1) Entwicklung
2) Kalkulation der Abfallbeseitigungsgebühren 2011
Beschlussvorschlag:
a) Die
Entwicklung der Abfallbeseitigung im Jahr 2010 wird zur Kenntnis genommen.
b) Die
Kalkulation der Abfallbeseitigungsgebühren für 2011 wird zur Kenntnis genommen.
c) Die
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der öffentlichen
Abfallbeseitigung
der Gemeinde Nottuln wird, wie in Anlage 4 geändert.
Sachverhalt:
Zu 1)
Entwicklung 2010
Bis zum
jetzigen Zeitpunkt liegen die Gebührenbescheide des Kreises Coesfeld und die
Rechnungen der Firma Remondis bis einschließlich Juli 2010 vor.
Deponiegebühren
Die
Restmüllmengen von Restabfällen aus Privathaushaltungen sind im Vergleich zum
Vorjahr rückläufig. Es wurden für 2010 Mengen i. H. v. 2.005 t kalkuliert.
Tatsächlich werden nach der derzeitigen Hochrechnung 1.740 t Restmüll anfallen,
also rd. 13 % weniger. Das entspricht ca. 35.250,00 €.
Bei den
anderen Fraktionen (Sperrgut, Grünabfälle, Bioabfälle und Altholz) gibt es zu
den kalkulierten Mengen keine nennenswerten Abweichungen.
Gemeindewerke
Bei den
Kosten für die Beseitigung wilder Müllablagerungen wird es in 2010 zu einem
Anstieg von ca. 23 % kommen. Aufgrund der Mengen aus 2009 wurden für 2010
7.000,00 € veranschlagt. Tatsächlich werden es rd. 8.700,00 €.
Einnahmen/Sonderposten
Aufgrund der Kalkulation für 2010 ergeben sich voraussichtlich
Einnahmen durch Abfallbeseitigungsgebühren von 1.447.002,00 €. Zusätzlich wurde
eine Entnahme aus dem Sonderposten „Abfallbeseitigung“ i. H. v. 39.680,00 €
berücksichtigt. Insgesamt ergibt das kalkulierte Gesamteinnahmen von
1.486.682,00 €. Derzeitig sind tatsäch1ich 1.451.027,00 € an
Abfallbeseitigungsgebühren für 2010 festgesetzt worden. Das bedeutet, dass die
einkalkulierte Entnahme aus dem Sonderposten wahrscheinlich entnommen werden
muss.
Eine weitere Entnahme aus dem Sonderposten wird voraussichtlich nicht
erforderlich sein, da die kalkulierte Höhe ausreicht.
Zu 2 ) Kalkulation der
Abfallbeseitigungsgebühren 2011
Aufgrund
der ständig variierenden Abfallmengen sowie der Anzahl der Abfallgefäße werden
die Abfallentsorgungsgebühren der Gemeinde Nottuln jährlich neu kalkuliert. Das
KAG gibt die Möglichkeit, der Gebührenrechnung einen Kalkulationszeitraum von
drei Jahren zu Grunde zu legen. Da die Einnahmen und Ausgaben der
Abfallbeseitigung jedoch an verschiedene, teilweise unvorhersehbare Kriterien
gebunden sind (z.B. Gefäß-, Mengenentwicklung, Höhe der vom Kreis vorgegebenen
Deponiegebühr) sollte jedes Jahr neu kalkuliert werden.
Vorbehaltlich der Zustimmung des Kreistages hat der Kreis Coesfeld die
voraussichtlichen Benutzungsgebühren für 2011 mitgeteilt. Demnach bleiben die
Gebührensätze wie in 2010 bestehen:
2007 2008 2009 2010 2011
€/t €/t €/t €/t €/t
Restabfälle* 141,00 130,00 130,00 133,00 133,00
Sperrgut/Matratzen 141,00 130,00 130,00 133,00 133,00
Teppiche 141,00 130,00 130,00 133,00 133,00
Altholz 22,00 5,00 5,00 5,00 5,00
Grün-/Bioabfälle 99,00 80,00 80,00 83,00 83,00
*inkl.
Schadstoffentsorgung, zzgl. Grundgebühr
Für Restabfälle aus Straßenpapierkörben,
Sperrgut und Teppichen wird eine Umschlaggebühr in Höhe von 20,00 €/t
berechnet.
I. Ermittlung der
Berechnungsgrundlage
Als Berechnungsgrundlage für die Verteilung
der Deponiegebühren/Verwertungskosten wurde das Jahresvolumen der Gefäße
gewählt. Das Jahresvolumen wird anhand der Größe der Gefäße, der Abfuhrrhythmen
und der Anzahl der aufgestellten Gefäße berechnet.
a) Gefäßstückzahlen
Durch Neuaufstellungen und
Abmeldungen sowie Umbestellungen innerhalb der Gefäßgrößen und Abfuhrrhythmen
ergeben sich auch im nächsten Jahr Änderungen bei den Gefäßstückzahlen. Die
voraussichtliche Anzahl für 2011 ergibt sich aus dem Stand vom 01.07.2010 zzgl.
der erwarteten Änderungen (siehe Anlage 1).
b) Anzahl der Abfuhren pro Jahr
Durch die Abfallbeseitigungssatzung
erhält der Bürger die Möglichkeit, zwischen einem 14-täglichen und einem
vierwöchentlichen Entleerungsrhythmus der Restmülltonne zu wählen. In 2011 wird
voraussichtlich von 53 % der Anschlusspflichtigen eine vierwöchentliche Abfuhr
gewählt. Von 47 % der Anschlusspflichtigen wird die 14-tägliche Abfuhr in
Anspruch genommen. Die bisherige Wahlmöglichkeit wird von den Bürgern sehr gut
angenommen und sollte deshalb beibehalten werden.
II. Anteile der
Deponiegebühr/Verwertungs-, Beseitigungskosten
Auf der Grundlage des
Abfallaufkommens 2010 (Januar bis einschließlich Juli) wird das Aufkommen und
somit die Gebühren für das Jahr 2010 bei den verschiedenen Fraktionen wie folgt
geschätzt:
a) gewichtsabhängige
Deponiegebühren/Verwertungs-, Beseitigungskosten
Restabfall 1.849
t x 133,00 € = 245.917,00 €
Sperrgut/Matratzen/Teppiche 355 t x 133,00 € = 47.215,00 €
Altholz 367
t x 5,00 € = 1.835,00 €
Umschlag 1 355 t x 20,00 € = 7.100,00 €
Gesamt (gerundet) 302.067,00 €
1 = Die Umschlaggebühren fallen für
die Restabfälle aus Straßenpapierkörben und Sperrgut an. Die Restabfälle aus
den Straßenpapierkörben werden hier nicht aufgeführt, da sie bei „V. Sonstige
Kosten“ unter Punkt 8 b „Kosten der Straßenpapierkörbe“ bereits berücksichtigt
sind.
b) Grundgebühr
Der Kreis Coesfeld setzt in seiner Satzung
die Höhe der Grundgebühr pro Gefäß fest.
Seit 1998 wird die Grundgebühr zum Ausgleich
eines Teil der Vorhaltekosten (fixe Kosten) erhoben. Neben dieser Grundgebühr
wurde ein mengenabhängiger kostengünstigerer Gebührensatz für Restabfälle
festgesetzt
Wie bereits in den Vorjahren wird
der Kreis auch 2011 die Grundgebühr nach der Anzahl der aufgestellten
Müllgefäße, Stand 01.07.2010, auf die Gemeinden umlegen.
Die Grundgebühr 2011 (je Einheit) hat sich im
Vergleich zu den vergangenen Jahren nicht verändert. Sie beträgt
weiterhin je Einheit 18,40 €.
Dabei wird eine Gewichtung nach Gefäßgrößen
und der unterschiedlichen Abfuhrrhythmen der jeweiligen Gemeinden vorgenommen
(§ 5 Abs. 2 Satzung des Kreises Coesfeld über die Erhebung von Gebühren für die
Benutzung von Abfallentsorgungsanlagen):
60 l bis 120 l-Gefäße 1,06 Einheiten 19,50 €
240 l Gefäße 2 Einheiten 36,80 €
1,1 m³ Container 10 Einheiten 184,00 €
Unter Berücksichtigung des
Gefäßbestandes zum 01.07.2010 (Grundlage für die Abrechnung mit dem Kreis)
ergibt sich für die Gemeinde Nottuln nachfolgende Berechnung der Grundgebühr:
Gefäßgröße Anzahl Grundgebühr
Stand
01.07.2010
80 l u. 120 l 4.979 x 19,50 € = 97.090,50 €
240 l 704 x 36,80 € = 25.907,20 €
1,1 m³ 18 x 184,00 € =
3.312,00 €
Grundgebühr 5.701 126.309,70
€
Die Summe der mengenabhängigen
Deponiegebühren/Verwertungskosten/Umschlaggebühr und die an den Kreis zu
zahlende Grundgebühr wird nach dem Jahresvolumen der Gefäße umgelegt. Diese Art
der Verteilung der insgesamt an den Kreis zu zahlenden Kosten entspricht der
Vorgehensweise der Vorjahre.
Ermittlung der insgesamt an den Kreis zu
zahlenden Gebühren
Mengenabhängige
Deponiegebühr/Verwertungskosten 302.067,00 €
Grundgebühr 126.309,70
€
428.376,70 €
Die Grundgebühr wird nach dem
prozentualen Anteil der einzelnen Volumen am Gesamtvolumen umgelegt (siehe
Anlage 2, Seite 3, Pkt. II).
III. Anteile Beförderung, Vergütung, Muldengestellung
– Restabfallgefäße –
Anmerkungen zu den Abfuhrkosten:
Gemäß § 5 Abs. 6 LAbfG haben die
kreisangehörigen Gemeinden die in ihrem Gebiet anfallenden Abfälle einzusammeln
und zu den Abfallentsorgungsanlagen der Kreise zu befördern. Diese
Verpflichtung wurde in der Gemeinde Nottuln bisher durch die Beauftragung der
Fa. Remondis erfüllt. Aufgrund einer europaweiten Ausschreibung des
Abfallabfuhrvertrages wird ab dem 01.01.2011 nicht mehr die Firma Remondis,
sondern deren 100 %ige Tochterfirma, die Münsterland Entsorgung GmbH, diese
Aufgabe übernehmen.
Durch die Ausschreibung ergeben
sich demzufolge neue Preise. Die Preise werden ab 2011 nicht – wie bisher – je
Leerung, sondern je Monat berechnet. Die aus der Ausschreibung hervorgehenden
Preise ergeben, abgesehen in den Bereichen „1,1 m³-Container“ und
„Tauschgebühr“, keine großen Veränderungen.
Seit 2009 gibt es keinen separaten
Gebührenanteil für die Papiertonne mehr. Vielmehr werden die Kosten für die
Abfuhr der Papiertonne in die Restmüllgebühr mit eingebunden. Derzeitig werden
die erzielten Papiererlöse vom Kreis Coesfeld dazu genutzt, die Gebühren der
anderen Fraktionen wie z.B. Restmüll zu stabilisieren. Wie die Erlöslage in
2011 aussehen wird, ist ungewiss, da es ab dem kommenden Jahr keinen
gesicherten Festpreis mehr gibt. Die Erlöse sind zukünftig von der Marktlage
abhängig. Es kann aber davon ausgegangen werden, dass auch im Jahr 2011 die
Erlöse ausreichen, um die Kosten für die Papierabfuhr zu decken. Da die Erlöse
vom Kreis nicht ausgeschüttet werden, sondern da sie zur Senkung der
Restmüllgebühr dienen, sind die Kosten für die Papiertonne in der
Restmüllgebühr enthalten.
Die DSD AG (Duales System
Deutschland AG) rechnet der Gemeinde einen prozentualen Anteil an gebrauchten
Einwegverpackungen aus Papier/Pappe/Karton im Rahmen der kommunalen
Altpapiererfassung und –verwertung zu. Dieser vom Institut für Abfall, Abwasser
und Infrastruktur (INFA) ermittelte Anteil (der sog. Masseanteil) beträgt für
die Gemeinde Nottuln 16,82 %. Der von der Gemeinde zu tragende Anteil liegt bei
83,18 %.
Die Fa. Münsterland Entsorgung
erhält für die Entleerung, Beförderung und Gestellung der Restmüll- und
Papiergefäße für die der Kalkulation zugrunde liegenden Gefäßstückzahlen im
Jahr 2011 eine Vergütung i. H. v. 257.258,72 € (Anlage 2, Seite 4:Pkt. III,
abweichender Betrag durch Rundungsdifferenzen).
Dieser Betrag ergibt sich wie folgt:
A: Restmüll
Gestellung 80 l / 120 l 5.014 Gefäße x 0,14 € x 12 Mon. = 8.423,52 €
Gestellung 240 l 712 Gefäße x 0,19 € x 12 Mon. = 1.623,36 €
Gestellung 1,1 m³ 17 Gefäße x 2,09 € x 12 Mon. = 426,36 €
Beförderung 1.849 t x 25,73 € = 47.574,77
€
Vergütung 14-täglich 2.685 Gefäße x 1,53 € x 12 Mon. = 49.296,60 €
Vergütung 4-wöchentl. 3.041 Gefäße x 0,77 € x 12 Mon. = 28.098,84 €
Vergütung wöchentl. 1,1 m3 17 Gefäße x 30,59 € x 12 Mon.. =
6.240,36 €
Zwischensumme Restabfälle 141.683,81 €
B: Papier
Gestellung 240 l 6.318 Gefäße x 0,19 € x 12 Mon. = 14.405,04 €
Beförderung 1.453 t x 12,28 € = 17.842,84 €
Vergütung 6.318
Gefäße x 0,76 € x 12 Mon. = 57.620,16 €
89.868,04
€
./. DSD-Anteil 16,82 % 15.115,80 €
Zwischensumme Papier 74.752,24
€
Zwischensumme A +B 216.202,77 €
zzgl.19 % MwSt 41.078,53 €
Insgesamt 257.281,30 €
Gebührenanteil
der 1,1 m³ - Container:
A. Restmüll:
Vergütung 17
Gefäße x 30,59 € x 12 Mon. = 6.240,36 €
Gestellung 1,1 m³ 17 Gefäße x 2,09 € x 12 Mon. = 426,36 €
Beförderung 110 t x 25,73 € = 2.830,30
€
Zwischensumme Restmüll = 9.497,02 €
B.
Papier:
Gestellung 240 l 17 Gefäße x 0,19 € x 12 Mon. = 38,76 €
Beförderung 3,91 t x 12,28 € = 48,01 €
Vergütung 17
Gefäße x 0,76 € x 12
Mon. = 155,04 €
241,81
€
./. DSD-Anteil 16,82 % 40,67 €
Zwischensumme
Papier 201,14 €
Zwischensumme A +B 9.698,16 €
zzgl.19 % MwSt 1.842,65 €
Insgesamt 11.540,81
€
Die für die Abfuhr der 17 1,1 m³
Container anfallenden Abfuhrkosten i. H. v. 11.540,81 € werden von der o.g.
Gesamtvergütung abgezogen. Somit verbleiben für die 5.726 Restmüllgefäße zu
verteilende Kosten i. H. v. 245.740,49 €.
Kostenanteil je
Container:
11.540,81 € : 17 = 678,87 €
Kostenanteil je Gefäß:
245.740,49 € : 5.726 = 42,92
€
Zusätzliche Papiergefäße
Den Bürgern wird weiterhin die Möglichkeit
gewährt, eine zusätzliche Papiertonne aufstellen zu lassen. Die Gebühr für das
Gefäß beträgt aufgrund der Papiererlöse 0,00 €.
IV. Kostenanteil Biotonne
Für die
Ermittlung der Kosten für den Bioabfall werden zu den Deponiegebühren die
Abfuhrkosten, die Kosten für die Beförderung und die Kosten für die Gestellung
hinzugerechnet.
Gestellung 120 l 3.006 Gefäße x 0,14 € x 12 Mon. = 5.050,08 €
Gestellung 240 l 2.460 Gefäße x 0,19 € x 12 Mon. = 5.608,80 €
Vergütung 5.466 Gefäße x 1,53 € x 12 Mon. = 100.355,76 €
Beförderung 2.915 t x 10,70
€ = 31.190,50 €
Zwischensumme 142.205,14 €
zzgl. 19 % MwSt 27.018,98 €
Gesamtkosten Fa. Münsterland Entsorgung 169.224,12 €
Deponiegebühr 2.915
t x 83,00 € = 241.945,00 €
Insgesamt 411.169,12
€
Von den gesamten zu verteilenden Kosten wird
der Anteil, den die Eigenkompostierer
zahlen, abgezogen. Die
Eigenkompostierer, die keine Biotonne haben, tragen einen Anteil an der
Biotonne (Vorhaltekosten für die Möglichkeit der Inanspruchnahme einer
Biotonne).
Voraussichtliche Anzahl der
Eigenkompostierer in 2011: 929
Voraussichtlicher Anteil der
Eigenkompostierer an der Biotonne: 25,00
€
(Der Anteil von 25,00 € ist so
gewählt worden, dass sich eine Ersparnis von ca. 70 % ergibt)
929 Eigenkompostierer x 25,00 € = 23.225,00
€
Nach Abzug des
Eigenkompostiereranteils bleiben noch zu verteilende Kosten in Höhe von
387.944,12 € (411.169,12 € ./. 23.225,00 €).
Die Kosten werden auf alle 4.777
regulären Biotonnen verteilt:
387.944,12 € : 4.777
Gefäße = 81,21 €
Kostendeckender
Gebührenanteil für zusätzliche Biotonnen
Dem Bürger wird die Möglichkeit eingeräumt,
ein zusätzliches 120 l-Gefäß bzw. anstatt der bereits vorhandenen 120 l-Tonne
eine größere (240 l) Tonne ohne Aufpreis zu erhalten.
a) Für
jede 1., 3., 5. etc. zusätzliche Biotonne (120 l-Volumen) wird
keine Gebühr erhoben.
b) Für
jede 2., 4., 6. etc. zusätzliche Biotonne (120 l-Volumen) beträgt
die Gebühr 81,12 € im Jahr.
Die Gebühr für die zusätzlichen Gefäße (81,21
€) weicht leicht von dem errechneten Anteil
(81,12 €) ab. Dies Gebühr für die
zusätzlichen Gefäße wird u.a. separat erhoben und muss daher durch 12 teilbar
sein (siehe Pkt. VI dieser Kalkulation).
V. Anteil an den sonstigen Kosten
(jeweils gerundet)
1. Personalkosten
44.281,00 €
2. Verwaltungskosten 5.571,00 €
3. Kosten
für die Erstellung von Informationsmaterial 1.900,00
€
(Abfuhrkalender)
4. Verteilungskosten
Abfuhrkalender 1.500,00 €
5. Beseitigung
verbotswidriger Abfallablagerungen durch den Bauhof 9.050,00 €
6. Kosten
für Umweltaktionen 300,00 €
7. Kosten
für den Einsatz des Schadstoffmobiles 17.850,00
€
8. Kosten
Straßenpapierkörbe
a)
Entleerungskosten des Bauhofes 17.800,00
€
b)
Deponiegebühren (20 t x 153,00 € (Dep.- + Umschlaggebühren)) 3.060,00 €
c)
Muldengestellungskosten 1.005,00 €
d)
Anschaffungs-/Aufstellungskosten (GWG) 2.000,00
€
e)
Abschreibungen für bestehende Straßenpapierkörbe 120,00 €
9. Presswagen 750,00 €
10. Betreibung
Wertstoffhof 139.640,00 €
11. Grünabfälle
v. Wertstoffhof (Deponiegeb.713 t x 83,00 €) 59.179,00
€
12. Entnahme
aus dem Sonderposten - 7.255,00 €
Gesamt 296.751,00 €
Erläuterungen:
(die Nummerierung entspricht der Nummerierung
der vorstehenden Ausgabenzusammenstellung)
- Bei der
Kalkulation der Personalkosten für 2011 wurde eine Kostensteigerung von
2 % berücksichtigt.
- Als
Verwaltungskosten wurde, wie in den Vorjahren, eine geschätzte Pauschale
i. H. v. 0,97 € je Restmüllgefäß zugrunde gelegt. Unter die Pauschale
gehören Kosten als Ausgleich für anfallende Sachkosten, ADV-Kosten,
Gemeinkosten etc..
- Der Betrag
wurde aufgrund der in den Vorjahren entstandenen Kosten für die
Erstellung
des Abfuhrkalenders ermittelt. Die Erstellung neuer Aufkleber für die
14-tägliche Restmüllabfuhr ist in 2011 nicht erforderlich.
- Der Betrag
wurde aufgrund der in 2010 entstandenen Kosten für die Verteilung
ermittelt. Die Verteilung der Abfuhrkalender 2011 wird voraussichtlich
durch die Deutsche Post AG vorgenommen. Die Zustellung an die Haushalte
der Gemeinde Nottuln erfolgt als Postwurfsendung.
- Nach dem
Landesabfallgesetz haben die Gemeinden die in ihrem Gebiet anfallenden
Abfälle einzusammeln. Diese Pflicht umfasst auch das Einsammeln
verbotswidrig abgelagerter Abfälle. Das Einsammeln dieses „wilden Mülls“
wird von den Mitarbeitern des Baubetriebshofes vorgenommen. Da die Kosten
für die Beseitigung verbotswidriger Abfallablagerungen zu den
ansatzfähigen Kosten gemäß § 9 Abs. 2 LAbfG im Sinne des
Kommunalabgabengesetzes zählen, sind sie auf die Gebühren umzulegen und
somit von allen Abgabepflichtigen zu tragen. Die in dieser Kalkulation
aufgeführten Kosten für die Beseitigung verbotswidriger Abfälle basieren
auf den bisher (Jan.-Juli) in 2010 gesammelten Mengen. Auch wurde die
geplante Erhöhung der Stundensätze für den Baubetriebshof um 5 % zum
01.01.2011 berücksichtigt.
- Unter
diesen Kosten sind die entstehenden Kosten für Müllsammelaktionen zu
verstehen. Die Mulde, die Säcke und Handschuhe stellt die Fa. Remondis
kostenlos zur Verfügung. Hier fallen lediglich die Deponiegebühren für die
gesammelten Abfälle an.
- Der Vertrag
für die Sammlung und den Transport von Schadstoffen ist zum 01.01.2011 neu
ausgeschrieben worden. Den Zuschlag hat die Firma Drekopf Recyclingzentrum
Essen GmbH erhalten. Lt. dem neuen Vertrag fallen je Standzeitstunde
178,57 € zzgl. MwSt an. Bei 84 Standzeitstunden in 2011 betragen die
Kosten 17.849,86 € (14.999,88 € + 2.849,98 € MwSt).
- Zu den
ansatzfähigen Kosten gemäß § 9 Abs. 2 LAbfG zählen die Kosten für die
Neuanschaffung, die Aufstellung, Unterhaltung und Entleerung der
Straßenpapierkörbe. Hierzu zählen auch die Entleerungs- und
Muldengestellungskosten sowie die Deponiegebühren für die Beseitigung der
Abfälle.
Für die Entleerung wird den Gemeindewerken
eine jährliche Pauschale gezahlt. Diese betrug für die Jahre 2003 bis 2010
16.160,00 €/Jahr. Zum 01.01.2011 haben die Gemeindewerke eine Erhöhung der
Pauschale auf 17.800,00 € angekündigt.
Da die Straßenpapierkörbe i.d.R. günstiger
sind als 410,00 € (inkl. Aufstellung) zählen sie zu den geringwertigen
Wirtschaftsgütern (GWG) und werden im Jahr der Anschaffung komplett
abgeschrieben.
- Wie in den
vergangenen Jahren wird auch im Herbst 2011 den Bürgern der Ortsteile
Schapdetten, Darup und Appelhülsen ein Presswagen für Grünabfälle zur
Verfügung gestellt. In Nottuln selbst wird die Aktion nicht stattfinden,
da der Wertstoffhof vor Ort liegt.
10. Die o.g. Gebühr setzt sich wie folgt
zusammen:
Bezeichnung |
Anzahl
Einheit |
Preis |
Grundentgelt |
|
24.272,92 € |
Benutzerfreundliche Behälterfüllung |
|
23.752,93 € |
Personalkosten |
673 Std. |
24.234,73 € |
Annahme v. SPM, Grün, Möbelholz |
1.441 t |
6.412,45 € |
Transport der o.g. Fraktionen |
1.441 t |
37.172,10 € |
Annahme Kühl- u. Haushaltskleingeräte |
111 t |
1.499,61 € |
|
|
117.344,74 € |
zzgl. 19 % MwSt |
|
22.295,50 € |
Gesamt |
|
139.640,24
€ |
11.
Die
hier angesetzte Menge ergibt sich aufgrund einer Hochrechnung der bisher
(Januar bis Juli 2010) am Wertstoffhof angelieferten Grünabfälle.
12.
Die
in 2008 getätigte Zuführung zu dem Sonderposten ist innerhalb von drei Jahren
wieder zu entnehmen. Von der Zuführung 2008 bestehen noch 7.255,58 €.
Um
den Anteil an den sonstigen Kosten je Gefäß zu erhalten, wird der Gesamtbetrag
durch die Anzahl der aufgestellten Restmüllgefäße geteilt. (Anlage 2, Seite 4,
Pkt. V, abweichender Betrag durch Rundungsdifferenzen)
296.751,00 € :
5.743 Stück = 51,67 €
VI. Ermittlung der Gesamtgebühr
Zur Berechnung der kostendeckenden
Abfallbeseitigungsgebühr wurden die ermittelten Kostenbestandteile pro Gefäß
zusammengefasst.
Laut Angaben der citeq in Münster,
können die Gebührensätze so gestaltet sein, dass sich zwei Stellen hinter dem
Komma ergeben. Die festgesetzte Gebühr muss jedoch durch zwölf teilbar sein, um
bei Zu- und Abgängen des laufenden Jahres Rundungsfehlern vorzubeugen, die sich
aufgrund mehrerer Kommastellen ergeben können. Gebührensätze, die diese
Voraussetzung nicht erfüllen, verursachen einen erheblichen Verwaltungsaufwand,
da die Rundungsfehler manuell ausgeglichen werden müssen. Die ermittelte
kostendeckende Gebühr wurde somit in einigen Fällen geringfügig abgeändert.
VII. Aus der Kalkulation sich ergebende kostendeckende Jahresgebühr
Die kostendeckende Gebühr 2011 liegt aufgrund
der Kalkulation insgesamt unter den in 2010 gültigen Gebührensätzen.
Die kostendeckende Gebührenveränderung
beläuft sich auf durchschnittlich ca. (-) 2,4 %. Die finanziellen Auswirkungen
in € und % sind der Anlage 2, Seite 7, Pkt. IX zu entnehmen.
Da die Verteilung der an den Kreis
Coesfeld zu zahlenden Kosten nach dem Gefäßlitervolumen der Gefäße erfolgt,
ergeben sich unterschiedliche Steigerungen innerhalb der Abgabearten.
In 2008 wurden 46.935,58 € dem Sonderposten
„Abfallbeseitigung“ zugeführt. Diese Kostenüberdeckung ist lt. § 6 II
Kommunalabgabengesetz (KAG) innerhalb der nächsten drei Jahre wieder
auszugleichen. Eine Berücksichtigung i. H. v. 39.680,00 € erfolgte für 2010.
Die noch verbleibenden 7.255,58 € wurden für 2011 angerechnet.
Aufgrund der ermittelten kostendeckenden
Gebührensätze und der Höhe des Sonderpostens werden die Gebühren gesenkt.
c)
Satzungsänderung
Aufgrund der Senkung der Gebühren ist eine
Satzungsänderung erforderlich. Die vorgenommenen Änderungen sind der Anlage 4
zur dieser Vorlage zu entnehmen.
Die für die Bewirtschaftung der
Gefäße anfallenden Tauschgebühren werden aufgrund der Ausschreibung ab dem
01.01.2011 von 5,00 € für die 80/120/240-l-Gefäße bzw. 15,00 € für die 1,1
m³-Container auf 13,00 € bzw. 26,00 € erhöht. Diese Gebühren werden von jedem
Bürger individuell getragen und sind daher nicht Bestandteil der Kalkulation.
Die Erhöhung der Austauschgebühr
ist in die Satzung mit aufzunehmen.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Gebührensätze
reduzieren sich im Jahr 2011, siehe beigefügte Kalkulation.
Anlagen:
Anlage 1:
Gefäßstückzahlen
Anlage 2:
Kalkulation
Anlage 3:
Haushaltsansätze
Anlage 4:
Gebührensatzungsänderung