hier: Barrierefreier Umbau des Ortskerns, Jugendspielplatz, Trauerhalle Appelhülsen
Beschlussvorschlag:
Über die
Vergabe der restlich zur Verfügung stehenden Mittel aus dem Konjunkturpaket II
muss abschließend entschieden werden. Es handelt sich um einen
Empfehlungsbeschluss an den Rat. Der Beschlussvorschlag soll in der Sitzung
erarbeitet werden.
Sachverhalt:
Aus den Mitteln aus dem Konjunkturpaket II steht
noch ein Restbetrag in Höhe von 209.000 € zur Verfügung.
Nach dem aktuellen Beschluss sollen diese Mittel
für die folgenden drei Projekte eingesetzt werden.
·
Trauerhalle
am Friedhof Appelhülsen
·
Behindertengerechte
Gestaltung des Ortskerns Nottuln
·
Errichtung
einer Anlage für Jugendliche
Die vorangegangenen Gremienbeschlüsse erfordern
zum Teil durch weitere Entwicklungen aktuelle Beratungen und
Beschlussfassungen. Für das weitere Vorgehen der Verwaltung ist ebenfalls eine
eindeutige Beschlusslage erforderlich.
Da Teile der Beschlussfassungen im Rat
stattgefunden haben, ist es notwendig, dass eine Befassung mit der Thematik
sowohl im Gemeindeentwicklungsausschuss (Dringlichkeitssitzung am 27.10.2010)
als auch im Rat (02.11.2010) stattfindet. Die Verwaltung stellt anheim, in der
Ausschusssitzung einen Empfehlungsbeschluss zu fassen, der in der Ratssitzung
bestätigt wird.
Es folgen weitere Informationen zum jeweils
aktuellen Stand.
Trauerhalle am Friedhof Appelhülsen
Aus der seitherigen
Diskussion
Zielsetzung
war es zunächst, insbesondere die heute unbefriedigende Situation der
Trauergesellschaft bei schlechtem Wetter durch einen Witterungsschutz deutlich
zu verbessern. Dieser Witterungsschutz wurde zunächst als ergänzendes Vordach
zu dem Bestandsgebäude geplant, später um Seitenwände erweitert.
Im
Verlauf der Diskussionen wurden weitere Aspekte benannt, die zum heutigen
Zeitpunkt als deutlich unbefriedigend eingeschätzt werden: Es besteht
Raumbedarf im Hinblick auf Umzugs- und Vorbereitungsmöglichkeiten des/der
Geistlichen oder des/der Trauerredners/in; ferner im Bereich der Aufbahrungskammern. Ebenfalls benannt wurde
die derzeit unbefriedigende Kühlmöglichkeit der Särge (Plexiglaskuppeln). Als
weiterer Punkt wurde ein möglicher Lärmschutz in Richtung Hauptstraße
(Lindenstraße) angesprochen.
Diese
Aspekte wurden durch den von der Verwaltung beauftragten Architekten übernommen
und daraufhin überprüft, ob und wie sie in das Bestandsgebäude integriert oder
angebaut werden könnten. Ebenso erfolgte eine Einschätzung, welche dieser
Maßnahmen sich mit den verfügbaren 120.000 EUR realisieren ließen bzw. in
welchem Umfang der Kostenrahmen erweitert werden müsse.
Angebot des Büros
Kramer-Leeker
Gegenüber
dem ersten Angebot, welches auf Wunsch
der Gemeinde abgegeben wurde, enthält das jetzige Angebot weitere
Bestandteile. Herr Leeker wird die Konzeption im Ausschuss vorstellen.
Die
Realisierung könnte in zwei Bauabschnitten stattfinden. Es wäre auch denkbar,
zunächst den 1. Bauabschnitt allein umzusetzen und den 2. Bauabschnitt erst zu
einem späteren Zeitpunkt zu realisieren.
Der 1.
Bauabschnitt beinhaltet den Um- und Anbau ohne:
- Vordach
- Kühltechnik
- Türen
und Vorhanganlagen zu den Abschiedsräumen ( 9.800,- €)
- flexible
Trennwandanlage ( 7.200,- €)
- Sichtmauerwerk-Wandscheiben
(10.640,- €)
Der
Bruttobetrag für den 1. Bauabschnitt beträgt
122.285,- €
Würden
die Wandscheiben im Außenbereich im 1. BA entstehen, würden Mehrkosten von
10.640,- € zu Buche schlagen.
Der
Bruttobetrag für den 2. Bauabschnitt liegt bei
80.090,- €.
Kostenaufteilung
auf zwei Bauabschnitte:
Diese Berechnung wurde
auf Grundlage der Kostenberechnung vom Büro Leeker ( Stand 21.09.2010)
erstellt! |
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1. Bauabschnitt |
2. Bauabschnitt |
Gesamtkosten |
KGR |
Tätigkeit/Bauteil |
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310 |
Baugrube |
6.800,00 € |
- |
6.800,00 € |
320 |
Gründung |
9.790,00 € |
- |
9.790,00 € |
330 |
Außenwände, |
36.720,00 € |
28.040,00 € |
64.760,00 € |
340 |
Innenwände |
1.830,00 € |
8.600,00 € |
10.430,00 € |
350 |
Decken/Böden |
12.145,00 € |
- |
12.145,00 € |
360 |
Dächer |
10.100,00 € |
7.200,00 € |
17.300,00 € |
390 |
sonstige Maßnahmen |
2.000,00 € |
1.000,00 € |
3.000,00 € |
300 |
Bauwerk: |
79.385,00 € |
44.840,00 € |
124.225,00 € |
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410 |
Abwasseranlagen |
1.500,00 € |
- |
1.500,00 € |
420 |
Kühlräume |
2.400,00 € |
13.000,00 € |
15.400,00 € |
440 |
Elektro |
3.000,00 € |
3.500,00 € |
6.500,00 € |
400 |
Technische Anlagen: |
6.900,00 € |
16.500,00 € |
23.400,00 € |
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500 |
Außenanlagen: |
15.500,00 € |
11.500,00 € |
27.000,00 € |
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730 |
Architektenleistungen |
15.000,00 € |
7.250,00 € |
22.250,00 € |
740 |
Tragwerksplanung |
3.000,00 € |
- |
3.000,00 € |
770 |
Prüfingenieur Statik |
2.500,00 € |
- |
2.500,00 € |
770 |
Behördl. Prüfungen |
|
- |
- |
700 |
Baunebenkosten: |
20.500,00 € |
7.250,00 € |
27.750,00 € |
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Summe Bauwerk (Brutto): |
122.285,00 € |
80.090,00 € |
202.375,00 € |
Angebot des Büros Deilmann
Herr
Deilmann wird seinen Entwurf eines Neubaus in der Sitzung vorstellen.
Die
Anmerkungen der Gemeindeverwaltung zu seiner Kostenermittlung wurden Herrn
Deilmann in einem persönlichen Gespräch vom Bürgermeister am 22.10.2010
vorgetragen; Herr Deilmann hat in Aussicht gestellt, hierzu in der Sitzung
Stellung zu nehmen.
Gespräch mit den
Appelhülsener Bürgern
Anfang
Oktober wurden beide Varianten (Um- und Neubau) in einer Veranstaltung in Appelhülsen
mit den interessierten Bürgern diskutiert.
Die
o.g. Schwachpunkte wurden erneut bekräftigt, wobei ein umfassender
Witterungsschutz deutlich im Zentrum der Bedarfe stand. Alle anderen
Verbesserungen wären wünschenswert.
In
der Diskussion wurde allerdings auch deutlich, dass ein Witterungsschutz als
reine Überdachung als unzureichend gesehen wurde. Zwar müsse erste Priorität
bei einem Um- oder Neubau ein umfassender Witterungsschutz haben; in beiden
Entwürfen sei aber eine größere Trauerhalle mit Sitzplätzen – von äußeren
Witterungseinflüssen unabhängig – das wesentliche Element.
Barrierefreie Umgestaltung
des historischen Ortskerns
Ausgangspunkt:
Erhöhung der
Verkehrssicherheit
Niveauangleichung der erhöhten Gehwege an die Straßenoberfläche und
Anlegung von Fußgängerfurten im
Fahrbahnbereich
Die
Straßen im historischen Ortskern von Nottuln bestehen aus Natursteinpflaster
mit beidseitig erhöhten Gehwegen. Im Bereich von Einmündungen und Kreuzungen
ist der Gehweg oftmals nicht abgesenkt. Auf Grund der vorhandenen Bebauung und
der im Gehwegbereich befindlichen Bäume sind die Gehwege für gehbehinderte
Menschen vielfach nicht benutzbar.
Im
Zentrum vom Ortskern befindet sich die Sankt-Martinus-Kirche, die zu den
wichtigen Zielen für die älteren Bürgerinnen und Bürger angesehen wird. Die
Bewohnerinnen und Bewohner der an der Heriburgstraße und am Bagno befindlichen
Altenwohnanlagen wünschen ebene, mit Gehhilfe begehbare Wege bis zur Kirche,
mit weiterem Anschluss an das im Hanhoff befindliche Ärztezentrum.
Das
Überqueren der Fahrbahnen ist wegen der Natursteinoberfläche mit großem
Fugenanteil für gehbehinderte Menschen
oftmals unmöglich, mindestens sehr erschwert.
Die
Verwaltung unterbreitete dem Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und
Ordnungswesen in der Sitzung am 30.06.2010 den Vorschlag, die Maßnahme einer
barrierefreien Ortskernumgestaltung mit Mitteln aus dem Konjunkturpaket II
durchzuführen.
Als
Lösung für die oben beschriebene Situation wurde eine Aufnahme der Fahrbahn-
und Gehwegflächen der Straße Kirchplatz von Uhren Petermann bis Cafe‘ Boer und
an der Stiftsstraße vom Stiftsplatz bis zum Kastanienplatz vorgeschlagen. Die
bislang getrennten erhöhten Gehwege wären anschließend niveaugleich mit der neu
herzustellenden Fahrbahnoberfläche ausgeführt worden. (Die 10-km/h-Zone im
historischen Ortskern benötigt keine separaten Gehwege.)
Die
Kosten für diese Maßnahme wurden mit 219.000,00 € ermittelt. Nach Zustimmung
durch den Fachausschuss wurde bei der Bezirksregierung Münster ein
entsprechender Antrag auf Bewilligung von 219.000,00 Euro aus dem
Konjunkturpaket II gestellt.
Nach
Prüfung teilte die Bezirksregierung Münster mit, dass bei dieser geplanten
Maßnahme die Barrierefreiheit in Bezug auf die Gesamtmaßnahme nicht prägend
sei und daher eher einer Dorferneuerung (Straßenbau) zuzuordnen sei. Diese
Maßnahme würde insofern die Prüfung durch den Bundesrechnungshof nicht bestehen
und zur Zurückzahlung der Fördermittel von der Gemeinde Nottuln in Höhe von
219.000,00 € führen.
Die
Maßnahmen zum Stichwort Barrierefreiheit müssen bei der geplanten Maßnahme
prägend sein.
Aktueller Stand
Auf
Grund dieser Auskunft wurde am 6.10.2010 eine weitere Eingabe über geplante
Maßnahmen zum Stichwort Barrierefreiheit bei der Bezirksregierung eingereicht.
Die
folgenden Maßnahmen werden vom Dezernenten der Projektgruppe Konjunkturpaket II
unterstützt; da es in der Vergangenheit aber bereits zur
Zurückzahlungsforderungen aus diesem Bereich gekommen ist, wird der Dezernent
am 28.10.2010 diese Maßnahmen dem Innenministerium zur Prüfung vorlegen.
Der
Dezernent sagte für den 29.10.2010 eine endgültige Entscheidung über die jetzt
neu geplanten Maßnahmen zu.
Nach
Zustimmung könnten die geplanten Maßnahmen umgesetzt und aus Mitteln aus dem
Konjunkturpaket II finanziert werden.
Maßnahmenkatalog
Bei
den hier dargestellten Maßnahmen ist eine Niveauangleichung einiger Gehwege an
die Straßenoberfläche erforderlich und würde die Gehbahn entlang der Straße
verbreitern. Zusätzlich werden im Bereich der Natursteinpflasterstraßen
Querungsfurten aus fugenarmen Materialen angelegt
Niveauregulierung
Stiftsstraße/Stiftsplatz/Kirchplatz, Foto 1-4 28.560,00
€
Niveauregulierung
Kastanienplatz/Stiftsstraße 15.704,00
€
Zwei Gehwegabsenkungen
im Bereich von Einmündungen 2.500,00
€
Herstellung
behindertengerechter Wegebeziehung
Pfarrheim-Seniorenheim-Pfarrhaus/Kirche 10.710,00
€
Verbreiterung des
Gehweges am Twiaelf-Lampenhok,
Hagenstraße, Kirchplatz durch
Verlagerung der Fahrbahn *) 8.568,00
€
Gesamtkosten des
Projektes: 66.042,00
€
*) Zusätzliche Straßenbaukosten aus dem Gemeindehaushalt
in Höhe von 6426,00 € sind
erforderlich.
Errichtung
einer Anlage für Jugendliche
Im
Freizeit-, Sport- und Erholungszentrum im südlichen Bereich des Ortsteils
Nottuln sammeln sich diverse öffentliche und private Einrichtungen. Bereits
heute wird dieser Bereich intensiv von Jugendlichen in ihrer Freizeit genutzt
und bietet sich als idealer Standort für einen Jugendplatz im Herzen der Gemeinde
an.
Bereits
in der zurückliegenden Zeit wurde das Gespräch mit Einrichtungen, mit
Jugendlichen und auch mit Fachleuten gesucht.
Um
nun in Erfahrung zu bringen, was Jugendliche sich selbst – als Experten vor Ort
– für Einrichtungen wünschen, findet am 4.11.2010 ein Planungsworkshop unter
Einbeziehung von Schülern aller drei weiterführenden Schulen in Nottuln statt.
Mit der Durchführung wurde das Dortmunder Planungsbüro „Stadtkinder“
beauftragt, das langjährige Erfahrung im Bereich der Planung und Umsetzung von
Jugendspielplätzen hat. Angesichts der Neuartigkeit des Planungsprozesses hat
das Jugendamt des Kreises Coesfeld sich bereit erklärt, sich an der
Durchführung des Workshops finanziell zu beteiligen.
Den
Ergebnissen dieses Workshops kann an dieser Stelle nicht vorgegriffen werden.
Um dennoch die Förderfähigkeit im Rahmen des Konjunkturpaketes prüfen zu
können, wurde ein kleines Szenario entwickelt, das sich aus zwei Teilstandorten
zusammensetzt:
Teilstandort A „Aufenthalt“
Die
Gemeindewiese ist bereits heute ein beliebter Treffpunkt für Jugendliche aus
ganz Nottuln. Um diesen Treffpunkt weiterzuentwickeln, soll hier mit baulichen
Maßnahmen die Aufenthaltsqualität gesteigert werden. Außerdem können hier durch
eine Konzentration auf Randbereiche der Fläche und eine geeignete bauliche
Gestaltung Lärmkonflikte entschärft werden.
Denkbar
ist hier z.B. eine umfassende Bodenmodellierung. Durch die Schaffung einer
Podeststruktur sollen Rückzugs- und Sitzbereiche entstehen, ggf. könnte ein
halbüberdachter Aufenthaltsbereich errichtet werden.
Teilstandort B „Bewegung“
Der
gewählte Teilstandort B ist deutlich weiter von der angrenzenden Wohnbebauung
entfernt und erlaubt so auch lärmintensivere Nutzungen. Im Rahmen des Baus der
Holzhackschnitzelanlage findet hier außerdem ohnehin gerade eine Umgestaltung
des Ortsbildes statt.
Auf
einer Bewegungsfläche könnten hier z.B. ein kleines Basketballfeld (1 Korb),
eine Mehrzwecktopografie, die z.B. für Skater geeignet ist, und ein kleiner
Aufenthaltsbereich entstehen.
Je
nach konkreter Ausgestaltung sind für jeden Teilstandort etwa 20.000 €
zu veranschlagen. Unter Umständen ist also aus Mitteln des Konjunkturpaketes
nur die Entwicklung eines Teilstandortes oder zunächst nur eine
Teilrealisierung möglich. Dies hängt aber ganz konkret von den Ergebnissen des
Workshops und des daraus entwickelten Jugendplatz ab.
Hinzu
kommen etwa 6.000 € Kosten zur Durchführung und Auswertung eines Workshops mit
Jugendlichen und der daraus resultierenden Erstellung eines Entwurfes. Hiervon
trägt das Jugendamt des Kreises Coesfeld etwa 1.000 €.
Die
Bezirksregierung Münster hat (mündlich) geäußert, dass das Projekt in dieser
oder auch in ähnlicher Form aus den Mitteln des Konjunkturpaketes förderfähig
ist.
Teilstandort A „Aufenthalt“ Teilstandort B „Bewegung“
Finanzielle Auswirkungen:
Die finanziellen
Auswirkungen ergeben sich aus der Beschlussfassung.