Beschlussvorschlag der St.
Martinus-Grundschule Nottuln:
Es wird
beantragt
1.
Für das Haushaltsjahr
2010 den bereits veranschlagten Betrag in Höhe 4.800 € um den
Arbeitgeberanteil i.H.v. 1.500 € aufzustocken.
und
2.
Für das Haushaltsjahr
2011 erneut 4.800 € zzgl. 1.500 €, also 6.300 € zur Deckung der
Personalkosten eines/r Integrationshelfers/in
bereit zu
stellen.
Sachverhalt:
Der Antrag der
St. Martinus-Grundschule Nottuln vom 2.11.2010 ist als Anlage beigefügt.
Es wird
beantragt:
1.
Für das Haushaltsjahr
2010 den bereits veranschlagten Betrag in Höhe 4.800 € um den
Arbeitgeberanteil i.H.v. 1.500 € aufzustocken.
und
2.
Für das Haushaltsjahr
2011 erneut 4.800 € zzgl. 1.500 €, also 6.300 € zur Deckung der
Personalkosten eines/r Integrationshelfers/in
bereit zu
stellen.
Nach
eingehender Beratung der Problematik im Fachausschuss wurde aufgrund des
Ratsbeschlusses vom 30.6.2009 erstmalig für das Schuljahr 2009/2010 ein Betrag
in Höhe von 4.800 €/Jahr bereit gestellt, um die Personalkosten für eine/n
Integrationshelfer zu übernehmen, sofern diese nicht vom Kreissozialamt oder
einem anderen Sponsor getragen werden.
Auf die umfangreiche
Sachverhaltsdarstellung in den Vorlage 120/2009 wird verwiesen:
Sachverhalt Vorlage Nr. 120/2009
„Mit
Schreiben vom 28.5.2009 (Anlage 1) beantragt die Schulkonferenz der St.
Martinus Grundschule die Sicherstellung des Einsatzes einer Integrationshelferin/eines
Integrationshelfers in jeder integrativen Klasse durch Übernahme der
Personalkosten, die nicht vom Kreissozialamt abgedeckt sind durch die Gemeinde
Nottuln.
Diesbezügliche
Historie und derzeitige Praxis der Integrativen Beschulung an der St.
Martinus-Grundschule Nottuln:
Der Rat der Gemeinde Nottuln hatte am 14.03.1989 folgenden
Beschluss gefasst:
Aufgrund des Antrages des Arbeitskreises Integration
in Nottuln vom 24.01.1989, der Beschlüsse der Lehrer- und Schulkonferenz der
Grundschule vom 21.02.1989 und der Empfehlung des Schulausschusses vom
01.03.1989 ist die Gemeinde Nottuln bereit, zum Schuljahresbeginn 1989/90 an
der St. Martinus Grundschule in Nottuln einen Schulversuch für die Einrichtung
einer integrativen Klasse zu starten. Der Gemeindedirektor wird gebeten, beim
Kultusminister NW die Genehmigung für diesen Schulversuch entsprechend § 4b
Schulverwaltungsgesetz zu beantragen.“
Der Kultusminister des Landes NRW hat mit Erlass vom
01.08.1989 IIA 3.70-20/0 Nr. 2013/89 die Teilnahme der St. Martinus Grundschule
Nottuln am Schulversuch „Gemeinsamer Unterricht für behinderte und nicht
behinderte Kinder in der Grundschule“ zunächst für 4 Jahre genehmigt.
Zum
Schuljahr 1990/1991 wurde eine weitere integrative Klasse an der St. Martinus
Grundschule eingerichtet.
Am
16.06.1992 wurde vom Schulausschuss ein Grundsatzbeschluss gefasst, der besagt,
dass der Schulversuch „Integrative Klasse“ auf eine Schulkasse pro Jahrgang
beschränkt wird.
Mit
Verfügung vom 10.05.1993 teilte der Regierungspräsident das Ende des
Schulversuchs „Integration“ mit, erlaubte jedoch gleichzeitig, die
Weiterführung des gemeinsamen Unterrichts und die Bildung einer neuen Klasse.
Die Kostenneutralität ergab sich aus der jeweiligen Erlasslage.
In
der Folgezeit wurden dann an der St. Martinus Grundschule bekanntlich weitere
integrative Klassen eingerichtet.
Bis
1997 wurden zwischenzeitlich Haushaltsmittel für die Betreuung durch
Zivildienstleistende im Haushalt eingestellt. Im Januar 1997 wechselte das
damals letzte behinderte Kind zu einer Sonderschule für geistig Behinderte.
Einen Antrag der St. Martinus-Grundschule vom 17.6.2002 auf Einrichtung einer
Zivildienststelle zur Förderung der integrativen Beschulung hatte der
zuständige Fachausschuss in seiner Sitzung am 16.7.2002 abgelehnt.
Aufgrund
der angespannten Haushaltslage in der jüngeren Vergangenheit hat die Gemeinde
Nottuln als Schulträger der sonderpädagogischen Förderung von Schülerrinnen und
Schülern im gemeinsamen Unterricht der St. Martinus Grundschule nur zugestimmt,
wenn keine zusätzlichen Personal- und Sachkosten für die Gemeinde Nottuln
anfallen.
Kosten
einer notwendigen Schulassistenz wurden vom
Kreissozialamt auf Antrag der Erziehungsberechtigten im Rahmen der
Eingliederungshilfe übernommen.
Aufgrund eines Urteils des OVG NRW vom 09.06.2004
(Zuständigkeitsstreit zwischen Sozial- und Schulträgern) hatte der Kreis
Coesfeld die weitere Kostenübernahme im Rahmen der Eingliederungshilfe über den
31.01.2005 hinaus zunächst abgelehnt.
Um
einen Schulwechsel der damals betroffenen Kinder zu vermeiden, übernahm die
Gemeinde Nottuln vorübergehend diese Kosten (damalige Beratung im Ausschuss am
1.2.2005, Vorl.-Nr. 1/2005) und zwar bis durch das neue Schulgesetz im März
2005 klargestellt wurde, dass die Integration weitergeführt wird und die
Zuständigkeit für die Kosten der Integrationshelfer nicht bei den Schulträgern
liegt.
Seit dem hat der Kreis Coesfeld auf
Antrag der Erziehungsberechtigten jeweils nach den Besonderheiten des
Einzelfalles zu prüfen, ob die Voraussetzungen nach den Vorschriften des SGB
XII (Eingliederungshilfe für Kinder mit körperlichen oder geistigen
Behinderungen) oder nach dem SGB VIII (Jugendhilfe für Kinder mit seelischen
Behinderungen) vorliegen. Die Leistungen werden in der Regel für ein Schuljahr
Einkommens unabhängig gewährt. Gefördert wird i.d.R. ein Integrationshelfer pro
Klasse.
Wenn also mindestens ein körperlich,
geistig oder seelisch behindertes Kind in jeder Klasse des gemeinsamen
Unterrichts der St. Martinus-Grundschule wäre, müsste die Finanzierung jeweils
eines Integrationshelfers auf 400 € - Basis gesichert sein, wenn die
entsprechenden Anträge auch gestellt werden und sich die Förderpraxis des
Kreises nicht ändert. Ob und wann die genannte UN-Konvention eine Rechtsänderung
herbeiführt, kann nicht beurteilt werden.
Vor dem Hintergrund dieser Unsicherheiten
beantragt die Schulkonferenz, „ ...die Kosten von 4.800 €/Jahr für je eine/n
Integrationshelfer zu übernehmen, sofern diese/r nicht vom Kreissozialamt oder
einem anderen Sponsor getragen werden.“
Vor dem Hintergrund bestehender
Beschlüsse zur Kostenneutralität der Integrativen Beschulung und zur
freiwilligen Haushaltskonsolidierung und des dargestellten Sachverhaltes
empfiehlt die Gemeindeverwaltung unter Abwägung der Bedeutung der Integrativen
Beschulung als Standortfaktor, diesem Antrag nicht zu folgen.“
Sowohl für das
Haushaltsjahr 2010 als auch für 2011 sind jeweils 4.800 € bereitgestellt
worden.
Beschlussvorschlag/Deckung?
Finanzielle Auswirkungen:
bei
antragsgemäßem Beschluss jeweils Mehrausgaben in 2010/11 i.H.v. 1.500 €
Anlagen:
Antrag der St.
Martinus-Grundschule vom 2.11.2010 nebst Protokoll Arbeitsgemeinschaft
„Gemeinsamer Unterricht“ vom 28.10.2010