Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung
wird beauftragt, eine Erhöhung der Verkehrssicherheit im historischen Ortskern
und die Schaffung von barrierefreien Fußgängerfurten mit Aufmerksamkeitsfeldern
an Lichtzeichensignalanlagen (Ampeln) mit den in der Vorlage genannten
Maßnahmen voranzubringen.
Sachverhalt:
Erhöhung
der Verkehrssicherheit im historischen Ortskern
Der demografische Wandel geht auch an Nottuln
nicht spurlos vorüber. Der Altersdurchschnitt der Bevölkerung steigt – und mit
ihm die Anzahl derjenigen Mitbürger, die mobilitätseingeschränkt und auf unterstützende
Warn-, Lenk- und Orientierungshinweise im öffentlichen Verkehrsraum angewiesen
sind.
Der Rat der Gemeinde Nottuln hat diese
Aufgabe erkannt und mit der Ernennung eines Behindertenbeauftragten und
–beirates nachdrücklich unterstützt.
An einigen Stellen im Ortskern von Nottuln
wurden im Zuge laufender Baumaßnahmen bereits bauliche Veränderungen
vorgenommen, so z.B. Querungsstellen der Straßen mit ebeneren Oberflächen
geschaffen. Eine Aufgabe, die gerade im historischen Ortskern von Nottuln
sensibel und im Einklang mit den denkmalschützerischen Belangen angegangen
werden muss.
Während die Gemeinde aus dem Haushalt nur
sukzessive einzelne Maßnahmen im Zuge der laufenden Unterhaltung umsetzen kann,
ergäbe sich durch die Mittel des Konjunkturpaketes die Möglichkeit, eine
grundlegende Verbesserung der Situation in kurzer Zeit zu erreichen.
Schwerpunkte dieser Maßnahmen sollten durchgängig leichter begehbare Wege im
Ortszentrum (Pflasteroberflächen) und Querungshilfen an den Straßenkreuzungen
im Gemeindegebiet (Bordsteinabsenkungen, taktile und akustische
Leiteinrichtungen) sein. Die Verwaltung hat hierzu eine Liste möglicher
Maßnahmen erarbeitet und mit dem Behindertenbeauftragten abgestimmt.
Schaffung
von barrierefreien Fußgängerfurten mit Aufmerksamkeitsfeldern an
Lichtzeichensignalanlagen (Ampeln)
Der Grundgedanke bei dieser Maßnahme ist,
dass sich alle Menschen sicher, zweifelsfrei und möglichst selbstständig im
Verkehrsraum orientieren können.
Um den Anforderungen an den Straßenraum von
sehbehinderten, gehörlosen und alten Menschen gerecht zu werden, sind besonders
im Kreuzungsbereich von Straßen, die mit Lichtsignalanlage ausgestattet sind
besondere Voraussetzungen zu erfüllen.
Bordsteine sind ebenerdig abzusenken und
zusätzlich sind im Bereich von Halteflächen die Oberflächen mit
Bodenindikatoren wie Leitstreifen und Aufmerksamkeitsfeldern in Form von
Noppen- und Rillenplatten auszustatten.
Außerdem sind an den Signalmasten akustische
und taktile Signalgeber anzubringen.
Kreuzungen mit vier Fußgängerfurten sollten
über mindestens eine behindertengerechte Furt je Straßenverlauf verfügen. Die
verbleibenden Furten leiten die Querungswilligen mittels Leitstreifen zu der
ausgerüsteten Furt.
Kostenträger für die technische Ausrüstung
der Signalanlage ist der Straßenbaulastträger. Die baulichen Maßnahmen der
Fußgängerfurten werden vom Baulastträger der Gehwege durchgeführt.
Kostenaufstellung
Knotenpunkte
mit Lichtsignalanlagen
B 525 / Stiftsstraße bauliche Kosten für 2 Furten 5.000,00 €
B 525 / Dülmener Str. bauliche Kosten für 2 Furten 5.000,00 €
B 525 / Niederstockumer Weg bauliche Kosten für 3
Furten 7.500,00 €
B 525 / Oberstockumer Weg bauliche Kosten für 3
Furten 7.500,00 €
Fußgängersignalanlage an
der Hagenstraße K 18 bauliche Kosten für eine Furt 2.500,00 €
2 Signalanlagen an der bauliche Kosten für je
1 Furt 10.000,00 €
Dülmener Straße techn. Ausrüstung für je 1 Furt 20.000,00 €
Rudolf- Harbig- Straße bauliche Kosten für 1 Furt 2.500,00 €
Olympiastr. techn.
Ausrüstung für 1 Furt 5.000,00
€
Appelhülsen, Lichtsignalanlage
Kreuzung L 844 /L 551 bauliche Kosten für 4 Furten 10.000,00 €
==========
Gesamtkosten
für die Umgestaltung der Knotenpunkte incl. Mwst. 75.000,00 €
Die vorgeschlagenen Maßnahmen entlang der
jetzigen Bundesstraße sind so zu planen, dass sie bei einer möglichen
Umgestaltung des Straßenraumes nach Verlegung der Bundesstraße weiter genutzt
werden können. Andernfalls wären die Fördermittel aus dem Konjunkturpaket
zurückzuzahlen. Diese Maßgabe ist bei den erarbeiteten Vorschlägen berücksichtigt.
Querungshilfen
im Ortskern mit Kopfsteinpflaster
Die Verwaltung geht bei den Vorschlägen für
die Umgestaltung davon aus, dass
·
der Ortskern auch
weiterhin mit sehr geringer Geschwindigkeit im Autoverkehr befahren wird,
·
auf dieser Basis eine
niveaugleiche Gestaltung des Straßenraumes und damit eine bessere
Raumaufteilung ermöglicht wird
·
und der historische
Charakter des Ortsbildes durch den ausschließlichen Einsatz der ortstypischen
Materialien Natursteinpflaster und Klinker erhalten werden muss.
Die einzelnen Maßnahmen sind jeweils mit dem
Behindertenbeauftragten und dem Denkmalschutz konkret abzustimmen.
Unter diesen Voraussetzungen, die auch nach
Abschluss des Konjunkturpaketes bei weiteren Maßnahmen Berücksichtigung finden
sollen, schlägt die Verwaltung folgende Verbesserungsmaßnahmen im Rahmen des
Konjunkturpaketes vor:
Niveauangleichung
der erhöhten Gehwege an die Straßenoberfläche bei Teilneuverlegung der
Natursteinfahrbahn und Angleichung der Gehbahnen in Klinkerpflaster
Heriburgstraße bis Kirchplatz/ Hagenstraße.
Die Gehwege sind teilweise nur 50 cm breit
und die Fahrbahnoberfläche besteht aus Naturgroßsteinpflaster, dass eine sehr
unebene Oberfläche hat. Eine Niveauangleichung der Gehwege mit der Fahrbahn und
eine Neuverlegung des Großpflasterbelages würde Abhilfe schaffen.
Im Bereich der asphaltierten Straße wird die
Fahrbahn soweit zurückgeschnitten, dass sich die Bordsteinhöhe des schmalen
Gehweges mit dem Quergefälle der Straße ausgleicht. An dieser Stelle wird die
Asphaltstraße aufgeschnitten und an der Schnittkante die neue Entwässerungsrinne angelegt. Die Fläche des
vorhandenen Gehweges und die Fläche der abgetrennten Straße werden dann
niveaugleich mit der Fahrbahn in Pflasterklinker ausgeführt. Diese
Ausbauvariante entspricht dem historischen Ortsbild von Nottuln wie zum
Beispiel an der Stiftsstraße oder an der Burgstraße.
Die 10 km/h Zone würde Richtung Einmündung
Hagenstraße vorverlegt.
Neugestaltung Kirchplatz bis Hagenstraße 85.000,00 €
Stiftsstraße / Schlaunstraße / Kirchplatz
Die Stiftsstraße im Bereich der Kurie besteht
aus Natursteinpflaster mit beidseitig erhöhten Gehwegen. Im Bereich der
Einmündung des Cafés ist der Gehweg durch vorhandene Bäume besonders schmal.
Eine Niveauangleichung des Gehweges an die Straßenoberfläche wäre hier gut
möglich, würde die Gehbahn verbreitern und passt optisch sehr gut zum
Gesamtbild des üblichen Ausbauquerschnittes der Verkehrsflächen im historischen
Ortskern von Nottuln.
Zudem ist das Überqueren der Stiftsstraße auf
Grund der Natursteinoberfläche für gehbehinderte Menschen sehr unangenehm. Eine
Querungsfläche mit geringem Fugenanteil und ebenerer Oberfläche würde das
Überqueren der Fahrbahn erleichtern. Vorgeschlagen wird die (Wieder-)
Verwendung von Natursteinpflaster, geschnitten, aufgerauht und fugenarm
gesetzt. Vor Verwendung ist eine Beprobung und intensive Abstimmung mit
Behindertenbeauftragtem und Denkmalschutz erforderlich.
Neugestaltung Stiftstraße / Schlaunstraße /
Kirchplatz 88.000,00 €
Kirchplatz von Uhren Petermann bis Cafe Boer
Die Verkehrsfläche an der Straße Kirchplatz
besteht von Uhren Petermann bis zur Burgstraße aus Natursteinpflaster im
Fahrbahnbereich und Betongehwegplatten auf dem erhöhten Gehweg. Die
Gehwegbreite ist teilweise kaum mehr als 1,00 m und wird noch durch
Nostalgieleuchten zusätzlich eingeengt. Die Gehwegbreite ist für den
Begegnungsverkehr von Fußgängern kaum ausreichend, Eltern mit Kinderwagen und
ältere Menschen mit Gehhilfen können diesen Weg kaum nutzen. Es empfiehlt sich
diese Verkehrsfläche bis zur Burgstraße der Gestaltung der vorbeschriebenen
Maßnahmen anzupassen
Neugestaltung Kirchplatz von Petermann/
Faltmann bis Burgstraße 58.500,00
€
Stiftsplatz von der Burgstraße bis zur
Stiftsstraße
Die Verkehrsfläche ist hier unterteilt in
einem erhöhten Gehweg aus Klinkerpflaster und die Fahrbahn in
Natursteinpflaster. Der erhöhte Gehweg ist eingeengt durch eingebaute
Zugangstreppen zu Gebäuden und durch Straßenbäume und Leuchtstellen. Eine
niveaugleiche Anpassung und Verbreiterung der Gehflächen und die Neuverlegung
des Natursteinpflasters würde diesen Bereich aufwerten und nicht nur für
gehbehinderte Menschen eine Verbesserung darstellen. Die Zulassung von
Fahrradverkehr gegen die Einbahnstraße auf der ebenen Oberfläche des
Klinkerpflasters wäre denkbar.
Neugestaltung der Verkehrsfläche von der
Burgstraße bis zur Stiftsstraße 75.000, 00 €
Kirchplatz vom Kirchturm bis zur Kreuzung
Petermann
Die Pflasterung der Wegstrecke Kirchplatz vom
Kirchturm bis zur Kreuzung Petermann befindet sich in einem äußerst schlechten
Zustand. Die Fläche ist zwischen der Häuserfront und der Kirchenfläche
niveaugleich gepflastert. Die Straßenbreite erlaubt keine Anlage einer Gehbahn
aus ebenen Pflastersteinen. Die Natursteinpflasterung ist aufzunehmen und
monolitisch in einem Dränbeton zu versetzen und die Pflasterfugen abschließend
plangleich mit der Pflasteroberfläche mit trittfestem drainfähigen
Fugenmaterial dauerhaft zu versiegeln. Alternativ kann diese Fläche auch mit
geschnittenen / geschliffenen Pflastersteinen ausgeführt werden. Die Fugengröße
entspricht dann einer Plattenverlegung.
Neuverlegung Kirchplatz vom Kirchturm bis
Petermann 190.000,00 €
Gesamtkosten
für die Umgestaltung der Verkehrsflächen
im historischen Ortskern: 496.500,00 €
Finanzielle Auswirkungen:
Umgestaltung
der Knotenpunkte: 75.000,00 €
Umgestaltung
der Verkehrsflächen im Ortskern: 496.500,00
€
571.500,00 €
Die Maßnahmen
werden aus Mitteln des Konjunkturpakets II bestritten.
Anlagen:
Darstellungen
zu den Umgestaltungsmöglichkeiten