Beschlussvorschlag:
1.
Der gültige
Beschluss „Die Suche nach einem möglichen Pächter bzw. Käufer ... mit
Vereinbarung der Übernahme der Instandhaltungs- und Bewirtschaftungskosten
sollte intensiviert werden.“ aus den Jahren 2002 bzw. 2006 wird aufgehoben.
2.
Über
bauliche Veränderungen wird in einem gesonderten Beschluss entschieden.
Sachverhalt:
Alte Amtmannei Nottuln
Die „Alte
Amtmannei“ im historischen Ortskern von Nottuln gehört zu den bedeutenden
Gebäuden, welche im Rahmen der Neugestaltung des Nottulner Stiftsdorf durch den
Architekten Johann Conrad Schlaun nach dem verheerenden Brand im Jahr 1748
gestaltet wurden.
Heute liegt
das Gebäude am Kastanienplatz, einer Fläche, die überwiegend als öffentlicher
Parkraum für Kraftfahrzeuge genutzt wird. Die Fläche war bis vor einigen Jahren
mit einem Gebäude besetzt, welches aber abgerissen wurde.
Von den
weiteren historischen Gebäuden des Ortskerns liegt lediglich die von
Aschebergsche Kurie in Sichtweite.
In der
unmittelbaren Nachbarschaft des Gebäudes befinden sich Bauten aus verschiedenen
Entstehungszeiten. In der Regel handelt es sich um mehrgeschossige Wohn- und
Geschäftshäuser.
Das Innere
des Gebäudes weist nicht mehr die ursprüngliche Raumaufteilung auf. Die
ursprünglichen Eingänge sind zum Teil verlegt worden.
Um in das
Obergeschoss zu gelangen, wurde vor einigen Jahren ein Anbau erstellt, der auf
den ersten Blick den Eindruck zu erwecken versucht, er sei ebenfalls Mitte des
18. Jahrhunderts entstanden. Das ist nicht der Fall.
Zudem ist
die historisierende Gestaltung von Anbauten an denkmalgeschützten Gebäuden in
der Denkmalpflege der letzten Jahre der Intention gewichen, moderne Anbauten
auch als unmittelbar aus heutiger Zeit stammend kenntlich zu machen.
Der Anbau
fällt damit nicht unter den unmittelbaren Denkmalschutz und steht,
- natürlich dennoch in Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde -,
nutzungsbedingten Änderungen oder Anbauten offen.
Die heutige
Nutzung ist vielfältiger Natur. Beide großen Räume des Gebäudes werden gern für
Veranstaltungen genutzt. Die inhaltliche Bandbreite geht von regelmäßigen
Kulturveranstaltungen (insbesondere Musik, Literatur, Kunstausstellungen) über
Veranstaltungen der Erwachsenenbildung (insbesondere Volkshochschule) bis zu
regelmäßigen unterschiedlichen Vereinsaktivitäten und politischen
Veranstaltungen. Die wesentlichen regelmäßigen Nutzer sind neben der
Gemeindeverwaltung, welche hier vielfältige Sitzungen,
Informationsveranstaltungen, Schulungen und Versammlungen abhält, insbesondere
der Verein Kunst+Kultur, die Musikagentur, die Volkshochschule und die
Friedens-Initiative. Vereine und ehrenamtliche Aktivitäten finden in der Alten
Amtmannei ihren Platz. Für bestimmte Veranstaltungstypen (insbesondere
Kunstausstellungen) gibt es in Nottuln keine räumliche Alternative. Für
Musikveranstaltungen gibt es nur Alternativen mit deutlich ungünstigeren
akustischen Voraussetzungen.
Raumbestand
Obergeschoss: Saal 147,92 m²
Treppenabsatz: Lagerraum 4,47 m²
Erdgeschoss: Kaminzimmer 57,61
m²
Nebenraum 26,43
m²
Teeküche 11,23
m²
Vorratsraum 8,89
m²
WC H / WC D / Flur 24,63
m²
Garderobe 9,08
m²
Treppenbereich
Summe der Nutzflächen: 231,96 m²
Summe der Funktionsflächen: 58,30 m²
Gesamtfläche 290,26 m²
Nutzungsmängel
und Nutzungseinschränkungen
Als
gravierendster Mangel wird immer wieder die fehlende Barrierefreiheit
kritisiert. Dies bezieht sich sowohl auf jegliche Nutzung im Saal im
Obergeschoss, als auch auf die Sanitäreinrichtungen.
Eine
bauliche Lösung wäre durch den Einbau oder Anbau eines Aufzuges zu erzielen.
Eine behindertengerechte WC-Anlage müsste von einer der Funktionsebenen, die
mit dem Aufzug erreichbar wären, niveaugleich erreichbar sein.
Die
Anschaffung einer Steighilfe für Rollstuhlfahrer ist aus verschiedenen Gründen
unbefriedigend: Zum einen ist eine separate Hilfestellung durch Dritte
erforderlich, die einschlägige Gesetzgebung fordert aber gerade die Erreichbarkeit
ohne notwendige Hilfe von Dritten. Des Weiteren leistet ein so genannter
„Treppensteiger“ keine Hilfe für andere gehbehinderte Personen. Ferner ist der
Treppensteiger wegen der Enge des Raumzuschnittes nicht geeignet, wenn Personen
die bestehende WC-Anlage benutzen möchten.
Regelmäßig
wird ferner kritisiert, dass nicht genügend Abstellraum vorhanden ist,
um das Mobiliar unterzubringen, welches bei einer Nutzung nicht erforderlich
ist oder sogar die Nutzung behindert. Die Folge ist ein „Zustellen“ von
Garderobenbereich sowie und damit von Rettungs- und Fluchtwegen! Der Transport
von nichtstapelbaren Stühlen und Tischen aus dem Obergeschoss ins Erdgeschoss
bzw. vom Erdgeschoss ins Obergeschoss ist sehr arbeitszeitaufwendig.
Es ist
wünschenswert, die Technikausstattung auszubauen.
Eine Einschränkung
der zeitgleichen Nutzung des Saales im Obergeschoss und des
Veranstaltungsraumes im Erdgeschoss ist insofern gegeben, als die beiden
Räumlichkeiten akustisch kaum voneinander getrennt sind. Eine zeitgleiche
Nutzung beispielsweise durch ein Konzert oder eine Lesung im Saal und durch
Gastronomie im Erdgeschoss ist deshalb nicht realistisch.
Nutzungsübersicht
(Beispiel: Jahr 2009)
Einzeldarstellung
der Nutzungen des Saales im Obergeschoss
a) Kostenfreie Nutzungen
Jan Feb Mär Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
Kulturveranstaltungen 2 1 1 1 3 1 1 - 3 1 3 1
Gemeindeverwaltung 1 1 1 - 1 4 1 3 4 - 4 1
Vereine - - - - - 1 - 1 - 1 1 -
Veranstaltungen der Parteien 1 - - - - - - - - - - 1
b) Kostenvergünstigte Nutzungen
Jan Feb Mär Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
Kulturveranstaltungen 1 - - - - - - - - - - 1
Vereine - - 2 1 - - - - - - 1 -
Musikagentur - - 1 - 1 3 - 1 1 2 - 2
Friedensinitiative - 1 - - - - - 1 1 - - -
Veranstaltungen der Parteien - - - - - - 1 - - - - -
c)Nutzungen zum Volltarif
Jan Feb Mär Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
Private
Nutzungen - - - 1 1 - 2 1 - - - 1
Einzeldarstellung
der Nutzungen des Veranstaltungsraumes im Erdgeschoss
a) Kostenfreie Nutzungen
Jan Feb Mär Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
Kulturveranstaltungen 1 1 1 - 1 1 - - 3 2 2 3
Gemeindeverwaltung 3 4 9 4 9 5 - 6 11 7 10 -
Volkshochschule - 6 9 5 8 1 - 1 8 5 6 4
DRK 1 - - - - - - - - - -
Vereine - - 1 - 1 2 - 1 - 1 - 1
Veranstaltungen der Parteien 1 - - - - - - - - - - -
b) Kostenvergünstigte Nutzungen
Jan Feb Mär Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
Kulturveranstaltungen 1 - - - 1 - - - - - - 1
Vereine - 1 6 1 - 1 - - - 1 1 3
Musikagentur 2 1 1 - 1 - - - - - - -
Friedensinitiative Nottuln 3 4 5 4 4 4 4 5 4 4 4 4
Veranstaltungen der Parteien 3 1 1 1 - - - -
c)Nutzungen zum Volltarif
Jan Feb Mär Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
Private
Nutzungen 1 1 4 4 3 3 2 2 4 3 4
Veranstaltungen der Parteien - - 1 - - - - - - - - -
Ergebnisrechnung
In der
folgenden Tabelle sind die Ergebnisrechnungen aus den Rechnungsjahren 2007 und
2008 dargestellt. Das Ergebnis aus dem Rechnungsjahr 2009 lag bei
Redaktionsschluss zu dieser Vorlage noch nicht vor.
|
|
|
|
2007 |
2008 |
Erträge a.d. Auflösung v. Sonderposten |
- € |
14,74 € |
Erträge aus Mieten (incl. NK) |
4.748,00 € |
4.412,00 € |
Kostenerstattungen |
- € |
469,07 € |
Ordentliche Erträge |
4.748,00 € |
4.895,81 € |
|
|
|
Personalaufwendungen |
-
20.693,42 € |
-
20.680,45 € |
Strom |
-
724,23 € |
-
825,92 € |
Gas |
-
5.555,25 € |
-
4.540,66 € |
Wasser |
-
509,43 € |
- 571,46 € |
Gebäudeunterhaltung |
-
899,06 € |
-
908,05 € |
Unterhaltung Betriebs- u. Geschäftsausstattung |
-
26,78 € |
-
52,24 € |
Unterhaltsreinigung |
-
227,64 € |
-
462,05 € |
Sonstige Bewirtschaftung |
-
276,15 € |
-
276,83 € |
Versicherungen |
-
463,44 € |
-
419,83 € |
Sonstige Geschäftsaufwendungen |
-
73,33 € |
-
102,85 € |
Abschreibung Gebäude |
-
5.884,00 € |
- 5.884,00 € |
Abschreibung Betriebs- u. Geschäftsausstattung |
-
97,00 € |
-
111,74 € |
Ordentliche Aufwendungen |
- 35.429,73 € |
- 34.836,08 € |
|
|
|
Ergebnis lfd. Verwaltungstätigkeit |
-
30.681,73 € |
- 29.940,27 € |
|
|
|
|
|
|
Außerordentliche Erträge |
578,77 € |
- € |
Außerordentliche Aufwendungen |
-
578,77 € |
- € |
Außerordentliches Ergebnis |
- € |
- € |
|
|
|
|
|
|
Jahresergebnis |
-
30.681,73 € |
- 29.940,27 € |
Bilanzwert
Zum Stichtag 31.12.2009 betragen die
Bilanzwerte
Alte
Amtmannei, Gebäude 289.242 €
Alte Amtmannei, Grund und
Boden 16.280 €
Summe 305.522 €
Eine
aktuelle Verkehrswertschätzung liegt nicht vor. Da bei jeglicher Umnutzung
bauliche Veränderungen im Inneren von unterschiedlichem nutzungsabhängigem
Umfang erforderlich wären, ist Skepsis angebracht, ob bei einer Veräußerung der
Bilanzwert zu erzielen wäre.
Überblick über die Beschlusslage
2002
In dem in
diesem Jahr beschlossenen Haushaltssicherungskonzept ist in der Liste der
Maßnahmen, die nur mittel- und langfristig zu realisieren sind, die Alte
Amtmannei aufgeführt: „Die Suche nach einem möglichen Pächter bzw. Käufer ...
mit Vereinbarung der Übernahme der Instandhaltungs- und Bewirtschaftungskosten
sollte intensiviert werden.“
2006
Im
Freiwilligen Haushaltskonsolidierungsprogramm ist als Arbeitsauftrag
formuliert: „Die Suche nach einem möglichen Pächter bzw. Käufer ... mit
Vereinbarung der Übernahme der Instandhaltungs- und Bewirtschaftungskosten
sollte intensiviert werden.“
Hierzu hat
die Verwaltung den folgenden Bearbeitungshinweis abgegeben: „In den vergangenen
Jahren gab es immer wieder Interessenten im gastronomischen Bereich, die
letztendlich den wirtschaftlichen Erfolg auch daran festmachten, dass der
Veranstaltungsraum im Obergeschoss auch für private Feierlichkeiten zur
Verfügung gestellt werden kann. Dafür wären aufgrund der
Brandschutzvorschriften größere Umbaumaßnahmen erforderlich. Außerdem wurde die
Wohnbebauung in unmittelbarer Nähe als schwierig eingestuft. Der Ratsbeschluss
bezüglich eines Verkaufes ... ist allerdings nach wie vor in Kraft.“ (Beschluss
des Rates vom 23.05.2006)
2007
Aus dem
Bericht [zum 31.12.2006] zur Umsetzung des Freiwilligen
Haushaltskonsolidierungsprogramms: „Dem Verein Kunst+Kultur wurde eine Option
auf die Anpachtung ... bis zum 31.07.2007 eingeräumt. Der Verein will in dieser
Zeit prüfen, ob die Anpachtung wirtschaftlich dargestellt werden kann.“
Der Verein
hat von dieser Option keinen Gebrauch gemacht.
Aus dem
Bericht [zum 30.06.2007] zur Umsetzung des Freiwilligen
Haushaltskonsolidierungsprogramms: „Die vorbereitenden Arbeiten zur
Installierung einer Bürgerstiftung Alte Amtmannei gehen langsam aber planmäßig
voran. Die Abstimmung mit der Stiftungsaufsicht und der Finanzbehörde hat
stattgefunden. Nach den Sommerferien soll eine Bürgerinformation stattfinden.
Es wird erhofft, dass die Stiftung den Betrieb der Alten Amtmannei, sowohl im
Sinne der Kulturtreibenden in der Gemeinde, als auch im Sinne einer
Kostenreduzierung, übernehmen kann.“
2008
Aus der
Fortschreibung des Berichtes [zum 30.09.2008]: „Die Bürgerstiftung befindet
sich in Gründung. Ob die Bürgerstiftung den Betrieb der Alten Amtmannei
übernehmen kann, kann erst nach Vollzug der Stiftungsgründung verhandelt
werden.“
2009
Aus der
Fortschreibung des Berichtes [zum 30.09.2009]: „Die Bürgerstiftung befindet
sich in Gründung. Ob die Bürgerstiftung den Betrieb der Alten Amtmannei
übernehmen kann, kann erst nach Vollzug der Stiftungsgründung verhandelt
werden.“
2010
Die
Bürgerstiftung Nottuln ist gegründet. Die Satzung der Bürgerstiftung ließe
einen Betrieb der Alten Amtmannei zu. Eine diesbezügliche Verhandlung mit dem
Stiftungsvorstand hat bisher noch nicht stattgefunden, da zur Zeit die
Konzeption der Stiftung entwickelt wird. Es ist aber Skepsis angebracht, ob in
absehbarer Zeit eine Bewirtschaftung der Alten Amtmannei durch die
Bürgerstiftung erwartet werden darf.
Mögliche Umnutzungen
Der
Gremienbeschluss, der den Bürgermeister auffordert, die Suche nach einem
möglichen Käufer oder Pächter/Mieter zu intensivieren, ist unverändert aktiv.
Die
damaligen Bemühungen der Verwaltung haben gezeigt, dass ein Verkauf bzw. eine
Verpachtung/Vermietung nicht ausgeschlossen ist.
Als
Alternativen zur derzeitigen öffentlichen Nutzung kämen dabei in Betracht:
· Gastronomische
Nutzung als Vollnutzung oder als Teilnutzung,
zuzüglich Außengastronomie
· Nutzung
als Bürogebäude
· Nutzung
als Wohngebäude
Die Nutzung
des Gebäudes für Zwecke der Gemeindeverwaltung bietet sich deshalb nicht an, da
die zur Verfügung stehenden Flächen, - von den Gesamtflächen wären ja bei einer
Raumaufteilung noch die Verkehrsflächen abzuziehen -, in keinem adäquaten
Verhältnis zur notwendigen Investition stünden. Außerdem wäre bei der
erforderlichen Umnutzung ebenfalls die Barrierefreiheit sicherzustellen.
Finanzielle Auswirkungen:
Der im
Haushaltsplan und in der mittelfristigen Finanzplanung dargestellte
Kostenrahmen bleibt unverändert.