Beschlussvorschlag:
Die Pläne
werden zustimmend zur Kenntnis genommen.
Sachverhalt:
Ein
Investor beabsichtigt, das Grundstück Hagenstraße 29 a zu erwerben und hier an
Stelle des bestehenden Einfamilienhauses ein Gebäude mit 11 altengerechten
Wohnungen zu errichten (siehe Anlage 1).
Der
Standort ist auf Grund seiner Nähe zum Ortskern gut für diese Wohnform
geeignet. Da der Entwurf in seiner Maßstäblichkeit auch auf die Anwohner der
Straße Buckenkamp Rücksicht nimmt, sowie die städtebauliche Ecksituation
aufnimmt, ist das Vorhaben aus Sicht der Verwaltung in dieser Form zu begrüßen.
Der Investor
wird seine Planungen in der Sitzung vorstellen.
Planungsrechtliche Situation
Für das
Grundstück besteht kein Bebauungsplan. Die planungsrechtliche Zulässigkeit
eines Vorhabens bemisst sich daher nach den Regelungen des § 34 Baugesetzbuch;
das heißt die im Umfeld vorhandene Bebauung gibt den Rahmen der Bebaubarkeit
vor. Auf Grund der Vorprägung durch das Krankenhaus und die Bebauung entlang
der Hagenstraße ist der Maßstab des Zulässigen an dieser Stelle recht
weitreichend und umfasst voraussichtlich auch das vorgestellte Vorhaben.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlagen:
Anlage 1: Lageplan