Betreff
Antrag der Musikwerkstatt Nottuln gGmbH vom 25.08.2010
Vorlage
140/2010
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Nach bisheriger Beschlusslage kann dem Antrag nicht entsprochen werden.

Da auch die Vorrausetzungen für eine Projektförderung nach den Kulturförderrichtlinien nicht erfüllt sind, wird der Antrag abgelehnt.


Sachverhalt:

Der Ausschuss für Familie, Soziales, Bildung und Freizeit hat in seiner Sitzung am 05.06.2007 folgenden Beschluss gefasst:

 

„Der Musikwerkstatt Nottuln gGmbH wird im Jahr 2007 eine Pauschalförderung in Form einer Festbetragsförderung in Höhe der Landesförderung, zurzeit 1.312,00 € gewährt. Anhaltspunkt ist der Bewilligungsbescheid der Bezirksregierung über die Höhe der Landeszuwendung. Haushaltsmittel stehen hierfür nicht zur Verfügung und sollen überplanmäßig bereit gestellt werden.“

 

In den Jahren 2007 bis 2009 wurde der Musikwerkstatt Nottuln gGmbH Zuschüsse in Höhe der Landesförderung gewährt.

Die Musikwerkstatt gGmbH erhält in diesem Jahr keine Fördergelder des Landes NRW (vgl. Anlage). Nach aktueller Beschlusslage kann daher auch seitens der Gemeinde kein Zuschuss gewährt werden.

Aus diesem Grund fand am 25.06.2010 ein Gespräch zwischen den Herren Gebker, Fallberg und Gellenbeck statt. Als Lösungsweg wurde Herr Gebker auf die Möglichkeit hingewiesen, zukünftig einen Antrag auf Projektförderung nach den Kulturförderrichtlinien zu stellen.

Mit Schreiben vom 25.08.2010 (Anlage Nr. 1) beantragt Herr Gebker, die vorgesehene kommunale Förderungssumme für das laufende Jahr zur Verfügung zu stellen. Dieser Antrag wurde im Rat am 07.09.2010 bekannt gegeben.

Bei dem jetzt vorliegenden Antrag der Musikwerkstatt handelt es nicht um einen qualifizierten Projektantrag.

Den formellen Voraussetzungen zur Projektförderung der Kulturförderrichtlinien entspricht der Antrag nicht (z.B. Projektbeschreibung, öffentliche Veranstaltungen, rechtzeitige vorherige Abstimmung der Termine mit der Gemeinde, Antragstellung bis 30.6. des Vorjahres, detaillierter Finanzierungsplan).

 

Im Haushalt 2010 ist für die Musikwerkstatt gGmbH ein Betrag von 1.630,00 € eingeplant.

Da die Voraussetzungen für die Auszahlung allerdings nicht vorliegen, ist der Antrag abzulehnen.


Finanzielle Auswirkungen:

Einsparung von 1.630,00 € bei Ablehnung des Antrages


Anlagen:

Antrag der Musikwerkstatt Nottuln gGmbH vom 25.08.2010