Beschlussvorschlag:
1. Die in
Anlage 1 gegebenen Abwägungsempfehlungen werden beschlossen.
2. Der
vorliegende Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 119 „Zwischen Kirchplatz und
Heriburgstraße“ (Anlage 2 und 3) wird gem. § 10 BauGB in Verbindung mit § 12
BauGB als Satzung beschlossen. Die zugehörige Begründung mit Umweltbericht
(Anlage 4 und 5) wird beschlossen.
Sachverhalt:
Im
Ortskern des Ortsteils Nottulns plant ein Investor die Errichtung eines Wohn-
und Geschäftshauses. Um dies zu ermöglichen soll gem. Ratsbeschluss vom
12.05.2009 (Vorlage 085/2009) der Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 119
„Zwischen Kirchplatz und Heriburgstraße“ aufgestellt werden.
Im
Verfahrensverlauf wurde der Inhalt intensiv in den Gremien diskutiert (Vorlagen
172/2009 sowie 201/2009), so dass an dieser Stelle keine detaillierten
Ausführungen erforderlich sind.
Der im
Gemeindeentwicklungsausschuss am 25.11.2009 einstimmig angenommene Planentwurf
(Offenlagebeschluss) liegt diesem Satzungsbeschluss zugrunde.
Die
eingegangenen Stellungnahmen sowie die Abwägungsempfehlungen sind Anlage 1 zu
entnehmen. Gegenüber dem im Gemeindeentwicklungsausschuss am 25.11.2009
diskutierten Planentwurf (Offenlagebeschluss) ergeben sich daraus keine
Änderungen mehr, da während der Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB keine weiteren
Stellungnahmen von Bürgern abgegeben wurden und auch die im Rahmen der
Behördenbeteiligung gem. § 4 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zu keiner
Notwendigkeit, die Planung zu ändern, führen.
Die in
der Sitzung des Gemeindeentwicklungsausschusses vom 25.11.2009 erbetene
schriftliche Stellungnahme des Amtes für Denkmalpflege in Westfalen liegt als
Anlage 6 bei.
Anlage 2
zeigt die Planzeichnung. In Anlage 3 sind ein Übersichtsplan, ein Schnitt und
Ansichten des Vorhabens zu finden. Diese sind Bestandteil des Vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes und werden mit beschlossen. Dies ist auf Grund der besonderen
Vorschriften gem. § 12 Abs. 3 Satz 2 BauGB möglich und dient der Absicherung
der städtebaulichen Qualität des mit der Planaufstellung verfolgten Zieles.
Damit
sind aus der Sicht der Verwaltung die Voraussetzungen für den Satzungsbeschluss
nunmehr gegeben, sofern der zugehörige Durchführungsvertrag (Vorlage 026/2010)
vor Satzungsbeschluss geschlossen und vom Rat gebilligt wird.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlagen:
Anlage 1:
Abwägungsempfehlung
Anlage 2:
Planzeichnung
Anlage 3:
Übersichtsplan, Schnitt, Ansichten als Bestandteil des Vorhabenbezogenen
Bebauungsplans
Anlage 4:
Begründung mit Umweltbericht
Anlage 5:
Anlage zur Begründung: Bodengutachten
Anlage 6:
Stellungnahme des Amtes für Denkmalpflege in Westfalen