Beschlussvorschlag:
Die als
Anlage beigefügte XIV. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Nottuln
über die Erhebung von Gebühren nach § 7 KAG für Verbandslasten der Wasser- und
Bodenverbände vom 21.12.1994 wird beschlossen.
Sachverhalt:
In
der Satzung der Gemeinde Nottuln über die Erhebung von Gebühren nach § 7 KAG
für Verbandslasten der Wasser- und Bodenverbände sind die Gebühren bis
einschließlich 2010 festgelegt. Die Gebührengrundlage für das Rechnungsjahr
2011 liegt inzwischen vor. Demnach erhöht sich für den Bereich „Münstersche Aa“ der Gebührensatz von 9,00 €
auf 10,00 €/ha jährlich. Die anderen Gebührensätze bleiben unverändert. § 4 Abs. 2 der Satzung wird entsprechend
geändert (siehe beigefügten
Satzungstext).
Bei
den von den Gebührenpflichtigen im Rechnungsjahr 2011 zu erhebenden Gebühren
handelt es sich um die Erstattung der im Rechnungsjahr 2010 von der Gemeinde
Nottuln an die Wasser- und Bodenverbände gezahlten Beiträge.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlagen:
XIV.
Satzungsänderung