Betreff
Behindertengerechte Ortsgestaltung
Vorlage
072/2010
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, eine Erhöhung der Verkehrssicherheit im historischen Ortskern und die Schaffung von barrierefreien Fußgängerfurten mit Aufmerksamkeitsfeldern an Lichtzeichensignalanlagen (Ampeln) mit den in der Vorlage genannten Maßnahmen voranzubringen.


Sachverhalt:

Erhöhung der Verkehrssicherheit im historischen Ortskern

Der demografische Wandel geht auch an Nottuln nicht spurlos vorüber. Der Altersdurchschnitt der Bevölkerung steigt – und mit ihm die Anzahl derjenigen Mitbürger, die mobilitätseingeschränkt und auf unterstützende Warn-, Lenk- und Orientierungshinweise im öffentlichen Verkehrsraum angewiesen sind.

Der Rat der Gemeinde Nottuln hat diese Aufgabe erkannt und mit der Ernennung eines Behindertenbeauftragten und –beirates nachdrücklich unterstützt.

An einigen Stellen im Ortskern von Nottuln wurden im Zuge laufender Baumaßnahmen bereits bauliche Veränderungen vorgenommen, so z.B. Querungsstellen der Straßen mit ebeneren Oberflächen geschaffen. Eine Aufgabe, die gerade im historischen Ortskern von Nottuln sensibel und im Einklang mit den denkmalschützerischen Belangen angegangen werden muss.

Während die Gemeinde aus dem Haushalt nur sukzessive einzelne Maßnahmen im Zuge der laufenden Unterhaltung umsetzen kann, ergäbe sich durch die Mittel des Konjunkturpaketes die Möglichkeit, eine grundlegende Verbesserung der Situation in kurzer Zeit zu erreichen. Schwerpunkte dieser Maßnahmen sollten durchgängig leichter begehbare Wege im Ortszentrum (Pflasteroberflächen) und Querungshilfen an den Straßenkreuzungen im Gemeindegebiet (Bordsteinabsenkungen, taktile und akustische Leiteinrichtungen) sein. Die Verwaltung hat hierzu eine Liste möglicher Maßnahmen erarbeitet und mit dem Behindertenbeauftragten abgestimmt.

Schaffung von barrierefreien Fußgängerfurten mit Aufmerksamkeitsfeldern an Lichtzeichensignalanlagen (Ampeln)

Der Grundgedanke bei dieser Maßnahme ist, dass sich alle Menschen sicher, zweifelsfrei und möglichst selbstständig im Verkehrsraum orientieren können.

Um den Anforderungen an den Straßenraum von sehbehinderten, gehörlosen und alten Menschen gerecht zu werden, sind besonders im Kreuzungsbereich von Straßen, die mit Lichtsignalanlage ausgestattet sind besondere Voraussetzungen zu erfüllen.

Bordsteine sind ebenerdig abzusenken und zusätzlich sind im Bereich von Halteflächen die Oberflächen mit Bodenindikatoren wie Leitstreifen und Aufmerksamkeitsfeldern in Form von Noppen- und Rillenplatten auszustatten.

Außerdem sind an den Signalmasten akustische und taktile Signalgeber anzubringen.

Kreuzungen mit vier Fußgängerfurten sollten über mindestens eine behindertengerechte Furt je Straßenverlauf verfügen. Die verbleibenden Furten leiten die Querungswilligen mittels Leitstreifen zu der ausgerüsteten Furt.

Kostenträger für die technische Ausrüstung der Signalanlage ist der Straßenbaulastträger. Die baulichen Maßnahmen der Fußgängerfurten werden vom Baulastträger der Gehwege durchgeführt.

 

Kostenaufstellung

Knotenpunkte mit Lichtsignalanlagen

B 525 / Stiftsstraße                         bauliche Kosten für 2 Furten                          5.000,00 €

B 525 / Dülmener Str.                         bauliche Kosten für 2 Furten                         5.000,00 €

B 525 / Niederstockumer Weg                         bauliche Kosten für 3 Furten                         7.500,00 €

B 525 / Oberstockumer Weg                         bauliche Kosten für 3 Furten                         7.500,00 €

 

Fußgängersignalanlage an

der Hagenstraße K 18                         bauliche Kosten für eine Furt                         2.500,00 €

 

2 Signalanlagen an der                          bauliche Kosten für je 1 Furt                         10.000,00 €

Dülmener Straße                         techn. Ausrüstung für je 1 Furt                         20.000,00 €

 

Rudolf- Harbig- Straße                         bauliche Kosten für 1 Furt                         2.500,00 €

 

Olympiastr.                         techn. Ausrüstung für 1 Furt                         5.000,00 €

 

Appelhülsen, Lichtsignalanlage

Kreuzung L 844 /L 551                         bauliche Kosten für 4 Furten                         10.000,00 €

                                                  ==========

Gesamtkosten für die Umgestaltung der Knotenpunkte incl. Mwst.                               75.000,00 €

 

Die vorgeschlagenen Maßnahmen entlang der jetzigen Bundesstraße sind so zu planen, dass sie bei einer möglichen Umgestaltung des Straßenraumes nach Verlegung der Bundesstraße weiter genutzt werden können. Andernfalls wären die Fördermittel aus dem Konjunkturpaket zurückzuzahlen. Diese Maßgabe ist bei den erarbeiteten Vorschlägen berücksichtigt.


 

Querungshilfen im Ortskern mit Kopfsteinpflaster

Die Verwaltung geht bei den Vorschlägen für die Umgestaltung davon aus, dass

·         der Ortskern auch weiterhin mit sehr geringer Geschwindigkeit im Autoverkehr befahren wird,

·         auf dieser Basis eine niveaugleiche Gestaltung des Straßenraumes und damit eine bessere Raumaufteilung ermöglicht wird

·         und der historische Charakter des Ortsbildes durch den ausschließlichen Einsatz der ortstypischen Materialien Natursteinpflaster und Klinker erhalten werden muss.

Die einzelnen Maßnahmen sind jeweils mit dem Behindertenbeauftragten und dem Denkmalschutz konkret abzustimmen.

Unter diesen Voraussetzungen, die auch nach Abschluss des Konjunkturpaketes bei weiteren Maßnahmen Berücksichtigung finden sollen, schlägt die Verwaltung folgende Verbesserungsmaßnahmen im Rahmen des Konjunkturpaketes vor:

 

Niveauangleichung der erhöhten Gehwege an die Straßenoberfläche bei Teilneuverlegung der Natursteinfahrbahn und Angleichung der Gehbahnen in Klinkerpflaster

Heriburgstraße bis Kirchplatz/ Hagenstraße.

Die Gehwege sind teilweise nur 50 cm breit und die Fahrbahnoberfläche besteht aus Naturgroßsteinpflaster, dass eine sehr unebene Oberfläche hat. Eine Niveauangleichung der Gehwege mit der Fahrbahn und eine Neuverlegung des Großpflasterbelages würde Abhilfe schaffen.

Im Bereich der asphaltierten Straße wird die Fahrbahn soweit zurückgeschnitten, dass sich die Bordsteinhöhe des schmalen Gehweges mit dem Quergefälle der Straße ausgleicht. An dieser Stelle wird die Asphaltstraße aufgeschnitten und an der Schnittkante die neue  Entwässerungsrinne angelegt. Die Fläche des vorhandenen Gehweges und die Fläche der abgetrennten Straße werden dann niveaugleich mit der Fahrbahn in Pflasterklinker ausgeführt. Diese Ausbauvariante entspricht dem historischen Ortsbild von Nottuln wie zum Beispiel an der Stiftsstraße oder an der Burgstraße.

Die 10 km/h Zone würde Richtung Einmündung Hagenstraße vorverlegt.

 

Neugestaltung Kirchplatz bis Hagenstraße                                                   85.000,00 €

 

Stiftsstraße / Schlaunstraße / Kirchplatz

Die Stiftsstraße im Bereich der Kurie besteht aus Natursteinpflaster mit beidseitig erhöhten Gehwegen. Im Bereich der Einmündung des Cafés ist der Gehweg durch vorhandene Bäume besonders schmal. Eine Niveauangleichung des Gehweges an die Straßenoberfläche wäre hier gut möglich, würde die Gehbahn verbreitern und passt optisch sehr gut zum Gesamtbild des üblichen Ausbauquerschnittes der Verkehrsflächen im historischen Ortskern von Nottuln.

Zudem ist das Überqueren der Stiftsstraße auf Grund der Natursteinoberfläche für gehbehinderte Menschen sehr unangenehm. Eine Querungsfläche mit geringem Fugenanteil und ebenerer Oberfläche würde das Überqueren der Fahrbahn erleichtern. Vorgeschlagen wird die (Wieder-) Verwendung von Natursteinpflaster, geschnitten, aufgerauht und fugenarm gesetzt. Vor Verwendung ist eine Beprobung und intensive Abstimmung mit Behindertenbeauftragtem und Denkmalschutz erforderlich.

 

Neugestaltung Stiftstraße / Schlaunstraße / Kirchplatz                                    88.000,00 €

 

Kirchplatz von Uhren Petermann bis Cafe Boer

Die Verkehrsfläche an der Straße Kirchplatz besteht von Uhren Petermann bis zur Burgstraße aus Natursteinpflaster im Fahrbahnbereich und Betongehwegplatten auf dem erhöhten Gehweg. Die Gehwegbreite ist teilweise kaum mehr als 1,00 m und wird noch durch Nostalgieleuchten zusätzlich eingeengt. Die Gehwegbreite ist für den Begegnungsverkehr von Fußgängern kaum ausreichend, Eltern mit Kinderwagen und ältere Menschen mit Gehhilfen können diesen Weg kaum nutzen. Es empfiehlt sich diese Verkehrsfläche bis zur Burgstraße der Gestaltung der vorbeschriebenen Maßnahmen anzupassen

Neugestaltung Kirchplatz von Petermann/ Faltmann bis Burgstraße               58.500,00 €

 

Stiftsplatz von der Burgstraße bis zur Stiftsstraße

Die Verkehrsfläche ist hier unterteilt in einem erhöhten Gehweg aus Klinkerpflaster und die Fahrbahn in Natursteinpflaster. Der erhöhte Gehweg ist eingeengt durch eingebaute Zugangstreppen zu Gebäuden und durch Straßenbäume und Leuchtstellen. Eine niveaugleiche Anpassung und Verbreiterung der Gehflächen und die Neuverlegung des Natursteinpflasters würde diesen Bereich aufwerten und nicht nur für gehbehinderte Menschen eine Verbesserung darstellen. Die Zulassung von Fahrradverkehr gegen die Einbahnstraße auf der ebenen Oberfläche des Klinkerpflasters wäre denkbar.

Neugestaltung der Verkehrsfläche von der Burgstraße bis zur Stiftsstraße          75.000, 00 €

 

Kirchplatz vom Kirchturm bis zur Kreuzung Petermann

Die Pflasterung der Wegstrecke Kirchplatz vom Kirchturm bis zur Kreuzung Petermann befindet sich in einem äußerst schlechten Zustand. Die Fläche ist zwischen der Häuserfront und der Kirchenfläche niveaugleich gepflastert. Die Straßenbreite erlaubt keine Anlage einer Gehbahn aus ebenen Pflastersteinen. Die Natursteinpflasterung ist aufzunehmen und monolitisch in einem Dränbeton zu versetzen und die Pflasterfugen abschließend plangleich mit der Pflasteroberfläche mit trittfestem drainfähigen Fugenmaterial dauerhaft zu versiegeln. Alternativ kann diese Fläche auch mit geschnittenen / geschliffenen Pflastersteinen ausgeführt werden. Die Fugengröße entspricht dann einer Plattenverlegung.

Neuverlegung Kirchplatz vom Kirchturm bis Petermann                                  190.000,00 €

 

Gesamtkosten für die Umgestaltung der Verkehrsflächen
im historischen Ortskern:                                                                              496.500,00 €


Finanzielle Auswirkungen:

Umgestaltung der Knotenpunkte:                                   75.000,00 €

Umgestaltung der Verkehrsflächen im Ortskern:                                496.500,00 €

                                                              571.500,00 €

 

Die Maßnahmen werden aus Mitteln des Konjunkturpakets II bestritten.


Anlagen:

Darstellungen zu den Umgestaltungsmöglichkeiten