Beschlussvorschlag:
Die
als Anlage beigefügte Änderung der Satzung über die Benutzung der Bäder der
Gemeinde Nottuln wird beschlossen und tritt zum 01.01.2011 in Kraft.
Sachverhalt:
Im
Rahmen einer Mitgliederinformation der deutschen Gesellschaft für das Badewesen
e.V. wurden die Gemeindewerke darüber informiert, dass es mögliche
„Schwachstellen“ in den aktuellen Satzungen über die Benutzung öffentlicher
Bäder geben könne. Obwohl die jetzige Satzung auf Basis der Mustersatzung der
Deutschen Gesellschaft für das Badewesen e.V. basiert, wird empfohlen, zur
Rechtssicherheit einige Änderungen/Korrekturen bzgl. des § 15 „Haftung“
durchzuführen.
Die
Änderungen sind in der als Anlage beigefügten Gegenüberstellung dargestellt.
Die
Betriebsleitung schlägt vor, die Satzung über die Benutzung der Bäder der
Gemeinde Nottuln zum 01.01.2011 entsprechend zu ändern.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Auswirkungen
Anlagen:
1.
Synopse
2.
Satzungsänderung