Beschlussvorschlag:
Die
Verwaltung wird ermächtigt, zur Steuerung und Optimierung der bestehenden
Kredite Zinsverträge zur Zinssicherung und Kostensenkung (Finanzinstrumente)
einzusetzen. Die eingesetzten Finanzinstrumente müssen stets im Zusammenhang
mit den Grundgeschäften (Grundgeschäftsbezug) stehen. Mit der MAGRAL AG soll
ein entsprechender Beratungsvertrag geschlossen werden. Die Zusammenarbeit
umfasst die Geschäftsbereiche der Gemeinde, der Gemeindewerke und der GIG. Dem
Haupt- und Finanzausschuss ist halbjährlich zu berichten.
Sachverhalt:
Mit
der Entscheidung über Kreditaufnahmen und Zinsbindungsfristen hat die Kommune
im klassischen Kommunalkredit keine weitern Möglichkeiten, aktiv auf die
Schulden-dienstzahlungen für diese Kreditgeschäfte einzuwirken. Dies ist ihr
erst nach Ablauf der Zinsbindungsfristen im Zuge von Verhandlungen über eine
Umschuldung möglich. Bei langen Zinsbindungsfristen ist die Kommune für viele
Jahre gebunden. Sie ist zwar damit haushaltswirtschaftlich gesichert, eine
Auflösung bestehender Zinsbindungen zur Nutzung eines gesunkenen Zinsniveaus
ist jedoch nur gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung an den
Kreditgeber möglich.
Hinter
eine Zinssteuerung mittels Verträgen zur Zinssicherung und Kostensenkung steckt
der Ansatz, den Kreditbedarf (also die Höhe des Darlehns) vom Zinsgeschäft
(also der Bezahlung der Zinsen) strikt zu trennen. Eine solche Art der
Zinssteuerung hat es in der Gemeinde Nottuln bisher noch nicht gegeben.
Ein
Blick auf die Zinsentwicklung in den letzten Jahren zeigt, dass eine solche
Zinssteuerung äußert sinnvoll erscheint:
Im
Oktober 2008 betrug der 3-Monats-Euribor 5,3 %, zum Stand November 2010 beträgt
er rund 1,05%. Vor diesem Hintergrund setzt sich die Verwaltung das Ziel, durch
eine kommunale Zinssteuerung und den Einsatz geeigneter Zinsverträge Zinsänderungsrisiken
zu begrenzen (Zinssicherung) und den Zinsaufwand nachhaltig zu senken
(Kostensenkung).
Durch
die vorausschauende Zinssteuerung können Zinsen für die Gemeinde Nottuln
eingespart und Zinsrisiken abgesichert werden. Die Verwaltung hat sich berechnen
lassen, dass bei steigenden Zinsen (Annahme: plus 2 % in den nächsten 2 Jahren)
die Gemeinde in den nächsten 5 Jahren ein Zinsrisiko in Höhe von 120.136 € hat.
Dieses Risiko könnte durch eine Zinssteuerung abgesichert werden, wie das
folgende Schaubild zeigt. Bleiben die Zinsen unverändert, würden die
Einsparungen sogar rund 306.000 € für die Gemeinde bedeuten (Stand Oktober
2010).
Angesichts
der dargestellten Ergebnisse für das Jahr 2011 bei einem Einstieg in die
Zinssteuerung schlägt die Verwaltung vor, sich diesem Thema intensiv zu widmen.
Im
Hinblick auf eine maßgeschneiderte Zinssteuerungsberatung überzeugt das Konzept
der MAGRAL AG, einem von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
zugelassenen bankenunabhängigen Finanzdienstleistungsinstitut mit Sitz in
München. Ziel der Zinssteuerung der MAGRAL AG ist stets die Risikoabsicherung und
die Zinskostensenkung. Durch die Anpassung der gegebenen Zinsbindungsstruktur
an die aktuelle Zinsstrukturkurve/Zinsmeinung werden in allen Zinsszenarien
innerhalb eines überschaubaren Zeitraumes (1-2 Jahre) Kosteneinsparungen
erzielt und Risiken abgesichert.
Die
Tätigkeitsfelder der MAGRAL AG stellen sich wie folgt dar:
Ø Die MAGRAL AG betrachtet
und analysiert in regelmäßigen Zeitabständen das Darlehensportfolio der Kommune
und erstellt eine detaillierte Auswertung darüber, wie sich die Zinszahlungen
der Gemeinde Nottuln entwickeln.
Ø Die Entwicklung der
eingesetzten Finanzinstrumente und die eingesparten Zinsbeträge werden durch
die MAGRAL AG kontinuierlich überwacht und dokumentiert.
Ø Die Geschäftsbeziehungen
zur Hausbank und zu anderen Kreditgebern werden nicht berührt und
beeinträchtigt.
Ø Die MAGRAL AG
unterstützt die Kommune bei dem Abschluss der Zinsverträge und übernimmt den
größten Teil der Kontroll-/und Verwaltungstätigkeiten in der Zinssteuerung.
Ø In der Zinssteuerung der
MAGRAL AG kommen ausschließlich bewährte und einfach nachvollziehbare
Finanzinstrumente wie zum Beispiel Zinstauschverträge (Swaps) zum Einsatz.
Komplexe und schwer verständliche Zinsverträge werden nicht verwendet.
Definition
Zinstauschvertrag (Swap)
Ein
Swap ist eine vertragliche Vereinbarung zweier Partner, für einen bestimmten
Zeitraum in Bezug auf einen bestimmten Kapitalbetrag die darauf entfallenden
Zinszahlungsströme zu tauschen. Der Zinsswap erlaubt den Tausch fester Zinsen
gegen variable Zinsen und umgekehrt. Ein festverzinsliches Darlehen kann so in
Verbindung mit einem Zinsswap während der Zinsfestschreibung in ein variables
Darlehen gewandelt werden. Umgekehrt kann ein variables Darlehen, mit einem
Zinsswap kombiniert, festverzinslich gestaltet werden.
Ein
Vertreter der MAGRAL AG wird zur Sitzung anwesend sein, die mögliche Zusammenarbeit
detailliert darstellen und für Fragen zur Verfügung stehen.
Die
Gemeindeverwaltung möchte mit der MAGRAL AG eine Partnerschaft eingehen. Diese
Partnerschaft soll dazu dienen, Wissen in der Verwaltung zu mehren und eine
optimale Zinsbewirtschaftung zu unterstützen. Der mit der MAGRAL AG
abzuschließende Vertrag kann jederzeit beendet werden. Die Vergütung der MAGRAL
AG orientiert sich an den jährlichen Zinseinsparungen und beträgt 10 % dieser
Summe.
Ausdrücklich
sei noch erwähnt, dass es bei der beabsichtigten Zinssteuerung um keinerlei
Spekulationen geht. Das Instrument der Zinsverträge ist nicht spekulativ;
spekulativ kann höchstens der Umgang damit sein. Durch die Bindung an die
Grundgeschäfte ist das hier ausgeschlossen. Es geht um Optimierung der
Zinsstruktur – aber unter Verzicht auf den maximalen Erfolg.
Als
Anlage beigefügt sind einige schriftliche Stellungnahmen von Stadt- und
Gemeindeverwaltungen, die seit längerem mit der MAGRAL AG zusammenarbeiten. Die
Erfahrungen dürfen durchweg als positiv bezeichnet werden.
Um
mit Zinsverträgen arbeiten zu können, verlangen viele Banken einen
Grundsatzbeschluss des Gemeinderates. Der HFA möge also dem Rat die Einführung
einer Zinssteuerung zur Zinssicherung und Kostensenkung in Zusammenarbeit mit
der MAGRAL AG empfehlen. Da die Zusammenarbeit mit der MAGRAL AG auch die GIG
und die Gemeindewerke einbeziehen soll, sollten HFA bzw. Rat dies ebenfalls
beschließen.
Fallberg
Finanzielle Auswirkungen:
Durch
die aktive Zinssteuerung wird das Risiko minimiert, dass durch steigende Zinsen
in der Zukunft höhere Kosten für die Gemeinde entstehen. Bei positivem Verlauf
ist darüber hinaus denkbar, dass Erträge für den gemeindlichen Haushalt durch
die sogenannten Zinstauschverträge generiert werden können.