Betreff
Abfallbeseitigung
1) Entwicklung
2) Kalkulation der Abfallbeseitigungsgebühren 2011
Vorlage
146/2010
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

a) Die Entwicklung der Abfallbeseitigung im Jahr 2010 wird zur Kenntnis genommen.

 

b)  Die Kalkulation der Abfallbeseitigungsgebühren für 2011 wird zur Kenntnis genommen.

 

c)  Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der öffentlichen

     Abfallbeseitigung der Gemeinde Nottuln wird, wie in Anlage 4 geändert.

 


Sachverhalt:

Zu 1) Entwicklung 2010

 

Bis zum jetzigen Zeitpunkt liegen die Gebührenbescheide des Kreises Coesfeld und die Rechnungen der Firma Remondis bis einschließlich Juli 2010 vor.

 

Deponiegebühren

 

Die Restmüllmengen von Restabfällen aus Privathaushaltungen sind im Vergleich zum Vorjahr rückläufig. Es wurden für 2010 Mengen i. H. v. 2.005 t kalkuliert. Tatsächlich werden nach der derzeitigen Hochrechnung 1.740 t Restmüll anfallen, also rd. 13 % weniger. Das entspricht ca. 35.250,00 €.

Bei den anderen Fraktionen (Sperrgut, Grünabfälle, Bioabfälle und Altholz) gibt es zu den kalkulierten Mengen keine nennenswerten Abweichungen.

 

Gemeindewerke

 

Bei den Kosten für die Beseitigung wilder Müllablagerungen wird es in 2010 zu einem Anstieg von ca. 23 % kommen. Aufgrund der Mengen aus 2009 wurden für 2010 7.000,00 € veranschlagt. Tatsächlich werden es rd. 8.700,00 €.

 

 

Einnahmen/Sonderposten

 

Aufgrund der Kalkulation für 2010 ergeben sich voraussichtlich Einnahmen durch Abfallbeseitigungsgebühren von 1.447.002,00 €. Zusätzlich wurde eine Entnahme aus dem Sonderposten „Abfallbeseitigung“ i. H. v. 39.680,00 € berücksichtigt. Insgesamt ergibt das kalkulierte Gesamteinnahmen von 1.486.682,00 €. Derzeitig sind tatsäch1ich 1.451.027,00 € an Abfallbeseitigungsgebühren für 2010 festgesetzt worden. Das bedeutet, dass die einkalkulierte Entnahme aus dem Sonderposten wahrscheinlich entnommen werden muss.

Eine weitere Entnahme aus dem Sonderposten wird voraussichtlich nicht erforderlich sein, da die kalkulierte Höhe ausreicht.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zu 2 ) Kalkulation der Abfallbeseitigungsgebühren 2011

 

Aufgrund der ständig variierenden Abfallmengen sowie der Anzahl der Abfallgefäße werden die Abfallentsorgungsgebühren der Gemeinde Nottuln jährlich neu kalkuliert. Das KAG gibt die Möglichkeit, der Gebührenrechnung einen Kalkulationszeitraum von drei Jahren zu Grunde zu legen. Da die Einnahmen und Ausgaben der Abfallbeseitigung jedoch an verschiedene, teilweise unvorhersehbare Kriterien gebunden sind (z.B. Gefäß-, Mengenentwicklung, Höhe der vom Kreis vorgegebenen Deponiegebühr) sollte jedes Jahr neu kalkuliert werden.

 

Vorbehaltlich der Zustimmung des Kreistages hat der Kreis Coesfeld die voraussichtlichen Benutzungsgebühren für 2011 mitgeteilt. Demnach bleiben die Gebührensätze wie in 2010 bestehen:

 

                        2007                        2008                        2009                        2010                         2011

                   €/t                   €/t                   €/t                   €/t                   €/t

 

Restabfälle*           141,00           130,00           130,00           133,00         133,00

 

Sperrgut/Matratzen   141,00          130,00          130,00          133,00        133,00

 

Teppiche          141,00          130,00          130,00          133,00        133,00

 

Altholz   22,00             5,00             5,00             5,00            5,00

 

Grün-/Bioabfälle            99,00            80,00            80,00            83,00          83,00

 

 

*inkl. Schadstoffentsorgung, zzgl. Grundgebühr

 

Für Restabfälle aus Straßenpapierkörben, Sperrgut und Teppichen wird eine Umschlaggebühr in Höhe von 20,00 €/t berechnet.

 

I. Ermittlung der Berechnungsgrundlage

 

Als Berechnungsgrundlage für die Verteilung der Deponiegebühren/Verwertungskosten wurde das Jahresvolumen der Gefäße gewählt. Das Jahresvolumen wird anhand der Größe der Gefäße, der Abfuhrrhythmen und der Anzahl der aufgestellten Gefäße berechnet.

 

a) Gefäßstückzahlen

 

Durch Neuaufstellungen und Abmeldungen sowie Umbestellungen innerhalb der Gefäßgrößen und Abfuhrrhythmen ergeben sich auch im nächsten Jahr Änderungen bei den Gefäßstückzahlen. Die voraussichtliche Anzahl für 2011 ergibt sich aus dem Stand vom 01.07.2010 zzgl. der erwarteten Änderungen (siehe Anlage 1).

 

b) Anzahl der Abfuhren pro Jahr

 

Durch die Abfallbeseitigungssatzung erhält der Bürger die Möglichkeit, zwischen einem 14-täglichen und einem vierwöchentlichen Entleerungsrhythmus der Restmülltonne zu wählen. In 2011 wird voraussichtlich von 53 % der Anschlusspflichtigen eine vierwöchentliche Abfuhr gewählt. Von 47 % der Anschlusspflichtigen wird die 14-tägliche Abfuhr in Anspruch genommen. Die bisherige Wahlmöglichkeit wird von den Bürgern sehr gut angenommen und sollte deshalb beibehalten werden.

II. Anteile der Deponiegebühr/Verwertungs-, Beseitigungskosten

 

Auf der Grundlage des Abfallaufkommens 2010 (Januar bis einschließlich Juli) wird das Aufkommen und somit die Gebühren für das Jahr 2010 bei den verschiedenen Fraktionen wie folgt geschätzt:

 

a) gewichtsabhängige Deponiegebühren/Verwertungs-, Beseitigungskosten

 

Restabfall 1.849 t                 x 133,00 €                 =  245.917,00 €

Sperrgut/Matratzen/Teppiche          355 t            x            133,00 €      =            47.215,00 €

Altholz    367 t            x            5,00 €          =            1.835,00 €

Umschlag 1             355 t            x            20,00 €        =        7.100,00 €

 

Gesamt (gerundet)                                           302.067,00 €

 

1 = Die Umschlaggebühren fallen für die Restabfälle aus Straßenpapierkörben und Sperrgut an. Die Restabfälle aus den Straßenpapierkörben werden hier nicht aufgeführt, da sie bei „V. Sonstige Kosten“ unter Punkt 8 b „Kosten der Straßenpapierkörbe“ bereits berücksichtigt sind.

 

b) Grundgebühr

 

Der Kreis Coesfeld setzt in seiner Satzung die Höhe der Grundgebühr pro Gefäß fest.

Seit 1998 wird die Grundgebühr zum Ausgleich eines Teil der Vorhaltekosten (fixe Kosten) erhoben. Neben dieser Grundgebühr wurde ein mengenabhängiger kostengünstigerer Gebührensatz für Restabfälle festgesetzt

Wie bereits in den Vorjahren wird der Kreis auch 2011 die Grundgebühr nach der Anzahl der aufgestellten Müllgefäße, Stand 01.07.2010, auf die Gemeinden umlegen.

 

Die Grundgebühr 2011 (je Einheit) hat sich im Vergleich zu den vergangenen Jahren nicht verändert. Sie beträgt weiterhin je Einheit 18,40 €.

Dabei wird eine Gewichtung nach Gefäßgrößen und der unterschiedlichen Abfuhrrhythmen der jeweiligen Gemeinden vorgenommen (§ 5 Abs. 2 Satzung des Kreises Coesfeld über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Abfallentsorgungsanlagen):

 

60 l bis 120 l-Gefäße                   1,06                    Einheiten                   19,50 €

240 l Gefäße                   2                   Einheiten                   36,80 €

1,1 m³ Container                   10                   Einheiten                   184,00 €

 

Unter Berücksichtigung des Gefäßbestandes zum 01.07.2010 (Grundlage für die Abrechnung mit dem Kreis) ergibt sich für die Gemeinde Nottuln nachfolgende Berechnung der Grundgebühr:

 

Gefäßgröße                   Anzahl                   Grundgebühr

                   Stand 01.07.2010

 

80 l u. 120 l                   4.979                   x                   19,50 €                   =                   97.090,50 €

240 l        704                 x 36,80 €                 =   25.907,20 €

1,1 m³                  18              x 184,00 €                 =     3.312,00 €

 

Grundgebühr           5.701                                                                        126.309,70 €

Die Summe der mengenabhängigen Deponiegebühren/Verwertungskosten/Umschlaggebühr und die an den Kreis zu zahlende Grundgebühr wird nach dem Jahresvolumen der Gefäße umgelegt. Diese Art der Verteilung der insgesamt an den Kreis zu zahlenden Kosten entspricht der Vorgehensweise der Vorjahre.

 

 

Ermittlung der insgesamt an den Kreis zu zahlenden Gebühren

 

Mengenabhängige Deponiegebühr/Verwertungskosten  302.067,00

Grundgebühr                                                                                  126.309,70 €

 

                                                                                                   428.376,70 €

 

 

Die Grundgebühr wird nach dem prozentualen Anteil der einzelnen Volumen am Gesamtvolumen umgelegt (siehe Anlage 2, Seite 3, Pkt. II).

 

III. Anteile Beförderung, Vergütung, Muldengestellung – Restabfallgefäße –

 

Anmerkungen zu den Abfuhrkosten:

 

Gemäß § 5 Abs. 6 LAbfG haben die kreisangehörigen Gemeinden die in ihrem Gebiet anfallenden Abfälle einzusammeln und zu den Abfallentsorgungsanlagen der Kreise zu befördern. Diese Verpflichtung wurde in der Gemeinde Nottuln bisher durch die Beauftragung der Fa. Remondis erfüllt. Aufgrund einer europaweiten Ausschreibung des Abfallabfuhrvertrages wird ab dem 01.01.2011 nicht mehr die Firma Remondis, sondern deren 100 %ige Tochterfirma, die Münsterland Entsorgung GmbH, diese Aufgabe übernehmen.

Durch die Ausschreibung ergeben sich demzufolge neue Preise. Die Preise werden ab 2011 nicht – wie bisher – je Leerung, sondern je Monat berechnet. Die aus der Ausschreibung hervorgehenden Preise ergeben, abgesehen in den Bereichen „1,1 m³-Container“ und „Tauschgebühr“, keine großen Veränderungen.

 

 

Seit 2009 gibt es keinen separaten Gebührenanteil für die Papiertonne mehr. Vielmehr werden die Kosten für die Abfuhr der Papiertonne in die Restmüllgebühr mit eingebunden. Derzeitig werden die erzielten Papiererlöse vom Kreis Coesfeld dazu genutzt, die Gebühren der anderen Fraktionen wie z.B. Restmüll zu stabilisieren. Wie die Erlöslage in 2011 aussehen wird, ist ungewiss, da es ab dem kommenden Jahr keinen gesicherten Festpreis mehr gibt. Die Erlöse sind zukünftig von der Marktlage abhängig. Es kann aber davon ausgegangen werden, dass auch im Jahr 2011 die Erlöse ausreichen, um die Kosten für die Papierabfuhr zu decken. Da die Erlöse vom Kreis nicht ausgeschüttet werden, sondern da sie zur Senkung der Restmüllgebühr dienen, sind die Kosten für die Papiertonne in der Restmüllgebühr enthalten.

Die DSD AG (Duales System Deutschland AG) rechnet der Gemeinde einen prozentualen Anteil an gebrauchten Einwegverpackungen aus Papier/Pappe/Karton im Rahmen der kommunalen Altpapiererfassung und –verwertung zu. Dieser vom Institut für Abfall, Abwasser und Infrastruktur (INFA) ermittelte Anteil (der sog. Masseanteil) beträgt für die Gemeinde Nottuln 16,82 %. Der von der Gemeinde zu tragende Anteil liegt bei 83,18 %.

 

 

Die Fa. Münsterland Entsorgung erhält für die Entleerung, Beförderung und Gestellung der Restmüll- und Papiergefäße für die der Kalkulation zugrunde liegenden Gefäßstückzahlen im Jahr 2011 eine Vergütung i. H. v. 257.258,72 € (Anlage 2, Seite 4:Pkt. III, abweichender Betrag durch Rundungsdifferenzen).

 

Dieser Betrag ergibt sich wie folgt:

 

A: Restmüll

 

Gestellung 80 l / 120 l         5.014 Gefäße           x 0,14 €                      x 12 Mon.                      =         8.423,52 €

 

Gestellung 240 l 712 Gefäße                      x 0,19 €                      x 12 Mon.                      =         1.623,36 €

 

Gestellung 1,1 m³ 17 Gefäße                      x 2,09 €                      x 12 Mon.                      =            426,36 €

 

Beförderung 1.849 t                      x 25,73 €                                                                      =       47.574,77 €

 

Vergütung 14-täglich      2.685 Gefäße           x 1,53 €                      x 12 Mon.                      =       49.296,60 €

 

Vergütung 4-wöchentl.  3.041 Gefäße           x 0,77 €                      x 12 Mon.                      =       28.098,84 €

 

Vergütung wöchentl. 1,1 m3 17 Gefäße                      x 30,59 €                      x 12 Mon..                      =         6.240,36 €

 

Zwischensumme Restabfälle                                                                                                                                                         141.683,81 €

 

B: Papier

 

Gestellung 240 l 6.318 Gefäße                      x 0,19 €                      x 12 Mon.                       =       14.405,04 €

 

Beförderung 1.453 t                      x 12,28 €                                                                                              =       17.842,84 €

 

Vergütung 6.318 Gefäße           x 0,76 €                      x 12 Mon.                      =       57.620,16 €

 

                                                                                                                                                       89.868,04 €

 

./. DSD-Anteil 16,82 %                                                                                                                                           15.115,80 €

Zwischensumme Papier                                                                                                                                    74.752,24 €

 

Zwischensumme A +B                                                                                                                                          216.202,77 €

 

zzgl.19 % MwSt                                                                                                                                              41.078,53 €

 

Insgesamt 257.281,30 €

 

Gebührenanteil der 1,1 m³ - Container:

 

A. Restmüll:

 

Vergütung     17 Gefäße           x 30,59 €                      x 12 Mon.                      =         6.240,36 €

 

Gestellung 1,1 m³ 17 Gefäße                      x 2,09 €                      x 12 Mon.                      =            426,36 €

 

Beförderung 110 t                     x 25,73 €                                                                      =         2.830,30 €

 

Zwischensumme Restmüll                                                                                                                              =       9.497,02 €

 

B. Papier:

 

Gestellung 240 l 17 Gefäße                      x 0,19 €                      x 12 Mon.                       =             38,76 €

 

Beförderung 3,91 t                      x 12,28 €                                                                                              =             48,01 €

 

Vergütung     17 Gefäße           x 0,76 €                      x   12 Mon.                      =            155,04 €

 

                                                                                                                                                            241,81 €

./. DSD-Anteil 16,82 %                                                                                                                                                 40,67 €

 

Zwischensumme Papier                                                                                                                                              201,14 €

 

Zwischensumme A +B                                                                                                                                              9.698,16 €

 

zzgl.19 % MwSt                                                                                                                                                1.842,65 €

 

Insgesamt                                                                                                                                        11.540,81 €

 

Die für die Abfuhr der 17 1,1 m³ Container anfallenden Abfuhrkosten i. H. v. 11.540,81 € werden von der o.g. Gesamtvergütung abgezogen. Somit verbleiben für die 5.726 Restmüllgefäße zu verteilende Kosten i. H. v. 245.740,49 €.

 

Kostenanteil je Container:                     

11.540,81 €                       :                   17                     =    678,87 €

 

Kostenanteil je Gefäß:    

245.740,49 €                    :             5.726                     =       42,92 €

 

Zusätzliche Papiergefäße

Den Bürgern wird weiterhin die Möglichkeit gewährt, eine zusätzliche Papiertonne aufstellen zu lassen. Die Gebühr für das Gefäß beträgt aufgrund der Papiererlöse 0,00 €.

 

 

 

IV. Kostenanteil Biotonne

 

Für die Ermittlung der Kosten für den Bioabfall werden zu den Deponiegebühren die Abfuhrkosten, die Kosten für die Beförderung und die Kosten für die Gestellung hinzugerechnet.

 

Gestellung 120 l 3.006 Gefäße                 x           0,14 €      x 12 Mon.                 =   5.050,08 €

Gestellung 240 l 2.460 Gefäße                 x           0,19 €      x 12 Mon.                 =   5.608,80 €

 

Vergütung 5.466 Gefäße                 x           1,53 €      x 12 Mon.                 =                   100.355,76 €

Beförderung          2.915 t                 x         10,70 €                                    =     31.190,50 €

 

Zwischensumme                                                                        142.205,14 €

 

zzgl. 19 % MwSt            27.018,98 €

 

Gesamtkosten Fa. Münsterland Entsorgung 169.224,12 €

 

Deponiegebühr 2.915 t                 x 83,00 €                                    = 241.945,00 €

 

Insgesamt 411.169,12 €

 

 

Von den gesamten zu verteilenden Kosten wird der Anteil, den die Eigenkompostierer

zahlen, abgezogen. Die Eigenkompostierer, die keine Biotonne haben, tragen einen Anteil an der Biotonne (Vorhaltekosten für die Möglichkeit der Inanspruchnahme einer Biotonne).

 

Voraussichtliche Anzahl der Eigenkompostierer in 2011:                   929

Voraussichtlicher Anteil der Eigenkompostierer an der Biotonne:                   25,00 €        

(Der Anteil von 25,00 € ist so gewählt worden, dass sich eine Ersparnis von ca. 70 % ergibt)

 

929 Eigenkompostierer x 25,00 €                   =                                    23.225,00 €

 

Nach Abzug des Eigenkompostiereranteils bleiben noch zu verteilende Kosten in Höhe von 387.944,12 € (411.169,12 € ./. 23.225,00 €).

 

Die Kosten werden auf alle 4.777 regulären Biotonnen verteilt:

 

387.944,12 €                        :                        4.777 Gefäße                        =                         81,21 €

 

 

Kostendeckender Gebührenanteil für zusätzliche Biotonnen

 

Dem Bürger wird die Möglichkeit eingeräumt, ein zusätzliches 120 l-Gefäß bzw. anstatt der bereits vorhandenen 120 l-Tonne eine größere (240 l) Tonne ohne Aufpreis zu erhalten.

 

a)  Für jede 1., 3., 5. etc. zusätzliche Biotonne (120 l-Volumen) wird keine Gebühr erhoben.

 

b)  Für jede 2., 4., 6. etc. zusätzliche Biotonne (120 l-Volumen) beträgt die Gebühr 81,12 € im Jahr.

 

Die Gebühr für die zusätzlichen Gefäße (81,21 €) weicht leicht von dem errechneten Anteil

(81,12 €) ab. Dies Gebühr für die zusätzlichen Gefäße wird u.a. separat erhoben und muss daher durch 12 teilbar sein (siehe Pkt. VI dieser Kalkulation).

 

 

V. Anteil an den sonstigen Kosten

(jeweils gerundet)

 

1.       Personalkosten        44.281,00 €

2.       Verwaltungskosten       5.571,00 €

3.     Kosten für die Erstellung von Informationsmaterial        1.900,00 €

       (Abfuhrkalender)

4.       Verteilungskosten Abfuhrkalender      1.500,00 €

5.       Beseitigung verbotswidriger Abfallablagerungen durch den Bauhof       9.050,00 €

6.     Kosten für Umweltaktionen      300,00 €

7.     Kosten für den Einsatz des Schadstoffmobiles       17.850,00 €

8.     Kosten Straßenpapierkörbe

       a) Entleerungskosten des Bauhofes       17.800,00 €

       b) Deponiegebühren (20 t x 153,00 € (Dep.- + Umschlaggebühren))       3.060,00 €

       c) Muldengestellungskosten       1.005,00 €

       d) Anschaffungs-/Aufstellungskosten (GWG)       2.000,00 €

       e) Abschreibungen für bestehende Straßenpapierkörbe 120,00 €

9.       Presswagen  750,00 €

10.       Betreibung Wertstoffhof        139.640,00 €

11.       Grünabfälle v. Wertstoffhof (Deponiegeb.713 t x 83,00 €)       59.179,00 €

12.       Entnahme aus dem Sonderposten - 7.255,00 €

 

       Gesamt         296.751,00 €

 

Erläuterungen:

(die Nummerierung entspricht der Nummerierung der vorstehenden Ausgabenzusammenstellung)

 

  1. Bei der Kalkulation der Personalkosten für 2011 wurde eine Kostensteigerung von

2 % berücksichtigt.

 

  1. Als Verwaltungskosten wurde, wie in den Vorjahren, eine geschätzte Pauschale i. H. v. 0,97 € je Restmüllgefäß zugrunde gelegt. Unter die Pauschale gehören Kosten als Ausgleich für anfallende Sachkosten, ADV-Kosten, Gemeinkosten etc..

 

 

 

  1. Der Betrag wurde aufgrund der in den Vorjahren entstandenen Kosten für die

          Erstellung des Abfuhrkalenders ermittelt. Die Erstellung neuer Aufkleber für die 14-tägliche Restmüllabfuhr ist in 2011 nicht erforderlich.

 

  1. Der Betrag wurde aufgrund der in 2010 entstandenen Kosten für die Verteilung ermittelt. Die Verteilung der Abfuhrkalender 2011 wird voraussichtlich durch die Deutsche Post AG vorgenommen. Die Zustellung an die Haushalte der Gemeinde Nottuln erfolgt als Postwurfsendung.

 

  1. Nach dem Landesabfallgesetz haben die Gemeinden die in ihrem Gebiet anfallenden Abfälle einzusammeln. Diese Pflicht umfasst auch das Einsammeln verbotswidrig abgelagerter Abfälle. Das Einsammeln dieses „wilden Mülls“ wird von den Mitarbeitern des Baubetriebshofes vorgenommen. Da die Kosten für die Beseitigung verbotswidriger Abfallablagerungen zu den ansatzfähigen Kosten gemäß § 9 Abs. 2 LAbfG im Sinne des Kommunalabgabengesetzes zählen, sind sie auf die Gebühren umzulegen und somit von allen Abgabepflichtigen zu tragen. Die in dieser Kalkulation aufgeführten Kosten für die Beseitigung verbotswidriger Abfälle basieren auf den bisher (Jan.-Juli) in 2010 gesammelten Mengen. Auch wurde die geplante Erhöhung der Stundensätze für den Baubetriebshof um 5 % zum 01.01.2011 berücksichtigt.

 

  1. Unter diesen Kosten sind die entstehenden Kosten für Müllsammelaktionen zu verstehen. Die Mulde, die Säcke und Handschuhe stellt die Fa. Remondis kostenlos zur Verfügung. Hier fallen lediglich die Deponiegebühren für die gesammelten Abfälle an.

 

  1. Der Vertrag für die Sammlung und den Transport von Schadstoffen ist zum 01.01.2011 neu ausgeschrieben worden. Den Zuschlag hat die Firma Drekopf Recyclingzentrum Essen GmbH erhalten. Lt. dem neuen Vertrag fallen je Standzeitstunde 178,57 € zzgl. MwSt an. Bei 84 Standzeitstunden in 2011 betragen die Kosten 17.849,86 € (14.999,88 € + 2.849,98 € MwSt).

 

  1. Zu den ansatzfähigen Kosten gemäß § 9 Abs. 2 LAbfG zählen die Kosten für die Neuanschaffung, die Aufstellung, Unterhaltung und Entleerung der Straßenpapierkörbe. Hierzu zählen auch die Entleerungs- und Muldengestellungskosten sowie die Deponiegebühren für die Beseitigung der Abfälle.

Für die Entleerung wird den Gemeindewerken eine jährliche Pauschale gezahlt. Diese betrug für die Jahre 2003 bis 2010 16.160,00 €/Jahr. Zum 01.01.2011 haben die Gemeindewerke eine Erhöhung der Pauschale auf 17.800,00 € angekündigt.

Da die Straßenpapierkörbe i.d.R. günstiger sind als 410,00 € (inkl. Aufstellung) zählen sie zu den geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) und werden im Jahr der Anschaffung komplett abgeschrieben.

 

  1. Wie in den vergangenen Jahren wird auch im Herbst 2011 den Bürgern der Ortsteile Schapdetten, Darup und Appelhülsen ein Presswagen für Grünabfälle zur Verfügung gestellt. In Nottuln selbst wird die Aktion nicht stattfinden, da der Wertstoffhof vor Ort liegt.

 

 

 

 

 

10.      Die o.g. Gebühr setzt sich wie folgt zusammen:

 

Bezeichnung

Anzahl Einheit

Preis

Grundentgelt

 

24.272,92 €

Benutzerfreundliche Behälterfüllung

 

23.752,93 €

Personalkosten

673 Std.

24.234,73 €

Annahme v. SPM, Grün, Möbelholz

1.441 t

6.412,45 €

Transport der o.g. Fraktionen

1.441 t

37.172,10 €

Annahme Kühl- u. Haushaltskleingeräte

111 t

1.499,61 €

 

 

117.344,74 €

zzgl. 19 % MwSt

 

22.295,50 €

Gesamt

 

139.640,24 €

 

11.           Die hier angesetzte Menge ergibt sich aufgrund einer Hochrechnung der bisher (Januar bis Juli 2010) am Wertstoffhof angelieferten Grünabfälle.

 

12.           Die in 2008 getätigte Zuführung zu dem Sonderposten ist innerhalb von drei Jahren wieder zu entnehmen. Von der Zuführung 2008 bestehen noch 7.255,58 €.

         

Um den Anteil an den sonstigen Kosten je Gefäß zu erhalten, wird der Gesamtbetrag durch die Anzahl der aufgestellten Restmüllgefäße geteilt. (Anlage 2, Seite 4, Pkt. V, abweichender Betrag durch Rundungsdifferenzen)

 

296.751,00 €    :       5.743 Stück       =       51,67 €

 

 

VI. Ermittlung der Gesamtgebühr

 

Zur Berechnung der kostendeckenden Abfallbeseitigungsgebühr wurden die ermittelten Kostenbestandteile pro Gefäß zusammengefasst.

 

Laut Angaben der citeq in Münster, können die Gebührensätze so gestaltet sein, dass sich zwei Stellen hinter dem Komma ergeben. Die festgesetzte Gebühr muss jedoch durch zwölf teilbar sein, um bei Zu- und Abgängen des laufenden Jahres Rundungsfehlern vorzubeugen, die sich aufgrund mehrerer Kommastellen ergeben können. Gebührensätze, die diese Voraussetzung nicht erfüllen, verursachen einen erheblichen Verwaltungsaufwand, da die Rundungsfehler manuell ausgeglichen werden müssen. Die ermittelte kostendeckende Gebühr wurde somit in einigen Fällen geringfügig abgeändert.

 

VII. Aus der Kalkulation sich ergebende kostendeckende Jahresgebühr

 

Die kostendeckende Gebühr 2011 liegt aufgrund der Kalkulation insgesamt unter den in 2010 gültigen Gebührensätzen.

Die kostendeckende Gebührenveränderung beläuft sich auf durchschnittlich ca. (-) 2,4 %. Die finanziellen Auswirkungen in € und % sind der Anlage 2, Seite 7, Pkt. IX zu entnehmen.

Da die Verteilung der an den Kreis Coesfeld zu zahlenden Kosten nach dem Gefäßlitervolumen der Gefäße erfolgt, ergeben sich unterschiedliche Steigerungen innerhalb der Abgabearten.

 

 

In 2008 wurden 46.935,58 € dem Sonderposten „Abfallbeseitigung“ zugeführt. Diese Kostenüberdeckung ist lt. § 6 II Kommunalabgabengesetz (KAG) innerhalb der nächsten drei Jahre wieder auszugleichen. Eine Berücksichtigung i. H. v. 39.680,00 € erfolgte für 2010. Die noch verbleibenden 7.255,58 € wurden für 2011 angerechnet.

 

Aufgrund der ermittelten kostendeckenden Gebührensätze und der Höhe des Sonderpostens werden die Gebühren gesenkt.

 

c) Satzungsänderung

 

Aufgrund der Senkung der Gebühren ist eine Satzungsänderung erforderlich. Die vorgenommenen Änderungen sind der Anlage 4 zur dieser Vorlage zu entnehmen.

 

Die für die Bewirtschaftung der Gefäße anfallenden Tauschgebühren werden aufgrund der Ausschreibung ab dem 01.01.2011 von 5,00 € für die 80/120/240-l-Gefäße bzw. 15,00 € für die 1,1 m³-Container auf 13,00 € bzw. 26,00 € erhöht. Diese Gebühren werden von jedem Bürger individuell getragen und sind daher nicht Bestandteil der Kalkulation.

Die Erhöhung der Austauschgebühr ist in die Satzung mit aufzunehmen.


Finanzielle Auswirkungen:

Die Gebührensätze reduzieren sich im Jahr 2011, siehe beigefügte Kalkulation.


Anlagen:

Anlage 1: Gefäßstückzahlen

Anlage 2: Kalkulation

Anlage 3: Haushaltsansätze

Anlage 4: Gebührensatzungsänderung