Beschlussvorschlag:
Die als
Anlage beigefügte Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur
Entwässerungssatzung wird beschlossen und tritt am 01.01.2011 in Kraft.
Sachverhalt:
Bereits seit dem 01.01.1999
werden in der Gemeinde Nottuln die Abwassergebühren nach der sogenannten
„gesplitteten Gebühr“, einerseits für Schmutzwasser und andererseits für
Niederschlagswasser, berechnet. Für die Niederschlagswassergebühr haben sich in
der Verwaltungspraxis bestimmte technisch bedingte Voraussetzungen zur
Berücksichtigung oder Nichtberücksichtigung für „Gebührenabschläge“
herausgebildet. Diese Voraussetzungen für Gebührenabschläge haben sich in den
vergangenen Jahren auch in der Rechtsprechung und in den Empfehlungen der
Kommunal- und Abwasserberatung durchgesetzt. In Abstimmung mit dem Rechtsamt
der Gemeinde sowie mit der Kommunal- und Abwasserberatung wurden diese
Regelungen in die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung mit
aufgenommen.
Als weitere Änderung bzw. Ergänzung wurden in § 11 zwei weitere Regelungen zur Gebühren- und Abgabepflicht aufgenommen. Einerseits geht es darum, Abgaben zu schätzen sofern keine Kenntnisse zu den tatsächlichen Abgaben erlangt werden können. Andererseits geht es darum, dass Gebühren- und Abgabepflichtige Änderungen der versiegelten Flächen zu melden haben. Auch diese ergänzenden Regelungen wurden mit dem Rechtsamt der Gemeinde Nottuln abgestimmt.
Die neuen Abwassergebührensätze sowie die o.a. Ergänzungen sind als Anlage 1 in einer Übersicht im Vergleich zu den bestehenden Regelungen beigefügt.
Die Betriebsleitung schlägt vor, die Gebührensätze sowie die ergänzenden Regelungen entsprechend umzusetzen und die als Anlage 2 beigefügte Satzungsänderung zum 01.01.2011 zu beschließen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anstieg
Schmutzwassergebühr: + 3 Cent/m³
Anstieg
Niederschlagswassergebühr: + 2
Cent/m²
Anlagen:
1.
Synopse zu
den Satzungsänderungen
2.
Satzungsänderung