Betreff
Schulversuch "Abitur an Gymnasien nach 12 oder 13 Jahren"
Vorlage
179/2010
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Es ist in der Sitzung zu entscheiden, ob das Gymnasium Nottuln am Schulversuch teilnehmen soll. Ein Beschlussvorschlag wird erst nach Entscheidung der Lehrer- und Schulkonferenz unterbreitet werden.


Sachverhalt:

 

Das Schulministerium hat im September diesen Jahres den Schulversuch auf den Weg gebracht, der interessierten Schulen die Möglichkeit eröffnet, für die vom Schuljahr 2011/2012 an eintretenden Jahrgänge das Abitur in 13 statt in 12 Jahren zu erreichen.

 

 

Zielsetzung:

Ziel des Modellvorhabens ist es zu erproben, ob es Unterschiede bezüglich des Lern- und Schulerfolgs von Schülerinnen und Schülern in einem G9-Bildungsgang im Vergleich zum G8-Bildungsgang am Gymnasium gibt und welche unterschiedlichen Wahrnehmungen der Eltern, der Schülerinnen und Schüler und der unterrichtenden Lehrkräfte mit beiden Bildungsgängen verbunden sind.

Dabei soll aufbauend auf den Erfahrungen des G8-Gymnasiums Kindern und Jugendlichen mehr Lernzeit und zugleich mehr Unterrichtsstunden für individuelle Förderung zugebilligt werden, so dass den Lehrkräften auch an Gymnasien mehr Raum gegeben wird, der zum Umgang mit Heterogenität genutzt werden kann. Insofern handelt es sich um eine Weiterentwicklung und nicht um eine Rückkehr zum früheren unverkürzten Bildungsgang am Gymnasium, was auch bereits durch eine erhöhte Wochenstundenzahl deutlich wird. Dieser Schulversuch soll wissenschaftlich evaluiert werden.

Wesentliche Informationen sind der als Anlage beigefügten Folien des Ministeriums für Schule und Weiterbildung zu entnehmen.

 

 

Verfahren und zeitlicher Rahmen für den Antrag auf Teilnahme an dem Schulversuch

 

Der laufende Entscheidungsprozess des Gymnasiums ist so terminiert, dass die vorgeschriebenen Voten der Lehrer- und Schulkonferenz bis zur Ausschusssitzung vorliegen.

 

Der erforderliche Antrag des Schulträgers (unter Berücksichtigung des Votums der Lehrer- und Schulkonferenz) muss bis Mitte Dezember 2010 bei der Bezirksregierung vorliegen.

 

Nach § 3 der Zuständigkeitsordnung trifft grundsätzlich der Ausschuss die Entscheidung über Fragen der Schulorganisation, soweit der Schulträger dazu Entscheidungen treffen muss.

Wird die Entscheidung erst im Rat am 21.12.2010 getroffen, so könnte der Ratsbeschluss noch bis zum 23.12.2010 nachgereicht werden.

 

Bis zum 31.12.2010 reichen die Bezirksregierungen die Anträge an das Ministerium weiter. Die Entscheidung fällt dort im Januar 2011.

 

Über die am Montag, 15.11.2010 um 18:00 Uhr im Gymnasium stattfindende öffentliche Informationsveranstaltung zu dem Thema wird in der Sitzung mündlich berichtet.


Finanzielle Auswirkungen:

./.


Anlagen:

Informationen des Ministeriums für Schule und Weiterbildung NRW