Betreff
Gebührensatzung für besondere Serviceleistungen des Standesamtes
Vorlage
162/2010
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der beigefügte Entwurf einer Gebührensatzung für besondere Serviceleistungen des Standesamtes wird als Satzung beschlossen.


Sachverhalt:

Das Standesamt hat den gesetzlichen Auftrag, Eheschließungen und Lebenspartnerschaften im würdevollen Rahmen durchzuführen. Hierzu stehen der Gemeinde Nottuln eigene Trauräumlichkeiten zur Verfügung:

-          das Äbtissinnenzimmer,

-          die Räumlichkeiten in der Alten Amtmannei und

-          die Räumlichkeiten des Speichers im Schulze Frenkings Hof in Appelhülsen.

Diese Räumlichkeiten entsprechen einem würdevollen Rahmen für die Trauung und werden von den Brautpaaren gerne genutzt.

Immer wieder fragen Brautpaare/LebenspartnerInnen jedoch auch an, ob Trauungen an anderen Orten im Gemeindegebiet möglich sind. Ihnen stehen

-          seit dem 01.01.2009 die alte Kapelle am Marienhof im Baumberg und

-          ab dem 01.01.2011 das Jagdzimmer im Nebengebäude der Steverburg im Baumberg

zur Verfügung. Auch diese Räumlichkeiten bieten einen würdevollen Rahmen und sind für die Durchführung standesamtlicher Trauungen eingerichtet. Dennoch stellen Trauungen in diesen Räumlichkeiten ein Zusatzangebot der Gemeinde dar, welches mit einem erhöhten Aufwand für das Standesamt verbunden ist (u.a. Anreisezeiten, zusätzlicher organisatorischer Aufwand). Vor diesem Hintergrund schlägt die Verwaltung vor, die Erstattung zusätzlicher Kosten in einer Satzung zu regeln.

Von den Eheschließenden werden bislang folgende Gebühren/Kosten erhoben:

-          Für die Durchführung der Eheschließung die Gebühren, die im Rahmen des § 72 Personenstandsgesetz in Verbindung mit den in Tarifstelle 5b der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW festgelegt sind.

-          Ein pauschales Nutzungsentgelt in Höhe von 100,00 € für Trauungen in der Marienhofkapelle und ab dem 01.01.2011 auch für Trauungen in der Steverburg. Hierbei handelt es sich um eine Nutzungsentschädigung für die zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten, die nach der Eheschließung in voller Höhe dem Marienhof bzw. der Steverburg überwiesen wird.

Es wird vorgeschlagen, für Trauungen die nicht in gemeindeeigenen Räumlichkeiten stattfinden eine Servicegebühr in Höhe von 35,-- € zu erheben (vgl. Kostenkalkulation in Anlage 2). Das ist nur im Rahmen einer Satzung möglich. Aus diesem Grund wird vorgeschlagen, die im Entwurf beigefügte Satzung zu beschließen.


Finanzielle Auswirkungen:

Gebühreneinnahmen


Anlagen:

Anlage 1            Satzungsentwurf

Anlage 2            Kostenkalkulation