Beschlussvorschlag:
Die Vorlage wird zunächst zur Kenntnis genommen. Über die
Auswirkungen im Stellenplan 2010 wird der Gemeinderat abschließend mit dem
Beschluss über den Haushalt 2010 entscheiden.
Sachverhalt:
Das Thema demografischer Wandel ist auch
im Hinblick auf die Beschäftigtenstruktur der Gemeindeverwaltung Nottuln zu
betrachten. Hierzu wurde eine Altersstrukturanalyse erstellt, die über eine
Ist-Analyse notwendige Handlungsfelder im Bereich der Personalentwicklung
aufzeigt und in ein Umsetzungskonzept mündet.
I.
Altersstrukturanalyse
Vorgehensweise:
Alle Beschäftigten wurden mit
folgenden Daten erfasst:
·
Geburtsjahr
und Rentenjahr
·
Berufsgruppe
·
Laufbahnzuordnung
Geburtsjahr
- Rentenjahr:
Für die Erstellung der Altersstruktur
wurde keine monatsgenaue Zuordnung vorgenommen. Zum Geburtsjahr wurde für die Jahrgänge bis 1957 ein regelmäßiges
Renteneintrittsalter von 65 Jahren, für die Jahrgänge 1958 – 1963 66 Jahren und
ab dem Jahrgang 1964 67 Jahren zugrunde gelegt. Die Ist-Analyse enthält somit
eine Ungenauigkeit von einem Jahr, um den sich der Renteneintritt verschieben
kann. Für die grundsätzliche Aussagekraft der Ist-Analyse ist die Ungenauigkeit
aber unerheblich.
Ebenso unberücksichtigt blieb, dass
·
einzelne
Beschäftigte vorzeitig in Ruhestand gehen könnten oder
·
nach den
aktuellen Tarifverhandlungen eine längere Teilhabe am Berufsleben von 2 Jahren
ermöglicht werden kann.
Berufsgruppe
und deren Qualifizierungsvoraussetzungen:
Alle Beamten und tariflich Beschäftigten
wurden einer der folgenden Berufsgruppen zugeordnet:
·
Verwaltung
·
Technik
·
Hausmeister
·
Werke
·
Sonstige
Unter der Berufsgruppe Verwaltung
sind alle Verwaltungsberufe der Kernverwaltung sowie bei den Gemeindewerken -
incl. der Leitungsstellen - erfasst. Die Grundqualifikation für diese
Berufsgruppe kann durch die duale Ausbildung „Coesfelder Modell“ –
Bürokauffrau/-mann sowie Verwaltungsfachangestellte/r – erworben werden.
Aufbauend hierzu sind z.B. der Angestelltenlehrgang II, die
Verwaltungsfachhochschulausbildung, die Weiterbildung zur/zum Betriebswirt/in
oder zur/zum Bilanzbuchhalter/in möglich.
Die Qualifikation zur/zum
Verwaltungsfachangestellten kann nur durch die Ausbildung in einer
(Kommunal-)Verwaltung erfolgen.
Der Bereich Technik umfasst
Qualifikationen, die durch eine Meisterausbildung oder ein technisches Studium
erreicht werden können. Diese Berufe sind nicht innerhalb einer
Kommunalverwaltung erlernbar und müssen über den freien Arbeitsmarkt abgedeckt
werden.
Die Berufsgruppen Hausmeister und
Werke werden in der Regel durch handwerklich ausgebildete Beschäftigte
bedient. Eine Ausbildung in den Berufsgruppen ist zum Teil innerhalb der
Verwaltung möglich, aber nicht zwingend erforderlich.
Der Bereich Sonstige beinhaltet
Fachrichtungen wie EDV, Sozialpädagogen, Reinigungskräfte sowie Juristen. Diese
vereinzelt vorkommenden Berufszweige können über den freien Arbeitsmarkt
bedient werden.
Laufbahnzuordnung:
Alle Beschäftigten sind in Entgeltgruppen
oder Besoldungsgruppen eingruppiert, die jeweils einer Laufbahn zuzuordnen sind
und damit gleichzeitig auch eine Aussage über die notwendige Qualifikation für
die Erfüllung der Aufgabe beinhalten.
So sind die Entgeltgruppen 5 – 9 sowie
Besoldungsgruppen 5 – 9 dem sog. mittleren Dienst zuzuordnen, d.h. für die
Erfüllung der Aufgabe ist die Grundausbildung „Coesfelder Modell“ erforderlich.
Die Entgeltgruppe 9 sowie die
Besoldungsgruppe 9 sind das sog. Endamt des mittleren Dienstes und zugleich das
Eingangsamt des gehobenen Dienstes. Für den gehobenen Dienst sind höhere
Qualifikationen erforderlich, die z.B. durch den Angestellten II-Lehrgang oder
ein Fachhoch- oder Hochschulstudium erworben werden können.
I.2
Ergebnisse der Ist-Analyse
In den vier ausgewiesenen Berufsgruppen
Verwaltung, Technik, Werke und Hausmeister sind zum 31.12.2009 112 Personen
beschäftigt gewesen. 70 von ihnen sind allein dem Bereich Verwaltung zuzuordnen. Innerhalb dieser Berufsgruppe sind folgende
Auffälligkeiten zu verzeichnen:
·
Ab dem Jahr
2015 bis zum Jahr 2040 - also über einen Zeitraum von 26 Jahren – wird jährlich
mindestens eine Person aus dem Berufsleben wegen Erreichen der Altersgrenze
ausscheiden
·
In dem
Zeitraum von 2020 – 2035 (16 Jahre) werden 50 Personen in den Ruhestand gehen; dies sind
durchschnittlich drei Personen pro Jahr bzw. entspricht 71% der Beschäftigten
dieser Berufsgruppe
·
Durch
Eintritt in den Ruhestand steht erstmals in den Jahren 2019 und 2020 je eine
Stelle des gehobenen Dienstes zur Nachbesetzung an; in den Jahren 2025 – 2039
folgen dann durchschnittlich je eine weitere Stelle pro Jahr.
Auffällig – auch im Hinblick
auf die Geschlechter - ist:
·
In der
Altersgruppe Geburtsjahr 1980 und jünger (30 Jahre und jünger) zählen derzeit nur
vier (weibliche) Beschäftigte zum festen Personalstamm
·
In der
Altersgruppe Geburtsjahr 1969 und jünger (41 Jahre und jünger) sind 14 Personen
in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis beschäftigt, 13 Frauen und 1 Mann.
·
Von den 70
Verwaltungspersonen sind 13 Beschäftigte männlichen Geschlechts, d.h. der
Anteil der Männer beläuft sich auf 18,6 % und der der Frauen auf 81,4 %
Die Ist-Analyse weist für die
Berufsgruppen Technik und Werke keinen besonderen Auffälligkeiten
aus.
Im Bereich der Hausmeister werden innerhalb von drei Jahren (2018 – 2020) fünf
Beschäftigte in den Ruhestand gehen.
I.3 Prognose/Auswirkungen/Handlungsbedarf
Besonderer Handlungsbedarf besteht bei
der Berufsgruppe Verwaltung. Die
durch die natürliche Fluktuation freiwerdenden Stellen können ab dem Jahr 2020
nicht mehr mit eigenen Auszubildenden nachbesetzt werden. Die Erfahrungen im
Rahmen der praktischen Ausbildung der letzten Jahre zeigt, dass ein bis maximal
zwei Auszubildende pro Jahr eingestellt werden können. In Ruhestand gehen
werden hingegen durchschnittlich 3 Personen pro Jahr.
Aufgrund der Altersstruktur ist zudem die
Verjüngung des Personalstammes dringend
angezeigt. Problematisch dabei ist, dass zur Zeit - und auch bis 2015 - keine
dauerhaft zu besetzenden Stellen frei werden. Durch die bestehende
Altersstruktur im Bereich Verwaltung, dem hohen Frauenanteil sowie der nach wie
vor fast ausschließlich von Frauen sichergestellten Kindererziehung (durch
Inanspruchnahme von Elternzeit oder Teilzeitbeschäftigung), sind nur befristete
Arbeitsverträge schließbar. Ein befristeter Arbeitsvertrag, gar nur im Rahmen
einer Teilzeitbeschäftigung, bildet aber für junge Menschen keine
Berufsperspektive, so dass sich auf diese Vertretungsstellen i.d.R. wiederum
weibliche Bewerberinnen der bereits stark vertretenen Jahrgänge bewerben.
Derzeit haben bereits fünf Beschäftigte
die Qualifikation für den gehobenen Dienst über den Angestellten-II-Lehrgang
erworben, ohne dass sie eine entsprechende Tätigkeit wahrnehmen können. Eine
weitere Kolleginnen befindet sich derzeit in der Ausbildung.
Erst ab dem Jahr 2020 werden vereinzelt
Stellen des gehobenen Dienstes durch den Eintritt in den Ruhestand frei.
Dennoch profitiert die Verwaltung von der Weiterqualifikation eines jeden
Beschäftigten und kann sich für die Zukunft ein breites hausinternes
Bewerberfeld mit fachlich nachgewiesener Qualifikation (und nicht nur durch
Erreichen eines gewissen Lebensalters) aufbauen. Gerade auch im Hinblick auf
die erst in zehn Jahren beginnende Phase der höherwertigen Stellenvakanzen kann
damit die Motivation der eigenen Beschäftigten gesichert werden.
Im Bereich Technik wird in den Jahre 2012 und 2014 jeweils eine Stelle durch
Renteneintritt vakant. Nach einer zunächst vorzunehmenden Aufgabenkritik sowie
Prüfung der Übertragung von Aufgaben an Dritte (auch z.B. im Rahmen einer
interkommunalen Zusammenarbeit) wird die Entscheidung über eine mögliche
Nachbesetzung getroffen.
Die leichte Auffälligkeit im Bereich der Hausmeister (in den Jahren 2018 – 2020
gehen fünf Beschäftigte in Ruhestand)
kann derzeit ebenfalls ohne Sorge betrachtet werden. Zum einen sind einige
Hausmeister nur Teilzeitbeschäftigt, die für eine Aufstockung der Arbeitszeit
dankbar wären. Zum anderen zeigt die Erfahrung der Vorjahr, dass diese Stellen
sehr gut durch externe Kräfte zu besetzen sind.
I.4 Handlungsfelder
I.4.1 Ausweitung des Stellenplanes für
Nachwuchskräfte
Zur Sicherstellung des künftigen
Personalbedarfes im Verwaltungsbereich könnte der Stellenplan um
Springerstellen erweitert werden. Hierfür könnten feste Planstellen nach
Entgeltgruppe 5 TVöD (Eingangsamt des mittleren Dienstes) eingerichtet werden.
Der Personalaufwand je Stelle ist mit jährlich ca. 32.000 € zu
kalkulieren.
Bei entsprechender Leistung im Rahmen der
Ausbildung könnte dann den Auszubildenden zunächst ein befristeter
Arbeitsvertrag über zwei Jahre angeboten werden. Sollten sie in dieser Zeit
gute Arbeit leisten (z.B. zwei Beurteilungen mit dem Gesamtergebnis „über
Durchschnitt“), könnte ein unbefristeter Arbeitsvertrag aufgrund einer
Springerstelle geschlossen werden. Diese jungen Nachwuchskräfte haben dann die
Sicherheit, bei der Gemeindeverwaltung Nottuln dauerhaft beschäftigt zu sein.
Der tatsächliche Arbeitseinsatz erfolgt je nach Bedarf, u.a. auch wie z.B.
bereits heute als Vertretung für Mutterschutzzeiten, Elternzeit, Teilzeit oder
auch bei längerer Erkrankung. Sollten dadurch höherwertige Tätigkeiten
wahrgenommen werden, kann nach Tarifrecht eine entsprechende Zulage gezahlt
werden.
Bei frei werdenden, dauerhaft zu
besetzenden Stellen erfolgt bereits seit Jahren eine hausinterne Ausschreibung,
so dass die Nachwuchskräfte nach erfolgreicher Bewerbung in eine „richtige“
Planstelle eingewiesen werden können und somit ihre Springerstelle entbehrlich
wird. Die personenbezogenen Springerstellen sollten, zur Verdeutlichung der
Intention, mit einem kw-Vermerk versehen werden.
Für den Stellenplan 2010 wurde diese Idee
bereits umgesetzt, d.h. es wurden zwei zusätzliche Stellen im Bereich der
Entgeltgruppe 5 ausgewiesen. Eine Stelle für den Auszubildenden, der im
Dezember 2009 seine Abschlussprüfung bestanden hat und eine weitere Stelle für
den Auszubildenden, der im Dezember 2010 seine Ausbildung beenden wird.
I.4.2 Doppelung
vorhandener Stellen zur dauerhaften Beschäftigung derzeit befristet
Beschäftigter
Derzeit sind bei der Gemeindeverwaltung
Nottuln in der Berufsgruppe Verwaltung sechs Frauen und ein Mann befristet
beschäftigt. Sechs Befristungen sind aufgrund von Erziehungs- und
Teilzeitphasen dauerhaft beschäftigter Kollegen und Kolleginnen erfolgt, eine
zeitlich nach Beendigung der Ausbildung.
In Absprache mit dem Personalrat und der
Gleichstellungsbeauftragten ist im September 2009 das Ziel formuliert worden,
für drei befristet Beschäftigte eine Doppelung der derzeitigen Stellen
vorzunehmen, um somit eine dauerhafte Beschäftigung zu ermöglichen. Bei den
drei Beschäftigten handelt es sich um Frauen, die schon über einen längeren
Zeitraum mit mindestens einer halben Stelle befristet beschäftigt sind. Zwei
der Frauen gehören den Jahrgängen 1985 sowie 1986 an, die bislang in der
Altersstruktur der dauerhaft Beschäftigten – Bereich Verwaltung – nicht
vertreten sind.
Zwei weitere Kolleginnen haben erst im
Herbst 2009 ihre Arbeit in Nottuln aufgenommen und konnten somit bei der
Zielformulierung nicht berücksichtigt werden. Eine weitere Kollegin ist nur mit
einem sehr geringen Stundenumfang beschäftigt, die somit die weitere
Zielschiene, eine mindestens hälftige Beschäftigung bei allen Mitarbeiter/innen
zu erreichen, nicht erfüllen kann. Der befristet beschäftigte Kollege könnte
über die Ausweitung des Stellenplanes für Nachwuchskräfte profitieren.
Für den Stellenplan 2010 wurden folglich
drei zusätzliche Stellen – durch Doppelung der derzeitigen Vertretungsstellen –
eingerichtet:
1 Stelle Entgeltgruppe 6 TVöD
1 Stelle Entgeltgruppe 9 (mittlerer
Dienst) TVöD
1 Stelle Entgeltgruppe 9 (gehobener
Dienst) TVöD
Im Stellenplan 2010 sind insgesamt 71,25 Vollzeitstellen
(ohne Gemeindewerke) ausgewiesen. Davon entfallen 23,32 Vollzeitstellen auf die
Entgeltgruppe 6, dies entspricht einem Anteil von 32,72% und 21,14
Vollzeitstellen auf Entgeltgruppe 9, dies entspricht einem Anteil von 29,67 %.
Durch die Häufigkeit der Entgeltgruppen 6 und 9 im Stellenplan, scheint somit
auch eine adäquate Vertretung für künftige Nachbesetzungen gegeben zu sein.
In der Berufsgruppe Hausmeister und Technik sind je ein
Kollege befristet beschäftigt. Eine dauerhafte Beschäftigung wäre bereits jetzt
möglich, da entsprechende Stellen im Stellenplan vorhanden sind.
I.4.3 Elternzeit- und Teilzeitvertretungen
Derzeit befinden sich 13 Beschäftigte (davon 12 aus dem
Bereich Verwaltung und davon wiederum 10 ehemals Vollzeitbeschäftigte) in einer
Elternzeit- bzw. Teilzeitbeschäftigungsphase aufgrund Kinderbetreuung.
Lediglich drei Beschäftigte sind z.Zt. von der Arbeitsleistung komplett
freigestellt, zehn nehmen eine Teilzeitbeschäftigung mit mindestens der Hälfte
der wöchentlichen regelmäßigen Arbeitszeit wahr.
Der Vertretungsbedarf für die vorgenannten Beschäftigten
verringert sich erfahrungsgemäß mit dem Alter der zu betreuenden Kinder;
langfristig ist die Aufnahme einer Vollzeitbeschäftigung inzwischen durchaus üblich. Über den garantierten
Anspruch auf eine Vollzeitstelle wird für die personalkritischen Jahre ab 2020
ein Ausgleich von einer halben Stelle pro Jahr prognostiziert.
II. Finanzielle
Auswirkungen
Die Personalkosten werden jährlich neu kalkuliert, so auch
für die Haushaltsplanung 2010. Somit sind in dem Haushaltsansatz 2010 die
Personalaufwendungen für die in diesem Konzept vorgeschlagene Stellenausweitung
enthalten. Seit dem Jahr 2007 ist dieser Ansatz mit 3.828.604 € pro Jahr
festgeschrieben. Auch die Planungen bis zum Jahr 2013 gehen von diesem Betrag
aus.
Die vorgeschlagenen Maßnahmen werden im laufenden Jahr keine
negative Auswirkung auf die Entwicklung der Personalaufwendungen haben, da die
Personalaufwendungen für alle befristet Beschäftigte einkalkuliert worden sind.
Die erste Vertretungsstelle läuft nach derzeitiger Planung im Dezember 2010
aus, so dass dann eine zusätzliche Teilzeitkraft (19,5 Wochenstunden)
finanziert bzw. eingesetzt werden müsste. Die beiden weiteren
Vollzeit-Vertretungsstellen sind bis September 2011 befristet.
Die Entwicklungen aus den Vorjahren (2001 – 2009) zeigt,
dass durchschnittlich für den Bereich der Verwaltung 5 – 6 Stellen im Jahr
nachbesetzt werden (Zahlen entnommen aus den Frauenförderplänen der Jahre 2004,
2007 sowie derzeit laufender Fortschreibung für 2010). Eine ähnliche
Entwicklung für die kommenden Jahre unterstellt, scheint nach heutige
Einschätzung ein Überhang an zusätzlichem Personal unwahrscheinlich.
Neben den Vertretungsfällen aufgrund Kindererziehungszeiten
sind in den vergangenen Jahren immer wieder hohe krankheitsbedingte
Ausfallzeiten von Beschäftigten zu verzeichnen gewesen. Eine Vertretung für
diese Ausfälle würde die gute Arbeitsqualität der Gemeindeverwaltung Nottuln
mit unterstützen.
III.
Fazit
·
Ab dem Jahr
2020 entsteht über einen Zeitraum von 16 Jahren im Bereich Verwaltung ein
Bedarf von drei neuen Beschäftigen pro Jahr.
·
Pro Jahr
kann in der Regel nur eine Person ausgebildet werden.
·
Die
Altersstruktur der Gemeindeverwaltung muss verjüngt werden.
·
Die Übernahme
von geeigneten Auszubildenden, bereits vor dem Jahr 2020, wird vorgeschlagen.
·
Die
Sicherung des hausinternen Wissens (71% der Belegschaft scheidet innerhalb von
16 Jahren aus dem aktiven Dienst aus) kann durch junge Kollegen, die eine Berufsperspektive in Nottuln erhalten,
unterstützt werden.
·
Die
Übernahme von befristet Beschäftigten, durch Einrichtung von zusätzlichen
Stellen, wird ebenfalls vorgeschlagen, da die Anzahl der Nachbesetzungen auch
für künftige Jahre erwartet wird.
·
Die vorgeschlagenen
Maßnahmen werden für das Jahr 2010 keine Personalkostensteigerung zur Folge
haben. Für die künftigen Jahre wird dies ebenfalls unterstellt.
Finanzielle Auswirkungen:
Durch
die personellen Maßnahmen erfolgt im Jahr 2010 keine Erhöhung der
Personalauf-wendungen. Auch für die Folgejahre wird trotz der vorgeschlagenen
Maßnahmen keine Personalkostensteigerung erwartet.