Beschlussvorschlag:
Die
Umnutzungspläne werden begrüßt. Die Verwaltung informiert die Anwohner und
bemüht sich um den Verkauf des Grundstückes. Bei sich abzeichnender Nachfrage
soll ein Änderungsverfahren des Bebauungsplanes eingeleitet werden.
Sachverhalt:
Ausgangssituation
Im
Verlauf des Jahres 2009 und 2010 gingen von Anwohnern der in der Anlage 1
markierten Grünanlage Beschwerden über deren Pflegezustand ein. Diese
Grünanlage sollte ursprünglich als Spielplatz genutzt werden, stellt sich heute
aber als eine nicht gestaltete Restfläche ohne besondere Funktion mit einem
Fußweg zwischen Garagenhof und den angrenzenden Wohnhäusern dar (Fotos siehe
Anlage 2).
Den
Anwohnern wurde deutlich gemacht, dass dieser Grünfläche auf Grund ihrer
geringen Bedeutung und der hohen Auslastung der für die Grünflächenpflege
zuständigen Gemeindewerke bei Gestaltung und Pflege nur eine nachrangige
Priorität zukommt. Den Anwohnern wurde vorgeschlagen, selbst die Pflege für die
Fläche zu übernehmen, was von diesen jedoch mit Hinweis auf das hohe Alter der
Bewohner abgelehnt wurde.
Im Zuge
dieser Diskussion kam in der Verwaltung die Idee auf, diese Fläche als Bauland
zu nutzen.
Nutzungsoption
„Single-Haus“
Nach den
in Nottuln üblichen Maßstäben ist ein freistehendes Wohnhaus auf einem
Grundstück von nur 215 m² ungewöhnlich (Detailplan des Grundstückes mit
denkbarem Baufeld siehe Anlage 3). Gerade im städtischen Umfeld ist es
mittlerweile jedoch unter dem Schlagwort „Single-Haus“ gängig und beliebt, auf
kleinen oder ungewöhnlich geschnittenen Grundstücken, Häuser für
1-2-Personen-Haushalte zu realisieren.
Ein
speziell auf die Verhältnisse dieses Grundstückes zugeschnittenes Haus wurde
durch die Verwaltung entworfen (siehe Anlage 3). Kernaspekte des Entwurfes
sind:
-
2
Vollgeschosse (zur Nutzung des Grundstückes unbedingt erforderlich)
-
Trennung
der Funktionen (EG: Wohnen; OG: Schlafen, Büro, Dachterrasse)
-
gesamt: ca.
100 m² Wohnfläche
-
Flachdach
(um die Gebäudehöhe im eher „flachen“ Umfeld zurückhaltend zu gestalten)
-
zur
Anpassung an das Umfeld: Klinkerfassade
-
kein
Stellplatz auf dem eigenen Grundstück (Stellplatzablösung angesichts des
umfangreich vorhanden Parkraums in den angrenzenden Straßen jedoch problemlos)
Zu
bedenken ist, dass das neue Gebäude mit zwei Vollgeschossen einen gewissen Maßstabssprung
darstellt. Weiterhin führt das Gebäude zu längeren Fußwegen für einige Anwohner
auf dem Weg zu ihren Garagen. Ferner führt die Zugänglichkeit des Grundstückes
nur über Fußwege oder einen privaten Garagenhof zu gewissen Belastungen während
der Bauzeit.
Aus Sicht
der Verwaltung überwiegen jedoch die Vorteile einer derartigen Wohnbebauung.
Durch den Bau kann eine Nachverdichtung in fußläufiger Entfernung zum Ortskern
geschaffen werden. Es bietet sich so die Chance ein architektonisch anspruchsvolles
und für die flächensparende Nachverdichtung wegweisendes Haus in Nottuln zu
errichten.
Städtebaulich
kann sich das Gebäude gut in das Umfeld einfügen. Es besteht durch die
Reihenhausbebauung bereits eine verdichtete Bauweise mit Flachdächern. Die höhere
Baukörperhöhe führt nicht zu gravierenden Nachteilen für die Anwohner, da das
Gebäude nördlich bzw. östlich der direkt angrenzenden Wohnbebauung liegt und so
eine Verschattung nur geringfügig eintritt. Auch die ansonsten in Nottuln
ebenfalls ungewöhnliche Erschließungsform nur über Fußwege ohne Stellplatz auf
dem eigenen Grundstück gibt hier das Umfeld bereits vor.
Nicht
zuletzt existieren durch den Verkauf des Grundstückes und die entfallende
Verpflichtung zur Pflege der Grünanlage auch wirtschaftliche Vorteile.
Weiteres
Vorgehen
Auf Grund
der Betroffenheit der Nachbarschaft sollte diese zunächst bei einer
Veranstaltung über die Pläne informiert werden und ein Meinungsbild eingeholt
werden. Im Anschluss könnten die Verkaufsmöglichkeiten für ein solches
Grundstück sondiert werden.
Vor der
baulichen Nutzung wäre dann ein Änderungsverfahren für den Bebauungsplan Nr. 6
„Zwischen Nieder- und Oberstockumer Weg und Auf dem Esch“ erforderlich, der
hier bislang „Öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Spielplatz“
festsetzt.
Finanzielle Auswirkungen:
Bei
Änderung des Bebauungsplanes interne Planungskosten in Höhe von etwa 1.000 €.
Einnahmen aus dem Verkauf eines 215 m² großen Grundstückes (Bodenrichtwert: 150
€/m²). Entfall der Kosten für die Grünflächenpflege.
Anlagen:
Anlage 1: Übersichtsplan
Anlage 2: Fotos
Anlage 3: Detailplan des Grundstückes
Anlage 4: Entwurf eines möglichen Wohnhauses