Betreff
Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren 2011
Vorlage
149/2010
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

1.       Der Gebührensatz für das Jahr 2011 wird auf 1,80 € je Frontmeter angehoben.

2.       Die Straßenreinigungssatzung wird wie in Anlage 4 geändert


 

 

 

A)    Sachverhalt: Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren 2011

 

Die Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren für das Jahr 2011 ist der Vorlage als Anlage 1 beigefügt. Aus der Anlage 2 ist die Mengenentwicklung seit 2004 ersichtlich.

 

Erläuterungen zu den einzelnen Positionen der Anlage 1:

 

 

  1. Unternehmerkosten

 

Für die Durchführung der Straßenreinigung wird an das beauftragte Unternehmen, die Fa. ALBA-Städtereinigung aus Neuenkirchen, seit dem 01. Januar 2009 eine jährliche Vergütung von 1.113,79  € je Kehrkilometer ./. 3 % Rabatt zzgl. MwSt. gezahlt.

 

Von der Fa. ALBA werden derzeit ca. 158 km berechnet, das ergibt für das Jahr 2011 eine zu zahlende Summe in Höhe von ca. 203.100,00 €.

 

 

  1. Kosten für den Winterdienst

 

Baubetriebshof:

Der Winterdienst der gemeindlichen Straßen wird entsprechend dem Streuplan durch den Baubetriebshof ausgeführt. In den Vorjahren sind erhebliche witterungsbedingte Kostenschwankungen aufgetreten (vgl. hierzu Anlage 2). Durchschnittlich entstanden in den vergangenen sieben Jahren (2004 – 2010) Kosten in Höhe von jährlich ca. 53.000 €.

 

Für die Kalkulation des Winterdienstes durch den Baubetriebshof wurde ein Betrag in Höhe von 50.000 € zugrunde gelegt.

 

Begründung:

Die Gesamtausgaben 2009 für den Baubetriebshof  beliefen sich auf ca.  88.100  €.

 

Für den verstärkten Winterdienst der Monate Januar bis März 2010 wurden  vom Baubetriebshof rund 113.000 €  in Rechnung gestellt. Somit wurde bereits in der ersten Jahreshälfte 2010 das Dreifache der ursprünglich für das gesamte Jahr einkalkulierten Summe von 36.000 € ausgegeben.

 

Die Jahre 2009 und 2010 werden in Bezug auf den Winterdienst als Ausnahmesituation eingeschätzt, so dass für 2011 wiederum der Durchschnitt der Vorjahre einkalkuliert wurde. Die noch entstehenden Winterdienstkosten für das letzte Quartal 2010 wurden dabei nicht berücksichtigt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landesbetrieb Straßenbau NRW:

Der Winterdienst für die landeseigenen Ortsdurchfahrten wird vom Landesbetrieb Straßenbau NRW durchgeführt. Die entstehenden Kosten werden der Gemeinde Nottuln anteilig in Rechnung gestellt. Durchschnittlich wurden in den Jahren 2004 bis 2010 ca. 2.900 € benötigt, so dass die im Jahr 2011 voraussichtlich entstehenden Kosten auf 3.000 € geschätzt werden.

 

 

Streumaterialien:

Streumaterialien zählen zu den ansatzfähigen Kosten der Straßenreinigung. Auch hier sind erhebliche Schwankungen in den letzten Jahren aufgetreten. Der durchschnittliche jährliche Aufwand für Streumaterialien liegt bei ca. 17.000 €. Da in den Hallen des Baubetriebshofes zurzeit noch ca. 50 Tonnen Streusalz lagern, werden für Streumaterial 16.000 € für das Jahr 2011 veranschlagt.

 

 

 

 

3.      Verwaltungskosten

 

Hierunter fallen die anteiligen Personalkosten der Sachbearbeiterinnen für den Bereich Straßenreinigung. Des weiteren zählen hierzu 6,5 % der gesamten Kosten (ohne Personalkosten) als Ausgleich für Sachkosten, ADV-Kosten, Gemeinkosten für die Gemeindeorgane, Kostenanteil für Querschnittsämter usw.

 

 

 

  1. Gemeindeanteil

 

Nach § 6 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) soll das veranschlagte Gebührenaufkommen die voraussichtlichen Kosten einer öffentlichen Einrichtung nicht überschreiten und in der Regel decken. Zudem hat die Kommune einen Eigenanteil von 20 % an den Straßenreinigungsgebühren zu übernehmen. Dadurch wird dem sogenannten Allgemeininteresse an sauberen Straßen Rechnung getragen.

 

 

5.      Kostenüber- bzw. -unterdeckung:

 

Gemäß § 6 Abs. 2 KAG sind Kostenüber- und -unterdeckungen in den drei folgenden Jahren auszugleichen.

 

Stand des Sonderpostens:

31.12.2007 = 45.092,91 €

31.12.2008 = 96.909,63 €

31.12.2009 = 13.773,42 €

 

Durch den strengen Winter Anfang des Jahres 2010 sind bereits Kosten in Höhe von ca. 142.000 € entstanden. Dem gegenüber stehen kalkulierte Ausgaben in Höhe von 50.000 €, so dass sich zum 01.09.2010 bereits eine Unterdeckung des Gebührenhaushaltes 2010 von 91.970,47 € ergeben hat. Zzgl. der voraussichtlich weiteren notwendigen Winterdienstkosten bis zum 31.12.2010 in durchschnittlicher Höhe von 25.000 € ergibt sich ein Gesamtdefizit von rund 117.000 €. Nach einer Entnahme des Sonderpostens von rund 14.000 € verbleibt eine Unterdeckung in Höhe von ca.103.000 €.

 

Damit die Kostenunterdeckung des Jahres 2010 auf drei Jahre verteilt werden kann, wird bereits für 2011 ein Betrag von 33.000 € in der Gebührenkalkulation berücksichtigt.

 

           

6.       Jahresgebühr 2011:

 

Aufgrund der Gebührenkalkulation müssen die Gebühren von 1,32 € des Jahres 2010 auf 1,80 € für das Jahr 2011 angehoben werden.

 

 

 

 

B)    Satzungsänderung

 

In der Anlage zu § 1 Abs. 1 der Satzung der Gemeinde Nottuln über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren wird folgende Korrektur vorgenommen:

Wibbeltstraße  -  Pakenstraße bis Ende.

 

 

Der Gebührensatz für das Jahr 2011 wird auf 1,80 € je Frontmeter angehoben.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aufgrund der jährlichen Kalkulation des Gebührenhaushaltes erhöht sich der Gebührensatz zum 01.01.2011 von 1,32 € auf 1,80 € pro Frontmeter.


Anlagen:

1.       Gebührenkalkulation Straßenreinigung für das Jahr 2011

2.       Mengenentwicklung

3.       Sachkonten

4.       Änderungssatzung