Beschlussvorschlag:
Ein Verfahren
zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Schapdetten Nord“ entsprechend des
Antrages (siehe Anlage 1) wird als vereinfachtes Verfahren gem. § 13 BauGB
eingeleitet.
Sachverhalt:
Wie dem
beigelegten Schreiben (siehe Anlage 1) zu entnehmen ist, beantragt der
Eigentümer eines Grundstückes in Schapdetten die Erweiterung bzw. Änderung der
Baugrenzen, um eine zusätzliche Bebauung zu ermöglichen.
Lage
und Festsetzung des Bebauungsplans
Der
potentielle Änderungsbereich umfasst zwei Grundstücke am äußersten nördlichen
Ortsrand des Ortsteils Schapdetten. Das der Roxeler Straße zugewandte
Grundstück wird durch ein Wohn- und Geschäftshaus (Sparkasse, Hausnr. 2/2a)
genutzt. Das zurückliegende Grundstück am Hamkamp stellt sich derzeit als brach
liegende Wiesenfläche ohne besondere gärtnerische Nutzung dar (Fotos siehe
Anlage 2).
Der
Bebauungsplan Nr. 4 „Schapdetten Nord“ (Auszug siehe Anlage 3) setzt das
Baufenster ausschließlich im vorderen Bereich entlang der Roxeler Straße fest.
Eine zusätzliche Bebauung im rückwärtigen Bereich ist trotz der vorhandenen
Erschließung nicht vorgesehen.
Bewertung
des Antrages
In der
städtebaulichen Zielsetzung, die der Bebauungsplan Nr. 4 „Schapdetten Nord“ aufzeigt,
lässt sich die Entstehungszeit (1970er-Jahre) ablesen: eine gegliederte und
aufgelockerte Bebauung mit großen Grünbereichen und einer verdichten Bebauung
beidseits der Ortsdurchfahrt. Die teilweise sehr kleinteilig festgesetzten
Baugrenzen sind dabei wenig flexibel zugeschnitten und ermöglichen
Hauserweiterungen nur in geringem Umfang.
Dies
spiegelt sich in den mittlerweile 28 durchgeführten Änderungsverfahren im
Geltungsbereich des Bebauungsplanes wider. Diese dienten ebenfalls in der Regel
einer Anpassung an heutige Wohnbedürfnisse und führten vielfach zu einer
Erweiterung der Baugrenzen.
Einer
ähnlichen Vorgehensweise steht aus Sicht der Verwaltung in diesem Fall nichts
entgegen. Das Grundstück ist von zwei Seiten aus erschlossen. Eine intensivere
als die heutige Nutzung führt dabei zu einer Nachverdichtung, die in
Schapdetten auf Grund der geringen verbliebenden Anzahl an Baugrundstücken
besonders wünschenswert ist. Dabei würde sich die zusätzliche Bebauung
harmonisch in das Ortsbild einfügen können.
Der
Änderungsbereich sollte dabei jedoch nicht nur auf das Grundstück des
Antragstellers beschränkt sein, sondern um das südlich angrenzende Grundstück
erweitert werden. Eine unterschiedliche Behandlung dieser beiden Grundstücke
ist städtebaulich nicht begründbar.
Um die
Belange der Nachbarn – hier insbesondere die der jeweils westlich und östlich
angrenzenden Bestandsbebauung – angemessen zu berücksichtigen, wird
vorgeschlagen, die Bebaubarkeit im Bereich der erweiterten Baugrenzen auf ein
Vollgeschoss statt der in den angrenzenden Bereichen zulässigen zwei
Vollgeschosse zu begrenzen.
Verfahren
Die
Änderung kann im Wege eines vereinfachten Verfahrens gem. § 13 BauGB erfolgen.
Im Verfahren findet dennoch eine Beteiligung der Öffentlichkeit statt.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Kosten des
Verfahrens übernimmt gemäß Beschluss vom 24.06.2008 der Antragsteller.
Anlagen:
Anlage 1: Antrag
einschließlich Skizze zur beantragten Änderung
Anlage 2: Fotos
Anlage 3: Auszug aus dem Bebauungsplan