Beschlussvorschlag:
Die Hundesteuersatzung
der Gemeinde Nottuln wird wie in der Anlage geändert.
Sachverhalt:
Die
Gemeinde Nottuln hat ihre Hundesteuersatzung nach der Mustersatzung des Städte-
und Gemeindebundes erstellt.
In
dieser Hundesteuer-Mustersatzung wird zum Steuersatz folgendes ausgeführt:
„Die Festsetzung der
Steuersätze liegt im abgabenpolitischen Ermessen der Kommunen. Hinsichtlich der
erhöhten Steuersätze für Kampfhunde sind Steuersätze üblich, die ein achtfaches
des „normalen“ Steuersatzes bzw. bei mehreren Kampfhunden ein zehnfaches des
„normalen“ Steuersatzes betragen.“
Nach
einer Umfrage in den Nachbargemeinden werden folgende Hundesteuersätze erhoben:
Gemeinde/Stadt 1. Hund 2.
Hund ab 3.Hund 1. Kampfhund 2. Kampfhund
Nottuln 66,00
€ 82,00 € 94,00 € 441,60 € 672,00 €
Ascheberg 55,20
€ 67,20 € 80,06 € -,-- € -,-- €
Billerbeck 55,20
€ 67,44 € 79,68 € -,-- € -,-- €
Senden 60,00
€ 72,00 € 84,00 € -,-- €
-,-- €
Havixbeck 60,00
€ 72,00 € 84,00 € 441,60 € 441,60 €
Coesfeld 66,00
€ 82,00 € 82,00 € -,-- €
-,-- €
Nordkirchen 66,00
€ 78,00 € 90,00 € -,-- € -,-- €
Dülmen 72,00 € 84,00 € 96,00
€ -,-- €
-,-- €
Lüdinghausen 72,00 € 84,00 € 96,00
€
492,00 € 492,00 €
Eine
Erhöhung der Hundesteuer für „normale“ Hunde auf die Sätze der Stadt Dülmen und
Lüdinghausen und bei den Kampfhunden auf das achtfache bzw. zehnfache des
Satzes eines „normalen“ Hundes, würden der Gemeinde Nottuln eine Mehreinnahme
von ca. 9.000,00 €/jährlich bringen.
Aufgrund
der finanziellen Situation der Gemeinde Nottuln wird eine Erhöhung der
Hundesteuer vorgeschlagen.
Finanzielle Auswirkungen:
Voraussichtliche
Mehreinnahmen in Höhe von ca. 9.000,00 €/jährlich.
Anlagen:
VII. Satzung
zur Änderung der Hundesteuersatzung der Gemeinde Nottuln vom 20.12.2000