Betreff
Antrag der CDU-Fraktion vom 14.04.2010 zur Nutzung der gemeindlichen Häuser
Vorlage
065/2010
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag der CDU-Fraktion:

Die Verwaltung wird beauftragt, den Fachbereich 2 schnellstmöglich in gemeindeeigenen Räumlichkeiten unterzubringen. Dieses erfolgt entweder direkt in den Häusern Daruper Str. 5 – 7 oder in anderen Gemeinderäumen, die durch Umzug der dort untergebrachten Verwaltungsdienststellen in die Daruper Straße freigezogen werden.

Die Verwaltung wird weiter beauftragt, darüber hinausgehende freie Raumressourcen einer Nutzung durch Dritte zuzuführen. Dieses gilt für die Daruper Straße wie für alle anderen gemeindlichen Gebäude.


Sachverhalt:

 

Der Antrag der CDU-Fraktion vom 14.4.2010 ist als Anlage Nr. 1 beigefügt.

 

Die Unterbringung obdachloser Personen in der Gemeinde Nottuln war zuletzt im Ausschuss für Familie, Soziales, Bildung und Freizeit am 23.2.2010 Thema.

Es wird auf die Vorlage Nr. 017/2010 verweisen.

 

Aktuell stellt sich Situation wie folgt dar:

 

 

Gemeindliches Objekt, Weseler Str. 21

 

Das verklinkerte Fertighaus dient dem Ordnungsamt der Gemeinde Nottuln zur Unterbringung deutscher Obdachloser.

Von den 8 Wohnungen sind derzeit 4 belegt.

 

 

Gemeindliches Objekt, Daruper Str. 42 – 44

 

Es handelt sich um drei Doppelhäuser in massiver Bauweise und unmittelbarer Nähe der geplanten Ortsumgehung Nottuln im Bereich Ortsausgang Nottuln Richtung Darup. Die Gebäude dienen dem Fachbereich 2 zur Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen und Asylbewerbern.

Es handelt sich um 12 Wohnungen, von denen z.Zt. 6 bewohnt sind.

Die Grundrisse (Anlage Nr. 2) sind gezielt so gestaltet, ein adäquates Wohnen auch auf kleinem Raum zu ermöglichen. Die Eingangssituationen bringen jeweils nur 2 Mietparteien in einen unmittelbaren Kontakt; dies trägt zur Konfliktvermeidung bei.

Die Grundrissgestaltung ist wegen der Anordnung der Eingänge, wegen der Anordnung der Sanitäreinrichtungen, wegen der Raumzuschnitte und Raumverknüpfungen für eine andere als eine Wohnnutzung nur bei einem inadäquaten baulichen Aufwand geeignet.

Auch von der Größe her sind die drei Gebäude nicht geeignet, um den Fachbereich 2, heute im Hause Steinhoff mit 19 Büros (21 Arbeitsplätze) und Nebenräumen (Küchen, Sanitär, Kopierer, Lager, etc.) alternativ unterzubringen.

Bauplanungs- und –baufachliche Aspekte sollten ergänzend im Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Ordnungswesen betrachtet werden.

Außerdem wird das Raumbedarfskonzept insgesamt noch Gegenstand politischer Beratung im Haupt- und Finanzausschuss.

 

 

Angemietetes Objekt Eckenhovener Weg 31 – 33

 

Es handelt sich um insgesamt 28 Wohnungen in 2 aneinander errichteten Gebäuden. 16 Wohnungen sind derzeit durch die Fachbereiche 2 und 3 belegt.

Für 2 Wohnungen läuft der Mietvertrag am 31.10.2011, für 26 Wohnungen am 31.12.2016, aus.

 

Nachrichtlich wird darauf hingewiesen, dass der Mietvertrag des  Objektes Dülmener Str. 5 – 7 zum 28.2.2010 gekündigt wurde und somit 13 Wohnungen aufgegeben wurden. Zuletzt waren  4 Wohnungen im Gebäude Hovestadt 22 aufgegeben worden.

 

 

Gesamtbetrachtung

 

Vor dem Hintergrund

 

-          der schwer zu kalkulierenden zukünftigen Einwanderungen

-          der nach wie vor nicht abschließend geklärten Bleiberechtsregelung für langjährig Geduldete

-          der unabdingbar erforderlichen Rangiermasse an Wohnungen zur bedarfsgerechten Unterbringung von Einzelpersonen bis hin zu Großfamilien mit unterschiedlichem Migrationshintergrund, z.B. Herkunft, Religion, Volkszugehörigkeit, etc,

-          des befristeten Mietvertrages am Eckenhovener Weg und

-          der zur Zeit laufenden Zuweisung (im Jahr 2009 4; im Jahr 2010 bereits 9 Personen)

 

muss davor gewarnt werden, einen weiteren der noch drei verbliebenen Standorte (es waren einmal zeitgleich 10 Standorte!) dauerhaft aufzugeben.

Es wird zuletzt an den rechtlich und politisch äußerst schwierigen und zeitaufwändigen Prozess der Realisierung von neuen Standorte für Obdachlosenunterkünfte, zuletzt an der Daruper Straße, erinnert.

 

Eine zu prüfende Alternative könnte allerdings die zeitweise Überlassung an Dritte sein.

 


Finanzielle Auswirkungen:

-          Noch nicht bezifferbar.


Anlagen:

1.       Antrag der CDU-Fraktion vom 14.4.2010

2.       Grundriss eines Gebäudes an der Daruper Str. 42 - 46