Beschlussvorschlag:
1.
Die
anlassbezogene Schulentwicklungsplanung der Stadt Billerbeck zur Errichtung
einer Gemeinschaftsschule als Schulversuch wird zur Kenntnis genommen.
2.
Aufgrund
der Gefährdung des Bestandes der Geschwister-Scholl-Hauptschule in Nottuln wird
der regionale Konsens nicht erteilt.
3.
Für den
Fall der Genehmigung der Gemeinschaftsschule muss die Gemeinde Nottuln darauf
bestehen, dass die Zügigkeit dieser Gemeinschaftsschule auf drei Züge begrenzt
wird und nur in den Schuljahren auf vier Züge ausgeweitet werden darf, in denen
die Zügigkeit aus dem eigenen Schülerpotenzial der Stadt Billerbeck erreicht
werden kann.
4.
Im Falle
der Genehmigung der Gemeinschaftsschule sollte angestrebt werden, dass es zu
einer Kooperation zwischen der Gemeinschaftsschule Billerbeck und dem Gymnasium
Nottuln kommt.
Sachverhalt:
Mit
Schreiben vom 15.10.2010 teilt die Stadt Billerbeck mit, dass der dortige Rat
in seiner Sitzung am 5.10.2010 beschlossen hat, einen Antrag zur Teilnahme am
Modellversuch „Gemeinschaftsschule“ des Landes Nordrhein-Westfalen zu stellen.
Die anlassbezogene Schulentwicklungsplanung der Stadt Billerbeck wurde
ebenfalls übersandt und ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.
Die
Stadt Billerbeck plant, die jetzige Geschwister-Eichenwald-Realschule und die
Don-Bosco-Gemeinschaftshauptschule zusammenzulegen und um den gymnasialen
Standard zu erweitern. Die Errichtung der neuen Schule soll sukzessive mit dem
fünften Jahrgang bei gleichzeitigem Auslaufen der bestehenden Schulen erfolgen.
Die Stadt Billerbeck verfolgt mit dem Schulversuch Gemeinschaftsschule das Ziel,
möglichst vielen Billerbecker Schülerinnen und Schülern ein attraktives Angebot
in der Sekundarstufe I zu machen. Die neue Schule soll darüber hinaus den
gemeinsamen Unterricht von Kindern mit und ohne sonderpädagogischem
Förderbedarf anbieten und als gebundene Ganztagsschule geführt werden. Außerdem
soll leistungsstarken Kindern der Weg in die Sekundarstufe II dadurch gewiesen
werden, dass ein Kooperationsvertrag mit einem Gymnasium mit gymnasialer
Oberstufe in der Nachbarschaft geschlossen wird.
Wegen
der engen Fristsetzung des Schulministeriums bat die Stadt Billerbeck um eine
Stellungnahme zu ihrer Schulentwicklungsplanung bis zum 19.11.2010. Aufgrund
der Terminierung der Sitzung des Nottulner Ausschusses für Familie, Soziales,
Bildung und Freizeit hat die Stadt Billerbeck einer Fristverlängerung bis zum
24.11.2010 zugestimmt.
Stellungnahme
der Gemeindeverwaltung:
Laut
Beschluss des Rates der Stadt Billerbeck vom 05.10.2010 soll eine vierzügige
Gemeinschaftsschule aufgebaut werden. Nach Auffassung des
nordrhein-westfälischen Schulministeriums muss eine Gemeinschaftsschule
mindestens dreizügig sein; vier oder mehr Parallelklassen wären allerdings
wünschenswert. Für die Genehmigung des Modellversuches ist im
Betrachtungszeitraum von fünf Jahren eine Dreizügigkeit mit mindestens 23
Schülerinnen und Schülern pro Klasse erforderlich.
Die
Stadt Billerbeck geht im Rahmen der Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes
davon aus, dass 68 % der Billerbecker Schülerinnen und Schüler die
Gemeinschaftsschule besuchen würden. Ausgehend von dem ermittelten
Schülerpotenzial in Billerbeck wird dargestellt, dass die erforderliche
Gesamtzahl von 69 Schülerinnen und Schüler im Betrachtungszeitraum von fünf
Jahren für eine Dreizügigkeit alleine schon durch Billerbecker Schülerinnen und
Schüler erreicht wird. Außerdem rechnet man mit bis zu 15 Einpendlern aus den
Orten Coesfeld, Havixbeck, Nottuln und Rosendahl.
Bezogen
auf die Vergangenheit muss konstatiert werden, dass es keine regen
Schülerbewegungen gegeben hat zwischen der Stadt Billerbeck und der Gemeinde
Nottuln. Weder Hauptschule noch Realschule noch Gymnasium der Gemeinde Nottuln
werden in einer deutlich wahrnehmbaren Stärke von Billerbecker Schülerinnen und
Schüler besucht. Damit wird deutlich, dass das Ausbleiben von Schülerinnen und
Schülern aus Billerbeck den Bestand der Nottulner weiterführenden Schulen nicht
ernsthaft gefährdet. Dieser Aspekt ist also keine Begründung für eine Versagung
des regionalen Konsenses.
Die
Verwaltung beurteilt die Gefährdung der Schulform Hauptschule in der Gemeinde
Nottuln allerdings anders. Seit wenigen Jahren hat sich die
Geschwister-Scholl-Hauptschule in Nottuln zu einer einzügigen Hauptschule
entwickelt. Die Zahlen der aktuellen Schulentwicklungsplanung zeigen auf, dass sich
an dieser Entwicklung im Laufe des Betrachtungszeitraumes (bis Schuljahr
2015/16) nichts ändern wird. Es ist also davon auszugehen, dass die
Geschwister-Scholl-Hauptschule dauerhaft einzügig betrieben werden wird. Dieser
Umstand allein bedeutet aus Sicht der Bezirksregierung Münster kein
Gefährdungspotenzial für den Bestand der Schule.
Nach
Auskunft der Bezirksregierung Münster gilt eine Schule als im Bestand
gefährdet, wenn Eingangsklassen mit weniger als 18 Schülerinnen und Schülern
gebildet werden müssten. In diesen Fällen müsste ernsthaft die Schließung der
Schule erwogen werden. Ein Blick auf die im Ausschuss für Familie, Soziales,
Freizeit und Bildung am 21.09.2010 diskutierte mittelfristige Entwicklung der
Schülerzahlen zeigt, dass die Schülerzahlen der Geschwister-Scholl-Hauptschule
bei gleichbleibender Übergangsquote in den Schuljahren 2011/12 bis 2013/14 im
Durchschnitt 30 Schüler ausweist. Ein Gefährdungspotenzial kann aus Sicht der
Verwaltung daraus nicht abgeleitet werden. Anders sieht dies aus ab dem
Schuljahr 2014/15. Aufgrund der demografischen Entwicklung zeigt sich ab dem
Jahr 2014 ein starkes Absinken von Abgängern aus der vierten Klasse der
Nottulner Grundschulen. Dies führt ab dem Schuljahr 2014/15 dazu, dass bei der
angenommenen Übergangsquote noch 24 Schülerinnen und Schüler die Eingangsklasse
der Geschwister-Scholl-Hauptschule besuchen werden.
Dass
sich Nottulner Eltern auch eine andere Schulform als die in Nottuln angebotenen
vorstellen können, ist daran ablesbar, dass rund 25 % der Grundschulabgänger
eine weiterführende Schule außerhalb des Gemeindegebietes besuchen. In
überwiegendem Maße wird von den Eltern die Schulform Gesamtschule gewählt.
Sollte in der Stadt Billerbeck der Schulversuch Gemeinschaftsschule zum
Schuljahresbeginn 2011/12 starten und sich positiv entwickeln, so ist nicht
auszuschließen, dass Eltern von potenziellen Hauptschülerinnen und –schülern
die Schulform Gemeinschaftsschule vorziehen werden. Nach der Prognose der
Verwaltung zur mittelfristigen Entwicklung der Schülerzahlen würde das
bedeuten, dass es ab dem Schuljahr 2014/15 ausreichen würde, wenn sich
lediglich sieben Eltern von potenziellen Hauptschülerinnen und –schülern für
die Gemeinschaftsschule in Billerbeck entscheiden würden, um eine
Schließungsdiskussion der Nottulner Hauptschule auszulösen. Welche Auswirkungen
das für die Nottulner Schullandschaft, die Eltern, Lehrer und Schüler einer
dann auslaufenden Schulform bedeuten würde, muss sicher nicht explizit
dargestellt werden.
Aus der begründeten Sorge
um den Bestand der Geschwister-Scholl-Hauptschule in Nottuln schlägt die
Verwaltung daher vor, den regionalen Konsens zur Errichtung einer
Gemeinschaftsschule in Billerbeck nicht zu erteilen.
Sollte
es trotz der Sorgen und Einwände der Nachbarkommunen doch zu einer Genehmigung
der Gemeinschaftsschule in Billerbeck durch das Schulministerium kommen, so
schlägt die Verwaltung vor, die Begrenzung der Gemeinschaftsschule Billerbeck
auf drei Züge zu fordern, um eine mögliche Gefährdung der Geschwister-Scholl-Hauptschule
abzumildern. Wie die Stadt Billerbeck in ihrer Schulentwicklungsplanung
darstellt, kann eine Dreizügigkeit allein schon durch Billerbecker Schülerinnen
und Schüler erreicht werden. Dies korreliert mit dem vom Ministerium für Schule
und Weiterbildung herausgegebenen Leitfaden für Schulen und Gemeinden, die sich
am Schulversuch „Längeres gemeinsames Lernen-Gemeinschaftsschule“ beteiligen
wollen. Auf Seite 8 der Leitlinien heißt es wörtlich:
Da
die Gemeinschaftsschule als Schule für eine oder mehrere Gemeinden eingerichtet
wird, soll sich die Aufnahmekapazität an den zu erwartenden Anmeldungen aus dem
Gebiet, für das die Schule von dem oder den Schulträgern vorgesehen ist,
orientieren. Kinder aus diesem Gebiet haben einen Anspruch auf Aufnahme. Sind
darüber hinaus im Rahmen der festgelegten Kapazität Plätze frei, können nach
Entscheidung der Schulleiterin, des Schulleiters auch Kinder aus benachbarten
Regionen aufgenommen werden.
Da
die Gemeinschaftsschule ausschließlich für das Gebiet der Stadt Billerbeck
eingerichtet werden soll, bedeutet diese Formulierung, dass sich die
Aufnahmekapazität der Gemeinschaftsschule ausschließlich an den aus dem
Billerbecker Stadtgebiet zu erwartenden Anmeldungen orientieren soll. Von daher
dürfte diese Forderung der Sichtweise des nordrhein-westfälischen
Schulministeriums entsprechen.
Die Verwaltung schlägt
daher vor, für den Fall der Genehmigung der Gemeinschaftsschule eine Begrenzung
auf drei Züge zu fordern.
Im
Falle der Genehmigung der Billerbecker Gemeinschaftsschule hat diese zur
Ermöglichung des Erwerbs einer allgemeinen Hochschulreife eine Kooperation mit
einem Gymnasium, einer Gesamtschule und/oder einem Berufskolleg nachzuweisen.
Jede Gemeinschaftsschule muss mit einer Sekundarstufe II verbunden sein. Eltern
sollten bereits bei der Anmeldung zur Gemeinschaftsschule Klarheit darüber
haben, unter welchen Bedingungen und wo ihr Kind später eine Oberstufe besuchen
und das Abitur erwerben kann.
Die
Stadt Billerbeck hat Sondierungsgespräche mit den infrage kommenden
Verwaltungen und Schulleitungen in Coesfeld, Havixbeck und Nottuln geführt. Die
Schulleitung des Gymnasiums Nottuln hat in diesem Sondierungsgespräch ein hohes
Interesse an einer Kooperation mit der Billerbecker Gemeinschaftsschule
signalisiert, falls es zu einer Genehmigung des Schulversuches kommen sollte.
Die Gemeindeverwaltung unterstützt diese Intention des Nottulner Gymnasiums und
hat dies der Billerbecker Verwaltungsspitze auch deutlich signalisiert. Am
19.11.2010 wird ein weiteres Sondierungsgespräch zwischen den
Verwaltungsleitungen aus Billerbeck und Nottuln stattfinden. Über das Ergebnis
wird in dieser Sitzung berichtet.
Die Verwaltung schlägt
daher vor, eine Kooperation zwischen dem Gymnasium Nottuln und der
Gemeinschaftsschule Billerbeck zu befürworten und zu unterstützen.
Zusammenfassend
bleibt festzuhalten, dass die Gemeindeverwaltung dem Ausschuss für Familie,
Soziales, Bildung und Freizeit aus Sorge um den Bestand der Geschwister-Scholl-Hauptschule
in Nottuln vorschlägt, zur beabsichtigten Errichtung einer Gemeinschaftsschule
in Billerbeck den regionalen Konsens zu versagen. Im Falle einer Genehmigung
sollte durch das Schulministerium allerdings die Zügigkeit der
Gemeinschaftsschule Billerbeck auf drei Züge begrenzt werden, was das
Gefährdungspotenzial der Nottulner Hauptschule reduzieren würde. Des weiteren
schlägt die Gemeindeverwaltung vor, das Ansinnen des Gymnasiums Nottuln auf
Kooperation mit der Gemeinschaftsschule Billerbeck zu unterstützen.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine direkten
Anlagen:
Schulentwicklungsplanung
der Stadt Billerbeck