Betreff
Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung zum 01.01.2011
Vorlage
172/2010
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die als Anlage beigefügte Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung wird beschlossen und tritt am 01.01.2011 in Kraft.


Sachverhalt:

 

 

Bereits seit dem 01.01.1999 werden in der Gemeinde Nottuln die Abwassergebühren nach der sogenannten „gesplitteten Gebühr“, einerseits für Schmutzwasser und andererseits für Niederschlagswasser, berechnet. Für die Niederschlagswassergebühr haben sich in der Verwaltungspraxis bestimmte technisch bedingte Voraussetzungen zur Berücksichtigung oder Nichtberücksichtigung für „Gebührenabschläge“ herausgebildet. Diese Voraussetzungen für Gebührenabschläge haben sich in den vergangenen Jahren auch in der Rechtsprechung und in den Empfehlungen der Kommunal- und Abwasserberatung durchgesetzt. In Abstimmung mit dem Rechtsamt der Gemeinde sowie mit der Kommunal- und Abwasserberatung wurden diese Regelungen in die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung mit aufgenommen.

 

Als weitere Änderung bzw. Ergänzung wurden in § 11 zwei weitere Regelungen zur Gebühren- und Abgabepflicht aufgenommen. Einerseits geht es darum, Abgaben zu schätzen sofern keine Kenntnisse zu den tatsächlichen Abgaben erlangt werden können. Andererseits geht es darum, dass Gebühren- und Abgabepflichtige Änderungen der versiegelten Flächen zu melden haben. Auch diese ergänzenden Regelungen wurden mit dem Rechtsamt der Gemeinde Nottuln abgestimmt.

 

Die neuen Abwassergebührensätze sowie die o.a. Ergänzungen sind als Anlage 1 in einer Übersicht im Vergleich zu den bestehenden Regelungen beigefügt.

     

Die Betriebsleitung schlägt vor, die Gebührensätze sowie die ergänzenden Regelungen entsprechend umzusetzen und die als Anlage 2 beigefügte Satzungsänderung zum 01.01.2011 zu beschließen. 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Anstieg Schmutzwassergebühr:             + 3 Cent/m³

Anstieg Niederschlagswassergebühr:            + 2 Cent/m²

 


Anlagen:

 

1.       Synopse zu den Satzungsänderungen

2.       Satzungsänderung