Beschlussvorschlag:
Die
Musikschule Nottuln e.V. wird als förderungswürdiger Verein nach den
Kulturförderrichtlinien der Gemeinde Nottuln anerkannt und auf die Liste
förderungswürdiger Vereine aufgenommen.
Der Zuschuss
soll entsprechend den Kulturförderrichtlinien in Höhe von 10 €/jugendlichem
Mitglied für das Jahr 2011 veranschlagt werden.
Sachverhalt:
Zunächst wird
auf die letzte Sitzung des Ausschusses für Familie, Soziales, Bildung und
Freizeit vom 21.09.2010 verwiesen, in der die gemeindliche Förderung der
Musikwerkstatt Nottuln gGmbH beraten wurde (vgl. auch Vorlage 140/2010).
Zwischenzeitlich
befindet sich der Verein „Musikschule Nottuln e.V.“ in Gründung.
Vereinsvertreter
möchten den Verein in der Sitzung vorstellen u.a. mit dem Ziel, die
Pauschalförderung nach den Kulturförderrichtlinien der Gemeinde Nottuln bereits
ab dem Jahr 2011 zu erhalten. Ein Entwurf einer Vereinssatzung wird der
Sitzungsvorlage beigefügt.
Gemäß I
Ziffer1 b) der Kulturförderrichtlinien entscheidet der Ausschuss für Familie,
Soziales, Bildung und Freizeit über die Förderungswürdigkeit. Zweifel, dass
diese nicht gegeben sein wird, haben sich bislang nicht ergeben.
Maßgeblich für
die Höhe des Zuschusses 2011 wäre grundsätzlich die Anzahl der aktiven,
jugendlichen Mitglieder nach dem Stand vom 01.01. des Vorjahres. Es gelten die
nachweislich den Dachverbänden gemeldeten Mitglieder. Gehört der Verein keinem
Dachverband an, so ist der Gemeinde Nottuln ein Mitgliederverzeichnis nach dem
neuesten Stand vorzulegen (II Ziffer 2. der Kulturförderrichtlinien).
Die Förderung
beträgt 10 €/jugendliches Mitglied.
Haushaltsmittel
sind für den neuen Verein noch nicht veranschlagt worden. Allerdings könnte der
ursprünglich für die Musikwerkstatt Nottuln gGmbH bereitgestellte Zuschuss in
Höhe von 1.630 € (Produktbereich 04 – Kultur – Transferaufwendungen,
Teilposition 15, Haushalt S. 35 – 37) zur Deckung herangezogen werden.
Finanzielle Auswirkungen:
10
€/jugendliches Mitglied entsprechend der Maßgabe der Kulturförderrichtlinien;
Deckung bis zur Höhe von 1.630 € durch ehemalige Projektförderung der
Musikwerkstatt Nottuln gGmbH
Anlagen:
Satzungsentwurf
der Musikschule Nottuln e.V.