Betreff
Stellenplan 2011
Vorlage
193/2010
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der mit dem Haushaltsentwurf 2011 vorgelegte Stellenplan wird beschlossen.


Sachverhalt:

Stellenplanberatungen 2011

 

Gegenüber dem Stellenplan 2010 haben sich keine Veränderungen ergeben. Lediglich bei der Nachbesetzung von Stellen haben sich personelle Veränderung ergeben, die sich insbesondere durch die Umsetzung des Konzeptes zur demografischen Entwicklung der Belegschaft (siehe Ratsvorlage 047/2010 vom 23.03.2010) ergeben haben.

 

Wesentlicher Bestandteil des Konzeptes ist es, bereits heute bislang befristet beschäftigte Mitarbeiter/innen mit festen Arbeitsverträgen an die Gemeindeverwaltung Nottuln zu binden, um die ab dem Jahr 2015 durch Eintritt in den Ruhestand frei werdenden Stellen mit qualifizierten Personen nach zu besetzen.

 

Im Sommer 2010 wurden zwei der drei neu eingerichteten Stellen wie geplant mit jungen Kolleginnen besetzt. Die dritte neu eingerichtete Stelle wurde zunächst nicht besetzt, da sich für diese Kolleginnen zwischenzeitlich eine höherwertige, zeitlich befristete Elternzeitvertretungsstelle ergeben hat. Eine Zusage für eine dauerhafte Beschäftigung wurde allerdings für die eingerichtete, geringer vergütete Stelle gegeben. 

 

Weiterer Baustein der Konzeptes ist, Auszubildende nach Beendigung der Ausbildung ebenfalls eine berufliche Perspektive zu geben. Hierzu wurden sog. personenbezogene Springerstellen eingerichtet, aufgrund dessen nach bestandener Prüfung zunächst ein auf zwei Jahre befristeter Arbeitsvertrag geschlossen wird und nach zweijähriger Bewährung ein dauerhaftes Arbeitsverhältnis begründet werden kann.

 

Ein Kollege, der im Dezember 2009 seine Prüfung bestanden hat, hat inzwischen sich im Rahmen eines hausinternen Stellenbesetzungsverfahren auf eine anstehende Mutterschutz- und Elternzeitvertretungsstelle beworben. Der im Dezember 2010 abschließende Auszubildende wird einen befristeten Arbeitsvertrag erhalten.

 

Alle vorgenannten Stellen sind mit einem sog. „künftig-wegfallend“-Vermerk versehen worden, d.h. sobald eine dauerhafte Stelle im Haus bekleidet wird, entfällt die zusätzliche Stelle ersatzlos.

 

 

Für die Stellenplanberatungen 2011 wurde zudem das Konzept zur demografischen Entwicklung der Belegschaft zum Stichtag 01.11.2010 fortgeschrieben. Bei einem Vergleich zu der Auswertung zum Stichtag 31.12.2009 haben sich keine Veränderungen ergeben:

 

Im Bereich Verwaltung erfolgt durch den o.a. Abschluss von dauerhaften Arbeitsverträgen keine Korrektur der Prognose, da die beiden dauerhaft eingestellten Mitarbeiterinnen den bislang gar nicht vertretenen Jahrgängen 1985 und 1986 zuzurechnen sind.

 

In der Berufsgruppe Technik haben sich durch Personalfluktuationen zwar personelle Veränderungen ergeben, die aber keine Auffälligkeiten bei der Ist-Analyse zur Folge haben. Handlungsbedarf wird hier weiterhin nicht gesehen.

 

In den anderen Berufsgruppen wie Hausmeister, Werke und Sonstige haben sich keine Veränderungen ergeben.

 

 

Die Personalaufwendungen für das Jahr 2011 wurden mit 3.828.604 € kalkuliert. Dabei berücksichtigt wurden die tariflich vereinbarten Lohnsteigerungen von 0,6 % ab dem 01.01.2011, weitere 0,5 % ab dem 01.08.2011 sowie die Anhebung des Leistungsbudgets von 1,25 % auf 1,5 % der ständigen Monatsentgelte. Von dem Personalkostenbudget aufgefangen werden muss die Erhöhung des Arbeitgeberanteils an der Krankenversicherung von 7,0 auf 7,3 %. Sollte es im Bereich der Pensions- und Beihilferückstellungen für die aktiven Beamten zu keinen nennenswerten Steigerungen kommen, kann das Personalkostenbudget dennoch eingehalten werden.


Finanzielle Auswirkungen:

Die Personalaufwendungen 2011 belaufen sich auf 3.828.604 €.


Anlagen:

Anlage 1 – Statistik der demografischen Entwicklung der Belegschaft zum Stichtag 31.12.2009

Anlage 2 – Statistik der demografischen Entwicklung der Belegschaft zum Stichtag 01.11.2010