Betreff
Förderung der Musikschule Nottuln e.V. (in Gründung) im Rahmen der Kulturförderrichtlinien der Gemeinde Nottuln
Vorlage
159/2010
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Musikschule Nottuln e.V. wird als förderungswürdiger Verein nach den Kulturförderrichtlinien der Gemeinde Nottuln anerkannt und auf die Liste förderungswürdiger Vereine aufgenommen.

Der Zuschuss soll entsprechend den Kulturförderrichtlinien in Höhe von 10 €/jugendlichem Mitglied für das Jahr 2011 veranschlagt werden.


Sachverhalt:

Zunächst wird auf die letzte Sitzung des Ausschusses für Familie, Soziales, Bildung und Freizeit vom 21.09.2010 verwiesen, in der die gemeindliche Förderung der Musikwerkstatt Nottuln gGmbH beraten wurde (vgl. auch Vorlage 140/2010).

 

Zwischenzeitlich befindet sich der Verein „Musikschule Nottuln e.V.“ in Gründung.

 

Vereinsvertreter möchten den Verein in der Sitzung vorstellen u.a. mit dem Ziel, die Pauschalförderung nach den Kulturförderrichtlinien der Gemeinde Nottuln bereits ab dem Jahr 2011 zu erhalten. Ein Entwurf einer Vereinssatzung wird der Sitzungsvorlage beigefügt.

 

Gemäß I Ziffer1 b) der Kulturförderrichtlinien entscheidet der Ausschuss für Familie, Soziales, Bildung und Freizeit über die Förderungswürdigkeit. Zweifel, dass diese nicht gegeben sein wird, haben sich bislang nicht ergeben.

 

Maßgeblich für die Höhe des Zuschusses 2011 wäre grundsätzlich die Anzahl der aktiven, jugendlichen Mitglieder nach dem Stand vom 01.01. des Vorjahres. Es gelten die nachweislich den Dachverbänden gemeldeten Mitglieder. Gehört der Verein keinem Dachverband an, so ist der Gemeinde Nottuln ein Mitgliederverzeichnis nach dem neuesten Stand vorzulegen (II Ziffer 2. der Kulturförderrichtlinien).

Die Förderung beträgt 10 €/jugendliches Mitglied.

 

Haushaltsmittel sind für den neuen Verein noch nicht veranschlagt worden. Allerdings könnte der ursprünglich für die Musikwerkstatt Nottuln gGmbH bereitgestellte Zuschuss in Höhe von 1.630 € (Produktbereich 04 – Kultur – Transferaufwendungen, Teilposition 15, Haushalt S. 35 – 37) zur Deckung herangezogen werden.


Finanzielle Auswirkungen:

10 €/jugendliches Mitglied entsprechend der Maßgabe der Kulturförderrichtlinien; Deckung bis zur Höhe von 1.630 € durch ehemalige Projektförderung der Musikwerkstatt Nottuln gGmbH


Anlagen:

Satzungsentwurf der Musikschule Nottuln e.V.