Beschlussvorschlag:
Nach
bisheriger Beschlusslage kann dem Antrag nicht entsprochen werden.
Da auch die
Vorrausetzungen für eine Projektförderung nach den Kulturförderrichtlinien
nicht erfüllt sind, wird der Antrag abgelehnt.
Sachverhalt:
Der Ausschuss
für Familie, Soziales, Bildung und Freizeit hat in seiner Sitzung am 05.06.2007
folgenden Beschluss gefasst:
„Der Musikwerkstatt Nottuln gGmbH wird im
Jahr 2007 eine Pauschalförderung in Form einer Festbetragsförderung in Höhe der
Landesförderung, zurzeit 1.312,00 € gewährt. Anhaltspunkt ist der
Bewilligungsbescheid der Bezirksregierung über die Höhe der Landeszuwendung.
Haushaltsmittel stehen hierfür nicht zur Verfügung und sollen überplanmäßig
bereit gestellt werden.“
In den Jahren
2007 bis 2009 wurde der Musikwerkstatt Nottuln gGmbH Zuschüsse in Höhe der
Landesförderung gewährt.
Die
Musikwerkstatt gGmbH erhält in diesem Jahr keine Fördergelder des Landes NRW
(vgl. Anlage). Nach aktueller Beschlusslage kann daher auch seitens der
Gemeinde kein Zuschuss gewährt werden.
Aus
diesem Grund fand am 25.06.2010 ein Gespräch zwischen den Herren Gebker,
Fallberg und Gellenbeck statt. Als Lösungsweg wurde Herr Gebker auf die
Möglichkeit hingewiesen, zukünftig einen Antrag auf Projektförderung nach den
Kulturförderrichtlinien zu stellen.
Mit
Schreiben vom 25.08.2010 (Anlage Nr. 1) beantragt Herr Gebker, die vorgesehene
kommunale Förderungssumme für das laufende Jahr zur Verfügung zu stellen.
Dieser Antrag wurde im Rat am 07.09.2010 bekannt gegeben.
Bei dem
jetzt vorliegenden Antrag der Musikwerkstatt handelt es nicht um einen
qualifizierten Projektantrag.
Den
formellen Voraussetzungen zur Projektförderung der Kulturförderrichtlinien
entspricht der Antrag nicht (z.B. Projektbeschreibung, öffentliche
Veranstaltungen, rechtzeitige vorherige Abstimmung der Termine mit der
Gemeinde, Antragstellung bis 30.6. des Vorjahres, detaillierter
Finanzierungsplan).
Im
Haushalt 2010 ist für die Musikwerkstatt gGmbH ein Betrag von 1.630,00 €
eingeplant.
Da die
Voraussetzungen für die Auszahlung allerdings nicht vorliegen, ist der Antrag
abzulehnen.
Finanzielle Auswirkungen:
Einsparung von
1.630,00 € bei Ablehnung des Antrages
Anlagen:
Antrag der
Musikwerkstatt Nottuln gGmbH vom 25.08.2010