Ergebnisse für das Jahr 2011 bei einem Einstieg in die Zinssteuerung schlägt die Verwaltung vor, sich diesem Thema intensiv zu widmen.

 

Im Hinblick auf eine maßgeschneiderte Zinssteuerungsberatung überzeugt das Konzept der MAGRAL AG, einem von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zugelassenen bankenunabhängigen Finanzdienstleistungsinstitut mit Sitz in München. Ziel der Zinssteuerung der MAGRAL AG ist stets die Risikoabsicherung und die Zinskostensenkung. Durch die Anpassung der gegebenen Zinsbindungsstruktur an die aktuelle Zinsstrukturkurve/Zinsmeinung werden in allen Zinsszenarien innerhalb eines überschaubaren Zeitraumes (1-2 Jahre) Kosteneinsparungen erzielt und Risiken abgesichert.

 

Die Tätigkeitsfelder der MAGRAL AG stellen sich wie folgt dar:

 

Ø      Die MAGRAL AG betrachtet und analysiert in regelmäßigen Zeitabständen das Darlehensportfolio der Kommune und erstellt eine detaillierte Auswertung darüber, wie sich die Zinszahlungen der Gemeinde Nottuln entwickeln.

Ø      Die Entwicklung der eingesetzten Finanzinstrumente und die eingesparten Zinsbeträge werden durch die MAGRAL AG kontinuierlich überwacht und dokumentiert.

Ø      Die Geschäftsbeziehungen zur Hausbank und zu anderen Kreditgebern werden nicht berührt und beeinträchtigt.

Ø      Die MAGRAL AG unterstützt die Kommune bei dem Abschluss der Zinsverträge und übernimmt den größten Teil der Kontroll-/und Verwaltungstätigkeiten in der Zinssteuerung.

Ø      In der Zinssteuerung der MAGRAL AG kommen ausschließlich bewährte und einfach nachvollziehbare Finanzinstrumente wie zum Beispiel Zinstauschverträge (Swaps) zum Einsatz. Komplexe und schwer verständliche Zinsverträge werden nicht verwendet.

 

Definition Zinstauschvertrag (Swap)

Ein Swap ist eine vertragliche Vereinbarung zweier Partner, für einen bestimmten Zeitraum in Bezug auf einen bestimmten Kapitalbetrag die darauf entfallenden Zinszahlungsströme zu tauschen. Der Zinsswap erlaubt den Tausch fester Zinsen gegen variable Zinsen und umgekehrt. Ein festverzinsliches Darlehen kann so in Verbindung mit einem Zinsswap während der Zinsfestschreibung in ein variables Darlehen gewandelt werden. Umgekehrt kann ein variables Darlehen, mit einem Zinsswap kombiniert, festverzinslich gestaltet werden.

 

Ein Vertreter der MAGRAL AG wird zur Sitzung anwesend sein, die mögliche Zusammenarbeit detailliert darstellen und für Fragen zur Verfügung stehen.

 

Die Gemeindeverwaltung möchte mit der MAGRAL AG eine Partnerschaft eingehen. Diese Partnerschaft soll dazu dienen, Wissen in der Verwaltung zu mehren und eine optimale Zinsbewirtschaftung zu unterstützen. Der mit der MAGRAL AG abzuschließende Vertrag kann jederzeit beendet werden. Die Vergütung der MAGRAL AG orientiert sich an den jährlichen Zinseinsparungen und beträgt 10 % dieser Summe.

 

Ausdrücklich sei noch erwähnt, dass es bei der beabsichtigten Zinssteuerung um keinerlei Spekulationen geht. Das Instrument der Zinsverträge ist nicht spekulativ; spekulativ kann höchstens der Umgang damit sein. Durch die Bindung an die Grundgeschäfte ist das hier ausgeschlossen. Es geht um Optimierung der Zinsstruktur – aber unter Verzicht auf den maximalen Erfolg.

 

Als Anlage beigefügt sind einige schriftliche Stellungnahmen von Stadt- und Gemeindeverwaltungen, die seit längerem mit der MAGRAL AG zusammenarbeiten. Die Erfahrungen dürfen durchweg als positiv bezeichnet werden.

 

Um mit Zinsverträgen arbeiten zu können, verlangen viele Banken einen Grundsatzbeschluss des Gemeinderates. Der HFA möge also dem Rat die Einführung einer Zinssteuerung zur Zinssicherung und Kostensenkung in Zusammenarbeit mit der MAGRAL AG empfehlen. Da die Zusammenarbeit mit der MAGRAL AG auch die GIG und die Gemeindewerke einbeziehen soll, sollten HFA bzw. Rat dies ebenfalls beschließen.

 

 

 

Fallberg


Finanzielle Auswirkungen:

Durch die aktive Zinssteuerung wird das Risiko minimiert, dass durch steigende Zinsen in der Zukunft höhere Kosten für die Gemeinde entstehen. Bei positivem Verlauf ist darüber hinaus denkbar, dass Erträge für den gemeindlichen Haushalt durch die sogenannten Zinstauschverträge generiert werden können.