Beschlussvorschlag:
Die der
Vorlage beigefügte Entgeltrichtlinie wird beschlossen.
Sachverhalt:
Die
Entgeltrichtlinie wurde zuletzt mit Wirkung vom 1.1.2010 geändert. Damaliger
Anlass war das Bürgerzentrum Schulze Frenkings Hof.
Eine
überfällige Anpassung der Entgeltstruktur für die Alte Amtmannei wurde mit
Blick auf die grundsätzlichen Überlegungen zur zukünftigen Nutzung zunächst
zurückgestellt.
Nach Aufgabe
der Veräußerungsabsicht durch den Rat
im vergangenen Sommer (vgl. Vorlage Nr. 056/2010) sollte nunmehr vor dem
Hintergrund des negativen Jahresergebnisses eine Anpassung entsprechend der
beigefügten neuen Entgelte, die bewährte Richtlinie bleibt ansonsten
unverändert, erfolgen.
Nach
überschlägiger Berechnung auf Basis des Jahres 2009 könnte eine
Ertragssteigerung von ca. 1000 €/Jahr erzielt werden.
Der
Vollständigkeit halber wird darauf hingewiesen, dass die Internetseite der
Alten Amtmannei überarbeitet wurde und nunmehr ebenfalls z.B. eine
Buchungsübersicht enthält
(http://www.alte-amtmannei.de)
Die heutige Nutzung ist vielfältiger Natur:
Beide großen Räume des Gebäudes werden gern
für Veranstaltungen genutzt. Die inhaltliche Bandbreite geht von regelmäßigen
Kulturveranstaltungen (insbesondere Musik, Literatur, Kunstausstellungen) über
Veranstaltungen der Erwachsenenbildung (insbesondere Volkshochschule) bis zu
regelmäßigen unterschiedlichen Vereinsaktivitäten und politischen
Veranstaltungen. Die wesentlichen regelmäßigen Nutzer sind neben der
Gemeindeverwaltung, welche hier vielfältige Sitzungen,
Informationsveranstaltungen, Schulungen und Versammlungen abhält, insbesondere
der Verein Kunst+Kultur, die Musikagentur, die Volkshochschule und die
Friedens-Initiative. Vereine und ehrenamtliche Aktivitäten finden in der Alten
Amtmannei ihren Platz. Für bestimmte Veranstaltungstypen (insbesondere
Kunstausstellungen) gibt es in Nottuln keine räumliche Alternative. Für
Musikveranstaltungen gibt es nur Alternativen mit deutlich ungünstigeren
akustischen Voraussetzungen.
Nutzungsübersicht
(Beispiel: Jahr 2009)
Einzeldarstellung
der Nutzungen des Saales im Obergeschoss
a) Kostenfreie Nutzungen
Jan Feb Mär Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
Kulturveranstaltungen 2 1 1 1 3 1 1 - 3 1 3 1
Gemeindeverwaltung 1 1 1 - 1 4 1 3 4 - 4 1
Vereine - - - - - 1 - 1 - 1 1 -
Veranstaltungen der Parteien 1 - - - - - - - - - - 1
b) Kostenvergünstigte Nutzungen
Jan Feb Mär Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
Kulturveranstaltungen 1 - - - - - - - - - - 1
Vereine - - 2 1 - - - - - - 1 -
Musikagentur - - 1 - 1 3 - 1 1 2 - 2
Friedensinitiative - 1 - - - - - 1 1 - - -
Veranstaltungen der Parteien - - - - - - 1 - - - - -
c)Nutzungen zum Volltarif
Jan Feb Mär Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
Private Nutzungen - - - 1 1 - 2 1 - - - 1
Einzeldarstellung
der Nutzungen des Veranstaltungsraumes im Erdgeschoss
a) Kostenfreie Nutzungen
Jan Feb Mär Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
Kulturveranstaltungen 1 1 1 - 1 1 - - 3 2 2 3
Gemeindeverwaltung 3 4 9 4 9 5 - 6 11 7 10 -
Volkshochschule - 6 9 5 8 1 - 1 8 5 6 4
DRK 1 - - - - - - - - - -
Vereine - - 1 - 1 2 - 1 - 1 - 1
Veranstaltungen der Parteien 1 - - - - - - - - - - -
b) Kostenvergünstigte Nutzungen
Jan Feb Mär Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
Kulturveranstaltungen 1 - - - 1 - - - - - - 1
Vereine - 1 6 1 - 1 - - - 1 1 3
Musikagentur 2 1 1 - 1 - - - - - - -
Friedensinitiative Nottuln 3 4 5 4 4 4 4 5 4 4 4 4
Veranstaltungen der Parteien 3 1 1 1 - - - -
c) Nutzungen zum Volltarif
Jan Feb Mär Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
Private Nutzungen 1 1 4 4 3 3 2 2 4 3 4
Veranstaltungen der Parteien - - 1 - - - - - - - - -
Es ist festzustellen, dass diese
Nutzungsstruktur deutlich von der des Bürgerzentrums in Appelhülsen abweicht
(weniger gewerbliche und private Nutzungen; mehr „subventionierte“ Nutzungen
oder Nutzungen zum Nulltarif).
Von daher sollte hier von einer aufwendigen,
differenzierten Entgeltstruktur (z.B. Nutzung unter der Woche oder am
Wochenende, Veranstaltung mit oder ohne Umsatz) abgesehen werden.
Sollte die Richtlinie noch in diesem Jahr
beschlossen werden, könnte Sie mit einem Vorlauf von einem halben Jahr zum
1.7.2011 in Kraft treten.
Der Beschluss ergeht als Empfehlung an den
Haupt- und Finanzausschuss.
Richtlinien über die Erhebung festgesetzter Entgelte
und Betriebskostenpauschalen
für die Alte Amtmannei und für das Bürgerzentrum
Schulze Frenkings Hof
vom _________
Für die Inanspruchnahme der Alten
Amtmannei und des Bürgerzentrums Schulze Frenkings Hof erhebt die Gemeinde
Nottuln Entgelte und Betriebskostenpauschalen gemäß des als Anlage beigefügten
Tarifs, der Bestandteil dieser Richtlinien ist.
1.
Die
festgesetzten Entgelte sind grundsätzlich von jeder natürlichen oder
juristischen Person, die die gemeindliche Einrichtung in Anspruch nimmt, zu
zahlen.
2.
Eine
Befreiung scheidet grundsätzlich bei
a) Inanspruchnahme aus rein privaten bzw. persönlichen Gründen (Hochzeiten,
Geburtstage etc.)
und
b) Inanspruchnahme aus wirtschaftlichen oder geschäftlichen Gründen
aus.
3.
Die
festgesetzten Entgelte werden nicht erhoben:
a)
Für
nichtwirtschaftliche öffentliche Veranstaltungen, zu denen grundsätzlich
jedermann Zutritt hat, die im öffentlichen Interesse liegen und ein evtl. zu
zahlendes Eintrittsgeld lediglich einen Kostenbeitrag darstellt. Den Nachweis,
dass ein Gewinn nicht erzielt wird bzw. dass dieser einer gemeinnützigen
Organisation zur Verfügung gestellt wird, obliegt dem Veranstalter/der
Veranstalterin.
b)
Für
die Inanspruchnahme durch die auf sozialem Gebiet tätigen Vereine und Verbände.
c)
Für
die Inanspruchnahme durch die gemeinnützigen Vereine und Verbände, soweit die
Veranstaltungen nicht ausschließlich privaten Charakter (Geburtstag eines
Mietglieds) haben.
d)
Für
politische Veranstaltungen der in Nottuln ansässigen Parteien und politischen
Vereinigungen.
e)
Für
Veranstaltungen, die im Interesse der Gemeinde Nottuln liegen bzw. dem
Interessen der Gemeinde förderlich sind. Über die Unentgeltlichkeit bzw.
Reduzierung der Entgelte entscheidet der Bürgermeister im Einzelfall auf
Antrag.
4.
Sollte
eine Befreiung von den Entgelten entsprechend den vorgenannten Richtlinien
ausgesprochen werden, ist grundsätzlich eine Betriebskostenpauschale zu
entrichten, soweit nicht anderslautende öffentlich- oder privatrechtliche
Regelungen entgegenstehen.
5.
Sollte
die Inanspruchnahme des Bauhofes oder Dritter notwendig werden, sind die dabei
entstehenden Kosten nach Stundenaufwand zu erstatten.
6.
Erforderliche
Sonderreinigungen werden extra berechnet.
7.
Zur
Sicherheit soll die Gemeindeverwaltung i.d.R. eine Kaution erheben. Die Höhe
richtet sich nach der Intensität der räumlichen Nutzung und soll mindestens den
evtl. erforderlichen Reinigungsumfang durch Fremdfirmen abdecken.
8.
Diese
Richtlinien treten am 01.07.2011 in Kraft.
Anlage 1
Alte Amtmannei
Entgelt Betriebskostenpauschale
Untere Etage
Privat 100 € (bisher 80 €) 10 € (bisher 8 €)
Gewerblich 150 € (bisher 110 €)
Herdfeuer (entfällt, Holz ist
selber mitzubringen)
Obergeschoss
Privat 125 €
(bisher 110 €) 15 €
(bisher 11 €)
Gewerblich 175 € (bisher 150 €)
Herdfeuer
(entfällt, Holz ist selber mitzubringen)
Finanzielle Auswirkungen:
Ertragssteigerung
von rd. 1.000 €/Jahr
Anlagen:
-/-