Betreff
XIV. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Nottuln über die Erhebung von Gebühren nach § 7 KAG für Verbandslasten der Wasser- und Bodenverbände
Vorlage
148/2010
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die als Anlage beigefügte XIV. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Nottuln über die Erhebung von Gebühren nach § 7 KAG für Verbandslasten der Wasser- und Bodenverbände vom 21.12.1994 wird beschlossen.


Sachverhalt:

 

In der Satzung der Gemeinde Nottuln über die Erhebung von Gebühren nach § 7 KAG für Verbandslasten der Wasser- und Bodenverbände sind die Gebühren bis einschließlich 2010 festgelegt. Die Gebührengrundlage für das Rechnungsjahr 2011 liegt inzwischen vor. Demnach erhöht sich für den Bereich  „Münstersche Aa“ der Gebührensatz von 9,00 € auf 10,00 €/ha jährlich. Die anderen Gebührensätze bleiben unverändert.  § 4 Abs. 2 der Satzung wird entsprechend geändert (siehe  beigefügten Satzungstext).

 

Bei den von den Gebührenpflichtigen im Rechnungsjahr 2011 zu erhebenden Gebühren handelt es sich um die Erstattung der im Rechnungsjahr 2010 von der Gemeinde Nottuln an die Wasser- und Bodenverbände gezahlten Beiträge.

 


Finanzielle Auswirkungen:

keine


Anlagen:

XIV. Satzungsänderung