Betreff
Konjunkturpaket II: Sachstandsbericht sowie Beschluss zum weiteren Vorgehen

hier: Barrierefreier Umbau des Ortskerns, Jugendspielplatz, Trauerhalle Appelhülsen
Vorlage
157/2010
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Über die Vergabe der restlich zur Verfügung stehenden Mittel aus dem Konjunkturpaket II muss abschließend entschieden werden. Es handelt sich um einen Empfehlungsbeschluss an den Rat. Der Beschlussvorschlag soll in der Sitzung erarbeitet werden.


Sachverhalt:

 

Aus den Mitteln aus dem Konjunkturpaket II steht noch ein Restbetrag in Höhe von 209.000 € zur Verfügung.

Nach dem aktuellen Beschluss sollen diese Mittel für die folgenden drei Projekte eingesetzt werden.

·        Trauerhalle am Friedhof Appelhülsen

·        Behindertengerechte Gestaltung des Ortskerns Nottuln

·        Errichtung einer Anlage für Jugendliche

 

Die vorangegangenen Gremienbeschlüsse erfordern zum Teil durch weitere Entwicklungen aktuelle Beratungen und Beschlussfassungen. Für das weitere Vorgehen der Verwaltung ist ebenfalls eine eindeutige Beschlusslage erforderlich.

 

Da Teile der Beschlussfassungen im Rat stattgefunden haben, ist es notwendig, dass eine Befassung mit der Thematik sowohl im Gemeindeentwicklungsausschuss (Dringlichkeitssitzung am 27.10.2010) als auch im Rat (02.11.2010) stattfindet. Die Verwaltung stellt anheim, in der Ausschusssitzung einen Empfehlungsbeschluss zu fassen, der in der Ratssitzung bestätigt wird.

 

Es folgen weitere Informationen zum jeweils aktuellen Stand.

 

Trauerhalle am Friedhof Appelhülsen

 

Aus der seitherigen Diskussion

Zielsetzung war es zunächst, insbesondere die heute unbefriedigende Situation der Trauergesellschaft bei schlechtem Wetter durch einen Witterungsschutz deutlich zu verbessern. Dieser Witterungsschutz wurde zunächst als ergänzendes Vordach zu dem Bestandsgebäude geplant, später um Seitenwände erweitert.

Im Verlauf der Diskussionen wurden weitere Aspekte benannt, die zum heutigen Zeitpunkt als deutlich unbefriedigend eingeschätzt werden: Es besteht Raumbedarf im Hinblick auf Umzugs- und Vorbereitungsmöglichkeiten des/der Geistlichen oder des/der Trauerredners/in; ferner im Bereich der  Aufbahrungskammern. Ebenfalls benannt wurde die derzeit unbefriedigende Kühlmöglichkeit der Särge (Plexiglaskuppeln). Als weiterer Punkt wurde ein möglicher Lärmschutz in Richtung Hauptstraße (Lindenstraße) angesprochen.

Diese Aspekte wurden durch den von der Verwaltung beauftragten Architekten übernommen und daraufhin überprüft, ob und wie sie in das Bestandsgebäude integriert oder angebaut werden könnten. Ebenso erfolgte eine Einschätzung, welche dieser Maßnahmen sich mit den verfügbaren 120.000 EUR realisieren ließen bzw. in welchem Umfang der Kostenrahmen erweitert werden müsse.

 

 

 

Angebot des Büros Kramer-Leeker

Gegenüber dem ersten Angebot, welches auf Wunsch der Gemeinde abgegeben wurde, enthält das jetzige Angebot weitere Bestandteile. Herr Leeker wird die Konzeption im Ausschuss vorstellen.

Die Realisierung könnte in zwei Bauabschnitten stattfinden. Es wäre auch denkbar, zunächst den 1. Bauabschnitt allein umzusetzen und den 2. Bauabschnitt erst zu einem späteren Zeitpunkt zu realisieren.

 

Der 1. Bauabschnitt beinhaltet den Um- und Anbau ohne:

  • Vordach
  • Kühltechnik
  • Türen und Vorhanganlagen zu den Abschiedsräumen ( 9.800,- €)
  • flexible Trennwandanlage ( 7.200,- €)
  • Sichtmauerwerk-Wandscheiben (10.640,- €)

Der Bruttobetrag für den 1. Bauabschnitt beträgt  122.285,- €

Würden die Wandscheiben im Außenbereich im 1. BA entstehen, würden Mehrkosten von 10.640,- € zu Buche schlagen.

Der Bruttobetrag für den 2. Bauabschnitt liegt bei  80.090,- €.

 

Kostenaufteilung auf zwei Bauabschnitte:

Diese Berechnung wurde auf Grundlage der Kostenberechnung vom Büro Leeker ( Stand 21.09.2010) erstellt!

 

 

1. Bauabschnitt

2. Bauabschnitt

Gesamtkosten

KGR

Tätigkeit/Bauteil

 

 

 

310

Baugrube

6.800,00 €

-

6.800,00 €

320

Gründung

9.790,00 €

-

9.790,00 €

330

Außenwände,
Tragkonstruktionen

36.720,00 €

28.040,00 €

64.760,00 €

340

Innenwände

1.830,00 €

8.600,00 €

10.430,00 €

350

Decken/Böden

12.145,00 €

-

12.145,00 €

360

Dächer

10.100,00 €

7.200,00 €

17.300,00 €

390

sonstige Maßnahmen

2.000,00 €

1.000,00 €

3.000,00 €

300

 Bauwerk:

79.385,00 €

44.840,00 €

124.225,00 €

 

 

 

 

 

410

Abwasseranlagen

1.500,00 €

-

1.500,00 €

420

Kühlräume

2.400,00 €

13.000,00 €

15.400,00 €

440

Elektro

3.000,00 €

3.500,00 €

6.500,00 €

400

Technische Anlagen:

6.900,00 €

16.500,00 €

23.400,00 €

 

 

 

 

 

500

Außenanlagen:

15.500,00 €

11.500,00 €

27.000,00 €

 

 

 

 

 

730

Architektenleistungen

15.000,00 €

7.250,00 €

22.250,00 €

740

Tragwerksplanung

3.000,00 €

-

3.000,00 €

770

Prüfingenieur Statik

2.500,00 €

-

2.500,00 €

770

Behördl. Prüfungen

 

-

-

700

Baunebenkosten:

20.500,00 €

7.250,00 €

27.750,00 €

 

 

 

 

 

 

Summe Bauwerk (Brutto):

122.285,00 €

80.090,00 €

202.375,00 €

 

 

 

Angebot des Büros Deilmann

 

Herr Deilmann wird seinen Entwurf eines Neubaus in der Sitzung vorstellen.

Die Anmerkungen der Gemeindeverwaltung zu seiner Kostenermittlung wurden Herrn Deilmann in einem persönlichen Gespräch vom Bürgermeister am 22.10.2010 vorgetragen; Herr Deilmann hat in Aussicht gestellt, hierzu in der Sitzung Stellung zu nehmen.

 

 

 

Gespräch mit den Appelhülsener Bürgern

 

Anfang Oktober wurden beide Varianten (Um- und Neubau) in einer Veranstaltung in Appelhülsen mit den interessierten Bürgern diskutiert.

Die o.g. Schwachpunkte wurden erneut bekräftigt, wobei ein umfassender Witterungsschutz deutlich im Zentrum der Bedarfe stand. Alle anderen Verbesserungen wären wünschenswert.

In der Diskussion wurde allerdings auch deutlich, dass ein Witterungsschutz als reine Überdachung als unzureichend gesehen wurde. Zwar müsse erste Priorität bei einem Um- oder Neubau ein umfassender Witterungsschutz haben; in beiden Entwürfen sei aber eine größere Trauerhalle mit Sitzplätzen – von äußeren Witterungseinflüssen unabhängig – das wesentliche Element.

 

 

 

 

 


 

Barrierefreie Umgestaltung des historischen Ortskerns

 

Ausgangspunkt:

Erhöhung der Verkehrssicherheit
Niveauangleichung der erhöhten Gehwege an die Straßenoberfläche und Anlegung  von Fußgängerfurten im Fahrbahnbereich

Die Straßen im historischen Ortskern von Nottuln bestehen aus Natursteinpflaster mit beidseitig erhöhten Gehwegen. Im Bereich von Einmündungen und Kreuzungen ist der Gehweg oftmals nicht abgesenkt. Auf Grund der vorhandenen Bebauung und der im Gehwegbereich befindlichen Bäume sind die Gehwege für gehbehinderte Menschen vielfach nicht benutzbar.

Im Zentrum vom Ortskern befindet sich die Sankt-Martinus-Kirche, die zu den wichtigen Zielen für die älteren Bürgerinnen und Bürger angesehen wird. Die Bewohnerinnen und Bewohner der an der Heriburgstraße und am Bagno befindlichen Altenwohnanlagen wünschen ebene, mit Gehhilfe begehbare Wege bis zur Kirche, mit weiterem Anschluss an das im Hanhoff befindliche Ärztezentrum.

Das Überqueren der Fahrbahnen ist wegen der Natursteinoberfläche mit großem Fugenanteil  für gehbehinderte Menschen oftmals unmöglich, mindestens sehr erschwert.

Die Verwaltung unterbreitete dem Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Ordnungswesen in der Sitzung am 30.06.2010 den Vorschlag, die Maßnahme einer barrierefreien Ortskernumgestaltung mit Mitteln aus dem Konjunkturpaket II durchzuführen.

Als Lösung für die oben beschriebene Situation wurde eine Aufnahme der Fahrbahn- und Gehwegflächen der Straße Kirchplatz von Uhren Petermann bis Cafe‘ Boer und an der Stiftsstraße vom Stiftsplatz bis zum Kastanienplatz vorgeschlagen. Die bislang getrennten erhöhten Gehwege wären anschließend niveaugleich mit der neu herzustellenden Fahrbahnoberfläche ausgeführt worden. (Die 10-km/h-Zone im historischen Ortskern benötigt keine separaten Gehwege.)

Die Kosten für diese Maßnahme wurden mit 219.000,00 € ermittelt. Nach Zustimmung durch den Fachausschuss wurde bei der Bezirksregierung Münster ein entsprechender Antrag auf Bewilligung von 219.000,00 Euro aus dem Konjunkturpaket II gestellt.

Nach Prüfung teilte die Bezirksregierung Münster mit, dass bei dieser geplanten Maßnahme die Barrierefreiheit in Bezug auf die Gesamtmaßnahme nicht prägend sei und daher eher einer Dorferneuerung (Straßenbau) zuzuordnen sei. Diese Maßnahme würde insofern die Prüfung durch den Bundesrechnungshof nicht bestehen und zur Zurückzahlung der Fördermittel von der Gemeinde Nottuln in Höhe von 219.000,00 € führen.

Die Maßnahmen zum Stichwort Barrierefreiheit müssen bei der geplanten Maßnahme prägend sein.

 

Aktueller Stand

Auf Grund dieser Auskunft wurde am 6.10.2010 eine weitere Eingabe über geplante Maßnahmen zum Stichwort Barrierefreiheit bei der Bezirksregierung eingereicht.

Die folgenden Maßnahmen werden vom Dezernenten der Projektgruppe Konjunkturpaket II unterstützt; da es in der Vergangenheit aber bereits zur Zurückzahlungsforderungen aus diesem Bereich gekommen ist, wird der Dezernent am 28.10.2010 diese Maßnahmen dem Innenministerium zur Prüfung vorlegen.

Der Dezernent sagte für den 29.10.2010 eine endgültige Entscheidung über die jetzt neu geplanten Maßnahmen zu.

Nach Zustimmung könnten die geplanten Maßnahmen umgesetzt und aus Mitteln aus dem Konjunkturpaket II finanziert werden.

 

Maßnahmenkatalog

Bei den hier dargestellten Maßnahmen ist eine Niveauangleichung einiger Gehwege an die Straßenoberfläche erforderlich und würde die Gehbahn entlang der Straße verbreitern. Zusätzlich werden im Bereich der Natursteinpflasterstraßen Querungsfurten aus fugenarmen Materialen angelegt

 

Niveauregulierung Stiftsstraße/Stiftsplatz/Kirchplatz, Foto 1-4                                                        28.560,00 €

Niveauregulierung Kastanienplatz/Stiftsstraße                                                                                                              15.704,00 €

Zwei Gehwegabsenkungen im Bereich von Einmündungen                                                                2.500,00 €

Herstellung behindertengerechter Wegebeziehung
Pfarrheim-Seniorenheim-Pfarrhaus/Kirche                                                                                                                       10.710,00 €

Verbreiterung des Gehweges am Twiaelf-Lampenhok,
Hagenstraße, Kirchplatz  durch Verlagerung der Fahrbahn *)                                                            8.568,00 €

Gesamtkosten des Projektes:                                                                                                                                                             66.042,00 €


*)        
Zusätzliche  Straßenbaukosten aus dem Gemeindehaushalt
             in Höhe von 6426,00 € sind erforderlich.

 

 

 


 

Errichtung einer Anlage für Jugendliche

 

Im Freizeit-, Sport- und Erholungszentrum im südlichen Bereich des Ortsteils Nottuln sammeln sich diverse öffentliche und private Einrichtungen. Bereits heute wird dieser Bereich intensiv von Jugendlichen in ihrer Freizeit genutzt und bietet sich als idealer Standort für einen Jugendplatz im Herzen der Gemeinde an.

Bereits in der zurückliegenden Zeit wurde das Gespräch mit Einrichtungen, mit Jugendlichen und auch mit Fachleuten gesucht.

Um nun in Erfahrung zu bringen, was Jugendliche sich selbst – als Experten vor Ort – für Einrichtungen wünschen, findet am 4.11.2010 ein Planungsworkshop unter Einbeziehung von Schülern aller drei weiterführenden Schulen in Nottuln statt. Mit der Durchführung wurde das Dortmunder Planungsbüro „Stadtkinder“ beauftragt, das langjährige Erfahrung im Bereich der Planung und Umsetzung von Jugendspielplätzen hat. Angesichts der Neuartigkeit des Planungsprozesses hat das Jugendamt des Kreises Coesfeld sich bereit erklärt, sich an der Durchführung des Workshops finanziell zu beteiligen.

Den Ergebnissen dieses Workshops kann an dieser Stelle nicht vorgegriffen werden. Um dennoch die Förderfähigkeit im Rahmen des Konjunkturpaketes prüfen zu können, wurde ein kleines Szenario entwickelt, das sich aus zwei Teilstandorten zusammensetzt:

 

Teilstandort A „Aufenthalt“

Die Gemeindewiese ist bereits heute ein beliebter Treffpunkt für Jugendliche aus ganz Nottuln. Um diesen Treffpunkt weiterzuentwickeln, soll hier mit baulichen Maßnahmen die Aufenthaltsqualität gesteigert werden. Außerdem können hier durch eine Konzentration auf Randbereiche der Fläche und eine geeignete bauliche Gestaltung Lärmkonflikte entschärft werden.

Denkbar ist hier z.B. eine umfassende Bodenmodellierung. Durch die Schaffung einer Podeststruktur sollen Rückzugs- und Sitzbereiche entstehen, ggf. könnte ein halbüberdachter Aufenthaltsbereich errichtet werden.

 

Teilstandort B „Bewegung“

Der gewählte Teilstandort B ist deutlich weiter von der angrenzenden Wohnbebauung entfernt und erlaubt so auch lärmintensivere Nutzungen. Im Rahmen des Baus der Holzhackschnitzelanlage findet hier außerdem ohnehin gerade eine Umgestaltung des Ortsbildes statt.

Auf einer Bewegungsfläche könnten hier z.B. ein kleines Basketballfeld (1 Korb), eine Mehrzwecktopografie, die z.B. für Skater geeignet ist, und ein kleiner Aufenthaltsbereich entstehen.

 

Je nach konkreter Ausgestaltung sind für jeden Teilstandort etwa 20.000 € zu veranschlagen. Unter Umständen ist also aus Mitteln des Konjunkturpaketes nur die Entwicklung eines Teilstandortes oder zunächst nur eine Teilrealisierung möglich. Dies hängt aber ganz konkret von den Ergebnissen des Workshops und des daraus entwickelten Jugendplatz ab.

Hinzu kommen etwa 6.000 € Kosten zur Durchführung und Auswertung eines Workshops mit Jugendlichen und der daraus resultierenden Erstellung eines Entwurfes. Hiervon trägt das Jugendamt des Kreises Coesfeld etwa 1.000 €.

Die Bezirksregierung Münster hat (mündlich) geäußert, dass das Projekt in dieser oder auch in ähnlicher Form aus den Mitteln des Konjunkturpaketes förderfähig ist.

 

Teilstandort A

„Aufenthalt“

 

Teilstandort B

„Bewegung“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Die finanziellen Auswirkungen ergeben sich aus der Beschlussfassung.