Beschlussvorschlag:
Es ist in der
Sitzung zu entscheiden, ob das Gymnasium Nottuln am Schulversuch teilnehmen
soll. Ein Beschlussvorschlag wird erst nach Entscheidung der Lehrer- und
Schulkonferenz unterbreitet werden.
Sachverhalt:
Das
Schulministerium hat im September diesen Jahres den Schulversuch auf den Weg
gebracht, der interessierten Schulen die Möglichkeit eröffnet, für die vom
Schuljahr 2011/2012 an eintretenden Jahrgänge das Abitur in 13 statt in 12
Jahren zu erreichen.
Zielsetzung:
Ziel des Modellvorhabens
ist es zu erproben, ob es Unterschiede bezüglich des Lern- und Schulerfolgs von
Schülerinnen und Schülern in einem G9-Bildungsgang im Vergleich zum
G8-Bildungsgang am Gymnasium gibt und welche unterschiedlichen Wahrnehmungen
der Eltern, der Schülerinnen und Schüler und der unterrichtenden Lehrkräfte mit
beiden Bildungsgängen verbunden sind.
Dabei
soll aufbauend auf den Erfahrungen des G8-Gymnasiums Kindern und Jugendlichen
mehr Lernzeit und zugleich mehr Unterrichtsstunden für individuelle Förderung
zugebilligt werden, so dass den Lehrkräften auch an Gymnasien mehr Raum gegeben
wird, der zum Umgang mit Heterogenität genutzt werden kann. Insofern handelt es
sich um eine Weiterentwicklung und nicht um eine Rückkehr zum früheren
unverkürzten Bildungsgang am Gymnasium, was auch bereits durch eine erhöhte
Wochenstundenzahl deutlich wird. Dieser Schulversuch soll wissenschaftlich
evaluiert werden.
Wesentliche
Informationen sind der als Anlage beigefügten Folien des Ministeriums für
Schule und Weiterbildung zu entnehmen.
Verfahren und zeitlicher Rahmen für den
Antrag auf Teilnahme an dem Schulversuch
Der laufende
Entscheidungsprozess des Gymnasiums ist so terminiert, dass die
vorgeschriebenen Voten der Lehrer- und Schulkonferenz bis zur Ausschusssitzung
vorliegen.
Der
erforderliche Antrag des Schulträgers (unter Berücksichtigung des Votums der
Lehrer- und Schulkonferenz) muss bis Mitte Dezember 2010 bei der
Bezirksregierung vorliegen.
Nach § 3 der
Zuständigkeitsordnung trifft grundsätzlich der Ausschuss die Entscheidung über
Fragen der Schulorganisation, soweit der Schulträger dazu Entscheidungen
treffen muss.
Wird die
Entscheidung erst im Rat am 21.12.2010 getroffen, so könnte der Ratsbeschluss
noch bis zum 23.12.2010 nachgereicht werden.
Bis zum 31.12.2010
reichen die Bezirksregierungen die Anträge an das Ministerium weiter. Die
Entscheidung fällt dort im Januar 2011.
Über die am
Montag, 15.11.2010 um 18:00 Uhr im Gymnasium stattfindende öffentliche
Informationsveranstaltung zu dem Thema wird in der Sitzung mündlich berichtet.
Finanzielle Auswirkungen:
./.
Anlagen:
Informationen
des Ministeriums für Schule und Weiterbildung NRW