Betreff
Aufstellung der Erhaltungssatzung "Ensemble Sägewerk, Stevertal" gem. § 172 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; hier: Satzungsbeschluss
Vorlage
025/2010
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die in Anlage 1 abgedruckte Satzung zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebietes „Ensemble Sägewerk, Stevertal“ aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt (Erhaltungssatzung) wird gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Baugesetzbuch für den im Lageplan gekennzeichneten Bereich beschlossen.


Sachverhalt:

Wie in der Sitzung des Gemeindeentwicklungsausschusses vom 25.11.2009 und des Rates vom 15.12.2009 beschlossen, hat die Verwaltung einen Entwurf für eine Erhaltungssatzung für den Bereich eines historischen Sägewerkes im Stevertal erstellt (siehe Anlage 1).

 

Ziel der Satzung ist es – wie in der Vorlage 199/2009 bereits erläutert –, den Erhalt des bedeutsamen Ensembles, bestehend aus Sägewerk, Herrenhaus und Doppelkötterhaus, sicherzustellen. Dabei soll aber die Weiterentwicklung des städtebaulichen Ensembles in einem behutsamen Rahmen explizit ermöglicht werden. Dies betrifft insbesondere die Sanierung des Doppelkötterhauses, der bislang die Bestimmungen des § 35 BauGB entgegenstanden.

 

Durch die Satzung stehen auch zukünftig alle Änderungen, Nutzungsänderungen, die Errichtung und der Rückbau von baulichen Anlagen unter dem Genehmigungsvorbehalt der Gemeinde. Dabei darf die Genehmigung jedoch nur versagt werden, wenn die Erhaltungsziele der Satzung beeinträchtigt werden. Die Erhaltungsziele sind in der Begründung zur Satzung näher erläutert (siehe Anlage 2).


Finanzielle Auswirkungen:

keine


Anlagen:

Anlage 1: Satzungstext mit Lageplan

Anlage 2: Begründung zur Satzung