Beschlussvorschlag:
Der mit dem
Haushaltsentwurf 2011 vorgelegte Stellenplan wird beschlossen.
Sachverhalt:
Stellenplanberatungen
2011
Gegenüber dem
Stellenplan 2010 haben sich keine Veränderungen ergeben. Lediglich bei der
Nachbesetzung von Stellen haben sich personelle Veränderung ergeben, die sich
insbesondere durch die Umsetzung des Konzeptes zur demografischen Entwicklung
der Belegschaft (siehe Ratsvorlage 047/2010 vom 23.03.2010) ergeben haben.
Wesentlicher
Bestandteil des Konzeptes ist es, bereits heute bislang befristet beschäftigte
Mitarbeiter/innen mit festen Arbeitsverträgen an die Gemeindeverwaltung Nottuln
zu binden, um die ab dem Jahr 2015 durch Eintritt in den Ruhestand frei
werdenden Stellen mit qualifizierten Personen nach zu besetzen.
Im Sommer 2010
wurden zwei der drei neu eingerichteten Stellen wie geplant mit jungen
Kolleginnen besetzt. Die dritte neu eingerichtete Stelle wurde zunächst nicht
besetzt, da sich für diese Kolleginnen zwischenzeitlich eine höherwertige,
zeitlich befristete Elternzeitvertretungsstelle ergeben hat. Eine Zusage für
eine dauerhafte Beschäftigung wurde allerdings für die eingerichtete, geringer
vergütete Stelle gegeben.
Weiterer
Baustein der Konzeptes ist, Auszubildende nach Beendigung der Ausbildung
ebenfalls eine berufliche Perspektive zu geben. Hierzu wurden sog.
personenbezogene Springerstellen eingerichtet, aufgrund dessen nach bestandener
Prüfung zunächst ein auf zwei Jahre befristeter Arbeitsvertrag geschlossen wird
und nach zweijähriger Bewährung ein dauerhaftes Arbeitsverhältnis begründet
werden kann.
Ein Kollege, der
im Dezember 2009 seine Prüfung bestanden hat, hat inzwischen sich im Rahmen
eines hausinternen Stellenbesetzungsverfahren auf eine anstehende Mutterschutz-
und Elternzeitvertretungsstelle beworben. Der im Dezember 2010 abschließende
Auszubildende wird einen befristeten Arbeitsvertrag erhalten.
Alle
vorgenannten Stellen sind mit einem sog. „künftig-wegfallend“-Vermerk versehen
worden, d.h. sobald eine dauerhafte Stelle im Haus bekleidet wird, entfällt die
zusätzliche Stelle ersatzlos.
Für die
Stellenplanberatungen 2011 wurde zudem das Konzept zur demografischen
Entwicklung der Belegschaft zum Stichtag 01.11.2010 fortgeschrieben. Bei einem
Vergleich zu der Auswertung zum Stichtag 31.12.2009 haben sich keine
Veränderungen ergeben:
Im Bereich
Verwaltung erfolgt durch den o.a. Abschluss von dauerhaften Arbeitsverträgen
keine Korrektur der Prognose, da die beiden dauerhaft eingestellten
Mitarbeiterinnen den bislang gar nicht vertretenen Jahrgängen 1985 und 1986
zuzurechnen sind.
In der
Berufsgruppe Technik haben sich durch Personalfluktuationen zwar personelle
Veränderungen ergeben, die aber keine Auffälligkeiten bei der Ist-Analyse zur
Folge haben. Handlungsbedarf wird hier weiterhin nicht gesehen.
In den anderen
Berufsgruppen wie Hausmeister, Werke und Sonstige haben sich keine Veränderungen
ergeben.
Die
Personalaufwendungen für das Jahr 2011 wurden mit 3.828.604 € kalkuliert. Dabei
berücksichtigt wurden die tariflich vereinbarten Lohnsteigerungen von 0,6 % ab
dem 01.01.2011, weitere 0,5 % ab dem 01.08.2011 sowie die Anhebung des Leistungsbudgets
von 1,25 % auf 1,5 % der ständigen Monatsentgelte. Von dem Personalkostenbudget
aufgefangen werden muss die Erhöhung des Arbeitgeberanteils an der
Krankenversicherung von 7,0 auf 7,3 %. Sollte es im Bereich der Pensions- und
Beihilferückstellungen für die aktiven Beamten zu keinen nennenswerten
Steigerungen kommen, kann das Personalkostenbudget dennoch eingehalten werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Die
Personalaufwendungen 2011 belaufen sich auf 3.828.604 €.
Anlagen:
Anlage 1 –
Statistik der demografischen Entwicklung der Belegschaft zum Stichtag
31.12.2009
Anlage 2 –
Statistik der demografischen Entwicklung der Belegschaft zum Stichtag
01.11.2010