Beschlussvorschlag:
Die in
Anlage 1 abgedruckte Satzung zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des
Gebietes „Ensemble Sägewerk, Stevertal“ aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt
(Erhaltungssatzung) wird gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Baugesetzbuch für
den im Lageplan gekennzeichneten Bereich beschlossen.
Sachverhalt:
Wie in
der Sitzung des Gemeindeentwicklungsausschusses vom 25.11.2009 und des Rates
vom 15.12.2009 beschlossen, hat die Verwaltung einen Entwurf für eine
Erhaltungssatzung für den Bereich eines historischen Sägewerkes im Stevertal
erstellt (siehe Anlage 1).
Ziel der
Satzung ist es – wie in der Vorlage 199/2009 bereits erläutert –, den Erhalt
des bedeutsamen Ensembles, bestehend aus Sägewerk, Herrenhaus und
Doppelkötterhaus, sicherzustellen. Dabei soll aber die Weiterentwicklung des
städtebaulichen Ensembles in einem behutsamen Rahmen explizit ermöglicht
werden. Dies betrifft insbesondere die Sanierung des Doppelkötterhauses, der
bislang die Bestimmungen des § 35 BauGB entgegenstanden.
Durch die
Satzung stehen auch zukünftig alle Änderungen, Nutzungsänderungen, die
Errichtung und der Rückbau von baulichen Anlagen unter dem
Genehmigungsvorbehalt der Gemeinde. Dabei darf die Genehmigung jedoch nur
versagt werden, wenn die Erhaltungsziele der Satzung beeinträchtigt werden. Die
Erhaltungsziele sind in der Begründung zur Satzung näher erläutert (siehe
Anlage 2).
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlagen:
Anlage 1:
Satzungstext mit Lageplan
Anlage 2:
Begründung zur Satzung