Beschlussvorschlag:
Die
Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.
Sachverhalt:
Hiermit
wird dem Ausschuss für Familie, Soziales, Bildung und Freizeit die jährliche
Prognose über die mittelfristige Entwicklung der Schülerzahlen der Nottulner
Schulen bis zum Schuljahr 2015/16 und die Übergangsquoten der Nottulner
GrundschülerInnen zu Schulen der Sekundarstufe I vorgestellt.
1.
Grundschulen
Zur
Hochrechnung der zukünftigen Schulanfänger bei den fünf Schulstandorten sind
die im jeweiligen Zeitraum geborenen Kinder aus der Meldedatei unter
Berücksichtigung der im Schulgesetz vorgezogenen Einschulungszeiträume
herangezogen worden. Für jedes dieser Kinder ist die nächstgelegene Grundschule
bestimmt worden, d.h. die Grundschule, die über den kürzesten Fußweg erreicht
werden kann. Grundsätzlich steht den Eltern ein Wahlrecht über die besuchte
Schule zu, daher kann die Prognose nur die Kinder mit Rechtsanspruch für den
Besuch dieser Grundschule darstellen. Aus den vorangegangenen Schuljahren sind
zwar Tendenzen von „Wanderungen“ erkennbar, es handelt sich jedoch häufig um
einmalige Vorkommnisse, die weder nach Grundschule noch Umfang konkreter
festgelegt werden können. Lediglich die „Verschiebung“ von Kindern von der
Astrid-Lindgren-Grundschule zur St. Martinus-Grundschule ist wahrnehmbar, diese
ist aber so starken Schwankungen unterworfen, dass eine konkrete Berechnung zu
keinem verwertbarem Ergebnis führt. Begründet ist diese „Verschiebung“ u.a. mit
dem integrativen Unterricht an der St. Martinus-Grundschule und der Tatsache,
dass diese Grundschule den Schulbusverbindungen in die Bauerschaften angepasst
ist. Die St. Martinus-Grundschule beschult daher fast ausnahmslos die
Fahrschüler.
Es
wurde daher festgestellt, dass die Schulanfängerzahl an der St.
Martinus-Grundschule in den letzten Jahren über der Prognose lag, an der
Astrid-Lindgren-Grundschule darunter.
Insgesamt
wird, entsprechend der derzeitigen Geburten in der Gemeinde Nottuln, die Zahl
der Erstklässler bis zum Jahr 2013 stabil bleiben. Ab dem Jahr 2014 zeigt sich
ein Abwärtstrend, den es zu beobachten gilt.
Durch
die insgesamt zurückgehenden Geburtenzahlen müsste sich die St.
Martinus-Grundschule mittelfristig zu einer zweizügigen Grundschule entwickeln.
Ein weiterer Grund für diese Entwicklung ist die Tatsache, dass erfahrungsgemäß
aus den Neubaugebieten zunächst überdurchschnittlich viele Kinder im
schulfähigen Alter wohnen. Für die derzeitigen Neubaugebiete (z.B.
Franz-Hitze-Straße, Fasanenfeld II) ist die Astrid-Lindgren-Grundschule
nächstgelegen, die infolgedessen mittelfristig entsprechend mehr Schüler
erhält.
Insgesamt
sind die beiden im Ortsteil Nottuln
ansässigen Grundschulen mittelfristig in ihrem Bestand gesichert. Bei der St.
Martinus-Grundschule (Seite 2)
liegt die Zahl der zu bildenden Klassen unter der vorgegebenen Zügigkeit von 3
Klassen je Jahrgang.
Nach
der Prognose entstehen an der Astrid-Lindgren-Grundschule (Seite 3) ab dem Schuljahr 2014/2015
insgesamt 11 Klassen, welche die festgelegte Zügigkeit von 2,5 Klassen je
Jahrgang übersteigt.
Aufgrund
der in den letzten Jahren festgestellten Wanderungen von der Astrid-Lindgren-Grundschule
zur St. Martinus-Grundschule (Begründung: Fahrschüler) wird davon ausgegangen,
dass die festgelegte Zügigkeit unverändert bestehen bleiben kann.
Die
St. Marien-Grundschule in Appelhülsen (Seite 4) wird sich von einer
ursprünglich 3-zügigen Grundschule zu einer vollen 2-zügigen Schule entwickeln.
Auch ihr Bestand wird mittelfristig sicher sein.
In
Darup wird die Sebastian-Grundschule (Seite 5) als 1-zügige Grundschule mittelfristig weitergeführt
werden. Lediglich im Schuljahr 2013/2014 werden 31 Erstklässler erwartet und
unter Berücksichtigung der maximalen Bandbreite von 30 SchülerInnen je Klasse
könnten in diesem Jahr 2 Eingangsklassen entstehen. Unter Berücksichtigung des
minimalen Überschreitens der Bandbreite und der vielen Unwägbarkeiten wie
Wanderungen, Umzüge, sonderpädagogischer Förderbedarf, Rückstellungen etc.
sollten die realen Anmeldezahlen abgewartet werden. Handlungsbedarf wird zum
jetzigen Zeitpunkt nicht gesehen.
Die
St. Bonifatius-Grundschule in Schapdetten (Seite 6) wird seit dem
Schuljahr 2007/2008 im Schulverbund als Teilstandort der St.
Martinus-Grundschule geführt. Die Prognose zeigt, dass diese Schule weiterhin
als einzügige Grundschule bestehen bleiben kann, lediglich im Schuljahr
2014/2015 werden nur 4 Erstklässler erwartet. Diese SchülerInnen könnten z.B. im Rahmen des jahrgangübergreifenden
Unterrichts beschult werden.
Der
demographische Wandel und der damit nach sich ziehende Geburtenrückgang macht
sich bei den zukünftigen Grundschulabgängern in Nottuln mittelfristig nur
gering bemerkbar. Die Zahl dieser Kinder wird bis zum Jahr 2016 bei
durchschnittlich 200 liegen.
Die
o.g. Ermittlung der Schulanfänger bei den fünf Grundschulstandorten wurde, wie
bereits erwähnt, auf der Grundlage der Zuordnung zur nächstgelegenen Schule
durchgeführt. Die neue Landesregierung hat im Sommer den Entwurf des 4.
Schulrechtsänderungsgesetzes eingebracht. Schulträgerrelevant ist hierin die
optionale Einführung der Schuleinzugsbereiche. Die entsprechende Vorschrift
soll folgende Fassung erhalten: „Für jede öffentliche Schule kann der
Schulträger durch Rechtsverordnung ein räumlich abgegrenztes Gebiet als
Schuleinzugsbereich bilden. Eine Schule kann die Aufnahme einer Schülerin oder
eines Schülers ablehnen, wenn sie oder er nicht im Schuleinzugsbereich wohnt
und keinen wichtigen Grund für den Besuch der Schule darlegt. § 46 Abs. 5
bleibt unberührt“
Sollte
der Gesetzentwurf entsprechend beschlossen werden, könnten wiederum für die
Grundschulen, wie bereits bis zum Jahr 2008, Schulbezirke gebildet werden. Der
Schulträger könnte so die Schülerzahlen der Grundschulen in gewissem Umfang
lenken. Die o.g. Schulanfängerprognosen für die einzelnen Grundschulen wären
dann überholt, lediglich an der Gesamtschulanfängerzahl wird sich nichts
wesentliches ändern.
2.
Weiterführende Schulen
Um
die zukünftigen SchülerInnen der weiterführenden Schulen in Nottuln zu
prognostizieren wurde anhand der Zahl der Grundschulabgänger und der jeweiligen
bisherigen durchschnittlichen Übergangsquote die zukünftigen SchülerInnen
hochgerechnet. (Seite 7)
Bei
der mittelfristigen Prognose für die Geschwister-Scholl-Schule (Seite 8)
erkennt man eine klare Entwicklung zu einer einzügigen Hauptschule. Laut Aussage
der Bezirksregierung Münster ist diese Schule aber weiterhin in dieser Form und
Größe gesichert. Sollte die Landesregierung jedoch, wie im 4.
Schulrechtsänderungsgesetz vorgesehen, die verbindlichen Empfehlungen nach der
Grundschule zum Besuch einer weiterführenden Schule abschaffen, ist ein noch
stärkerer Rückgang der Übergänge in die Hauptschule zu befürchten. Ab 2011/2012
kann daher nur eine unverbindliche Schätzung erfolgen.
Entsprechend
der Hochrechnung wird die Liebfrauen-Realschule zukünftig als volle
dreizügige Schule weiter geführte werden können.
Die
Anzahl der Grundschulabgänger wird sich in den Jahren 2013 und 2014 verringern,
diese Tatsache wird sich auch auf die Anmeldungen für die Klasse 5 des Gymnasiums
Nottuln auswirken, so dass in diesen beiden Jahren voraussichtlich nur 2
Eingangsklassen gebildet werden können. Diesem kann entgegengewirkt werden
durch eine Verminderung der Abwanderungen in benachbarten Gymnasien (im Jahr
2010 lag diese bei 4,6 %) und der Zunahme der Zuwanderungen aus den
Nachbarkommunen (aktuell 9,1 %).
Der
Prognose über die mittelfristige Entwicklung der Schülerzahlen sind die
aktuellen Übergangsquoten von der Grundschule zu den Schulen der Sekundarstufe
I beigefügt. Insgesamt 73% aller Nottulner SchülerInnen besuchen nach der
Grundschule eine weiterführende Schule in Nottuln, 23 % pendeln in Nachbarorte.
Dabei liegt der Großteil bei den Gesamtschulen mit rd. 17%.
Im
Landesvergleich erreicht die Schulform Hauptschule und Gymnasium in Nottuln den
Prozentsatz im Land NRW nicht, die Schulform Gesamtschule liegt knapp darunter,
lediglich die Realschule übersteigt den Landesdurchschnitt.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlagen:
Schülerprognosen
(Seite 1 bis 10) und Übergangsquoten (Seite 11 und 12)