Betreff
Kalkulation der Trinkwassergebühren zum 01.01.2011
Vorlage
167/2010
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Trinkwassergebühren werden entsprechend der als Anlage beigefügten Gebührenkalkulation angehoben. Die als Anlage beigefügte Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserversorgungssatzung zum 01.01.2011 wird beschlossen.

 


Sachverhalt:

 

1.      Ausgangssituation

 

Nachdem die Trinkwassergebühren für das Wirtschaftsjahr 2010 konstant gehalten werden konnten, hat die Kalkulation der Trinkwassergebühren für das Wirtschaftsjahr 2011 ergeben, dass zur Erzielung der Kostendeckung unter Berücksichtigung einer Eigenkapitalverzinsung eine Anhebung der Trinkwassergebühren erforderlich wird. Die wesentlichen Positionen der Kalkulation werden im Folgenden dargestellt. 

 

 

2.      Personalkosten

Nachdem in den vergangenen Jahren aufgrund der Ergebnisse der Tarifverhandlungen ein relativ starker Anstieg bei den Personalkosten zu verzeichnen war, werden sich die Personalkosten als ein großer Kostenblock für 2011 mit rd. 470.910 € gegenüber dem Vorjahr mit rd. 466.150 € um rd. 4.760 € erhöhen. Dieser leichte Anstieg ist ausschließlich in den tariflichen Steigerungen begründet. Personelle Veränderungen, mit Ausnahme der geplanten Wiederbesetzung der Ausbildungsstelle im Wasserwerk, ergeben sich nicht.

 

 

3.      Materialaufwand/Bezogene Leistungen

Die Materialaufwendungen und bezogenen Leistungen wurden für das Jahr 2011 mit insgesamt 547.000 € ermittelt. Während die Kosten für die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe von 439.000 € um 6.000 € auf 445.000 € relativ gering ansteigen, ist für die bezogenen Leistungen ein Anstieg von 70.000 € um 32.000 € auf 102.000 € zu berücksichtigen. Diese Erhöhung resultiert aus einem erhöhten Aufwand durch die Umsetzung der Maßnahmen aus der Standort- und Nutzungsanalyse. Für die Wasseranalytik steigen die Kosten um rd. 20.000 €, für die fachliche Beratung um rd. 10.000 € sowie für Maßnahmen zur Optimierung der Wasseraufbereitung in Notfällen um rd. 2.000 €. Damit sind die Mehrkosten direkte Folge der Ereignisse und Maßnahmen im Zusammenhang mit der Verkeimungsproblematik in den Jahren 2009 und 2010.

 

 

4.      Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen wurden für 2011 mit 265.200 € veranschlagt. Der Anstieg gegenüber dem Vorjahr mit rd. 235.200 € um rd. 29.000 € ist einerseits auf den zu erwartenden Anstieg der Konzessionsabgaben um 9.000 € und andererseits auf vorsorglich eingestellte höhere Kosten der Kooperation Landwirtschaft/Wasserwirtschaft von 22.000 € zurückzuführen.

 

Die maximal zulässige Konzessionsabgabe wird auf Basis der erwarteten Erlöse aus dem Wasserverkauf ermittelt und an den Gemeindehaushalt abgeführt. Für das Wirtschaftsjahr 2011 wird eine maximal zulässige Konzessionsabgabe in Höhe von rd. 203.000 € erwartet.

 

Die Aufwendungen der Kooperation in Höhe von 28.500 € beinhalten einerseits den Beitrag für die Kooperation Landwirtschaft/Wasserwirtschaft im Stevereinzugsgebiet sowie zusätzliche Aufwendungen im Zusammenhang mit der Umsetzung von Maßnahmen aus der Standort- und Nutzungsanalyse.

 

 

5.      Geschäftsaufwendungen

Für die Geschäftsaufwendungen wird ein Anstieg von rd. 112.500 € um rd. 14.500 € auf rd. 127.000 € erwartet. Die Geschäftsaufwendungen umfassen die Verwaltungskosten der Gemeinde, die Prüfungskosten, die EDV-Kosten und die Versicherungen sowie eine Vielzahl von kleineren Einzelpositionen (Bürobedarf, Telefon, Reisekosten, Sitzungsgelder, usw.). Der Anstieg der Geschäftsaufwendungen ist insbesondere in einer zu geringen Veranschlagung der Verwaltungskosten für die Kalkulation 2010 begründet. Hier war eine Anpassung um 7.500 € vorzunehmen. Der verbleibende Anstieg von 7.000 € verteilt sich auf mehrere Einzelpositionen.

 

 

6.      Finanzaufwendungen

Die Finanzaufwendungen in Höhe von 361.800 € umfassen in der Kalkulation die Kapitalkosten (Abschreibungen/Zinsaufwendungen) sowie die Steuern. Für die Abschreibungen ist angesichts der umfangreichen Investitionen mit einem Anstieg von rd. 305.000 € um rd. 7.000 € auf rd. 312.000 € zu rechnen. Für die Fremdkapitalzinsen ist für das Planungsjahr 2011 in der Kalkulation ein Rückgang von rd. 75.000 € um rd. 17.000 € auf rd. 58.000 € zu berücksichtigen, so dass im Ergebnis für die Finanzaufwendungen insgesamt ein Rückgang von rd. 381.600 € um 9.800 € auf 371.800 € zu veranschlagen ist.

 

 

7.      Erträge

Den o.a. Kostenblöcken stehen die ertragswirksamen Größen gegenüber. Die Erträge aus der Auflösung der Ertrags- bzw. Baukostenzuschüsse der Anschlussnehmer finden erstmals in der Gebührenkalkulation des Wasserwerkes keine Berücksichtigung.  Hintergrund ist die analoge Anwendung in der Gebührenkalkulation des Abwasserwerkes. Zukünftig wird die Auflösung der Anschlussbeiträge ausschließlich im Erfolgsplan des Wasserwerkes dargestellt und wirkt sich dort positiv auf das Jahresergebnis aus. Die in der Gebührenberechnung zu berücksichtigenden Ertragspositionen reduzieren sich  gegenüber dem Vorjahr von 280.500 € um 120.700 € auf 159.800 €.

 

Bei den gebührenmindernden Ertragspositionen im Einzelnen ist für die zu aktivierenden Eigenleistungen mit einem Anstieg von 35.000 € um 3.000 € auf 38.000 € zu rechnen. Die sonstigen betriebliche Erträge mit 30.000 €, die Erträge aus der Einspeisevergütung für die vom Wasserwerk betriebenen  Photovoltaikanlagen mit 62.000 € sowie die Erträge aus  Betriebsführungsleistungen für die Freiflächen- Photovoltaikanlage in Appelhülsen mit 9.800 € bleiben auf Vorjahresniveau. Die Erträge aus Nebengeschäften reduzieren sich um 5.000 €.

 

 

8.      Kalkulationsergebnis

Es ergeben sich nach Abzug der o.a. Erträge von den Aufwendungen und unter Berücksichtigung einer erwarteten Kapitalverzinsung in Höhe von 441.100 € umzulegende Gesamtkosten bzw. notwendige Betriebserträge in Höhe von 2.033.210 €. Damit steigt der umzulegende Aufwand um rd. 80.260 € gegenüber dem Vorjahr. Dieser Anstieg ist zum Großteil auf die umzusetzenden Maßnahmen aus der Standort- und Nutzungsanalyse zurückzuführen und damit Folge der mikrobiologischen Belastung der Nottulner Grundwassers 2009 und 2010. Insgesamt sind als direkte Folgekosten rd. 54.000 € für das Jahr 2011 zu veranschlagen.

   

Bei der Kalkulation der Trinkwassergebühren wird unterschieden in die Grundgebühr und in die Verbrauchsgebühr. Die Höhe der Grundgebühren soll in der Regel einen Großteil der Fixkostenbelastung des Betriebes decken. Aus diesem Grund wurde in der vorliegenden Kalkulation eine Erhöhung der Grundgebühr von 0,34 EUR/Tag um 0,02 EUR/Tag auf 0,36 EUR/Tag (Nettobeträge) für den kleinsten Hausanschluss vorgenommen. Die Grundgebühren für die Hausanschlüsse größerer Dimension wurden um den gleichen Prozentsatz erhöht und ergeben sich aus der als Anlage beigefügten Kalkulation.

 

Nach Abzug des Grundgebührenaufkommens vom notwendigen Gesamtaufkommen ergibt sich ein Betrag in Höhe von 1.251.457 €. Diese Kostengröße ist auf die zu erwartende Trinkwassermenge von 920.000 m³ umzulegen. Danach ergibt sich eine Verbrauchsgebühr in Höhe von 1,36 €/m³ (Nettobetrag) Trinkwasser. Damit steigt der kalkulatorische Verbrauchsgebührensatz von 1,34 €/m³ um 0,02 €/m³ gegenüber dem Vorjahr. 

 

Nachdem im Vorjahr keine Erhöhung der Trinkwassergebühren erforderlich war zeigt die vorliegende Kalkulation, dass die Trinkwassergebühren unter Berücksichtigung einer Kostendeckenden Gebühr angehoben werden müssen.

 

Die Betriebsleitung schlägt vor, die Grundgebühr von 0,34 €/Tag um 0,02 €/Tag auf 0,36 €/Tag und die Verbrauchsgebühr von 1,34 €/m³ um 0,02 €/m³ auf 1,36 €/m³ anzuheben.

 

Unter Berücksichtigung der Umsatzsteuer in Höhe von 7% ergibt sich beispielhaft für einen Haushalt mit vier Personen eine Mehrbelastung von rd. 12 €/pro Jahr.         

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Anstieg der Verbrauchsgebühr von 1,34 €/m³ um 0,02 €/m³ auf 1,36 €/m³ (zzgl. MwSt.)

 

Anstieg der Grundgebühr für Hausanschlüsse Qn 2,5 von 0,34 €/Tag um 0,02 €/Tag auf 0,36 €/Tag (zzgl. MwSt.).

 

 


Anlagen:

 

Gebührenkalkulation 2011

Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserversorgungssatzung