Betreff
Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 119 "Zwischen Kirchplatz und Heriburgstraße"
Vorlage
027/2010
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

1. Die in Anlage 1 gegebenen Abwägungsempfehlungen werden beschlossen.

 

2. Der vorliegende Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 119 „Zwischen Kirchplatz und Heriburgstraße“ (Anlage 2 und 3) wird gem. § 10 BauGB in Verbindung mit § 12 BauGB als Satzung beschlossen. Die zugehörige Begründung mit Umweltbericht (Anlage 4 und 5) wird beschlossen.


Sachverhalt:

Im Ortskern des Ortsteils Nottulns plant ein Investor die Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses. Um dies zu ermöglichen soll gem. Ratsbeschluss vom 12.05.2009 (Vorlage 085/2009) der Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 119 „Zwischen Kirchplatz und Heriburgstraße“ aufgestellt werden.

 

Im Verfahrensverlauf wurde der Inhalt intensiv in den Gremien diskutiert (Vorlagen 172/2009 sowie 201/2009), so dass an dieser Stelle keine detaillierten Ausführungen erforderlich sind.

Der im Gemeindeentwicklungsausschuss am 25.11.2009 einstimmig angenommene Planentwurf (Offenlagebeschluss) liegt diesem Satzungsbeschluss zugrunde.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen sowie die Abwägungsempfehlungen sind Anlage 1 zu entnehmen. Gegenüber dem im Gemeindeentwicklungsausschuss am 25.11.2009 diskutierten Planentwurf (Offenlagebeschluss) ergeben sich daraus keine Änderungen mehr, da während der Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB keine weiteren Stellungnahmen von Bürgern abgegeben wurden und auch die im Rahmen der Behördenbeteiligung gem. § 4 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zu keiner Notwendigkeit, die Planung zu ändern, führen.

 

Die in der Sitzung des Gemeindeentwicklungsausschusses vom 25.11.2009 erbetene schriftliche Stellungnahme des Amtes für Denkmalpflege in Westfalen liegt als Anlage 6 bei.

 

Anlage 2 zeigt die Planzeichnung. In Anlage 3 sind ein Übersichtsplan, ein Schnitt und Ansichten des Vorhabens zu finden. Diese sind Bestandteil des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und werden mit beschlossen. Dies ist auf Grund der besonderen Vorschriften gem. § 12 Abs. 3 Satz 2 BauGB möglich und dient der Absicherung der städtebaulichen Qualität des mit der Planaufstellung verfolgten Zieles.

 

Damit sind aus der Sicht der Verwaltung die Voraussetzungen für den Satzungsbeschluss nunmehr gegeben, sofern der zugehörige Durchführungsvertrag (Vorlage 026/2010) vor Satzungsbeschluss geschlossen und vom Rat gebilligt wird.


Finanzielle Auswirkungen:

keine


Anlagen:

Anlage 1: Abwägungsempfehlung

Anlage 2: Planzeichnung

Anlage 3: Übersichtsplan, Schnitt, Ansichten als Bestandteil des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans

Anlage 4: Begründung mit Umweltbericht

Anlage 5: Anlage zur Begründung: Bodengutachten

Anlage 6: Stellungnahme des Amtes für Denkmalpflege in Westfalen