Betreff
Altengerechtes Wohnen am Buckenkamp; hier: Vorstellung der Planung durch den Investor
Vorlage
195/2010
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Pläne werden zustimmend zur Kenntnis genommen.


Sachverhalt:

Ein Investor beabsichtigt, das Grundstück Hagenstraße 29 a zu erwerben und hier an Stelle des bestehenden Einfamilienhauses ein Gebäude mit 11 altengerechten Wohnungen zu errichten (siehe Anlage 1).

 

Der Standort ist auf Grund seiner Nähe zum Ortskern gut für diese Wohnform geeignet. Da der Entwurf in seiner Maßstäblichkeit auch auf die Anwohner der Straße Buckenkamp Rücksicht nimmt, sowie die städtebauliche Ecksituation aufnimmt, ist das Vorhaben aus Sicht der Verwaltung in dieser Form zu begrüßen.

 

Der Investor wird seine Planungen in der Sitzung vorstellen.

 

 

 

Planungsrechtliche Situation

Für das Grundstück besteht kein Bebauungsplan. Die planungsrechtliche Zulässigkeit eines Vorhabens bemisst sich daher nach den Regelungen des § 34 Baugesetzbuch; das heißt die im Umfeld vorhandene Bebauung gibt den Rahmen der Bebaubarkeit vor. Auf Grund der Vorprägung durch das Krankenhaus und die Bebauung entlang der Hagenstraße ist der Maßstab des Zulässigen an dieser Stelle recht weitreichend und umfasst voraussichtlich auch das vorgestellte Vorhaben.


Finanzielle Auswirkungen:

keine


Anlagen:

Anlage 1:            Lageplan