hier: Aufstellungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Für den
in Anlage 1 abgegrenzten Geltungsbereich wird das Verfahren zur Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 124 „Ehemalige Molkerei, Appelhülsen“ unter
Berücksichtigung der im Sachverhalt genannten Zielsetzung im beschleunigten
Verfahren gemäß §13a BauGB eingeleitet (Aufstellungsbeschluss).
Sachverhalt:
Die Firma
Raiffeisen Steverland eG wird, wie bereits in Vorlage 163 dargelegt, aller
Voraussicht nach Ihren Betriebssitz möglichst kurzfristig in das Gewerbegebiet
Beisenbusch verlagern. Damit würde eine etwa 11.000 m² große Gewerbefläche im
Ortsteil Appelhülsen brach fallen. Um hier eine geordnete städtebauliche
Entwicklung sicherzustellen, besteht das Erfordernis, einen Bebauungsplan
aufzustellen.
Der
Geltungsbereich sollte dabei nicht nur das Grundstück der Firma Raiffeisen
selbst umfassen, sondern auch angrenzende zurzeit brach liegende Flächen
einbeziehen und somit eine Fläche von ungefähr 1,5 Hektar umfassen. Dabei wird
der dreieckförmige Geltungsbereich im Süden begrenzt durch die Bahnanlagen, im
Westen durch den künftigen Verlauf der Bahnhofstraße; im Norden und Osten durch
den Salmbreitenbach (siehe Anlage 1).
Rahmenbedingungen
Im
Bebauungsplanverfahren gilt es, eine Vielzahl von auf das Gebiet einwirkenden
Rahmenbedingungen in die Abwägung einzustellen. Kernaspekt ist das Thema Lärm.
Einerseits ist der Geltungsbereich stark durch Lärm belastet, der zum einen von
der Bahnstrecke und zum andern von hinter der Bahnstrecke liegenden
Industriebetrieben ausgeht. Dies grenzt die Nutzbarkeit für Wohnzwecke im
Geltungsbereich ein. Andererseits grenzt das Gebiet nur getrennt durch den
Salmbreitenbach an ein Allgemeines Wohngebiet, so dass für Gewerbebetriebe im
Geltungsbereich ebenfalls bestimmte Beschränkungen entstehen. Um hier zu
gesicherten Erkenntnissen zu gelangen, ist die Erstellung eines Lärmgutachtens
notwendig.
Weiterhin
ist insbesondere bei einer künftig möglichen Wohnnutzung sicherzustellen, dass
keine Altlasten im Boden vorhanden sind (Gutachten liegt bereits vor).
Ziele
des Bebauungsplans
Durch den
Bebauungsplan sollen die Voraussetzungen für eine geordnete Entwicklung der
Fläche geschaffen werden. Als Art der baulichen Nutzung kann in den am
stärksten durch Lärm belasteten Bereichen entlang der Bahnstrecke ein
Gewerbegebiet festgesetzt werden, in dem zum Schutz der angrenzenden
Wohnbevölkerung bestimmte belästigende Betriebe ausgeschlossen werden
(Gliederung gemäß Abstandserlass NRW). In weniger belasteten Bereichen und als
Übergang zur Wohnbebauung soll ein Mischgebiet festgesetzt werden, um hier eine
Wohnnutzung und nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe zu ermöglichen.
Hinsichtlich der Art der Nutzung soll ferner zum Schutz des
Nahversorgungszentrums Appelhülsen sowie des Hauptzentrums Nottuln entsprechend
dem durch den Rat beschlossenen Einzelhandelskonzept der Handel mit zentren-
und nahversorgungsrelevanten Sortimenten ausgeschlossen werden.
Weiteres
Ziel des Bebauungsplanes soll eine städtebauliche Integration der geplanten
Bahnunterführung sein. Hierzu soll durch Baugrenzen und in Teilbereichen u.U.
durch Baulinien eine Orientierung der Bebauung zur Bahnhofstraße erreicht
werden, um die Eingangssituation für Appelhülsen zu verbessern.
Verfahren
Der
Bebauungsplan Nr. 124 „Ehemalige Molkerei, Appelhülsen“ kann als Bebauungsplan
der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt
werden. Dadurch kann auf eine förmliche Umweltprüfung verzichtet werden. Eine
Prüfung der Umweltbelange findet im Verfahren dennoch selbstverständlich statt.
Der
Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im Flächennutzungsplan als gewerbliche
Baufläche und im äußersten Osten als Waldfläche dargestellt. Der Bebauungsplan
wäre demnach bei teilweiser Festsetzung eines Mischgebietes nicht aus dem
Flächennutzungsplan entwickelt. Bei Aufstellung des Bebauungsplanes im
beschleunigten Verfahren könnte jedoch auf ein förmliches Änderungsverfahren
verzichtet werden und der Flächennutzungsplan im Nachgang im Wege der
Berichtigung gem. § 13a Absatz 2 Nr. 2 BauGB angepasst werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Es
entsteht interner Aufwand für die Durchführung des Planverfahrens. Beauftragung
eines Lärmgutachtens: ca. 8.000 €. Erschließungskosten auch evtl. erforderliche
Lärmschutzmaßnahmen entstehen nicht (rein private Erschließung).
Anlagen:
Anlage 1: Geltungsbereich