Beschlussvorschlag:
1.
Der
Gebührensatz für das Jahr 2011 wird auf 1,80 € je Frontmeter angehoben.
2.
Die
Straßenreinigungssatzung wird wie in Anlage 4 geändert
A) Sachverhalt: Kalkulation der
Straßenreinigungsgebühren 2011
Die
Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren für das Jahr 2011 ist der Vorlage als
Anlage 1 beigefügt. Aus der Anlage 2 ist die Mengenentwicklung seit 2004
ersichtlich.
Erläuterungen
zu den einzelnen Positionen der Anlage 1:
- Unternehmerkosten
Für die Durchführung der Straßenreinigung
wird an das beauftragte Unternehmen, die Fa. ALBA-Städtereinigung aus
Neuenkirchen, seit dem 01. Januar 2009 eine jährliche Vergütung von
1.113,79 € je Kehrkilometer ./. 3 %
Rabatt zzgl. MwSt. gezahlt.
Von der Fa. ALBA werden derzeit ca. 158 km
berechnet, das ergibt für das Jahr 2011 eine zu zahlende Summe in Höhe von ca.
203.100,00 €.
- Kosten
für den Winterdienst
Baubetriebshof:
Der Winterdienst der gemeindlichen
Straßen wird entsprechend dem Streuplan durch den Baubetriebshof ausgeführt. In
den Vorjahren sind erhebliche witterungsbedingte Kostenschwankungen aufgetreten
(vgl. hierzu Anlage 2). Durchschnittlich entstanden in den vergangenen sieben
Jahren (2004 – 2010) Kosten in Höhe von jährlich ca. 53.000 €.
Für die Kalkulation des Winterdienstes
durch den Baubetriebshof wurde ein Betrag in Höhe von 50.000 € zugrunde gelegt.
Begründung:
Die Gesamtausgaben 2009 für den Baubetriebshof beliefen sich auf ca. 88.100
€.
Für den verstärkten Winterdienst der
Monate Januar bis März 2010 wurden vom
Baubetriebshof rund 113.000 € in
Rechnung gestellt. Somit wurde bereits in der ersten Jahreshälfte 2010 das
Dreifache der ursprünglich für das gesamte Jahr einkalkulierten Summe von
36.000 € ausgegeben.
Die Jahre 2009 und 2010 werden in Bezug
auf den Winterdienst als Ausnahmesituation eingeschätzt, so dass für 2011
wiederum der Durchschnitt der Vorjahre einkalkuliert wurde. Die noch entstehenden
Winterdienstkosten für das letzte Quartal 2010 wurden dabei nicht
berücksichtigt.
Landesbetrieb Straßenbau NRW:
Der Winterdienst für die landeseigenen
Ortsdurchfahrten wird vom Landesbetrieb Straßenbau NRW durchgeführt. Die
entstehenden Kosten werden der Gemeinde Nottuln anteilig in Rechnung gestellt.
Durchschnittlich wurden in den Jahren 2004 bis 2010 ca. 2.900 € benötigt, so
dass die im Jahr 2011 voraussichtlich entstehenden Kosten auf 3.000 € geschätzt
werden.
Streumaterialien:
Streumaterialien zählen zu den
ansatzfähigen Kosten der Straßenreinigung. Auch hier sind erhebliche
Schwankungen in den letzten Jahren aufgetreten. Der durchschnittliche jährliche
Aufwand für Streumaterialien liegt bei ca. 17.000 €. Da in den Hallen des Baubetriebshofes
zurzeit noch ca. 50 Tonnen Streusalz lagern, werden für Streumaterial 16.000 €
für das Jahr 2011 veranschlagt.
3. Verwaltungskosten
Hierunter fallen die anteiligen
Personalkosten der Sachbearbeiterinnen für den Bereich Straßenreinigung. Des
weiteren zählen hierzu 6,5 % der gesamten Kosten (ohne Personalkosten) als
Ausgleich für Sachkosten, ADV-Kosten, Gemeinkosten für die Gemeindeorgane,
Kostenanteil für Querschnittsämter usw.
- Gemeindeanteil
Nach § 6 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes
(KAG) soll das veranschlagte Gebührenaufkommen die voraussichtlichen Kosten
einer öffentlichen Einrichtung nicht überschreiten und in der Regel decken.
Zudem hat die Kommune einen Eigenanteil von 20 % an den
Straßenreinigungsgebühren zu übernehmen. Dadurch wird dem sogenannten
Allgemeininteresse an sauberen Straßen Rechnung getragen.
5. Kostenüber-
bzw. -unterdeckung:
Gemäß § 6 Abs. 2 KAG sind Kostenüber- und
-unterdeckungen in den drei folgenden Jahren auszugleichen.
Stand des Sonderpostens:
31.12.2007 = 45.092,91 €
31.12.2008 = 96.909,63 €
31.12.2009 = 13.773,42 €
Durch den strengen Winter Anfang des
Jahres 2010 sind bereits Kosten in Höhe von ca. 142.000 € entstanden. Dem
gegenüber stehen kalkulierte Ausgaben in Höhe von 50.000 €, so dass sich zum
01.09.2010 bereits eine Unterdeckung des Gebührenhaushaltes 2010 von 91.970,47
€ ergeben hat. Zzgl. der voraussichtlich weiteren notwendigen
Winterdienstkosten bis zum 31.12.2010 in durchschnittlicher Höhe von 25.000 €
ergibt sich ein Gesamtdefizit von rund 117.000 €. Nach einer Entnahme des
Sonderpostens von rund 14.000 € verbleibt eine Unterdeckung in Höhe von
ca.103.000 €.
Damit die Kostenunterdeckung des Jahres
2010 auf drei Jahre verteilt werden kann, wird bereits für 2011 ein Betrag von
33.000 € in der Gebührenkalkulation berücksichtigt.
6. Jahresgebühr 2011:
Aufgrund der Gebührenkalkulation müssen
die Gebühren von 1,32 € des Jahres 2010 auf 1,80 € für das Jahr 2011 angehoben werden.
B)
Satzungsänderung
In der Anlage zu § 1 Abs. 1 der Satzung der Gemeinde
Nottuln über die Straßenreinigung und die Erhebung von
Straßenreinigungsgebühren wird folgende Korrektur vorgenommen:
Wibbeltstraße
- Pakenstraße bis Ende.
Der
Gebührensatz für das Jahr 2011 wird auf 1,80 € je Frontmeter angehoben.
Finanzielle Auswirkungen:
Aufgrund der
jährlichen Kalkulation des Gebührenhaushaltes erhöht sich der Gebührensatz zum
01.01.2011 von 1,32 € auf 1,80 € pro Frontmeter.
Anlagen:
1.
Gebührenkalkulation
Straßenreinigung für das Jahr 2011
2.
Mengenentwicklung
3.
Sachkonten
4.
Änderungssatzung